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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

dennoch nicht genügten, so wäre die Einrichtung verfehlt. Jedenfalls muß aber
dieser Weg betreten werden, und man sollte von vornherein meinen, daß ernst¬
lichen Beschwerden gegenüber ein solches Amt sicher Abhilfe schaffen würde. Vor¬
aussetzung wäre allerdings, daß die Beschlüsse dieser Ämter Gesetzeskraft besäßen.

Aber ein Mittel gegen das Streiken an sich wäre das Einiguugsamt uicht. Die
Form der Erpressung und Vergewaltigung, wie sie die verabredete plötzliche Arbeits¬
einstellung heute ist, dürfte eben einfach nicht geduldet werden. Wie viel man
auch von der Freiheit der Menschen reden mag, es giebt keine Freiheit, die öffent¬
liche Ordnung zu stören, es giebt keine Freiheit, Zwang gegen andre zu üben,
Notlagen zu schaffen, um ans diesen Notlagen Vorteile zu ziehen. Solche Freiheit
können wir nicht anerkennen. Soll das ganze Gebäude der öffentlichen Ordnung
nicht fortwährend schwanken, muß solchem Gebahren mit den strengsten Gewalt-
maßregeln begegnet werden.

Sind die Einigungsämter gebildet und ist den Arbeitern Gelegenheit gegeben,
sich auf friedlichem Wege Gehör und Recht zu verschaffen, so hört jeder Grund
zur Selbsthilfe auf. Dann müßte das Streiken als solches verboten sein.

Wie die Obdachlosigkeit mit Strafe bedroht ist, so müßte anch der bestraft
werden können, der, obwohl ihm Gelegenheit zur Arbeit geboten wird, in Ver¬
abredung mit andern oder ohne Kündigung die Arbeit niederlegt. Gegen die
Anstifter von Streiks sollte mit sofortiger Verhaftung und schneller Justiz vor¬
gegangen werden. Der Ausbruch eines Streiks müßte mit Verkündigung des
Belagerungszustandes, mit Ausweisung der Fremden und den strengsten Maßregeln
zur Erhaltung der Ordnung beantwortet werden. Jede Störung der Arbeit
andrer, jede Gewaltthätigkeit gegen Menschen, jede Zerstörung fremden Eigentums
müßte strengstes Eingreifen zur Folge haben.

Zu den Strafen, die wir vorschlagen möchten, würde Entziehung des Wahl¬
rechts auf gewisse Zeit für jeden Teilnehmer am ungesetzlichen Streik entschieden
wirksam und, was die Hauptsache ist, auch durchführbar sein. Es ist bekanntlich
sehr fraglich, ob das direkte Wahlrecht für Leute, die sich doch oft gar nicht auf
der Höhe eines eignen Urteils befinden, überhaupt in dieser Ausdehnung hätte
gegeben werden sollen. Nachdem es einmal gegeben ist, eine Änderung schwer ist,
würde sich die Entziehung als Strafe für ungesetzliches Verhalten sehr empfehlen.
Die Leute wissen sehr gut, daß man mehrere tausend Menschen nicht gut gleich¬
zeitig einsperren kaun, jede andre Strafandrohung ist ihnen also ziemlich gleichgiltig.
Die Strafe der Entziehung des Wahlrechtes aber für die nächste Wahlperiode ist
durchführbar und würde den Führern der Arbeiterbewegungen gewiß so unangenehm
sein, daß schon damit der Versuch jedes Streiks im Keime erstickt wäre.

Noch eins wollen wir hinzufügen. Außerordentliche Zustände erfordern außer¬
ordentliche Mittel. Sollte die Gefahr in den Jndnstricdistrikteu länger andauern
oder sich wiederholen, so dürfte die Regelung dieser Vorschläge sowohl in betreff
der Einigungsämter als der Verbote gegen das Streiken nicht den langsamen und
aufregenden Reichstagsverhandlungcn unterbreitet werden, sondern von schneller
Wirkung könnte nur eine kaiserliche Verordnung sein, deren nachträgliche Genehmigung
durch den Reichstag mit Sicherheit zu erwarten wäre.-

Bessere Vorschläge mögen von andrer Seite gemacht werden. ohne ein Verbot
des Streiks an sich geht es nicht. Eine friedliche Form des Lohnkampfes muß
gefunden werden.

