Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr.Das Geheimmittelwesen, vom Fabrikanten und Erfinder nicht preisgegeben wird, während sie anderseits, ^^.^.,Aber auch in andrer Art ähnelt das Geheimmittelwescn dem Lottemsp'el Auf Grund aller dieser Erwägungen kommen wir zu folgenden Schlüssen : Auf diese Art hätten nur die heikle Klippe des garnicht mehr richtig zu Das Geheimmittelwesen, vom Fabrikanten und Erfinder nicht preisgegeben wird, während sie anderseits, ^^.^.,Aber auch in andrer Art ähnelt das Geheimmittelwescn dem Lottemsp'el Auf Grund aller dieser Erwägungen kommen wir zu folgenden Schlüssen : Auf diese Art hätten nur die heikle Klippe des garnicht mehr richtig zu <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0277" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/288730"/> <fw type="header" place="top"> Das Geheimmittelwesen,</fw><lb/> <p xml:id="ID_825" prev="#ID_824"> vom Fabrikanten und Erfinder nicht preisgegeben wird, während sie anderseits,<lb/> fromm betrügend, Morphiumsüchtigen statt des Morphiums reines Wasser ver¬<lb/> schreiben oder der hysterischen Frau eine Operation Vorsichten, dle an ihr me<lb/> vorgenommen worden ist. Sollte nicht auch da? Ähnlichkeit uut „Gehenn¬<lb/> mitteln" haben? </p><lb/> <p xml:id="ID_826"> ^^.^.,Aber auch in andrer Art ähnelt das Geheimmittelwescn dem Lottemsp'el<lb/> Hat irgend jemand, sei es ein Fachmann oder ein Laie, das Gluck, ein Mittet<lb/> gegen irgend eine Krankheit zu finden - Erfindungen sind nicht stets von<lb/> zünftigen Fachleuten gemacht worden -. soll es ihm verwehrt sein, sein großes<lb/> Loos zu heben? Soll er die nach seiner Meinung vortrefflichen Eigenschaften<lb/> seines Mittels der leidenden Menschheit vorenthalte», soll anderseits den Zei¬<lb/> tungen verwehrt werden, ihrer Aufgabe, das Publikum zu belehren, nachzu-<lb/> kommen und angemessene Empfehlungen zu bringe»? Der Patentinhaber laßt<lb/> sich sein Patent'bezahlen, um die auf seine Erfindung verwandte Mühe, seine<lb/> Arbeit, seine Kosten aufzuwiege». Soll der Entdecker eines Mittels zur Er¬<lb/> haltung der Gesundheit mit anderen Maß gemessen werden? Ist er ein Be¬<lb/> trüger, wenn sein Mittel nicht hilft, während der ebenfalls fehlbare Arzt pn-<lb/> vilcgirt ist?</p><lb/> <p xml:id="ID_827"> Auf Grund aller dieser Erwägungen kommen wir zu folgenden Schlüssen :<lb/> Wie sich das Publikum wählen kann, in welcher Art es behandelt werden will<lb/> s" sollte ihm folgerichtigerweise mich gestattet werden, demjenigen Arzneimittel<lb/> sui Vertrauen zuzuwenden, welches ihm auf Grund eignen Studiums oder<lb/> auf den Rat eines Gewährsmannes hin zweckentsprechend scheint. Vor Schade»<lb/> a» Leben und Gesundheit kann es bewahrt werde» dadurch, daß der Vertrieb<lb/> aller.Heilmittel dem staatlich privilegirten. sachverständigen Arzneimittelhändlcr,<lb/> dem Apotheker, verbleibt, welcher nach wie vor durch das Gesetz seine Richtschnur<lb/> erhält und ständig kontrolirt wird. Ferner sollte die Anfertigung von Heil¬<lb/> mitteln ebenso wie ihr Vertrieb im großen, nachdem ihr Wesen von einer<lb/> Hauptstelle (dem Gesnndheitsamt) gebilligt, beziehentlich patentirt worden :se.<lb/> twMg frei gegeben, auch die Preisstelluug dem Ermessen des Verfertigers über¬<lb/> lassen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_828" next="#ID_829"> Auf diese Art hätten nur die heikle Klippe des garnicht mehr richtig zu<lb/> definirenden Geheimmittels umschifft und hätten mir ein Heil- oder ein Patent¬<lb/> mittel. Wie der Staat nirgends durch das Patent für die Güte desselben ein¬<lb/> tritt, so sollte er auch bei einer Arznei nur feststellen, daß sie den bestehenden<lb/> Vorschriften (ausgcuomnien denen des Preises) nicht zuwiderläuft, sollte den<lb/> Erfinder vor Nachahmung schützen und dafür eine Patentgebühr (oder eine<lb/> Steuer) erheben und ihm, wie gesagt, gestatten, den Preis auf Grund seiner<lb/> Berechnung festzusetzen. Dasselbe Recht wird jedem Erfinder, und sicher nicht<lb/> Zum Schaden der Volkswohlfahrt, eingeräumt, und im allgemeinen auch jetzt<lb/> schon beim Heilmittclvertrieb beobachtet. Vascliu. Ichthyol, Lanolin, Antivynu ?e.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0277]
Das Geheimmittelwesen,
vom Fabrikanten und Erfinder nicht preisgegeben wird, während sie anderseits,
fromm betrügend, Morphiumsüchtigen statt des Morphiums reines Wasser ver¬
schreiben oder der hysterischen Frau eine Operation Vorsichten, dle an ihr me
vorgenommen worden ist. Sollte nicht auch da? Ähnlichkeit uut „Gehenn¬
mitteln" haben?
^^.^.,Aber auch in andrer Art ähnelt das Geheimmittelwescn dem Lottemsp'el
Hat irgend jemand, sei es ein Fachmann oder ein Laie, das Gluck, ein Mittet
gegen irgend eine Krankheit zu finden - Erfindungen sind nicht stets von
zünftigen Fachleuten gemacht worden -. soll es ihm verwehrt sein, sein großes
Loos zu heben? Soll er die nach seiner Meinung vortrefflichen Eigenschaften
seines Mittels der leidenden Menschheit vorenthalte», soll anderseits den Zei¬
tungen verwehrt werden, ihrer Aufgabe, das Publikum zu belehren, nachzu-
kommen und angemessene Empfehlungen zu bringe»? Der Patentinhaber laßt
sich sein Patent'bezahlen, um die auf seine Erfindung verwandte Mühe, seine
Arbeit, seine Kosten aufzuwiege». Soll der Entdecker eines Mittels zur Er¬
haltung der Gesundheit mit anderen Maß gemessen werden? Ist er ein Be¬
trüger, wenn sein Mittel nicht hilft, während der ebenfalls fehlbare Arzt pn-
vilcgirt ist?
Auf Grund aller dieser Erwägungen kommen wir zu folgenden Schlüssen :
Wie sich das Publikum wählen kann, in welcher Art es behandelt werden will
s" sollte ihm folgerichtigerweise mich gestattet werden, demjenigen Arzneimittel
sui Vertrauen zuzuwenden, welches ihm auf Grund eignen Studiums oder
auf den Rat eines Gewährsmannes hin zweckentsprechend scheint. Vor Schade»
a» Leben und Gesundheit kann es bewahrt werde» dadurch, daß der Vertrieb
aller.Heilmittel dem staatlich privilegirten. sachverständigen Arzneimittelhändlcr,
dem Apotheker, verbleibt, welcher nach wie vor durch das Gesetz seine Richtschnur
erhält und ständig kontrolirt wird. Ferner sollte die Anfertigung von Heil¬
mitteln ebenso wie ihr Vertrieb im großen, nachdem ihr Wesen von einer
Hauptstelle (dem Gesnndheitsamt) gebilligt, beziehentlich patentirt worden :se.
twMg frei gegeben, auch die Preisstelluug dem Ermessen des Verfertigers über¬
lassen werden.
Auf diese Art hätten nur die heikle Klippe des garnicht mehr richtig zu
definirenden Geheimmittels umschifft und hätten mir ein Heil- oder ein Patent¬
mittel. Wie der Staat nirgends durch das Patent für die Güte desselben ein¬
tritt, so sollte er auch bei einer Arznei nur feststellen, daß sie den bestehenden
Vorschriften (ausgcuomnien denen des Preises) nicht zuwiderläuft, sollte den
Erfinder vor Nachahmung schützen und dafür eine Patentgebühr (oder eine
Steuer) erheben und ihm, wie gesagt, gestatten, den Preis auf Grund seiner
Berechnung festzusetzen. Dasselbe Recht wird jedem Erfinder, und sicher nicht
Zum Schaden der Volkswohlfahrt, eingeräumt, und im allgemeinen auch jetzt
schon beim Heilmittclvertrieb beobachtet. Vascliu. Ichthyol, Lanolin, Antivynu ?e.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |