Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Polizeiordnungen der Stcidt (Baupolizei, Wvhlfahrtspolizei, Luxuspolizei u. s. w.), Die Handschrift hat schon vielfach die Aufmerksamkeit der Kunst- wie der Das Werk enthält den vollständigen Abdruck der "Willkür und sämtlicher Maßgebliches und Unmaßgebliches Polizeiordnungen der Stcidt (Baupolizei, Wvhlfahrtspolizei, Luxuspolizei u. s. w.), Die Handschrift hat schon vielfach die Aufmerksamkeit der Kunst- wie der Das Werk enthält den vollständigen Abdruck der „Willkür und sämtlicher <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0382" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/205113"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1067" prev="#ID_1066"> Polizeiordnungen der Stcidt (Baupolizei, Wvhlfahrtspolizei, Luxuspolizei u. s. w.),<lb/> und endlich die Artikel der städtischen Zünfte — hier „Zechen" genannt — in den<lb/> ältesten damals vorliegenden Fassungen, zu bequemer Bemchuug für den Rat und<lb/> um nicht immer die Originale hervorsuchen zu müssen, gesammelt hat. Derartige<lb/> Kopialbücher sind aller Orten, bald so, bald so, angelegt worden. Im Leipziger<lb/> Natsarchiv z. B. giebt es aus dem sechzehnten Jahrhundert für die vier genannten<lb/> Gebiete vier gesonderte Bücher: ein Privilegbuch, eine „Willkür," ein Eidbnch und<lb/> ein Zunftbuch. Das Krakauer zeichnet sich aus durch die verhältnismäßig alte<lb/> Fassung, in der die Zunftordnungen darin vorliegen — die meisten stammen aus<lb/> dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert —, und durch den erwähnten Bilder-<lb/> schmuck, mit dem ein unbekannter gleichzeitiger Maler den Sammelband versehen hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_1068"> Die Handschrift hat schon vielfach die Aufmerksamkeit der Kunst- wie der<lb/> Kulturhistorikcr auf sich gezogen. Sowohl von den Miniaturen wie von dem<lb/> Text sind wiederholt Proben und Bruchstücke mehr oder weniger gut und zuverlässig<lb/> veröffentlicht worden. Eine vollständige, getreue, ihrem Werte entsprechende<lb/> Publikation derjenigen Teile aber, die mehr als ortsgeschichtliche, die allgemein<lb/> sittengeschichtliche Bedeutung haben, fehlte bisher, und so war es denn ein glück¬<lb/> licher Gedanke des Herausgebers, dem k. k. österreichischen Museum für Kunst und<lb/> Industrie dieses schöne Merk als Angebinde zu seiner Jubelfeier darzubringen.<lb/> Der Preis (20 Mary ist im Vergleich zu der Ausstattung des Werkes, namentlich<lb/> zu seinem Bilderschmuck, äußerst niedrig und wohl nur durch das fördernde Ein¬<lb/> greifen der Handels- und Gewerbekammer für Niederösterreich ermöglicht worden.<lb/> "</p><lb/> <p xml:id="ID_1069" next="#ID_1070"> Das Werk enthält den vollständigen Abdruck der „Willkür und sämtlicher<lb/> Zunftordnungen der Handschrift in ihrer ursprünglichen deutschen, lateinischen oder<lb/> Polnischen Fassung (die letztere mit deutscher Uebersetzung). Bei weitem das meiste<lb/> ist in deutscher Sprache abgefaßt. War doch Krakeln damals eine vorwiegend deutsche<lb/> Stadt; hatte sie doch seit 1252 das Magdeburger Stadtrecht angenommen, deutsche<lb/> Einwanderer bildeten in ihr das eigentliche Bürgertum. Wo das polnische Element<lb/> hineinspielt, bietet das Werk gleichzeitig sprachgeschichtliches Interesse; polonisirtes<lb/> Deutsch und gcrmcmisirtes Polnisch gehen vielfach durcheinander, namentlich fallen<lb/> deutsche Bezeichnungen als Lehnwörter im Polnischen auf. Der Abdruck sucht die<lb/> Handschrift mit allen orthographischen Eigentümlichkeiten, namentlich auch mit allen<lb/> Abkürzungen, wiederzugeben und geht hierin vielleicht etwas zu weit. Wenn wir<lb/> auch nicht der Methode gewisser Publikationen das Wort reden wollen, die die<lb/> mittelalterlichen Urkunden in einer künstlich und mit tausend Willkürlichkeiten zu¬<lb/> rechtgemachten Orthographie wiedergeben, die es nie und nirgends gegeben hat und<lb/> die von den Originalen oft nicht die leiseste Vorstellung giebt, so empfiehlt es sich<lb/> doch — namentlich im Lateinischen —, die Abkürzungen aufzulösen und die krau¬<lb/> sesten orthographischen Auswüchse der Zeit, z. B. die gehäuften Doppelkousouanten<lb/> (lbg'ulornm u. ahnt.) zu beseitigen. Doch das ist eine Kleinigkeit, auf die<lb/> schließlich herzlich wenig ankommt. Solange Urkunden veröffentlicht werden, wird<lb/> in diesen Dingen keine Einigkeit erzielt werden, und es ist auch nicht nötig. Es<lb/> ist nicht einzusehen, weshalb nicht ein kleiner Bruchteil der unsäglichen Mühe,<lb/> die es kostet, eine Handschrift aus dem fünfzehnten oder dem Aufange des sech¬<lb/> zehnten Jahrhunderts für den Druck vorzubereiten, auch der zu schmecken bekommen<lb/> soll, der dann den schönen, saubern, bequemen Abdruck als Quelle für geschicht¬<lb/> liche Arbeiten benutzt. In einer vortrefflich geschriebenen Einleitung hat der<lb/> Herausgeber über die Beschaffenheit der Handschrift Mitteilungen gemacht, die<lb/> Miniaturen sorgfältig beschrieben und den Inhalt der Urkunden, zugleich im Hin-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0382]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Polizeiordnungen der Stcidt (Baupolizei, Wvhlfahrtspolizei, Luxuspolizei u. s. w.),
und endlich die Artikel der städtischen Zünfte — hier „Zechen" genannt — in den
ältesten damals vorliegenden Fassungen, zu bequemer Bemchuug für den Rat und
um nicht immer die Originale hervorsuchen zu müssen, gesammelt hat. Derartige
Kopialbücher sind aller Orten, bald so, bald so, angelegt worden. Im Leipziger
Natsarchiv z. B. giebt es aus dem sechzehnten Jahrhundert für die vier genannten
Gebiete vier gesonderte Bücher: ein Privilegbuch, eine „Willkür," ein Eidbnch und
ein Zunftbuch. Das Krakauer zeichnet sich aus durch die verhältnismäßig alte
Fassung, in der die Zunftordnungen darin vorliegen — die meisten stammen aus
dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert —, und durch den erwähnten Bilder-
schmuck, mit dem ein unbekannter gleichzeitiger Maler den Sammelband versehen hat.
Die Handschrift hat schon vielfach die Aufmerksamkeit der Kunst- wie der
Kulturhistorikcr auf sich gezogen. Sowohl von den Miniaturen wie von dem
Text sind wiederholt Proben und Bruchstücke mehr oder weniger gut und zuverlässig
veröffentlicht worden. Eine vollständige, getreue, ihrem Werte entsprechende
Publikation derjenigen Teile aber, die mehr als ortsgeschichtliche, die allgemein
sittengeschichtliche Bedeutung haben, fehlte bisher, und so war es denn ein glück¬
licher Gedanke des Herausgebers, dem k. k. österreichischen Museum für Kunst und
Industrie dieses schöne Merk als Angebinde zu seiner Jubelfeier darzubringen.
Der Preis (20 Mary ist im Vergleich zu der Ausstattung des Werkes, namentlich
zu seinem Bilderschmuck, äußerst niedrig und wohl nur durch das fördernde Ein¬
greifen der Handels- und Gewerbekammer für Niederösterreich ermöglicht worden.
"
Das Werk enthält den vollständigen Abdruck der „Willkür und sämtlicher
Zunftordnungen der Handschrift in ihrer ursprünglichen deutschen, lateinischen oder
Polnischen Fassung (die letztere mit deutscher Uebersetzung). Bei weitem das meiste
ist in deutscher Sprache abgefaßt. War doch Krakeln damals eine vorwiegend deutsche
Stadt; hatte sie doch seit 1252 das Magdeburger Stadtrecht angenommen, deutsche
Einwanderer bildeten in ihr das eigentliche Bürgertum. Wo das polnische Element
hineinspielt, bietet das Werk gleichzeitig sprachgeschichtliches Interesse; polonisirtes
Deutsch und gcrmcmisirtes Polnisch gehen vielfach durcheinander, namentlich fallen
deutsche Bezeichnungen als Lehnwörter im Polnischen auf. Der Abdruck sucht die
Handschrift mit allen orthographischen Eigentümlichkeiten, namentlich auch mit allen
Abkürzungen, wiederzugeben und geht hierin vielleicht etwas zu weit. Wenn wir
auch nicht der Methode gewisser Publikationen das Wort reden wollen, die die
mittelalterlichen Urkunden in einer künstlich und mit tausend Willkürlichkeiten zu¬
rechtgemachten Orthographie wiedergeben, die es nie und nirgends gegeben hat und
die von den Originalen oft nicht die leiseste Vorstellung giebt, so empfiehlt es sich
doch — namentlich im Lateinischen —, die Abkürzungen aufzulösen und die krau¬
sesten orthographischen Auswüchse der Zeit, z. B. die gehäuften Doppelkousouanten
(lbg'ulornm u. ahnt.) zu beseitigen. Doch das ist eine Kleinigkeit, auf die
schließlich herzlich wenig ankommt. Solange Urkunden veröffentlicht werden, wird
in diesen Dingen keine Einigkeit erzielt werden, und es ist auch nicht nötig. Es
ist nicht einzusehen, weshalb nicht ein kleiner Bruchteil der unsäglichen Mühe,
die es kostet, eine Handschrift aus dem fünfzehnten oder dem Aufange des sech¬
zehnten Jahrhunderts für den Druck vorzubereiten, auch der zu schmecken bekommen
soll, der dann den schönen, saubern, bequemen Abdruck als Quelle für geschicht¬
liche Arbeiten benutzt. In einer vortrefflich geschriebenen Einleitung hat der
Herausgeber über die Beschaffenheit der Handschrift Mitteilungen gemacht, die
Miniaturen sorgfältig beschrieben und den Inhalt der Urkunden, zugleich im Hin-
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