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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.

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Amerikanische und deutsche Gowerbeschiedsgerichte und Linignngsiimter.

Diese systemlosen und lediglich von Fall zu Fall getroffenen Vereinbarungen
wurden namentlich seit dem riesigen Eisenbahnstreik im Jahre 1877 häufig ver¬
sucht, brachten aber nicht den gewünschten Erfolg, weil sie an erheblichen Mängeln
litten und gerade in kritischen Augenblicken meist versagten. So war es ein
Fehler, daß das Schiedsgericht erst dann gebildet werden sollte, wenn die Streitig¬
keiten bereits entstanden und die Gemüter beiderseits schon erhitzt waren; häufig
genug scheiterte die friedliche Ausgleichung schon an dieser Vorfrage oder an
der Auswahl des Obmannes. Kam es aber glücklich bis zu einem Schieds¬
sprüche, so fehlte es an jedem wirksamen Durchführungszwange; es blieb nur
die sittliche Berufung an das gegenseitige Rechtsgefühl und an die öffentliche
Meinung, und diese Bürgschaften erwiesen sich nur zu oft als wirkungslos.
Denn einmal ist die Versuchung, eine günstige Sachlage im eignen Interesse
auszunutzen, meist zu groß, um solche Vorteile aus bloßen Billigkeitsrücksichten
von sich zu weisen. Es sind daher auch nicht selten in Ausbeutung solcher
Sachlage von selten der Arbeiter unter Mißachtung der geschlossenen Verträge
und der bestehenden Gesetze Forderungen geradezu ertrotzt worden, wie z. B.
die einseitige Entscheidung über die Einstellung oder Entlassung von Arbeitern,
über die Zahl und Ausbildung der Lehrlinge, über die Art etwaiger Einschrän¬
kung des Geschäftsbetriebes (durch Verminderung der Arbeitszeit oder der Ar¬
beiterzahl) u. s. w. Jedoch fehlt es auch nicht an Beispielen, wo einzelne Firmen
aus Konkurrenzrücksichten durch freiwillige Erhöhung der Arbeitslöhne über die
vereinbarten Lohnsätze hinaus die Arbeiter ihrer Berufsgenossen zur Arbeits¬
einstellung, d. h. zum Vertragsbruch verleitet haben, um dadurch das selbstge¬
schlossene Abkommen zu sprengen und vor ihren Konkurrenten noch einen Vor¬
sprung zu gewinnen.

Außerdem pflegt sich die öffentliche Meinung erst dann zu äußern, wenn
die Streitigkeiten bereits ausgebrochen sind und das Publikum unmittelbar in
Mitleidenschaft ziehen, wie z. B. bei den mehrfachen Straßeubahnstreiks; und
selbst dann ist sie trotz ihres in Amerika so starken Einflusses nicht immer im¬
stande, die gewaltsame Entscheidung des Streites zu verhindern, wie dies u. a.
noch der blutige Ausgang des letzten großen Eisenbahnstreiks im Jahre 1886
gezeigt hat, der den gesamten Verkehr in fünf Staaten mit etwa 6 Millionen
Einwohnern auf zwei Monate hindurch völlig brach legte und für die 10 000
Streitenden allein schon einen Verlust von 1^ Millionen Dollars bedeutete.

Gleichwohl läßt sich nicht leugnen, daß diese aus den beteiligten Kreisen
selbst hervorgegangenen Versuche, die Eintracht zwischen Kapital und Arbeit zu
erhalten oder wiederherzustellen, trotz ihrer Mängel auch sehr beachtenswerte
Erfolge aufzuweisen haben. Namentlich hat allein schon der Umstand, daß die
Arbeitgeber mit ihren Arbeitern auf dem Fuße der Gleichberechtigung in ge¬
meinschaftliche Beratung über ihre gemeinsamen Angelegenheiten getreten sind,
außerordentlich viel dazu beigetragen, die sozialen Gegensätze zu mildern, anch


Grwzliotcn II. 1333. 71
Amerikanische und deutsche Gowerbeschiedsgerichte und Linignngsiimter.

Diese systemlosen und lediglich von Fall zu Fall getroffenen Vereinbarungen
wurden namentlich seit dem riesigen Eisenbahnstreik im Jahre 1877 häufig ver¬
sucht, brachten aber nicht den gewünschten Erfolg, weil sie an erheblichen Mängeln
litten und gerade in kritischen Augenblicken meist versagten. So war es ein
Fehler, daß das Schiedsgericht erst dann gebildet werden sollte, wenn die Streitig¬
keiten bereits entstanden und die Gemüter beiderseits schon erhitzt waren; häufig
genug scheiterte die friedliche Ausgleichung schon an dieser Vorfrage oder an
der Auswahl des Obmannes. Kam es aber glücklich bis zu einem Schieds¬
sprüche, so fehlte es an jedem wirksamen Durchführungszwange; es blieb nur
die sittliche Berufung an das gegenseitige Rechtsgefühl und an die öffentliche
Meinung, und diese Bürgschaften erwiesen sich nur zu oft als wirkungslos.
Denn einmal ist die Versuchung, eine günstige Sachlage im eignen Interesse
auszunutzen, meist zu groß, um solche Vorteile aus bloßen Billigkeitsrücksichten
von sich zu weisen. Es sind daher auch nicht selten in Ausbeutung solcher
Sachlage von selten der Arbeiter unter Mißachtung der geschlossenen Verträge
und der bestehenden Gesetze Forderungen geradezu ertrotzt worden, wie z. B.
die einseitige Entscheidung über die Einstellung oder Entlassung von Arbeitern,
über die Zahl und Ausbildung der Lehrlinge, über die Art etwaiger Einschrän¬
kung des Geschäftsbetriebes (durch Verminderung der Arbeitszeit oder der Ar¬
beiterzahl) u. s. w. Jedoch fehlt es auch nicht an Beispielen, wo einzelne Firmen
aus Konkurrenzrücksichten durch freiwillige Erhöhung der Arbeitslöhne über die
vereinbarten Lohnsätze hinaus die Arbeiter ihrer Berufsgenossen zur Arbeits¬
einstellung, d. h. zum Vertragsbruch verleitet haben, um dadurch das selbstge¬
schlossene Abkommen zu sprengen und vor ihren Konkurrenten noch einen Vor¬
sprung zu gewinnen.

Außerdem pflegt sich die öffentliche Meinung erst dann zu äußern, wenn
die Streitigkeiten bereits ausgebrochen sind und das Publikum unmittelbar in
Mitleidenschaft ziehen, wie z. B. bei den mehrfachen Straßeubahnstreiks; und
selbst dann ist sie trotz ihres in Amerika so starken Einflusses nicht immer im¬
stande, die gewaltsame Entscheidung des Streites zu verhindern, wie dies u. a.
noch der blutige Ausgang des letzten großen Eisenbahnstreiks im Jahre 1886
gezeigt hat, der den gesamten Verkehr in fünf Staaten mit etwa 6 Millionen
Einwohnern auf zwei Monate hindurch völlig brach legte und für die 10 000
Streitenden allein schon einen Verlust von 1^ Millionen Dollars bedeutete.

Gleichwohl läßt sich nicht leugnen, daß diese aus den beteiligten Kreisen
selbst hervorgegangenen Versuche, die Eintracht zwischen Kapital und Arbeit zu
erhalten oder wiederherzustellen, trotz ihrer Mängel auch sehr beachtenswerte
Erfolge aufzuweisen haben. Namentlich hat allein schon der Umstand, daß die
Arbeitgeber mit ihren Arbeitern auf dem Fuße der Gleichberechtigung in ge¬
meinschaftliche Beratung über ihre gemeinsamen Angelegenheiten getreten sind,
außerordentlich viel dazu beigetragen, die sozialen Gegensätze zu mildern, anch


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[0569] Amerikanische und deutsche Gowerbeschiedsgerichte und Linignngsiimter. Diese systemlosen und lediglich von Fall zu Fall getroffenen Vereinbarungen wurden namentlich seit dem riesigen Eisenbahnstreik im Jahre 1877 häufig ver¬ sucht, brachten aber nicht den gewünschten Erfolg, weil sie an erheblichen Mängeln litten und gerade in kritischen Augenblicken meist versagten. So war es ein Fehler, daß das Schiedsgericht erst dann gebildet werden sollte, wenn die Streitig¬ keiten bereits entstanden und die Gemüter beiderseits schon erhitzt waren; häufig genug scheiterte die friedliche Ausgleichung schon an dieser Vorfrage oder an der Auswahl des Obmannes. Kam es aber glücklich bis zu einem Schieds¬ sprüche, so fehlte es an jedem wirksamen Durchführungszwange; es blieb nur die sittliche Berufung an das gegenseitige Rechtsgefühl und an die öffentliche Meinung, und diese Bürgschaften erwiesen sich nur zu oft als wirkungslos. Denn einmal ist die Versuchung, eine günstige Sachlage im eignen Interesse auszunutzen, meist zu groß, um solche Vorteile aus bloßen Billigkeitsrücksichten von sich zu weisen. Es sind daher auch nicht selten in Ausbeutung solcher Sachlage von selten der Arbeiter unter Mißachtung der geschlossenen Verträge und der bestehenden Gesetze Forderungen geradezu ertrotzt worden, wie z. B. die einseitige Entscheidung über die Einstellung oder Entlassung von Arbeitern, über die Zahl und Ausbildung der Lehrlinge, über die Art etwaiger Einschrän¬ kung des Geschäftsbetriebes (durch Verminderung der Arbeitszeit oder der Ar¬ beiterzahl) u. s. w. Jedoch fehlt es auch nicht an Beispielen, wo einzelne Firmen aus Konkurrenzrücksichten durch freiwillige Erhöhung der Arbeitslöhne über die vereinbarten Lohnsätze hinaus die Arbeiter ihrer Berufsgenossen zur Arbeits¬ einstellung, d. h. zum Vertragsbruch verleitet haben, um dadurch das selbstge¬ schlossene Abkommen zu sprengen und vor ihren Konkurrenten noch einen Vor¬ sprung zu gewinnen. Außerdem pflegt sich die öffentliche Meinung erst dann zu äußern, wenn die Streitigkeiten bereits ausgebrochen sind und das Publikum unmittelbar in Mitleidenschaft ziehen, wie z. B. bei den mehrfachen Straßeubahnstreiks; und selbst dann ist sie trotz ihres in Amerika so starken Einflusses nicht immer im¬ stande, die gewaltsame Entscheidung des Streites zu verhindern, wie dies u. a. noch der blutige Ausgang des letzten großen Eisenbahnstreiks im Jahre 1886 gezeigt hat, der den gesamten Verkehr in fünf Staaten mit etwa 6 Millionen Einwohnern auf zwei Monate hindurch völlig brach legte und für die 10 000 Streitenden allein schon einen Verlust von 1^ Millionen Dollars bedeutete. Gleichwohl läßt sich nicht leugnen, daß diese aus den beteiligten Kreisen selbst hervorgegangenen Versuche, die Eintracht zwischen Kapital und Arbeit zu erhalten oder wiederherzustellen, trotz ihrer Mängel auch sehr beachtenswerte Erfolge aufzuweisen haben. Namentlich hat allein schon der Umstand, daß die Arbeitgeber mit ihren Arbeitern auf dem Fuße der Gleichberechtigung in ge¬ meinschaftliche Beratung über ihre gemeinsamen Angelegenheiten getreten sind, außerordentlich viel dazu beigetragen, die sozialen Gegensätze zu mildern, anch Grwzliotcn II. 1333. 71

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202776/569>, abgerufen am 01.09.2024.