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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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Zur Geschichte der niederdeutschen Staaten Südafrikas.

stießen in den Lebombobergen auf ihn, der aus Truppen Usipopus und des
mit ihm verbündeten Häuptlings Ohain bestand, und schlugen ihn in mehr¬
stündiger Schlacht vollständig. Hierauf wurde ihnen gemäß des Vertrages ein
sehr fruchtbarer Landstrich von etwa vier Millionen englischen Ackern (etwa
16 200 Quadratkilometern) im Westen der südafrikanischen Republik gelegen
und die Luciabucht einschließend, vom Könige Dinizulu abgetreten, und Schiel,
den der König zu seinem Bevollmächtigten ernannte, erhielt ebenfalls ein an¬
sehnliches Stück Land zu freier Verfügung. Die Boers nannten das hier er¬
worbene Land "Neue Republik" und wählten Lukas Meyer zum Staatspräsi¬
denten. Die Hauptstadt, der sie den Namen Vryheid, d. h. "Freiheit" zu geben
beschlossen, sollte an einer Stelle in der Nähe des Berges Hlobane erbaut
werden, und nachdem damit ohne Verzug begonnen worden war, wanderten
sofort viele andre Boers ein. Als nun der englische Gouverneur von Natal
Kunde von den Erwerbungen der Boers im Zulnlande erhielt, sandte er das
von Leutnant Moore befehligte Kanonenboot "Goshawk" nach der Luciabucht
und dem benachbarten Port Dnrnfort und ließ am 18. Dezember 1884, "um
jedes Mißverständnis fremder Mächte zu verhüten", in beiden Häfen die britische
Flagge aufziehen. Dies war hinsichtlich der Luciabucht ein rein willkürliches
und widerrechtliches Verfahren, da der im Norden von Port Dnrnfort strömende
Umlatuzifluß von England kurz vorher als Grenze für den britischen Besitz
im reservirten Zulugebiete bezeichnet und anerkannt worden war und jenseits
desselben das unabhängige Zululand begann, wo Dinizulu nach seinem Siege
unbeschränkter Herrscher war. Der Präsident der neuen Republik erließ des¬
halb kurze Zeit nach dem Gewaltakte der Engländer eine Verwahrung und
Erklärung dagegen, die folgenden Wortlaut hatte:


An alle, welche dies sehen oder hören, zum Gruße.

Nachdem die Regierung der Neuen Republik durch einen Brief, datirt vom
18. Dezember 1884 und unterzeichnet W, I. Moore, Kenntnis erhalten but, daß
ein gewisser William John Moore, welcher sich Leutnant und Befehlshaber von
Ihrer Majestät Schiff "Goshawk" nennt, am 18. Dezember 1884 die britische Flagge
an der Küste der Se. Luciabucht gehißt und auf Grund eines Vertrags mit Panda,
dem Oberhaupte und Könige der Zulunation vom 5, Oktober 1843, im Namen
Ihrer Majestät der Königin von England von diesem'Gebiete Besitz ergriffen hat,
in dem sodann laut Erklärung der rechtmäßigen Zuluhäuptlinge ein solcher Vertrag
niemals von genanntem Panda abgeschlossen worden ist, noch er oder sein Nach¬
folger ihre Rechte oder einen Teil derselben jemals an irgend jemand abgetreten
haben, ausgenommen an die zuständige Behörde" der Neuen Republik, nachdem
ferner ich, Lukas Johannes Meyer, Staatspräsident der Neuen Republik, im Namen
des Volkes und der Regierung derselben die Herrschaft der Neuen Republik über
das ganze Land, welches der König der Zulus abgetreten hat, am 16. August 1884
verkündigt habe, und da aus den Berichten der Inspektoren der Neuen Republik
erhellt, daß genannter Teil der Küste der Se. Luciabucht innerhalb der gesetzlichen
und rechtsgiltigen Grenzen der Neuen Republik liegt und rechtmäßiges Eigentum
des Volkes und der Regierung derselben ist, da ferner durch das Vorgehen des


Zur Geschichte der niederdeutschen Staaten Südafrikas.

stießen in den Lebombobergen auf ihn, der aus Truppen Usipopus und des
mit ihm verbündeten Häuptlings Ohain bestand, und schlugen ihn in mehr¬
stündiger Schlacht vollständig. Hierauf wurde ihnen gemäß des Vertrages ein
sehr fruchtbarer Landstrich von etwa vier Millionen englischen Ackern (etwa
16 200 Quadratkilometern) im Westen der südafrikanischen Republik gelegen
und die Luciabucht einschließend, vom Könige Dinizulu abgetreten, und Schiel,
den der König zu seinem Bevollmächtigten ernannte, erhielt ebenfalls ein an¬
sehnliches Stück Land zu freier Verfügung. Die Boers nannten das hier er¬
worbene Land „Neue Republik" und wählten Lukas Meyer zum Staatspräsi¬
denten. Die Hauptstadt, der sie den Namen Vryheid, d. h. „Freiheit" zu geben
beschlossen, sollte an einer Stelle in der Nähe des Berges Hlobane erbaut
werden, und nachdem damit ohne Verzug begonnen worden war, wanderten
sofort viele andre Boers ein. Als nun der englische Gouverneur von Natal
Kunde von den Erwerbungen der Boers im Zulnlande erhielt, sandte er das
von Leutnant Moore befehligte Kanonenboot „Goshawk" nach der Luciabucht
und dem benachbarten Port Dnrnfort und ließ am 18. Dezember 1884, „um
jedes Mißverständnis fremder Mächte zu verhüten", in beiden Häfen die britische
Flagge aufziehen. Dies war hinsichtlich der Luciabucht ein rein willkürliches
und widerrechtliches Verfahren, da der im Norden von Port Dnrnfort strömende
Umlatuzifluß von England kurz vorher als Grenze für den britischen Besitz
im reservirten Zulugebiete bezeichnet und anerkannt worden war und jenseits
desselben das unabhängige Zululand begann, wo Dinizulu nach seinem Siege
unbeschränkter Herrscher war. Der Präsident der neuen Republik erließ des¬
halb kurze Zeit nach dem Gewaltakte der Engländer eine Verwahrung und
Erklärung dagegen, die folgenden Wortlaut hatte:


An alle, welche dies sehen oder hören, zum Gruße.

Nachdem die Regierung der Neuen Republik durch einen Brief, datirt vom
18. Dezember 1884 und unterzeichnet W, I. Moore, Kenntnis erhalten but, daß
ein gewisser William John Moore, welcher sich Leutnant und Befehlshaber von
Ihrer Majestät Schiff „Goshawk" nennt, am 18. Dezember 1884 die britische Flagge
an der Küste der Se. Luciabucht gehißt und auf Grund eines Vertrags mit Panda,
dem Oberhaupte und Könige der Zulunation vom 5, Oktober 1843, im Namen
Ihrer Majestät der Königin von England von diesem'Gebiete Besitz ergriffen hat,
in dem sodann laut Erklärung der rechtmäßigen Zuluhäuptlinge ein solcher Vertrag
niemals von genanntem Panda abgeschlossen worden ist, noch er oder sein Nach¬
folger ihre Rechte oder einen Teil derselben jemals an irgend jemand abgetreten
haben, ausgenommen an die zuständige Behörde" der Neuen Republik, nachdem
ferner ich, Lukas Johannes Meyer, Staatspräsident der Neuen Republik, im Namen
des Volkes und der Regierung derselben die Herrschaft der Neuen Republik über
das ganze Land, welches der König der Zulus abgetreten hat, am 16. August 1884
verkündigt habe, und da aus den Berichten der Inspektoren der Neuen Republik
erhellt, daß genannter Teil der Küste der Se. Luciabucht innerhalb der gesetzlichen
und rechtsgiltigen Grenzen der Neuen Republik liegt und rechtmäßiges Eigentum
des Volkes und der Regierung derselben ist, da ferner durch das Vorgehen des


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/494>, abgerufen am 22.07.2024.