Ob sich uicht überhaupt eine andre Organisation unsrer Arbeiterverhältnisse
empfehlen möchte, wollen wir für heute unerörtert lassen. So viel ist gewiß,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

dennoch nicht genügten, so wäre die Einrichtung verfehlt. Jedenfalls muß aber
dieser Weg betreten werden, und man sollte von vornherein meinen, daß ernst¬
lichen Beschwerden gegenüber ein solches Amt sicher Abhilfe schaffen würde. Vor¬
aussetzung wäre allerdings, daß die Beschlüsse dieser Ämter Gesetzeskraft besäßen.

Aber ein Mittel gegen das Streiken an sich wäre das Einiguugsamt uicht. Die
Form der Erpressung und Vergewaltigung, wie sie die verabredete plötzliche Arbeits¬
einstellung heute ist, dürfte eben einfach nicht geduldet werden. Wie viel man
auch von der Freiheit der Menschen reden mag, es giebt keine Freiheit, die öffent¬
liche Ordnung zu stören, es giebt keine Freiheit, Zwang gegen andre zu üben,
Notlagen zu schaffen, um ans diesen Notlagen Vorteile zu ziehen. Solche Freiheit
können wir nicht anerkennen. Soll das ganze Gebäude der öffentlichen Ordnung
nicht fortwährend schwanken, muß solchem Gebahren mit den strengsten Gewalt-
maßregeln begegnet werden.

Sind die Einigungsämter gebildet und ist den Arbeitern Gelegenheit gegeben,
sich auf friedlichem Wege Gehör und Recht zu verschaffen, so hört jeder Grund
zur Selbsthilfe auf. Dann müßte das Streiken als solches verboten sein.

Wie die Obdachlosigkeit mit Strafe bedroht ist, so müßte anch der bestraft
werden können, der, obwohl ihm Gelegenheit zur Arbeit geboten wird, in Ver¬
abredung mit andern oder ohne Kündigung die Arbeit niederlegt. Gegen die
Anstifter von Streiks sollte mit sofortiger Verhaftung und schneller Justiz vor¬
gegangen werden. Der Ausbruch eines Streiks müßte mit Verkündigung des
Belagerungszustandes, mit Ausweisung der Fremden und den strengsten Maßregeln
zur Erhaltung der Ordnung beantwortet werden. Jede Störung der Arbeit
andrer, jede Gewaltthätigkeit gegen Menschen, jede Zerstörung fremden Eigentums
müßte strengstes Eingreifen zur Folge haben.

Zu den Strafen, die wir vorschlagen möchten, würde Entziehung des Wahl¬
rechts auf gewisse Zeit für jeden Teilnehmer am ungesetzlichen Streik entschieden
wirksam und, was die Hauptsache ist, auch durchführbar sein. Es ist bekanntlich
sehr fraglich, ob das direkte Wahlrecht für Leute, die sich doch oft gar nicht auf
der Höhe eines eignen Urteils befinden, überhaupt in dieser Ausdehnung hätte
gegeben werden sollen. Nachdem es einmal gegeben ist, eine Änderung schwer ist,
würde sich die Entziehung als Strafe für ungesetzliches Verhalten sehr empfehlen.
Die Leute wissen sehr gut, daß man mehrere tausend Menschen nicht gut gleich¬
zeitig einsperren kaun, jede andre Strafandrohung ist ihnen also ziemlich gleichgiltig.
Die Strafe der Entziehung des Wahlrechtes aber für die nächste Wahlperiode ist
durchführbar und würde den Führern der Arbeiterbewegungen gewiß so unangenehm
sein, daß schon damit der Versuch jedes Streiks im Keime erstickt wäre.

Noch eins wollen wir hinzufügen. Außerordentliche Zustände erfordern außer¬
ordentliche Mittel. Sollte die Gefahr in den Jndnstricdistrikteu länger andauern
oder sich wiederholen, so dürfte die Regelung dieser Vorschläge sowohl in betreff
der Einigungsämter als der Verbote gegen das Streiken nicht den langsamen und
aufregenden Reichstagsverhandlungcn unterbreitet werden, sondern von schneller
Wirkung könnte nur eine kaiserliche Verordnung sein, deren nachträgliche Genehmigung
durch den Reichstag mit Sicherheit zu erwarten wäre.-

Bessere Vorschläge mögen von andrer Seite gemacht werden. ohne ein Verbot
des Streiks an sich geht es nicht. Eine friedliche Form des Lohnkampfes muß
gefunden werden.

