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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr.

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Maharadschas Vulip Singh.

des Pendschab könne gerechterweise nicht abgesetzt werden, weil der Mccharadschah
Dulip Singh als ein Minderjähriger nicht für die Handlungen der Nation ver¬
antwortlich gemacht werden könne. Mit aller Achtung für diejenigen, welche diese
Ansicht hegen, muß ich die Richtigkeit derselbe" entschieden bestreiten. Sie ist als
Prinzip unhaltbar und ist bisher in der Praxis nicht befolgt worden, namentlich
mit Bezug Mf Dulip Singh. Als im Jahre 1845 die Truppen der Khaifa in
unser Gebiet einfielen, wurde er nicht frei von Verantwortlichkeit erachtet, sondern
von den Folgen der Handlungen des Volkes mit betroffen. Die indische Regierung
konfiszirte die reichsten Provinzen seines Königreiches und wurde darüber belobt,
daß sie so mäßig gewesen sei, nicht mehr zu nehmen. Wenn der Maharadschah
damals wegen seines zarten Alters von acht Jahren nicht frei von Verantwort¬
lichkeit erachtet wurde, so kann ihm dieser Umstand jetzt, wo er drei Jahr älter
ist, nicht zu statten kommen."

Lord Dalhousie schließt die Augen gegen die Thatsachen, daß ich 1845 ein
unabhängiger Fürst, aber nach Ratifizirung des Vertrages von Bhhrowal ein
Mündel des englischen Volkes war. Wie konnte ich dafür verantwortlich gemacht
werden, daß meine Vormünder es trotz der Vorstellungen des englischen Residenten
in Lahor vernachlässigt hatten, die Empörung des Mulradsch sofort zu unterdrücken.

Ich bin also ungerechterweise meines Königreiches beraubt worden, welches
1850 eine halbe Million Pfund Reinertrag brachte und heute noch viel mehr bringt;
denn das Schriftstück über die Annektirung, welches ich, der Minderjährige, von
meinen Vormündern gezwungen wurde zu unterzeichnen, betrachte ich als illegal.
Ich bin heute noch der rechtmäßige Herrscher des Pendschab, bin aber ganz zufrieden,
der Unterthan meiner allergnädigsten Souveränin zu sein, deren Gnade gegen mich
grenzenlos gewesen ist. Ich bin ferner meines Privatgrundbcsitzes, den mein Vater
zum Teil erworben hatte, ehe er Souverän des Pendschab wurde, mit einem
Jahresertragc von 130 000 Pfund beraubt worden, desgleichen, mit Ausnahme
von etwa 20000 Pfund, meiner beweglichen Habe, deren Erlös 250 000 Pfund
gebracht hat. Was mir die britische Liberalität gewährt, ist eine Pension von
25 000 Pfund, welche Summe durch Abzüge, die den Behörden bekannt sind, auf
13 000 vermindert ist.

Neuerdings hat eine Parlamentsakte mir den großartigen Zuschuß von 2000
Pfund bewilligt, jedoch unter der Bedingung, daß mein Grundbesitz in England,
das mir lieb gewordne Heim, nach meinem Tode verkauft, meine Nachkommen
also gezwungen werden sollen, sich anderswo eine Freistatt zu suchen. Wenn ein
rechtschaffner Mann in den beiden sündhaftesten Städten der Welt gefunden wurde,
so bete ich zu Gott, daß sich wenigstens ein ehrenhafter, gerechter Engländer in
diesem Lande der Freiheit und Gerechtigkeit finden möge, der meine Sache im
Parlament vertritt. Welche Aussicht habe ich sonst, Gerechtigkeit zu erlangen, da
die britische Nation mein Berauber, mein Vormund, mein Richter, mein Anwalt,
mein Geschworncngericht, alles in einer Person ist!

Die riuiös hatte die Handschrift des vorstehenden Aufrufes einige Tage
zurückgehalten, um sich Stoff zu einer Beantwortung, wahrscheinlich aus dem
Indischen Amte, zu verschaffen. In derselben Nummer, welche den Abdruck ent¬
hält, beleuchtet sie die Beschwerden in einem Leitartikel, der anerkennt, daß die
Geschichtserzählung Dulip Singhs im wesentlichen richtig sei, ihm aber vorhült,
daß er die Urkunde über die Annektirung flink (vW alavrit?) unterschrieben


Grenzboten II. 1887. 77
Maharadschas Vulip Singh.

des Pendschab könne gerechterweise nicht abgesetzt werden, weil der Mccharadschah
Dulip Singh als ein Minderjähriger nicht für die Handlungen der Nation ver¬
antwortlich gemacht werden könne. Mit aller Achtung für diejenigen, welche diese
Ansicht hegen, muß ich die Richtigkeit derselbe» entschieden bestreiten. Sie ist als
Prinzip unhaltbar und ist bisher in der Praxis nicht befolgt worden, namentlich
mit Bezug Mf Dulip Singh. Als im Jahre 1845 die Truppen der Khaifa in
unser Gebiet einfielen, wurde er nicht frei von Verantwortlichkeit erachtet, sondern
von den Folgen der Handlungen des Volkes mit betroffen. Die indische Regierung
konfiszirte die reichsten Provinzen seines Königreiches und wurde darüber belobt,
daß sie so mäßig gewesen sei, nicht mehr zu nehmen. Wenn der Maharadschah
damals wegen seines zarten Alters von acht Jahren nicht frei von Verantwort¬
lichkeit erachtet wurde, so kann ihm dieser Umstand jetzt, wo er drei Jahr älter
ist, nicht zu statten kommen."

Lord Dalhousie schließt die Augen gegen die Thatsachen, daß ich 1845 ein
unabhängiger Fürst, aber nach Ratifizirung des Vertrages von Bhhrowal ein
Mündel des englischen Volkes war. Wie konnte ich dafür verantwortlich gemacht
werden, daß meine Vormünder es trotz der Vorstellungen des englischen Residenten
in Lahor vernachlässigt hatten, die Empörung des Mulradsch sofort zu unterdrücken.

Ich bin also ungerechterweise meines Königreiches beraubt worden, welches
1850 eine halbe Million Pfund Reinertrag brachte und heute noch viel mehr bringt;
denn das Schriftstück über die Annektirung, welches ich, der Minderjährige, von
meinen Vormündern gezwungen wurde zu unterzeichnen, betrachte ich als illegal.
Ich bin heute noch der rechtmäßige Herrscher des Pendschab, bin aber ganz zufrieden,
der Unterthan meiner allergnädigsten Souveränin zu sein, deren Gnade gegen mich
grenzenlos gewesen ist. Ich bin ferner meines Privatgrundbcsitzes, den mein Vater
zum Teil erworben hatte, ehe er Souverän des Pendschab wurde, mit einem
Jahresertragc von 130 000 Pfund beraubt worden, desgleichen, mit Ausnahme
von etwa 20000 Pfund, meiner beweglichen Habe, deren Erlös 250 000 Pfund
gebracht hat. Was mir die britische Liberalität gewährt, ist eine Pension von
25 000 Pfund, welche Summe durch Abzüge, die den Behörden bekannt sind, auf
13 000 vermindert ist.

Neuerdings hat eine Parlamentsakte mir den großartigen Zuschuß von 2000
Pfund bewilligt, jedoch unter der Bedingung, daß mein Grundbesitz in England,
das mir lieb gewordne Heim, nach meinem Tode verkauft, meine Nachkommen
also gezwungen werden sollen, sich anderswo eine Freistatt zu suchen. Wenn ein
rechtschaffner Mann in den beiden sündhaftesten Städten der Welt gefunden wurde,
so bete ich zu Gott, daß sich wenigstens ein ehrenhafter, gerechter Engländer in
diesem Lande der Freiheit und Gerechtigkeit finden möge, der meine Sache im
Parlament vertritt. Welche Aussicht habe ich sonst, Gerechtigkeit zu erlangen, da
die britische Nation mein Berauber, mein Vormund, mein Richter, mein Anwalt,
mein Geschworncngericht, alles in einer Person ist!

Die riuiös hatte die Handschrift des vorstehenden Aufrufes einige Tage
zurückgehalten, um sich Stoff zu einer Beantwortung, wahrscheinlich aus dem
Indischen Amte, zu verschaffen. In derselben Nummer, welche den Abdruck ent¬
hält, beleuchtet sie die Beschwerden in einem Leitartikel, der anerkennt, daß die
Geschichtserzählung Dulip Singhs im wesentlichen richtig sei, ihm aber vorhült,
daß er die Urkunde über die Annektirung flink (vW alavrit?) unterschrieben


Grenzboten II. 1887. 77
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[0617] Maharadschas Vulip Singh. des Pendschab könne gerechterweise nicht abgesetzt werden, weil der Mccharadschah Dulip Singh als ein Minderjähriger nicht für die Handlungen der Nation ver¬ antwortlich gemacht werden könne. Mit aller Achtung für diejenigen, welche diese Ansicht hegen, muß ich die Richtigkeit derselbe» entschieden bestreiten. Sie ist als Prinzip unhaltbar und ist bisher in der Praxis nicht befolgt worden, namentlich mit Bezug Mf Dulip Singh. Als im Jahre 1845 die Truppen der Khaifa in unser Gebiet einfielen, wurde er nicht frei von Verantwortlichkeit erachtet, sondern von den Folgen der Handlungen des Volkes mit betroffen. Die indische Regierung konfiszirte die reichsten Provinzen seines Königreiches und wurde darüber belobt, daß sie so mäßig gewesen sei, nicht mehr zu nehmen. Wenn der Maharadschah damals wegen seines zarten Alters von acht Jahren nicht frei von Verantwort¬ lichkeit erachtet wurde, so kann ihm dieser Umstand jetzt, wo er drei Jahr älter ist, nicht zu statten kommen." Lord Dalhousie schließt die Augen gegen die Thatsachen, daß ich 1845 ein unabhängiger Fürst, aber nach Ratifizirung des Vertrages von Bhhrowal ein Mündel des englischen Volkes war. Wie konnte ich dafür verantwortlich gemacht werden, daß meine Vormünder es trotz der Vorstellungen des englischen Residenten in Lahor vernachlässigt hatten, die Empörung des Mulradsch sofort zu unterdrücken. Ich bin also ungerechterweise meines Königreiches beraubt worden, welches 1850 eine halbe Million Pfund Reinertrag brachte und heute noch viel mehr bringt; denn das Schriftstück über die Annektirung, welches ich, der Minderjährige, von meinen Vormündern gezwungen wurde zu unterzeichnen, betrachte ich als illegal. Ich bin heute noch der rechtmäßige Herrscher des Pendschab, bin aber ganz zufrieden, der Unterthan meiner allergnädigsten Souveränin zu sein, deren Gnade gegen mich grenzenlos gewesen ist. Ich bin ferner meines Privatgrundbcsitzes, den mein Vater zum Teil erworben hatte, ehe er Souverän des Pendschab wurde, mit einem Jahresertragc von 130 000 Pfund beraubt worden, desgleichen, mit Ausnahme von etwa 20000 Pfund, meiner beweglichen Habe, deren Erlös 250 000 Pfund gebracht hat. Was mir die britische Liberalität gewährt, ist eine Pension von 25 000 Pfund, welche Summe durch Abzüge, die den Behörden bekannt sind, auf 13 000 vermindert ist. Neuerdings hat eine Parlamentsakte mir den großartigen Zuschuß von 2000 Pfund bewilligt, jedoch unter der Bedingung, daß mein Grundbesitz in England, das mir lieb gewordne Heim, nach meinem Tode verkauft, meine Nachkommen also gezwungen werden sollen, sich anderswo eine Freistatt zu suchen. Wenn ein rechtschaffner Mann in den beiden sündhaftesten Städten der Welt gefunden wurde, so bete ich zu Gott, daß sich wenigstens ein ehrenhafter, gerechter Engländer in diesem Lande der Freiheit und Gerechtigkeit finden möge, der meine Sache im Parlament vertritt. Welche Aussicht habe ich sonst, Gerechtigkeit zu erlangen, da die britische Nation mein Berauber, mein Vormund, mein Richter, mein Anwalt, mein Geschworncngericht, alles in einer Person ist! Die riuiös hatte die Handschrift des vorstehenden Aufrufes einige Tage zurückgehalten, um sich Stoff zu einer Beantwortung, wahrscheinlich aus dem Indischen Amte, zu verschaffen. In derselben Nummer, welche den Abdruck ent¬ hält, beleuchtet sie die Beschwerden in einem Leitartikel, der anerkennt, daß die Geschichtserzählung Dulip Singhs im wesentlichen richtig sei, ihm aber vorhült, daß er die Urkunde über die Annektirung flink (vW alavrit?) unterschrieben Grenzboten II. 1887. 77

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_288451/617>, abgerufen am 17.09.2024.