Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches auch noch in andern Vorbereitungsdiensten geleistet wird, aus Kunststücken und In Wahrheit haben diese Anwärter und Prüflinge noch gar nichts geleistet; Maßgebliches und Unmaßgebliches auch noch in andern Vorbereitungsdiensten geleistet wird, aus Kunststücken und In Wahrheit haben diese Anwärter und Prüflinge noch gar nichts geleistet; <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0102" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204833"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_255" prev="#ID_254"> auch noch in andern Vorbereitungsdiensten geleistet wird, aus Kunststücken und<lb/> ganz nutzlosen Blendwerk besteht. Neben der Erlernung wirklich nützlicher Kennt¬<lb/> nisse und Fertigkeiten wird der größte Teil der Vorbereitungszeit verwendet, um<lb/> künstliche Hindernisse aufzubauen. Je mehr sich herandrängen, nur diese geistigen<lb/> Kunststücke zu verrichten, um so zahlreichere Hindernisse werden aufgestellt, um so<lb/> „höhere Anforderungen" glaubt man den Anwärtern und Prüfungen auferlegen<lb/> zu müssen. Sicherlich in dem besten Glauben, daß mau nun mich immer bessere<lb/> Beamte erhalten werde; das trifft aber in keiner Weise zu. Die Zuschauer aber,<lb/> die diesen Schaustellungen zusehen, denken, daß wunder was geschehen sei, und<lb/> daß diese jungen Leute bereits ein schöneres Teil der Arbeit ihres Lebens ve»<lb/> richtet hätten; und flugs richten sie auch ihre Sohne zu so schwieriger und an¬<lb/> gesehener Fertigkeit ab.</p><lb/> <p xml:id="ID_256" next="#ID_257"> In Wahrheit haben diese Anwärter und Prüflinge noch gar nichts geleistet;<lb/> es scheint dies nur so, weil sich jene Vorbereitungsdienste zu einer halb selbstän¬<lb/> digen Lebensaufgabe der besten Jahre der Jngend ausgebildet haben, während sie<lb/> doch uur eine Nebensache, ein Mittel zum Zweck hätten bleiben sollen. Daß sie<lb/> diese Eigenschaft zur Zeit wenigstens teilweise abgestreift haben, das lehrt die selbst bei<lb/> den prüfenden Behörden nicht selten begegnende Meinung, daß das Gebahren und<lb/> die Leistungen des Anwärters und Prüflings doch nur zum sehr geringen Teile<lb/> erkennen lassen, was er später wirklich vollbringen werde. Das soll und kann auch<lb/> kein Vorbereitungsdienst thun. Dieser sowie die Prüfung kann nur eine ganz<lb/> allgemeine Anschauung von den Fähigkeiten des Anwärters gewähren; er kann nur<lb/> die ganz unfähigen aussondern; er kann aber daneben in dem Anwärter selbst<lb/> ein Urteil bilden darüber, ob er sich zu seinein Amte eigne oder ob er lieber<lb/> davon ablassen solle. Dies ist nicht möglich, oder ist doch wenigstens nicht mehr<lb/> von thatsächlicher Bedeutung, wenn die Vorbearbeitungszeit so lange währt, daß<lb/> nach ihrem Ablauf die Wahl eines andern Berufes so gut wie ausgeschlossen ist.<lb/> Der öffentliche Dienst und der junge Beamte müssen einander unbefangener gegen¬<lb/> über stehen; der junge Beamte sollte nicht glauben, daß er nach Ablegung der<lb/> Prüfungen gleichsam ein Anrecht auf Anstellung erworben habe; und der öffent¬<lb/> liche Dienst sollte nicht in die gemcinschcidliche Notlage versetzt werden, den ge¬<lb/> prüften Anwärter auf irgend eine Weise zu seiner Versorgung unterzubringen.<lb/> Auch deswegen, damit diese Anschauung Leben gewinnen könne, muß der Vor¬<lb/> bereitungsdienst zeitlich und sachlich wesentlich abgekürzt werden; er muß die<lb/> eigentlich ganz selbstverständliche Beschränkung erfahren, daß nnr das verlangt wird,<lb/> was zur Vorbereitung durchaus notwendig ist. Zu welchen Abstrichen dies<lb/> bei den einzelnen Anitsarten führen würde, soll später einmal erörtert werden;<lb/> um uur ein Beispiel herauszugreifen, mag auf die Thatsache hingewiesen werden,<lb/> daß so häufig darüber anch im Abgeordnetenhause geklagt wird, es arbeiteten die<lb/> Nechtsbeflissenen von den ihnen vorgeschriebenen sechs Stndienscmestern meistens<lb/> nur die zwei letzten oder gar nur eines oder noch weniger. Nun wohl, gerade<lb/> diese Zeit von zwei Semestern genügt also zur Vorbereitung; warum wird sie<lb/> nicht als genügend anerkannt? Wenigstens bis zu dem augenblicklich nicht erreich¬<lb/> baren noch besseren Zustande, wo eine bestimmte Zeit überhaupt nicht vorgeschrieben<lb/> wird. Ganz ebenso kann die praktische Vorbereitung der Referaudarieu in viel<lb/> kürzerer Zeit erfolgen, als es jetzt vorgeschrieben ist, und einschließlich der erstem<lb/> vielleicht nur zwei oder höchstens drei Jahre in Anspruch nehmen. Die so zum<lb/> Dienst tauglich befundene« brauchen aber in keiner Weise gleich in den wirklichen<lb/> Dienst zu treten. Ja es ist sogar durchaus wünschenswert, daß sie zunächst ganz</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0102]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
auch noch in andern Vorbereitungsdiensten geleistet wird, aus Kunststücken und
ganz nutzlosen Blendwerk besteht. Neben der Erlernung wirklich nützlicher Kennt¬
nisse und Fertigkeiten wird der größte Teil der Vorbereitungszeit verwendet, um
künstliche Hindernisse aufzubauen. Je mehr sich herandrängen, nur diese geistigen
Kunststücke zu verrichten, um so zahlreichere Hindernisse werden aufgestellt, um so
„höhere Anforderungen" glaubt man den Anwärtern und Prüfungen auferlegen
zu müssen. Sicherlich in dem besten Glauben, daß mau nun mich immer bessere
Beamte erhalten werde; das trifft aber in keiner Weise zu. Die Zuschauer aber,
die diesen Schaustellungen zusehen, denken, daß wunder was geschehen sei, und
daß diese jungen Leute bereits ein schöneres Teil der Arbeit ihres Lebens ve»
richtet hätten; und flugs richten sie auch ihre Sohne zu so schwieriger und an¬
gesehener Fertigkeit ab.
In Wahrheit haben diese Anwärter und Prüflinge noch gar nichts geleistet;
es scheint dies nur so, weil sich jene Vorbereitungsdienste zu einer halb selbstän¬
digen Lebensaufgabe der besten Jahre der Jngend ausgebildet haben, während sie
doch uur eine Nebensache, ein Mittel zum Zweck hätten bleiben sollen. Daß sie
diese Eigenschaft zur Zeit wenigstens teilweise abgestreift haben, das lehrt die selbst bei
den prüfenden Behörden nicht selten begegnende Meinung, daß das Gebahren und
die Leistungen des Anwärters und Prüflings doch nur zum sehr geringen Teile
erkennen lassen, was er später wirklich vollbringen werde. Das soll und kann auch
kein Vorbereitungsdienst thun. Dieser sowie die Prüfung kann nur eine ganz
allgemeine Anschauung von den Fähigkeiten des Anwärters gewähren; er kann nur
die ganz unfähigen aussondern; er kann aber daneben in dem Anwärter selbst
ein Urteil bilden darüber, ob er sich zu seinein Amte eigne oder ob er lieber
davon ablassen solle. Dies ist nicht möglich, oder ist doch wenigstens nicht mehr
von thatsächlicher Bedeutung, wenn die Vorbearbeitungszeit so lange währt, daß
nach ihrem Ablauf die Wahl eines andern Berufes so gut wie ausgeschlossen ist.
Der öffentliche Dienst und der junge Beamte müssen einander unbefangener gegen¬
über stehen; der junge Beamte sollte nicht glauben, daß er nach Ablegung der
Prüfungen gleichsam ein Anrecht auf Anstellung erworben habe; und der öffent¬
liche Dienst sollte nicht in die gemcinschcidliche Notlage versetzt werden, den ge¬
prüften Anwärter auf irgend eine Weise zu seiner Versorgung unterzubringen.
Auch deswegen, damit diese Anschauung Leben gewinnen könne, muß der Vor¬
bereitungsdienst zeitlich und sachlich wesentlich abgekürzt werden; er muß die
eigentlich ganz selbstverständliche Beschränkung erfahren, daß nnr das verlangt wird,
was zur Vorbereitung durchaus notwendig ist. Zu welchen Abstrichen dies
bei den einzelnen Anitsarten führen würde, soll später einmal erörtert werden;
um uur ein Beispiel herauszugreifen, mag auf die Thatsache hingewiesen werden,
daß so häufig darüber anch im Abgeordnetenhause geklagt wird, es arbeiteten die
Nechtsbeflissenen von den ihnen vorgeschriebenen sechs Stndienscmestern meistens
nur die zwei letzten oder gar nur eines oder noch weniger. Nun wohl, gerade
diese Zeit von zwei Semestern genügt also zur Vorbereitung; warum wird sie
nicht als genügend anerkannt? Wenigstens bis zu dem augenblicklich nicht erreich¬
baren noch besseren Zustande, wo eine bestimmte Zeit überhaupt nicht vorgeschrieben
wird. Ganz ebenso kann die praktische Vorbereitung der Referaudarieu in viel
kürzerer Zeit erfolgen, als es jetzt vorgeschrieben ist, und einschließlich der erstem
vielleicht nur zwei oder höchstens drei Jahre in Anspruch nehmen. Die so zum
Dienst tauglich befundene« brauchen aber in keiner Weise gleich in den wirklichen
Dienst zu treten. Ja es ist sogar durchaus wünschenswert, daß sie zunächst ganz
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