Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Zweites Vieteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Bismavck und die sozialpolitische Gesetzgebung

Industrie eine solche nötig oder auch nur rötlich mache. Bei ungewöhnlicher
Nachfrage, wo die Besorgnis nahe liegt, daß die Kräfte der Arbeiter und
Arbeiterinnen unbarmherzig ausgebeutet werden, da erscheint es ihm "als eine
Aufgabe der Humanität, namentlich die Frauen und jugendlichem Arbeiter vor
Überanstrengung zu schützen." Wo sich die Sachlage ändert, der Fabrikant viel¬
leicht geradezu mit Verlust arbeitet, da würde, wenn die Gesetzgebung mit neuen
Verschärfungen hervorträte, damit den Arbeitgebern nnr ein willkommner Aulas;
geboten werden, "namentlich solche Arbeiter zu entlassen, deren Leistungsfähigkeit
eine relativ beschränkte ist, also jugendliche Arbeiter und Frauen. Daß eine derartige
Wendung vou dem Arbeiterstande, in dessen Interesse ja die Enquete unternommen
wurde, zu beklagen sein würde, liegt aus der Hand." Vismarck will darum
keine allgemeinen Regeln aufgestellt haben, die auf besondre Verhältnisse und
Bedürfnisse nicht Rücksicht nehmen; er vermag die Notwendigkeit nicht einzu¬
sehen von so allgemeinen Bestimmungen, "wie die einer generell gleichen Zeit¬
dauer der täglichen Beschäftigung für Mädchen unter achtzehn Jahren, oder
der generellen Fixirung des Beginns und Schlusses der Arbeitszeit für jugend¬
liche und weibliche Arbeiter. In gewissen Industriezweigen können zweifellos
die jugendlichen und weiblichen Arbeiter länger beschäftigt werden, als in
andern, und warum nur von der Nachtarbeit, von dieser aber unbedingt,
Nachteile für die Sittlichkeit der Frauen zu befürchten sein sollten, ist nicht
ersichtlich. Es wird hierbei doch sehr auf die Art der Beschäftigung ankommen."
Er meint, die Gründe, die gegen die Nachtarbeit sprechen, sprächen mich gegen
bie Tagesarbeit der Frauen, da ein zweckmäßig geordnetes Hauswesen mit der
Arbeit der Frauen in Fabriken überhaupt nicht zu vereinigen sei. Von einem
allgemeinen Verbot der Frauenarbeit könne aber doch keine Rede sein. Was
aber die Herabsetzung der Arbeitszeit für junge Mädchen bis zu achtzehn
Jahren, etwa ans sechs Stunden, wie die Denkschrift des Handelsministers
vorgeschlagen hatte, betreffe, so sei ihm der Wert einer solchen sehr zweifelhaft.
"Ist mit einer langen Arbeitszeit eine gute Ernährung verbunden, so wird
sie der Gesundheit weniger schaden, als eine kurze Arbeitszeit, bei welcher es
an der notwendigen Pflege des Körpers fehlt. Daß aber, je kürzer die Arbeits¬
zeit, desto kleiner der Verdienst und desto größer die Schwierigkeit wird, die
Mittel zu reichlicher Ernährung des Körpers zu beschaffen, bedarf keines
Beweises." Und wie Bismarck hier hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit junger
Mädchen, was natürlich hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit der Arbeiter über¬
haupt gilt, aus Rücksicht auf den Arbeitslohn von der staatlichen Bevormun¬
dung so viel als möglich absehen zu müssen glaubte, so glaubte er auch vou
hinein allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit hauptsächlich aus Rücksicht auf
die Freiheit des einzelnen Arbeiters absehen zu müssen. "Das Verbot der
Sonntags- und Svnnabendnachncittagsarbeit, wird in der Allgemeinheit, wie
es vorgeschlagen ist, ebenfalls ans so viele Hindernisse in der Praxis stoßen


Bismavck und die sozialpolitische Gesetzgebung

Industrie eine solche nötig oder auch nur rötlich mache. Bei ungewöhnlicher