Ob sich uicht überhaupt eine andre Organisation unsrer Arbeiterverhältnisse
empfehlen möchte, wollen wir für heute unerörtert lassen. So viel ist gewiß,


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[0479] Maßgebliches und Unmaßgebliches dennoch nicht genügten, so wäre die Einrichtung verfehlt. Jedenfalls muß aber dieser Weg betreten werden, und man sollte von vornherein meinen, daß ernst¬ lichen Beschwerden gegenüber ein solches Amt sicher Abhilfe schaffen würde. Vor¬ aussetzung wäre allerdings, daß die Beschlüsse dieser Ämter Gesetzeskraft besäßen. Aber ein Mittel gegen das Streiken an sich wäre das Einiguugsamt uicht. Die Form der Erpressung und Vergewaltigung, wie sie die verabredete plötzliche Arbeits¬ einstellung heute ist, dürfte eben einfach nicht geduldet werden. Wie viel man auch von der Freiheit der Menschen reden mag, es giebt keine Freiheit, die öffent¬ liche Ordnung zu stören, es giebt keine Freiheit, Zwang gegen andre zu üben, Notlagen zu schaffen, um ans diesen Notlagen Vorteile zu ziehen. Solche Freiheit können wir nicht anerkennen. Soll das ganze Gebäude der öffentlichen Ordnung nicht fortwährend schwanken, muß solchem Gebahren mit den strengsten Gewalt- maßregeln begegnet werden. Sind die Einigungsämter gebildet und ist den Arbeitern Gelegenheit gegeben, sich auf friedlichem Wege Gehör und Recht zu verschaffen, so hört jeder Grund zur Selbsthilfe auf. Dann müßte das Streiken als solches verboten sein. Wie die Obdachlosigkeit mit Strafe bedroht ist, so müßte anch der bestraft werden können, der, obwohl ihm Gelegenheit zur Arbeit geboten wird, in Ver¬ abredung mit andern oder ohne Kündigung die Arbeit niederlegt. Gegen die Anstifter von Streiks sollte mit sofortiger Verhaftung und schneller Justiz vor¬ gegangen werden. Der Ausbruch eines Streiks müßte mit Verkündigung des Belagerungszustandes, mit Ausweisung der Fremden und den strengsten Maßregeln zur Erhaltung der Ordnung beantwortet werden. Jede Störung der Arbeit andrer, jede Gewaltthätigkeit gegen Menschen, jede Zerstörung fremden Eigentums müßte strengstes Eingreifen zur Folge haben. Zu den Strafen, die wir vorschlagen möchten, würde Entziehung des Wahl¬ rechts auf gewisse Zeit für jeden Teilnehmer am ungesetzlichen Streik entschieden wirksam und, was die Hauptsache ist, auch durchführbar sein. Es ist bekanntlich sehr fraglich, ob das direkte Wahlrecht für Leute, die sich doch oft gar nicht auf der Höhe eines eignen Urteils befinden, überhaupt in dieser Ausdehnung hätte gegeben werden sollen. Nachdem es einmal gegeben ist, eine Änderung schwer ist, würde sich die Entziehung als Strafe für ungesetzliches Verhalten sehr empfehlen. Die Leute wissen sehr gut, daß man mehrere tausend Menschen nicht gut gleich¬ zeitig einsperren kaun, jede andre Strafandrohung ist ihnen also ziemlich gleichgiltig. Die Strafe der Entziehung des Wahlrechtes aber für die nächste Wahlperiode ist durchführbar und würde den Führern der Arbeiterbewegungen gewiß so unangenehm sein, daß schon damit der Versuch jedes Streiks im Keime erstickt wäre. Noch eins wollen wir hinzufügen. Außerordentliche Zustände erfordern außer¬ ordentliche Mittel. Sollte die Gefahr in den Jndnstricdistrikteu länger andauern oder sich wiederholen, so dürfte die Regelung dieser Vorschläge sowohl in betreff der Einigungsämter als der Verbote gegen das Streiken nicht den langsamen und aufregenden Reichstagsverhandlungcn unterbreitet werden, sondern von schneller Wirkung könnte nur eine kaiserliche Verordnung sein, deren nachträgliche Genehmigung durch den Reichstag mit Sicherheit zu erwarten wäre.- Bessere Vorschläge mögen von andrer Seite gemacht werden. ohne ein Verbot des Streiks an sich geht es nicht. Eine friedliche Form des Lohnkampfes muß gefunden werden. Ob sich uicht überhaupt eine andre Organisation unsrer Arbeiterverhältnisse empfehlen möchte, wollen wir für heute unerörtert lassen. So viel ist gewiß,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204730/479>, abgerufen am 05.02.2025.