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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

dahin zu wirken, daß die Parteien über alle erheblichen Thatsachen sich vollständig
erklären und sachdienliche Anträge stellen.

Der dem Richter gemachte Vorwurf, daß die Partei, wenn sie neben dem
Anwälte den Termin wahrnehme, kaum zum Worte gelassen und die Wahrneh¬
mung des Termins durch sie als etwas Ueberflüssiges angesehen werde, bedarf
des Beweises. Richtig ist allerdings, daß es dem Richter oft zu viel wird, wenn
die Partei nach sachgemäßem Vortrage durch den Anwalt den Prozeß nochmals
wieder vollständig vortragen will und Sachen einmischt, auf deren Unerheblichkeit
sie vom rechtskundigen Anwalt längst aufmerksam gemacht worden ist.

Besteht hiernach für die Partei kein auch nur mittelbarer Zwang, sich bei
der Prozcßfnhrung eines Urwalds zu bedienen, so glauben wir noch hinzufüge"
zu dürfen, daß wohl die meisten Prozeßrichter wünschen werden, die Parteien
möchten ihre amtsgcrichtlichen Prozesse viel mehr selbst führen, als es bisher ge¬
bräuchlich ist. Die Prozesse würden durchweg wesentlich schnellere Erledigung
finden.

Hiernach wird das Ergebnis dieser Besprechung doch wohl das sein, daß es
gewagt ist, aus einem einzelnen, nicht einmal genau dargelegten Falle gleich ans
die Unzweckmäßigkeit eines ganzen Instituts zu schließen. Auf den in jenem Auf¬
satze erwähnten ernsten sozialpolitischen Hintergrund der Mängel des jetzigen Ver¬
fahrens noch einzugehen, wird darnach wohl nicht mehr nötig sein. Ein Gesetz
herzustellen, welches in einzelnen Fällen nicht auch einmal eine scheinbare Härte
bieten kann, ist unmöglich. Das amtsgcrichtlichc Zivilprozeßvcrfahren ist nicht
darnach angethan, das Rechtsbewußtsein des Volkes zu zerstören und als mit¬
wirkende Ursache für das Wachsen der Sozialdemokratie angesehen zu werden. Wem?
die Tagespresse die Besprechung einzelner Fälle zurückweist, so verkennt sie ihre
Aufgabe nicht; gegen richterliche Urteile und Beschlüsse giebt es das Rechtsmittel
der Berufung oder Beschwerde, die Tagespresse, beziehentlich das aus derselben
sich unterrichtende Publikum ist uicht die Beschwerdeinstanz für die richterliche Thä¬
tigkeit, die vom Laien, wenn ihm nach seiner Ansicht Unrecht geschehen ist so oft
,w. mißverstanden wird.




Zur jüdischen Schächtfrage.

In einem frühern Hefte der Grenzboten
ist auf den Umstand hingewiesen worden, daß die christliche Bevölkerung einzelner
Gegenden und Städte eine große Portion Gutmütigkeit oder sagen wir lieber
Schwäche und Charakterlosigkeit dem hie und da recht aufdringlichen und an¬
maßend anspruchsvollen Judentum gegenüber an den Tag lege. Es konnte dabei
der Blick auf eine Stadt an der Lahn (Universitätsstadt) gelenkt werden, die sich
dazu versteht, das gesamte Fleisch, das von ihrer Bevölkerung verzehrt wird, durch
das Messer des Juden Schächten zu lassen. Jener Artikel der Grenzboten ist in
der betreffenden Stadt auch wohl beachtet und gelesen worden. Aber eine Widerlegung
etwa von feiten der Behörden durfte schon darum nicht versucht werden, weil
man eingestehen mußte, die Thatsachen seien genau der Wirklichkeit gemäß dar¬
gestellt. Nur dies und nichts anderes sollte geschehen. Nun darf aber gefragt
werden, ob denn mit der Unsitte des Schächters in jener Stadt, seitdem man sich
an das christliche Ehrgefühl gewandt hat, aufgeräumt worden sei, oder ob etwa
noch heute die alte" Zustände herrschend geblieben sind, wodurch der gesamte
Fleischbedarf einer Stadt von 20 000 Einwohnern, gleichviel ob das Fleisch an
Christen oder an Juden (die kaum der Bevölkerung bilden) abgesetzt wird, dnrch
die Hände des jüdischen Schächters geht. Nach unsern Erkundigungen ist man


Kleinere Mitteilungen.

dahin zu wirken, daß die Parteien über alle erheblichen Thatsachen sich vollständig
erklären und sachdienliche Anträge stellen.

Der dem Richter gemachte Vorwurf, daß die Partei, wenn sie neben dem
Anwälte den Termin wahrnehme, kaum zum Worte gelassen und die Wahrneh¬
mung des Termins durch sie als etwas Ueberflüssiges angesehen werde, bedarf
des Beweises. Richtig ist allerdings, daß es dem Richter oft zu viel wird, wenn
die Partei nach sachgemäßem Vortrage durch den Anwalt den Prozeß nochmals
wieder vollständig vortragen will und Sachen einmischt, auf deren Unerheblichkeit
sie vom rechtskundigen Anwalt längst aufmerksam gemacht worden ist.

Besteht hiernach für die Partei kein auch nur mittelbarer Zwang, sich bei
der Prozcßfnhrung eines Urwalds zu bedienen, so glauben wir noch hinzufüge»
zu dürfen, daß wohl die meisten Prozeßrichter wünschen werden, die Parteien
möchten ihre amtsgcrichtlichen Prozesse viel mehr selbst führen, als es bisher ge¬
bräuchlich ist. Die Prozesse würden durchweg wesentlich schnellere Erledigung
finden.

Hiernach wird das Ergebnis dieser Besprechung doch wohl das sein, daß es
gewagt ist, aus einem einzelnen, nicht einmal genau dargelegten Falle gleich ans
die Unzweckmäßigkeit eines ganzen Instituts zu schließen. Auf den in jenem Auf¬
satze erwähnten ernsten sozialpolitischen Hintergrund der Mängel des jetzigen Ver¬
fahrens noch einzugehen, wird darnach wohl nicht mehr nötig sein. Ein Gesetz
herzustellen, welches in einzelnen Fällen nicht auch einmal eine scheinbare Härte
bieten kann, ist unmöglich. Das amtsgcrichtlichc Zivilprozeßvcrfahren ist nicht
darnach angethan, das Rechtsbewußtsein des Volkes zu zerstören und als mit¬
wirkende Ursache für das Wachsen der Sozialdemokratie angesehen zu werden. Wem?
die Tagespresse die Besprechung einzelner Fälle zurückweist, so verkennt sie ihre
Aufgabe nicht; gegen richterliche Urteile und Beschlüsse giebt es das Rechtsmittel
der Berufung oder Beschwerde, die Tagespresse, beziehentlich das aus derselben
sich unterrichtende Publikum ist uicht die Beschwerdeinstanz für die richterliche Thä¬
tigkeit, die vom Laien, wenn ihm nach seiner Ansicht Unrecht geschehen ist so oft
,w. mißverstanden wird.




Zur jüdischen Schächtfrage.

In einem frühern Hefte der Grenzboten
ist auf den Umstand hingewiesen worden, daß die christliche Bevölkerung einzelner
Gegenden und Städte eine große Portion Gutmütigkeit oder sagen wir lieber
Schwäche und Charakterlosigkeit dem hie und da recht aufdringlichen und an¬
maßend anspruchsvollen Judentum gegenüber an den Tag lege. Es konnte dabei
der Blick auf eine Stadt an der Lahn (Universitätsstadt) gelenkt werden, die sich
dazu versteht, das gesamte Fleisch, das von ihrer Bevölkerung verzehrt wird, durch
das Messer des Juden Schächten zu lassen. Jener Artikel der Grenzboten ist in
der betreffenden Stadt auch wohl beachtet und gelesen worden. Aber eine Widerlegung
etwa von feiten der Behörden durfte schon darum nicht versucht werden, weil
man eingestehen mußte, die Thatsachen seien genau der Wirklichkeit gemäß dar¬
gestellt. Nur dies und nichts anderes sollte geschehen. Nun darf aber gefragt
werden, ob denn mit der Unsitte des Schächters in jener Stadt, seitdem man sich
an das christliche Ehrgefühl gewandt hat, aufgeräumt worden sei, oder ob etwa
noch heute die alte» Zustände herrschend geblieben sind, wodurch der gesamte
Fleischbedarf einer Stadt von 20 000 Einwohnern, gleichviel ob das Fleisch an
Christen oder an Juden (die kaum der Bevölkerung bilden) abgesetzt wird, dnrch
die Hände des jüdischen Schächters geht. Nach unsern Erkundigungen ist man


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_289122/574>, abgerufen am 22.07.2024.