Nachfrage, wo die Besorgnis nahe liegt, daß die Kräfte der Arbeiter und
Arbeiterinnen unbarmherzig ausgebeutet werden, da erscheint es ihm „als eine
Aufgabe der Humanität, namentlich die Frauen und jugendlichem Arbeiter vor
Überanstrengung zu schützen." Wo sich die Sachlage ändert, der Fabrikant viel¬
leicht geradezu mit Verlust arbeitet, da würde, wenn die Gesetzgebung mit neuen
Verschärfungen hervorträte, damit den Arbeitgebern nnr ein willkommner Aulas;
geboten werden, „namentlich solche Arbeiter zu entlassen, deren Leistungsfähigkeit
eine relativ beschränkte ist, also jugendliche Arbeiter und Frauen. Daß eine derartige
Wendung vou dem Arbeiterstande, in dessen Interesse ja die Enquete unternommen
wurde, zu beklagen sein würde, liegt aus der Hand." Vismarck will darum
keine allgemeinen Regeln aufgestellt haben, die auf besondre Verhältnisse und
Bedürfnisse nicht Rücksicht nehmen; er vermag die Notwendigkeit nicht einzu¬
sehen von so allgemeinen Bestimmungen, „wie die einer generell gleichen Zeit¬
dauer der täglichen Beschäftigung für Mädchen unter achtzehn Jahren, oder
der generellen Fixirung des Beginns und Schlusses der Arbeitszeit für jugend¬
liche und weibliche Arbeiter. In gewissen Industriezweigen können zweifellos
die jugendlichen und weiblichen Arbeiter länger beschäftigt werden, als in
andern, und warum nur von der Nachtarbeit, von dieser aber unbedingt,
Nachteile für die Sittlichkeit der Frauen zu befürchten sein sollten, ist nicht
ersichtlich. Es wird hierbei doch sehr auf die Art der Beschäftigung ankommen."
Er meint, die Gründe, die gegen die Nachtarbeit sprechen, sprächen mich gegen
bie Tagesarbeit der Frauen, da ein zweckmäßig geordnetes Hauswesen mit der
Arbeit der Frauen in Fabriken überhaupt nicht zu vereinigen sei. Von einem
allgemeinen Verbot der Frauenarbeit könne aber doch keine Rede sein. Was
aber die Herabsetzung der Arbeitszeit für junge Mädchen bis zu achtzehn
Jahren, etwa ans sechs Stunden, wie die Denkschrift des Handelsministers
vorgeschlagen hatte, betreffe, so sei ihm der Wert einer solchen sehr zweifelhaft.
»Ist mit einer langen Arbeitszeit eine gute Ernährung verbunden, so wird
sie der Gesundheit weniger schaden, als eine kurze Arbeitszeit, bei welcher es
an der notwendigen Pflege des Körpers fehlt. Daß aber, je kürzer die Arbeits¬
zeit, desto kleiner der Verdienst und desto größer die Schwierigkeit wird, die
Mittel zu reichlicher Ernährung des Körpers zu beschaffen, bedarf keines
Beweises." Und wie Bismarck hier hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit junger
Mädchen, was natürlich hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit der Arbeiter über¬
haupt gilt, aus Rücksicht auf den Arbeitslohn von der staatlichen Bevormun¬
dung so viel als möglich absehen zu müssen glaubte, so glaubte er auch vou
hinein allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit hauptsächlich aus Rücksicht auf
die Freiheit des einzelnen Arbeiters absehen zu müssen. „Das Verbot der
Sonntags- und Svnnabendnachncittagsarbeit, wird in der Allgemeinheit, wie
es vorgeschlagen ist, ebenfalls ans so viele Hindernisse in der Praxis stoßen


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0359" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/207654"/>
          <fw type="header" place="top"> Bismavck und die sozialpolitische Gesetzgebung</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_972" prev="#ID_971" next="#ID_973"> Industrie eine solche nötig oder auch nur rötlich mache. Bei ungewöhnlicher<lb/>
