Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.Die (Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung. bauen versteht. Wir glauben zu wissen, daß der Monarch, wie hoch auch sein Die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung. ^"le Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen hat sich in der Die (Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung. bauen versteht. Wir glauben zu wissen, daß der Monarch, wie hoch auch sein Die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung. ^«le Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen hat sich in der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0172" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/202949"/> <fw type="header" place="top"> Die (Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung.</fw><lb/> <p xml:id="ID_553" prev="#ID_552"> bauen versteht. Wir glauben zu wissen, daß der Monarch, wie hoch auch sein<lb/> berechtigtes Selbstgefühl ihn trägt, diesen Rat immer wert halten und dankbar<lb/> annehmen wird, und daß er weit davon entfernt ist, ihn als Anmaßung und<lb/> ungebührliche Bevormundung aufzufassen, wie das von seiten gewisser Pre߬<lb/> organe in den letzten Tagen wiederholt geschehen oder richtiger geheuchelt worden<lb/> ist. Diese dreisten und verlogenen „Hofjakobiner." die mit dem ihnen bei ihrer<lb/> Anfeindung des Kanzlers stets geläufigen, ekelerregenden Byzantinertum sich<lb/> monarchischer geberden als der ärgste Absolutist, möchten den Ratgeber aus<lb/> seiner Stellung eines Dieners des Staates und seines Oberhauptes zu der<lb/> eines gebauten- und willenlosen Knechtes des Hofes degradiren, sie machen es<lb/> ihm zum Vorwürfe, daß er eine eigne Meinung hat, und nennen es Zwang,<lb/> wenn er ihre Befolgung zur Bedingung seines Verbleibens im Amte machte,<lb/> während er doch berechtigt und verpflichtet ist, berechtigt seinem Rufe als Staats¬<lb/> mann, verpflichtet seinem Vaterlande, seinem Volke und seinem Kaiser gegenüber,<lb/> verantwortlich vor der Nation, vor Europa, vor der Geschichte, eine Überzeugung<lb/> zu haben und geltend zu machen, wo und so weit ers kann. Ein widerwärtiges<lb/> Schauspiel, diese Demokraten im Lvyalitätsfrack!</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens<lb/> in seiner neuesten Gestaltung.</head><lb/> <p xml:id="ID_554" next="#ID_555"> ^«le Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen hat sich in der<lb/> öffentlichen Meinung zu einem sogenannten Grundrecht ausge¬<lb/> staltet, das von einem freien Volke nicht entbehrt werden könne.<lb/> Die Ansichten, ob das gerichtliche Verfahren besser geheim oder<lb/> öffentlich sei, haben sich zu Gunsten der letzterwähnten Anschauung<lb/> so sehr geklärt, daß es jetzt keiner Regierung oder Partei mehr einfallen würde,<lb/> einem heimlichen Verfahren das Wort zu reden. Das eine aber muß zugegeben<lb/> werden, daß die Öffentlichkeit kein die Gestaltung des Verfahrens beeinflussender<lb/> Grundsatz, sondern nur eine durchaus äußere Einrichtung ist, ohne welche eine sehr<lb/> gute Prozedur bestehen kann und durch welche eine mangelhafte Prozeßordnung<lb/> nicht gut wird. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist vielmehr lediglich ein ge¬<lb/> schichtliches Ergebnis, welches ganz mit Unrecht eine politische Bedeutung er¬<lb/> halten hat. Das Altertum — das römische wie das deutsche — kennt nur<lb/> ein öffentliches Verfahren, weil die Gerichte Volksgerichte waren, in denen in</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0172]
Die (Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung.
bauen versteht. Wir glauben zu wissen, daß der Monarch, wie hoch auch sein
berechtigtes Selbstgefühl ihn trägt, diesen Rat immer wert halten und dankbar
annehmen wird, und daß er weit davon entfernt ist, ihn als Anmaßung und
ungebührliche Bevormundung aufzufassen, wie das von seiten gewisser Pre߬
organe in den letzten Tagen wiederholt geschehen oder richtiger geheuchelt worden
ist. Diese dreisten und verlogenen „Hofjakobiner." die mit dem ihnen bei ihrer
Anfeindung des Kanzlers stets geläufigen, ekelerregenden Byzantinertum sich
monarchischer geberden als der ärgste Absolutist, möchten den Ratgeber aus
seiner Stellung eines Dieners des Staates und seines Oberhauptes zu der
eines gebauten- und willenlosen Knechtes des Hofes degradiren, sie machen es
ihm zum Vorwürfe, daß er eine eigne Meinung hat, und nennen es Zwang,
wenn er ihre Befolgung zur Bedingung seines Verbleibens im Amte machte,
während er doch berechtigt und verpflichtet ist, berechtigt seinem Rufe als Staats¬
mann, verpflichtet seinem Vaterlande, seinem Volke und seinem Kaiser gegenüber,
verantwortlich vor der Nation, vor Europa, vor der Geschichte, eine Überzeugung
zu haben und geltend zu machen, wo und so weit ers kann. Ein widerwärtiges
Schauspiel, diese Demokraten im Lvyalitätsfrack!
Die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens
in seiner neuesten Gestaltung.
^«le Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen hat sich in der
öffentlichen Meinung zu einem sogenannten Grundrecht ausge¬
staltet, das von einem freien Volke nicht entbehrt werden könne.
Die Ansichten, ob das gerichtliche Verfahren besser geheim oder
öffentlich sei, haben sich zu Gunsten der letzterwähnten Anschauung
so sehr geklärt, daß es jetzt keiner Regierung oder Partei mehr einfallen würde,
einem heimlichen Verfahren das Wort zu reden. Das eine aber muß zugegeben
werden, daß die Öffentlichkeit kein die Gestaltung des Verfahrens beeinflussender
Grundsatz, sondern nur eine durchaus äußere Einrichtung ist, ohne welche eine sehr
gute Prozedur bestehen kann und durch welche eine mangelhafte Prozeßordnung
nicht gut wird. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist vielmehr lediglich ein ge¬
schichtliches Ergebnis, welches ganz mit Unrecht eine politische Bedeutung er¬
halten hat. Das Altertum — das römische wie das deutsche — kennt nur
ein öffentliches Verfahren, weil die Gerichte Volksgerichte waren, in denen in
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |