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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.

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Litteratur.

Das schafft die Korrektur nicht ins Haus. Bringt höchstens die Antwort: "Nicht
erhalten!" oder "Sende sofort" oder "Unterwegs!" Schnell einen andern Aufsatz
einstellen? Geht nicht. Es ist keiner genau von derselben Länge abgesetzt. Aber
man kann doch keinen Unsinn drucken. Hier und hier und hier steht ja Unsinn.
Im Manuskript steht aber genau dasselbe, wenigstens hat es der Setzer und der
Korrektor nicht anders gelesen, und der verzweiflungsvolle Redakteur kanns auch
^-uicht anders lesen. In drei Teufels Namen denn: drucken! -- Vier, fünf Tage
darauf kommt harmlos, als ob gar nichts vorgefallen wäre, die Korrektur, und
nun sieht man die Bescherung. Da soll es S. 303 Z. 14 v. u. heißen:
"nicht aber drei" statt "nicht aber darin," S. 304 Z. 18 v. o.: Begrenzung
statt Bewegung, S. 305 Z. 7 v. o. "in die Fächer" statt "in die früheren,"
Z. 13 v. o. starr statt stark, Z. 20 v. o. Gegenspiel statt Gegenteil,
Z. 16 v. u. "einen verschiedenen Grad" statt "einen verschiedenen Grund," S. 308
Z. 5 v. u. "vorbedachten Wirkung" statt "vorgednchtcn Wirkung." Es ist ja
nach Lage der Sache ein wahres Wunder, daß nicht noch dreimal mehr Fehler
stehen geblieben sind, daß alles andere tadellos gedruckt ist. Aber ärgerlich
ist ja jeder Fehler für alle Beteiligten. Wir können also immer nur wieder
bitten, um was wir schon so oft gebeten haben: Schreibt deutlich! Vor allen
Dingen schreibt Namen und Zahlen deutlich! Alles andre kann man zur Not
erraten (wenn's nicht gerade in einem Aufsätze über Kants nachgelassenes Werk
ist), Namen und Zahlen kann niemand erraten.




Litteratur.

Das preußische Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts. Von Dr. Her¬
mann Schulze. Erster Band. Zweite Auflage. Leipzig, Breitkopf und Härtel, 1838.

Von diesem bei seinem ersten Erscheinen mit allgemeinem Beifalle begrüßten
Werke, welches seiner Zeit auch in den Grenzboten anerkennende Besprechung faud,
liegt nunmehr der erste Band in der schon längst notwendig gewordenen und er¬
warteten zweiten Auflage vor, die unter Beibehaltung des Standpunktes des Werkes
im allgemeinen der neuesten Entwicklung der Gesetzgebung und Praxis entsprechend
umgearbeitet ist. Nach einer Einleitung, welche die allgemeinen Gesichtspunkte und
die Quellen vorführt, giebt der Verfasser im vorbereitenden Teile eine äußerst
genaue und wertvolle Uebersicht über die Entwicklung des brandenburgisch-preußischen
Staates von dessen ersten Anfängen bis zur Gegenwart, und eine Darstellung der
staatsrechtlichen Individualität des Staates der Gegenwart. Der systematische Teil
handelt vom Verfassungsrechte des preußischen Staates, und zwar vom Königtum,
von den Staatsämtern und Staatsdienern, von den Staatsbürgern, deren Rechten
und besondern Klassen, von den Körpern der Selbstverwaltung, sowie von der
Volksvertretung. Die Beilagen bringen uns die Verfassungsurkunde und die Ver¬
ordnungen über die Bildung beider Hänser des Landtags, eine Beschreibung des
mittlern preußischen Wappens und als etwas sehr erwünschtes einen übersichtlichen
Stammbaum des preußischen Königshauses. Die Vorzüge des Werkes sind zu
bekannt, als daß sie hier einer Darlegung im einzelnen bedürften. Es soll des¬
halb nur noch dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß wir möglichst bald die
zweite Auflage des Werkes vollständig in den Händen haben möchten.