Nachfrage, wo die Besorgnis nahe liegt, daß die Kräfte der Arbeiter und<lb/>
Arbeiterinnen unbarmherzig ausgebeutet werden, da erscheint es ihm &#x201E;als eine<lb/>
Aufgabe der Humanität, namentlich die Frauen und jugendlichem Arbeiter vor<lb/>
Überanstrengung zu schützen." Wo sich die Sachlage ändert, der Fabrikant viel¬<lb/>
leicht geradezu mit Verlust arbeitet, da würde, wenn die Gesetzgebung mit neuen<lb/>
Verschärfungen hervorträte, damit den Arbeitgebern nnr ein willkommner Aulas;<lb/>
geboten werden, &#x201E;namentlich solche Arbeiter zu entlassen, deren Leistungsfähigkeit<lb/>
eine relativ beschränkte ist, also jugendliche Arbeiter und Frauen. Daß eine derartige<lb/>
Wendung vou dem Arbeiterstande, in dessen Interesse ja die Enquete unternommen<lb/>
wurde, zu beklagen sein würde, liegt aus der Hand." Vismarck will darum<lb/>
keine allgemeinen Regeln aufgestellt haben, die auf besondre Verhältnisse und<lb/>
Bedürfnisse nicht Rücksicht nehmen; er vermag die Notwendigkeit nicht einzu¬<lb/>
sehen von so allgemeinen Bestimmungen, &#x201E;wie die einer generell gleichen Zeit¬<lb/>
dauer der täglichen Beschäftigung für Mädchen unter achtzehn Jahren, oder<lb/>
der generellen Fixirung des Beginns und Schlusses der Arbeitszeit für jugend¬<lb/>
liche und weibliche Arbeiter. In gewissen Industriezweigen können zweifellos<lb/>
die jugendlichen und weiblichen Arbeiter länger beschäftigt werden, als in<lb/>
andern, und warum nur von der Nachtarbeit, von dieser aber unbedingt,<lb/>
Nachteile für die Sittlichkeit der Frauen zu befürchten sein sollten, ist nicht<lb/>
ersichtlich. Es wird hierbei doch sehr auf die Art der Beschäftigung ankommen."<lb/>
Er meint, die Gründe, die gegen die Nachtarbeit sprechen, sprächen mich gegen<lb/>
bie Tagesarbeit der Frauen, da ein zweckmäßig geordnetes Hauswesen mit der<lb/>
Arbeit der Frauen in Fabriken überhaupt nicht zu vereinigen sei. Von einem<lb/>
allgemeinen Verbot der Frauenarbeit könne aber doch keine Rede sein. Was<lb/>
aber die Herabsetzung der Arbeitszeit für junge Mädchen bis zu achtzehn<lb/>
Jahren, etwa ans sechs Stunden, wie die Denkschrift des Handelsministers<lb/>
vorgeschlagen hatte, betreffe, so sei ihm der Wert einer solchen sehr zweifelhaft.<lb/>
»Ist mit einer langen Arbeitszeit eine gute Ernährung verbunden, so wird<lb/>
sie der Gesundheit weniger schaden, als eine kurze Arbeitszeit, bei welcher es<lb/>
an der notwendigen Pflege des Körpers fehlt. Daß aber, je kürzer die Arbeits¬<lb/>
zeit, desto kleiner der Verdienst und desto größer die Schwierigkeit wird, die<lb/>
Mittel zu reichlicher Ernährung des Körpers zu beschaffen, bedarf keines<lb/>
Beweises." Und wie Bismarck hier hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit junger<lb/>
Mädchen, was natürlich hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit der Arbeiter über¬<lb/>
haupt gilt, aus Rücksicht auf den Arbeitslohn von der staatlichen Bevormun¬<lb/>
dung so viel als möglich absehen zu müssen glaubte, so glaubte er auch vou<lb/>
hinein allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit hauptsächlich aus Rücksicht auf<lb/>
die Freiheit des einzelnen Arbeiters absehen zu müssen. &#x201E;Das Verbot der<lb/>
Sonntags- und Svnnabendnachncittagsarbeit, wird in der Allgemeinheit, wie<lb/>
