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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

gelebt habe, welches sich in die wenigen Sätze zusammenfassen läßt: "vuloo vt,
äeoorum est xro xgtris. maloclieoro. 8onixgr ^liWici lig-orvt. Wenn dn es uur
mit der nötigen Dreistigkeit behauptest, so glauben dir die Menschen, daß rot --
blau, groß -- klein, gemein -- erhaben sei. Die schönste, Aufgabe des Patrioten
ist, die gemeinen Leidenschaften in der Menge gegen diejenigen aufzuregen, welche
ihr Leben dem Wohle des Vaterlandes gewidmet und dem Volke die größten Wohl¬
thaten erwiesen haben." Der mag nun den besten Willen haben, einen neuen
Menschen anzuziehen, er mag seinen Glauben und seine Vergangenheit abschwören
und versuchen, den Ton, in welchem er bis dahin bon allen Seiten verdienter¬
maßen von oben herab behandelt worden ist, andern gegenüber anzuschlagen: es
gelingt nicht gleich. Das Schimpfen und Verdächtigen ist ihm zur andern Natur
geworden, und wenn er sich ausdrückte, wie es unter Gebildeten gebräuchlich ist,
so würden Heiterkeit und Beifall seiner Getreuen ausbleiben. Vielleicht lernt er
noch einmal gute Umgangsformen, aber dazu müssen wir ihm Zeit lassen.

Vor der Hand erkennen wir die Absicht, sich zu zivilisiren, an, schüchtern wir
den Neuling auf dem glatten Boden nicht durch unser Lachen noch mehr ein.
Sachlich ist ja schon sehr viel erreicht. Wenn die Bitte, der Monarch möge das
Entlassungsgcsnch seines ersten Ministers nicht genehmigen, als ein Versuch bezeichnet
wird, in die Rechte der Krone einzugreifen, so ist das eine kindische Uebertreibung,
aber zugleich die Bürgschaft dafür, daß von jener Seite niemals mehr der un¬
verschämte Ruf: "Fort mit Bismarck!" erhoben werden wird. Und wenn die
Herren Richter und Rickert Schutz gegen "Preßfrechhcit" fordern, so ist das ein
höchst kostbares Zugeständnis, um welches zu gelegener Zeit erinnert werden wird.
Wenn der Gründer der "Freisinnigen Zeitung" einsieht und bekennt, daß der
Verbreitung von Lügen durch die Presse Einhalt gethan werden müsse, so ist ja
Aussicht ans Verständnis über diesen Punkt, und dann dürfen wir noch ans manche
andre Besserung unsrer Zustände hoffen.




Ein preußisches Geschichtswerk.

Wir haben vor etwa zwei Jahren
in diesen Blättern über ein Werk vou or. Adolf Stölzel berichtet, worin dieser in
Forni einer Lebensbeschreibung des Juristen Svarez eine vollständige Darstellung
der Entstehung der großen preußischen Gesetzbücher im vorigen Jahrhundert gegeben
hatte. Jetzt liegt uus ein noch umfassenderes Werk desselben Verfassers vor:
Brandenburg - Preußens Rcchtsverwaltuug und Rechtsverfassung, dargestellt im
Wirken seiner Landesfürsten und obersten Justizbcamtcn (Berlin, Franz Wahlen;
2 Bände, 1274 S.). Mit einem namenlosen Fleiße hat Stölzel den Stoff zu diesem
Werke aus den Akten des Justizministeriums, des Staatsarchivs und aus mehr als
200 Geschichtswerken gesammelt und zusammengestellt. Das Werk erscheint als
eine vollständige Geschichte des ans die Justiz bezüglichen innern Staatslebens
Preußens, dargestellt in der Organisation und Thätigkeit seiner obersten Justiz¬
behörden.

Schon früher waren die Hohenzollern allen widerstrebenden Elementen gegen¬
über bemüht, die Justizhohcit in ihrer Hand zu vereinigen. Bereits in einer
Urkunde vom 17. März 1468 wird "unsers Hofes Kammergericht" erwähnt, vor
welches der Fiskal alle Streitfälle bringen sollte, "als weit und viel unsere, Lande
sind." Im vorigen Jahrhundert sehen wir das fortgesetzte Streben der preußischen
Könige, ihre Justiz zu verbessern; lange Zeit freilich ohne entsprechenden Erfolg.
Friedrich der Große war noch eifriger als seine Vorfahren für dieses Ziel bemüht.


Kleinere Mitteilungen.

gelebt habe, welches sich in die wenigen Sätze zusammenfassen läßt: „vuloo vt,
äeoorum est xro xgtris. maloclieoro. 8onixgr ^liWici lig-orvt. Wenn dn es uur
mit der nötigen Dreistigkeit behauptest, so glauben dir die Menschen, daß rot —
blau, groß — klein, gemein — erhaben sei. Die schönste, Aufgabe des Patrioten
ist, die gemeinen Leidenschaften in der Menge gegen diejenigen aufzuregen, welche
ihr Leben dem Wohle des Vaterlandes gewidmet und dem Volke die größten Wohl¬
thaten erwiesen haben." Der mag nun den besten Willen haben, einen neuen
Menschen anzuziehen, er mag seinen Glauben und seine Vergangenheit abschwören
und versuchen, den Ton, in welchem er bis dahin bon allen Seiten verdienter¬
maßen von oben herab behandelt worden ist, andern gegenüber anzuschlagen: es
gelingt nicht gleich. Das Schimpfen und Verdächtigen ist ihm zur andern Natur
geworden, und wenn er sich ausdrückte, wie es unter Gebildeten gebräuchlich ist,
so würden Heiterkeit und Beifall seiner Getreuen ausbleiben. Vielleicht lernt er
noch einmal gute Umgangsformen, aber dazu müssen wir ihm Zeit lassen.

Vor der Hand erkennen wir die Absicht, sich zu zivilisiren, an, schüchtern wir
den Neuling auf dem glatten Boden nicht durch unser Lachen noch mehr ein.
Sachlich ist ja schon sehr viel erreicht. Wenn die Bitte, der Monarch möge das
Entlassungsgcsnch seines ersten Ministers nicht genehmigen, als ein Versuch bezeichnet
wird, in die Rechte der Krone einzugreifen, so ist das eine kindische Uebertreibung,
aber zugleich die Bürgschaft dafür, daß von jener Seite niemals mehr der un¬
verschämte Ruf: „Fort mit Bismarck!" erhoben werden wird. Und wenn die
Herren Richter und Rickert Schutz gegen „Preßfrechhcit" fordern, so ist das ein
höchst kostbares Zugeständnis, um welches zu gelegener Zeit erinnert werden wird.
Wenn der Gründer der „Freisinnigen Zeitung" einsieht und bekennt, daß der
Verbreitung von Lügen durch die Presse Einhalt gethan werden müsse, so ist ja
Aussicht ans Verständnis über diesen Punkt, und dann dürfen wir noch ans manche
andre Besserung unsrer Zustände hoffen.




Ein preußisches Geschichtswerk.

Wir haben vor etwa zwei Jahren
in diesen Blättern über ein Werk vou or. Adolf Stölzel berichtet, worin dieser in
Forni einer Lebensbeschreibung des Juristen Svarez eine vollständige Darstellung
der Entstehung der großen preußischen Gesetzbücher im vorigen Jahrhundert gegeben
hatte. Jetzt liegt uus ein noch umfassenderes Werk desselben Verfassers vor:
Brandenburg - Preußens Rcchtsverwaltuug und Rechtsverfassung, dargestellt im
Wirken seiner Landesfürsten und obersten Justizbcamtcn (Berlin, Franz Wahlen;
2 Bände, 1274 S.). Mit einem namenlosen Fleiße hat Stölzel den Stoff zu diesem
Werke aus den Akten des Justizministeriums, des Staatsarchivs und aus mehr als
200 Geschichtswerken gesammelt und zusammengestellt. Das Werk erscheint als
eine vollständige Geschichte des ans die Justiz bezüglichen innern Staatslebens
Preußens, dargestellt in der Organisation und Thätigkeit seiner obersten Justiz¬
behörden.

Schon früher waren die Hohenzollern allen widerstrebenden Elementen gegen¬
über bemüht, die Justizhohcit in ihrer Hand zu vereinigen. Bereits in einer
Urkunde vom 17. März 1468 wird „unsers Hofes Kammergericht" erwähnt, vor
welches der Fiskal alle Streitfälle bringen sollte, „als weit und viel unsere, Lande
sind." Im vorigen Jahrhundert sehen wir das fortgesetzte Streben der preußischen
Könige, ihre Justiz zu verbessern; lange Zeit freilich ohne entsprechenden Erfolg.
Friedrich der Große war noch eifriger als seine Vorfahren für dieses Ziel bemüht.


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[0556] Kleinere Mitteilungen. gelebt habe, welches sich in die wenigen Sätze zusammenfassen läßt: „vuloo vt, äeoorum est xro xgtris. maloclieoro. 8onixgr ^liWici lig-orvt. Wenn dn es uur mit der nötigen Dreistigkeit behauptest, so glauben dir die Menschen, daß rot — blau, groß — klein, gemein — erhaben sei. Die schönste, Aufgabe des Patrioten ist, die gemeinen Leidenschaften in der Menge gegen diejenigen aufzuregen, welche ihr Leben dem Wohle des Vaterlandes gewidmet und dem Volke die größten Wohl¬ thaten erwiesen haben." Der mag nun den besten Willen haben, einen neuen Menschen anzuziehen, er mag seinen Glauben und seine Vergangenheit abschwören und versuchen, den Ton, in welchem er bis dahin bon allen Seiten verdienter¬ maßen von oben herab behandelt worden ist, andern gegenüber anzuschlagen: es gelingt nicht gleich. Das Schimpfen und Verdächtigen ist ihm zur andern Natur geworden, und wenn er sich ausdrückte, wie es unter Gebildeten gebräuchlich ist, so würden Heiterkeit und Beifall seiner Getreuen ausbleiben. Vielleicht lernt er noch einmal gute Umgangsformen, aber dazu müssen wir ihm Zeit lassen. Vor der Hand erkennen wir die Absicht, sich zu zivilisiren, an, schüchtern wir den Neuling auf dem glatten Boden nicht durch unser Lachen noch mehr ein. Sachlich ist ja schon sehr viel erreicht. Wenn die Bitte, der Monarch möge das Entlassungsgcsnch seines ersten Ministers nicht genehmigen, als ein Versuch bezeichnet wird, in die Rechte der Krone einzugreifen, so ist das eine kindische Uebertreibung, aber zugleich die Bürgschaft dafür, daß von jener Seite niemals mehr der un¬ verschämte Ruf: „Fort mit Bismarck!" erhoben werden wird. Und wenn die Herren Richter und Rickert Schutz gegen „Preßfrechhcit" fordern, so ist das ein höchst kostbares Zugeständnis, um welches zu gelegener Zeit erinnert werden wird. Wenn der Gründer der „Freisinnigen Zeitung" einsieht und bekennt, daß der Verbreitung von Lügen durch die Presse Einhalt gethan werden müsse, so ist ja Aussicht ans Verständnis über diesen Punkt, und dann dürfen wir noch ans manche andre Besserung unsrer Zustände hoffen. Ein preußisches Geschichtswerk. Wir haben vor etwa zwei Jahren in diesen Blättern über ein Werk vou or. Adolf Stölzel berichtet, worin dieser in Forni einer Lebensbeschreibung des Juristen Svarez eine vollständige Darstellung der Entstehung der großen preußischen Gesetzbücher im vorigen Jahrhundert gegeben hatte. Jetzt liegt uus ein noch umfassenderes Werk desselben Verfassers vor: Brandenburg - Preußens Rcchtsverwaltuug und Rechtsverfassung, dargestellt im Wirken seiner Landesfürsten und obersten Justizbcamtcn (Berlin, Franz Wahlen; 2 Bände, 1274 S.). Mit einem namenlosen Fleiße hat Stölzel den Stoff zu diesem Werke aus den Akten des Justizministeriums, des Staatsarchivs und aus mehr als 200 Geschichtswerken gesammelt und zusammengestellt. Das Werk erscheint als eine vollständige Geschichte des ans die Justiz bezüglichen innern Staatslebens Preußens, dargestellt in der Organisation und Thätigkeit seiner obersten Justiz¬ behörden. Schon früher waren die Hohenzollern allen widerstrebenden Elementen gegen¬ über bemüht, die Justizhohcit in ihrer Hand zu vereinigen. Bereits in einer Urkunde vom 17. März 1468 wird „unsers Hofes Kammergericht" erwähnt, vor welches der Fiskal alle Streitfälle bringen sollte, „als weit und viel unsere, Lande sind." Im vorigen Jahrhundert sehen wir das fortgesetzte Streben der preußischen Könige, ihre Justiz zu verbessern; lange Zeit freilich ohne entsprechenden Erfolg. Friedrich der Große war noch eifriger als seine Vorfahren für dieses Ziel bemüht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202776/556>, abgerufen am 27.07.2024.