Für die Redaktion verantwortlich: Dr. G. Wnstmann in Leipzig (in Vertretung).
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig.
Litteratur.

Das schafft die Korrektur nicht ins Haus. Bringt höchstens die Antwort: „Nicht
erhalten!" oder „Sende sofort" oder „Unterwegs!" Schnell einen andern Aufsatz
einstellen? Geht nicht. Es ist keiner genau von derselben Länge abgesetzt. Aber
man kann doch keinen Unsinn drucken. Hier und hier und hier steht ja Unsinn.
Im Manuskript steht aber genau dasselbe, wenigstens hat es der Setzer und der
Korrektor nicht anders gelesen, und der verzweiflungsvolle Redakteur kanns auch
^-uicht anders lesen. In drei Teufels Namen denn: drucken! — Vier, fünf Tage
darauf kommt harmlos, als ob gar nichts vorgefallen wäre, die Korrektur, und
nun sieht man die Bescherung. Da soll es S. 303 Z. 14 v. u. heißen:
„nicht aber drei" statt „nicht aber darin," S. 304 Z. 18 v. o.: Begrenzung
statt Bewegung, S. 305 Z. 7 v. o. „in die Fächer" statt „in die früheren,"
Z. 13 v. o. starr statt stark, Z. 20 v. o. Gegenspiel statt Gegenteil,
Z. 16 v. u. „einen verschiedenen Grad" statt „einen verschiedenen Grund," S. 308
Z. 5 v. u. „vorbedachten Wirkung" statt „vorgednchtcn Wirkung." Es ist ja
nach Lage der Sache ein wahres Wunder, daß nicht noch dreimal mehr Fehler
stehen geblieben sind, daß alles andere tadellos gedruckt ist. Aber ärgerlich
ist ja jeder Fehler für alle Beteiligten. Wir können also immer nur wieder
bitten, um was wir schon so oft gebeten haben: Schreibt deutlich! Vor allen
Dingen schreibt Namen und Zahlen deutlich! Alles andre kann man zur Not
erraten (wenn's nicht gerade in einem Aufsätze über Kants nachgelassenes Werk
ist), Namen und Zahlen kann niemand erraten.




Litteratur.

Das preußische Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts. Von Dr. Her¬
mann Schulze. Erster Band. Zweite Auflage. Leipzig, Breitkopf und Härtel, 1838.

Von diesem bei seinem ersten Erscheinen mit allgemeinem Beifalle begrüßten
Werke, welches seiner Zeit auch in den Grenzboten anerkennende Besprechung faud,
liegt nunmehr der erste Band in der schon längst notwendig gewordenen und er¬
warteten zweiten Auflage vor, die unter Beibehaltung des Standpunktes des Werkes
im allgemeinen der neuesten Entwicklung der Gesetzgebung und Praxis entsprechend
umgearbeitet ist. Nach einer Einleitung, welche die allgemeinen Gesichtspunkte und
die Quellen vorführt, giebt der Verfasser im vorbereitenden Teile eine äußerst
genaue und wertvolle Uebersicht über die Entwicklung des brandenburgisch-preußischen
Staates von dessen ersten Anfängen bis zur Gegenwart, und eine Darstellung der
staatsrechtlichen Individualität des Staates der Gegenwart. Der systematische Teil
handelt vom Verfassungsrechte des preußischen Staates, und zwar vom Königtum,
von den Staatsämtern und Staatsdienern, von den Staatsbürgern, deren Rechten
und besondern Klassen, von den Körpern der Selbstverwaltung, sowie von der
Volksvertretung. Die Beilagen bringen uns die Verfassungsurkunde und die Ver¬
ordnungen über die Bildung beider Hänser des Landtags, eine Beschreibung des
mittlern preußischen Wappens und als etwas sehr erwünschtes einen übersichtlichen
Stammbaum des preußischen Königshauses. Die Vorzüge des Werkes sind zu
bekannt, als daß sie hier einer Darlegung im einzelnen bedürften. Es soll des¬
halb nur noch dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß wir möglichst bald die
zweite Auflage des Werkes vollständig in den Händen haben möchten.




