Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Erstes Vierteljahr.Die Finanzlage der russischen Eisenbahnen. gegeben 95,6 Millionen Rubel Kredit, an Zinsen für die vom Staate den Die vorstehende Berechnung des wirklichen Wertes der russischen Eisen¬ 4. Die Qualifikation der Papiere als Aktien oder Obligationen. Von dem Anlagekapital der russischen Privateisenbahnen kommen im Durch¬ *) Für die einzelnen Bahnen sind die Bestmunungen über das Ankcmfsrccht des Staates
in Stephcmitz' "Russischen Eisenbahn Wertpapieren" nach dein Wortlaute der Statuten wieder¬ gegeben. Die Finanzlage der russischen Eisenbahnen. gegeben 95,6 Millionen Rubel Kredit, an Zinsen für die vom Staate den Die vorstehende Berechnung des wirklichen Wertes der russischen Eisen¬ 4. Die Qualifikation der Papiere als Aktien oder Obligationen. Von dem Anlagekapital der russischen Privateisenbahnen kommen im Durch¬ *) Für die einzelnen Bahnen sind die Bestmunungen über das Ankcmfsrccht des Staates
in Stephcmitz' „Russischen Eisenbahn Wertpapieren" nach dein Wortlaute der Statuten wieder¬ gegeben. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0088" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/202187"/> <fw type="header" place="top"> Die Finanzlage der russischen Eisenbahnen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_310" prev="#ID_309"> gegeben 95,6 Millionen Rubel Kredit, an Zinsen für die vom Staate den<lb/> Eisenbahnen vorgestreckten Summen 33,6 Millionen Rubel Kredit, zusammen<lb/> 129,2 Millionen Rubel Kredit. Diesen stehen für 1884 84,3 Millionen Rubel<lb/> Kredit Reineinnahmen gegenüber. Es ergiebt sich somit ein Fehlbetrag von<lb/> 45 Millionen Rubel Kredit oder 53 Prozent der Reineinnahmen, welche der<lb/> Staat zum größten Teil in Form von Bürgschaftszuschüsfen aus seinen Mitteln<lb/> zu decken hatte.</p><lb/> <p xml:id="ID_311"> Die vorstehende Berechnung des wirklichen Wertes der russischen Eisen¬<lb/> bahnen ist dem Buche „Die finanziellen Beziehungen des Staates zu den Privat-<lb/> eiscubahngcsellschaften in Nußland" von P. I. Georgiewsli (Se. Petersburg,<lb/> 1887) entnommen, das bei seinem Erscheinen großes Aufsehen erregt hat.<lb/> Den Inhabern russischer Eisenbahnwertpapiere zeigt es, wie geringfügig die<lb/> Deckung ist, welche sie in dem Werte der Bahnen selbst finden, wenn es zur<lb/> Auflösung oder vor Ablauf der Konzession zum Ankauf der Bahn durch den<lb/> Staat kommen sollte. Das Ankaufsrecht des Staates ist fast in allen Bahn-<lb/> statnten gleichmäßig festgestellt, und zwar gilt als Kaufpreis der Durchschnitts-<lb/> reingcwinn der fünf besten unter den letzten sieben Jahren, doch darf dieser<lb/> Preis nicht niedriger sein, als der Reingewinn des letzten der erwähnten sieben<lb/> Jahre und auch uicht niedriger, als die von dem Staate jährlich verbürgte<lb/> Summe. Die Kapitalisnung dieses Preises mit fünf Prozent für die noch<lb/> nicht verflossene Zeit bis zum Ablauf der Konzession bildet die Schuld des<lb/> Staates an die Gesellschaft, welche in fünfprozentigen Staatsobligationen in<lb/> Pfund Sterling, holländischen Gulden, Thalern oder Franks al xg-ri, mit einer<lb/> von der Regierung zu wählenden Tilgungsform, gezahlt wird.")</p><lb/> <p xml:id="ID_312"> 4. Die Qualifikation der Papiere als Aktien oder Obligationen.<lb/> Die rechtliche Natur beider Kapitalanlagcarten wird auch nach der russischen<lb/> Gesetzgebung im großen und ganzen »ach denselben Grundsätzen zu beurteilen<lb/> sein wie in Deutschland. Für die Aktien bestehen besondre Gesetze, welche denen<lb/> des Auslandes ähnlich sind. Für Obligationen dagegen, in dem Sinne, in<lb/> welchem das Wort in Nußland verstanden wird, bestehen keine besondern gesetz¬<lb/> lichen Bestimmungen. Der Ausdruck ist vom Auslande übernommen, und es<lb/> wird ihm wirtschaftlich die Bedeutung wie im Auslande untergelegt. Im ge¬<lb/> richtlichen Streitfälle wird die Obligation dagegen als einfacher Schuldschein<lb/> zu behandeln sein, und der durch die Obligation begründeten Schuld nur in<lb/> dem Falle eine Priorität zuerkannt werden, wenn solche durch Spczialgcsetz aus¬<lb/> drücklich festgesetzt ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_313" next="#ID_314"> Von dem Anlagekapital der russischen Privateisenbahnen kommen im Durch¬<lb/> schnitt ein Viertel auf die Aktien und drei Viertel auf die Obligationen, ein</p><lb/> <note xml:id="FID_4" place="foot"> *) Für die einzelnen Bahnen sind die Bestmunungen über das Ankcmfsrccht des Staates<lb/> in Stephcmitz' „Russischen Eisenbahn Wertpapieren" nach dein Wortlaute der Statuten wieder¬<lb/> gegeben.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0088]
Die Finanzlage der russischen Eisenbahnen.