es vorgeschlagen ist, ebenfalls ans so viele Hindernisse in der Praxis stoßen</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0359] Bismavck und die sozialpolitische Gesetzgebung Industrie eine solche nötig oder auch nur rötlich mache. Bei ungewöhnlicher Nachfrage, wo die Besorgnis nahe liegt, daß die Kräfte der Arbeiter und Arbeiterinnen unbarmherzig ausgebeutet werden, da erscheint es ihm „als eine Aufgabe der Humanität, namentlich die Frauen und jugendlichem Arbeiter vor Überanstrengung zu schützen." Wo sich die Sachlage ändert, der Fabrikant viel¬ leicht geradezu mit Verlust arbeitet, da würde, wenn die Gesetzgebung mit neuen Verschärfungen hervorträte, damit den Arbeitgebern nnr ein willkommner Aulas; geboten werden, „namentlich solche Arbeiter zu entlassen, deren Leistungsfähigkeit eine relativ beschränkte ist, also jugendliche Arbeiter und Frauen. Daß eine derartige Wendung vou dem Arbeiterstande, in dessen Interesse ja die Enquete unternommen wurde, zu beklagen sein würde, liegt aus der Hand." Vismarck will darum keine allgemeinen Regeln aufgestellt haben, die auf besondre Verhältnisse und Bedürfnisse nicht Rücksicht nehmen; er vermag die Notwendigkeit nicht einzu¬ sehen von so allgemeinen Bestimmungen, „wie die einer generell gleichen Zeit¬ dauer der täglichen Beschäftigung für Mädchen unter achtzehn Jahren, oder der generellen Fixirung des Beginns und Schlusses der Arbeitszeit für jugend¬ liche und weibliche Arbeiter. In gewissen Industriezweigen können zweifellos die jugendlichen und weiblichen Arbeiter länger beschäftigt werden, als in andern, und warum nur von der Nachtarbeit, von dieser aber unbedingt, Nachteile für die Sittlichkeit der Frauen zu befürchten sein sollten, ist nicht ersichtlich. Es wird hierbei doch sehr auf die Art der Beschäftigung ankommen." Er meint, die Gründe, die gegen die Nachtarbeit sprechen, sprächen mich gegen bie Tagesarbeit der Frauen, da ein zweckmäßig geordnetes Hauswesen mit der Arbeit der Frauen in Fabriken überhaupt nicht zu vereinigen sei. Von einem allgemeinen Verbot der Frauenarbeit könne aber doch keine Rede sein. Was aber die Herabsetzung der Arbeitszeit für junge Mädchen bis zu achtzehn Jahren, etwa ans sechs Stunden, wie die Denkschrift des Handelsministers vorgeschlagen hatte, betreffe, so sei ihm der Wert einer solchen sehr zweifelhaft. »Ist mit einer langen Arbeitszeit eine gute Ernährung verbunden, so wird sie der Gesundheit weniger schaden, als eine kurze Arbeitszeit, bei welcher es an der notwendigen Pflege des Körpers fehlt. Daß aber, je kürzer die Arbeits¬ zeit, desto kleiner der Verdienst und desto größer die Schwierigkeit wird, die Mittel zu reichlicher Ernährung des Körpers zu beschaffen, bedarf keines Beweises." Und wie Bismarck hier hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit junger Mädchen, was natürlich hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit der Arbeiter über¬ haupt gilt, aus Rücksicht auf den Arbeitslohn von der staatlichen Bevormun¬ dung so viel als möglich absehen zu müssen glaubte, so glaubte er auch vou hinein allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit hauptsächlich aus Rücksicht auf die Freiheit des einzelnen Arbeiters absehen zu müssen. „Das Verbot der Sonntags- und Svnnabendnachncittagsarbeit, wird in der Allgemeinheit, wie es vorgeschlagen ist, ebenfalls ans so viele Hindernisse in der Praxis stoßen

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207294
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207294/359
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Zweites Vieteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207294/359>, abgerufen am 22.07.2024.