Für die Redaktion verantwortlich: Dr. G. Wnstmann in Leipzig (in Vertretung).
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.
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[0392] Litteratur. Das schafft die Korrektur nicht ins Haus. Bringt höchstens die Antwort: „Nicht erhalten!" oder „Sende sofort" oder „Unterwegs!" Schnell einen andern Aufsatz einstellen? Geht nicht. Es ist keiner genau von derselben Länge abgesetzt. Aber man kann doch keinen Unsinn drucken. Hier und hier und hier steht ja Unsinn. Im Manuskript steht aber genau dasselbe, wenigstens hat es der Setzer und der Korrektor nicht anders gelesen, und der verzweiflungsvolle Redakteur kanns auch ^-uicht anders lesen. In drei Teufels Namen denn: drucken! — Vier, fünf Tage darauf kommt harmlos, als ob gar nichts vorgefallen wäre, die Korrektur, und nun sieht man die Bescherung. Da soll es S. 303 Z. 14 v. u. heißen: „nicht aber drei" statt „nicht aber darin," S. 304 Z. 18 v. o.: Begrenzung statt Bewegung, S. 305 Z. 7 v. o. „in die Fächer" statt „in die früheren," Z. 13 v. o. starr statt stark, Z. 20 v. o. Gegenspiel statt Gegenteil, Z. 16 v. u. „einen verschiedenen Grad" statt „einen verschiedenen Grund," S. 308 Z. 5 v. u. „vorbedachten Wirkung" statt „vorgednchtcn Wirkung." Es ist ja nach Lage der Sache ein wahres Wunder, daß nicht noch dreimal mehr Fehler stehen geblieben sind, daß alles andere tadellos gedruckt ist. Aber ärgerlich ist ja jeder Fehler für alle Beteiligten. Wir können also immer nur wieder bitten, um was wir schon so oft gebeten haben: Schreibt deutlich! Vor allen Dingen schreibt Namen und Zahlen deutlich! Alles andre kann man zur Not erraten (wenn's nicht gerade in einem Aufsätze über Kants nachgelassenes Werk ist), Namen und Zahlen kann niemand erraten. Litteratur. Das preußische Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts. Von Dr. Her¬ mann Schulze. Erster Band. Zweite Auflage. Leipzig, Breitkopf und Härtel, 1838. Von diesem bei seinem ersten Erscheinen mit allgemeinem Beifalle begrüßten Werke, welches seiner Zeit auch in den Grenzboten anerkennende Besprechung faud, liegt nunmehr der erste Band in der schon längst notwendig gewordenen und er¬ warteten zweiten Auflage vor, die unter Beibehaltung des Standpunktes des Werkes im allgemeinen der neuesten Entwicklung der Gesetzgebung und Praxis entsprechend umgearbeitet ist. Nach einer Einleitung, welche die allgemeinen Gesichtspunkte und die Quellen vorführt, giebt der Verfasser im vorbereitenden Teile eine äußerst genaue und wertvolle Uebersicht über die Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates von dessen ersten Anfängen bis zur Gegenwart, und eine Darstellung der staatsrechtlichen Individualität des Staates der Gegenwart. Der systematische Teil handelt vom Verfassungsrechte des preußischen Staates, und zwar vom Königtum, von den Staatsämtern und Staatsdienern, von den Staatsbürgern, deren Rechten und besondern Klassen, von den Körpern der Selbstverwaltung, sowie von der Volksvertretung. Die Beilagen bringen uns die Verfassungsurkunde und die Ver¬ ordnungen über die Bildung beider Hänser des Landtags, eine Beschreibung des mittlern preußischen Wappens und als etwas sehr erwünschtes einen übersichtlichen Stammbaum des preußischen Königshauses. Die Vorzüge des Werkes sind zu bekannt, als daß sie hier einer Darlegung im einzelnen bedürften. Es soll des¬ halb nur noch dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß wir möglichst bald die zweite Auflage des Werkes vollständig in den Händen haben möchten. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. G. Wnstmann in Leipzig (in Vertretung). Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_289122/392>, abgerufen am 22.07.2024.