gegeben 95,6 Millionen Rubel Kredit, an Zinsen für die vom Staate den
Eisenbahnen vorgestreckten Summen 33,6 Millionen Rubel Kredit, zusammen
129,2 Millionen Rubel Kredit. Diesen stehen für 1884 84,3 Millionen Rubel
Kredit Reineinnahmen gegenüber. Es ergiebt sich somit ein Fehlbetrag von
45 Millionen Rubel Kredit oder 53 Prozent der Reineinnahmen, welche der
Staat zum größten Teil in Form von Bürgschaftszuschüsfen aus seinen Mitteln
zu decken hatte.
Die vorstehende Berechnung des wirklichen Wertes der russischen Eisen¬
bahnen ist dem Buche „Die finanziellen Beziehungen des Staates zu den Privat-
eiscubahngcsellschaften in Nußland" von P. I. Georgiewsli (Se. Petersburg,
1887) entnommen, das bei seinem Erscheinen großes Aufsehen erregt hat.
Den Inhabern russischer Eisenbahnwertpapiere zeigt es, wie geringfügig die
Deckung ist, welche sie in dem Werte der Bahnen selbst finden, wenn es zur
Auflösung oder vor Ablauf der Konzession zum Ankauf der Bahn durch den
Staat kommen sollte. Das Ankaufsrecht des Staates ist fast in allen Bahn-
statnten gleichmäßig festgestellt, und zwar gilt als Kaufpreis der Durchschnitts-
reingcwinn der fünf besten unter den letzten sieben Jahren, doch darf dieser
Preis nicht niedriger sein, als der Reingewinn des letzten der erwähnten sieben
Jahre und auch uicht niedriger, als die von dem Staate jährlich verbürgte
Summe. Die Kapitalisnung dieses Preises mit fünf Prozent für die noch
nicht verflossene Zeit bis zum Ablauf der Konzession bildet die Schuld des
Staates an die Gesellschaft, welche in fünfprozentigen Staatsobligationen in
Pfund Sterling, holländischen Gulden, Thalern oder Franks al xg-ri, mit einer
von der Regierung zu wählenden Tilgungsform, gezahlt wird.")
4. Die Qualifikation der Papiere als Aktien oder Obligationen.
Die rechtliche Natur beider Kapitalanlagcarten wird auch nach der russischen
Gesetzgebung im großen und ganzen »ach denselben Grundsätzen zu beurteilen
sein wie in Deutschland. Für die Aktien bestehen besondre Gesetze, welche denen
des Auslandes ähnlich sind. Für Obligationen dagegen, in dem Sinne, in
welchem das Wort in Nußland verstanden wird, bestehen keine besondern gesetz¬
lichen Bestimmungen. Der Ausdruck ist vom Auslande übernommen, und es
wird ihm wirtschaftlich die Bedeutung wie im Auslande untergelegt. Im ge¬
richtlichen Streitfälle wird die Obligation dagegen als einfacher Schuldschein
zu behandeln sein, und der durch die Obligation begründeten Schuld nur in
dem Falle eine Priorität zuerkannt werden, wenn solche durch Spczialgcsetz aus¬
drücklich festgesetzt ist.
Von dem Anlagekapital der russischen Privateisenbahnen kommen im Durch¬
schnitt ein Viertel auf die Aktien und drei Viertel auf die Obligationen, ein
*) Für die einzelnen Bahnen sind die Bestmunungen über das Ankcmfsrccht des Staates
in Stephcmitz' „Russischen Eisenbahn Wertpapieren" nach dein Wortlaute der Statuten wieder¬
gegeben.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |