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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.

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Die Entfernungen in der Geschichte.

einem Irrtum, oder es wird die größere Billigkeit, wie dies im Abgeordneten¬
hause namentlich von dem jetzigen Minister des Innern in nicht mißzuver¬
stehender Weise angedeutet wurde, auf Kosten einer energischen Polizeiverwaltung
erzielt, deren Notwendigkeit doch selbst von fortschrittlicher Seite anerkannt
wurde. Man kann auch gar nicht allgemein sagen, wie viel Mark auf den
Kopf der Ortseinwohner die Polizeikosten betragen müssen, denn dies kann sich
nur nach den Verhältnissen eines jeden einzelnen Ortes bemessen lassen; es kann
sein, daß eine kleine Fabrik- oder Hafenstadt bei weitem mehr Polizeikosten ver¬
ursacht als eine weit größere Stadt, in der vorzugsweise Landwirtschaft be¬
trieben wird oder zahlreiche Beamten und Pensionäre leben. Es fehlt uns
auch, wie schon angedeutet, bis jetzt an einer allgemein anerkannten Begriffs¬
bestimmung darüber, was zur Polizei zu rechnen sei. Da nun aber der Fiskus
sich bekanntlich auch einer sehr lobenswerten Sparsamkeit befleißigt, so würde
sich Wohl schon dahin eine Einigung erzielen lassen, daß die Kosten der staat¬
lichen oder städtischen Polizei verhältnismäßig immer die gleichen sein würden.

Wie ich im Eingang sagte, nehme ich an, daß die hier besprochene Frage
den Landtag bald wieder beschäftigen wird, und ich hoffe, daß sie dann eine
allseitig befriedigende Lösung finden wird. Daß Städte, wie z. B. Kassel,
deren Beiträge zu den Polizeikosten vertragsmäßig festgesetzt sind, nur nach dem
Verhältnis dieser Vertragsbestimmungen herangezogen werden können, wenn ihre
Rechte nicht abgelöst werden sollen, würde keine Ausnahme von der Regel
bilden, sondern nur dem Artikel 9 der Verfassung entsprechen. Die Behauptung,
daß der Zeitpunkt zur Erledigung dieser Frage nicht richtig gewählt sei, hat
der Finanzminister bei den Verhandlungen treffend mit der Bemerkung wider¬
legt, daß zu einem gerechten Unternehmen immer die rechte Zeit sei.




Die Entfernungen in der Geschichte.

in großer Teil der Fortschritte, welche die Menschheit von den
ersten Anfängen ihrer Geschichte an gemacht hat, führt auf die
Überwindung von Entfernungen zurück. Die dem Naturmenschen
ursprünglich von dem Gesichtskreise seiner Insel, seines Jagdgebietes,
seines Fischereigrundes umschlossene Welt ist immer größer, ihre
Vorstellung immer geistiger geworden. Noch in dem, was wir geschichtliche
Zeit nennen, war die homerische Welt viel kleiner als die Herodots. welche ihrer-


Die Entfernungen in der Geschichte.

einem Irrtum, oder es wird die größere Billigkeit, wie dies im Abgeordneten¬
hause namentlich von dem jetzigen Minister des Innern in nicht mißzuver¬
stehender Weise angedeutet wurde, auf Kosten einer energischen Polizeiverwaltung
erzielt, deren Notwendigkeit doch selbst von fortschrittlicher Seite anerkannt
wurde. Man kann auch gar nicht allgemein sagen, wie viel Mark auf den
Kopf der Ortseinwohner die Polizeikosten betragen müssen, denn dies kann sich
nur nach den Verhältnissen eines jeden einzelnen Ortes bemessen lassen; es kann
sein, daß eine kleine Fabrik- oder Hafenstadt bei weitem mehr Polizeikosten ver¬
ursacht als eine weit größere Stadt, in der vorzugsweise Landwirtschaft be¬
trieben wird oder zahlreiche Beamten und Pensionäre leben. Es fehlt uns
auch, wie schon angedeutet, bis jetzt an einer allgemein anerkannten Begriffs¬
bestimmung darüber, was zur Polizei zu rechnen sei. Da nun aber der Fiskus
sich bekanntlich auch einer sehr lobenswerten Sparsamkeit befleißigt, so würde
sich Wohl schon dahin eine Einigung erzielen lassen, daß die Kosten der staat¬
lichen oder städtischen Polizei verhältnismäßig immer die gleichen sein würden.

Wie ich im Eingang sagte, nehme ich an, daß die hier besprochene Frage
den Landtag bald wieder beschäftigen wird, und ich hoffe, daß sie dann eine
allseitig befriedigende Lösung finden wird. Daß Städte, wie z. B. Kassel,
deren Beiträge zu den Polizeikosten vertragsmäßig festgesetzt sind, nur nach dem
Verhältnis dieser Vertragsbestimmungen herangezogen werden können, wenn ihre
Rechte nicht abgelöst werden sollen, würde keine Ausnahme von der Regel
bilden, sondern nur dem Artikel 9 der Verfassung entsprechen. Die Behauptung,
daß der Zeitpunkt zur Erledigung dieser Frage nicht richtig gewählt sei, hat
der Finanzminister bei den Verhandlungen treffend mit der Bemerkung wider¬
legt, daß zu einem gerechten Unternehmen immer die rechte Zeit sei.




Die Entfernungen in der Geschichte.

in großer Teil der Fortschritte, welche die Menschheit von den
ersten Anfängen ihrer Geschichte an gemacht hat, führt auf die
Überwindung von Entfernungen zurück. Die dem Naturmenschen
ursprünglich von dem Gesichtskreise seiner Insel, seines Jagdgebietes,
seines Fischereigrundes umschlossene Welt ist immer größer, ihre
Vorstellung immer geistiger geworden. Noch in dem, was wir geschichtliche
Zeit nennen, war die homerische Welt viel kleiner als die Herodots. welche ihrer-


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[0501] Die Entfernungen in der Geschichte. einem Irrtum, oder es wird die größere Billigkeit, wie dies im Abgeordneten¬ hause namentlich von dem jetzigen Minister des Innern in nicht mißzuver¬ stehender Weise angedeutet wurde, auf Kosten einer energischen Polizeiverwaltung erzielt, deren Notwendigkeit doch selbst von fortschrittlicher Seite anerkannt wurde. Man kann auch gar nicht allgemein sagen, wie viel Mark auf den Kopf der Ortseinwohner die Polizeikosten betragen müssen, denn dies kann sich nur nach den Verhältnissen eines jeden einzelnen Ortes bemessen lassen; es kann sein, daß eine kleine Fabrik- oder Hafenstadt bei weitem mehr Polizeikosten ver¬ ursacht als eine weit größere Stadt, in der vorzugsweise Landwirtschaft be¬ trieben wird oder zahlreiche Beamten und Pensionäre leben. Es fehlt uns auch, wie schon angedeutet, bis jetzt an einer allgemein anerkannten Begriffs¬ bestimmung darüber, was zur Polizei zu rechnen sei. Da nun aber der Fiskus sich bekanntlich auch einer sehr lobenswerten Sparsamkeit befleißigt, so würde sich Wohl schon dahin eine Einigung erzielen lassen, daß die Kosten der staat¬ lichen oder städtischen Polizei verhältnismäßig immer die gleichen sein würden. Wie ich im Eingang sagte, nehme ich an, daß die hier besprochene Frage den Landtag bald wieder beschäftigen wird, und ich hoffe, daß sie dann eine allseitig befriedigende Lösung finden wird. Daß Städte, wie z. B. Kassel, deren Beiträge zu den Polizeikosten vertragsmäßig festgesetzt sind, nur nach dem Verhältnis dieser Vertragsbestimmungen herangezogen werden können, wenn ihre Rechte nicht abgelöst werden sollen, würde keine Ausnahme von der Regel bilden, sondern nur dem Artikel 9 der Verfassung entsprechen. Die Behauptung, daß der Zeitpunkt zur Erledigung dieser Frage nicht richtig gewählt sei, hat der Finanzminister bei den Verhandlungen treffend mit der Bemerkung wider¬ legt, daß zu einem gerechten Unternehmen immer die rechte Zeit sei. Die Entfernungen in der Geschichte. in großer Teil der Fortschritte, welche die Menschheit von den ersten Anfängen ihrer Geschichte an gemacht hat, führt auf die Überwindung von Entfernungen zurück. Die dem Naturmenschen ursprünglich von dem Gesichtskreise seiner Insel, seines Jagdgebietes, seines Fischereigrundes umschlossene Welt ist immer größer, ihre Vorstellung immer geistiger geworden. Noch in dem, was wir geschichtliche Zeit nennen, war die homerische Welt viel kleiner als die Herodots. welche ihrer-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_289122/501>, abgerufen am 22.07.2024.