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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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Für die Postsparkasse.

Guthabens zurückzuzahlen sei; hernach müßte zweitens bei der betreffenden
Sparkasse die Quittung über den gewünschten Betrag oder den Nest entworfen
und dieser Entwurf dem Sparer zur Unterschrift zugestellt werden; hierauf
drittens Rücksendung der unterschriebenen Quittung wieder durch die Post an
die Sparkasse; endlich viertens Auszahlung an die Post zur Beförderung der
Guthaben an die Sparer, gegen abermalige Empfangsbescheinigung derselben,
denn die Post muß bei etwaigen Reklamationen die geschehene Zahlung be¬
weisen können.

Männer, welche im Kassen- und Rechnungswesen einige Erfahrung haben,
werden zugeben müssen, daß das eben beschriebene Verfahren den allgemeinen
Grundsätzen dieser Geschäfte entspricht und darum, wenn die Post wirklich in
den Dienst der Sparkassen gestellt werden sollte, dieses ganz ähnliche Ein¬
richtungen erfordert. Die Schreiberei dabei ist für die Post ebenso groß wie
bei den Sparkassen, muß daher doppelt geschehen.

Die Posthilfc bei den Sparkassen setzt übrigens zweierlei voraus: erstens,
daß an dem Orte jeder Postbestellungsanstalt wenigstens eine Sparkasse sich
befindet, welche von den Bezirksangehörigen benutzt werden kann; zweitens, daß
die Sparkasse am Pvstvrte täglich zugänglich ist, damit die Post die bei ihr
einlaufenden Aufträge täglich erledigen kann.

Ein so erweiterter Dienst bei den Sparkassen und die Dienstleistung der
Post würden viel Geld kosten, wohl soviel, daß die seitherigen Reinertrage bei
den Sparkassen verschwinden und die daraus geleisteten Gaben für gute Zwecke
unterbleiben müßten. Aus diesem wohlklingende" Grunde können die alten
Sparkassen und ihre Freunde den bezeichneten Pvstbotendienst nicht wünschen.
Auch die PostVerwaltung wird daran keine Freude haben, weil dabei der Post-
dienst mehr erschwert werden würde als durch eine selbständige Postsparkasse.
Wenn es auch den Sparern gleichgiltig sein mag, ob die Post als Sparkasse
oder als Beförderungsanstalt dafür dient, so müssen doch jene Gegengründe den
Ausschlag geben.

Aber was soll geschehen? Soll es beim Alten bleiben? Thatsache ist:
es giebt keine andre Einrichtung, welche das Sparen überall und für alle so
sehr erleichterte, wie die Postsparkasse. Auch ihre Gegner bestreiten dies nicht.
Nur eine Anklage gegen die Postsparkasse ist imstande, in weiteren .Kreisen
Bedenken zu erwecken, nämlich daß die Postsparkasse die andern Sparkassen
aussauge" würde. Diese Gefahr läßt sich aber leicht beseitigen, wenn man der
Postsparkasse eine Einschränkung für Verzinsung und Kapitalannahme auferlegt,
damit ihr niemals eine Aufsaugungskraft zuwachsen kann. Hierüber mir einige
Andeutungen: 1. Die Postsparkasse gewähre ihren Sparern nur 2,4 Prozent
Zinsen (0,2 Pfennige pro Mark und Monat) unter Wegfall der Teilmonate
für Ein- und Rückzahlungen; 2. die Postsparkasse gestatte einer Person nur
500 Mark Guthaben (oder 400, oder 300 Mary; 3. entbehrliche Geldsummen


Für die Postsparkasse.

Guthabens zurückzuzahlen sei; hernach müßte zweitens bei der betreffenden
Sparkasse die Quittung über den gewünschten Betrag oder den Nest entworfen
und dieser Entwurf dem Sparer zur Unterschrift zugestellt werden; hierauf
drittens Rücksendung der unterschriebenen Quittung wieder durch die Post an
die Sparkasse; endlich viertens Auszahlung an die Post zur Beförderung der
Guthaben an die Sparer, gegen abermalige Empfangsbescheinigung derselben,
denn die Post muß bei etwaigen Reklamationen die geschehene Zahlung be¬
weisen können.

Männer, welche im Kassen- und Rechnungswesen einige Erfahrung haben,
werden zugeben müssen, daß das eben beschriebene Verfahren den allgemeinen
Grundsätzen dieser Geschäfte entspricht und darum, wenn die Post wirklich in
den Dienst der Sparkassen gestellt werden sollte, dieses ganz ähnliche Ein¬
richtungen erfordert. Die Schreiberei dabei ist für die Post ebenso groß wie
bei den Sparkassen, muß daher doppelt geschehen.

Die Posthilfc bei den Sparkassen setzt übrigens zweierlei voraus: erstens,
daß an dem Orte jeder Postbestellungsanstalt wenigstens eine Sparkasse sich
befindet, welche von den Bezirksangehörigen benutzt werden kann; zweitens, daß
die Sparkasse am Pvstvrte täglich zugänglich ist, damit die Post die bei ihr
einlaufenden Aufträge täglich erledigen kann.

Ein so erweiterter Dienst bei den Sparkassen und die Dienstleistung der
Post würden viel Geld kosten, wohl soviel, daß die seitherigen Reinertrage bei
den Sparkassen verschwinden und die daraus geleisteten Gaben für gute Zwecke
unterbleiben müßten. Aus diesem wohlklingende» Grunde können die alten
Sparkassen und ihre Freunde den bezeichneten Pvstbotendienst nicht wünschen.
Auch die PostVerwaltung wird daran keine Freude haben, weil dabei der Post-
dienst mehr erschwert werden würde als durch eine selbständige Postsparkasse.
Wenn es auch den Sparern gleichgiltig sein mag, ob die Post als Sparkasse
oder als Beförderungsanstalt dafür dient, so müssen doch jene Gegengründe den
Ausschlag geben.

Aber was soll geschehen? Soll es beim Alten bleiben? Thatsache ist:
es giebt keine andre Einrichtung, welche das Sparen überall und für alle so
sehr erleichterte, wie die Postsparkasse. Auch ihre Gegner bestreiten dies nicht.
Nur eine Anklage gegen die Postsparkasse ist imstande, in weiteren .Kreisen
Bedenken zu erwecken, nämlich daß die Postsparkasse die andern Sparkassen
aussauge» würde. Diese Gefahr läßt sich aber leicht beseitigen, wenn man der
Postsparkasse eine Einschränkung für Verzinsung und Kapitalannahme auferlegt,
damit ihr niemals eine Aufsaugungskraft zuwachsen kann. Hierüber mir einige
Andeutungen: 1. Die Postsparkasse gewähre ihren Sparern nur 2,4 Prozent
Zinsen (0,2 Pfennige pro Mark und Monat) unter Wegfall der Teilmonate
für Ein- und Rückzahlungen; 2. die Postsparkasse gestatte einer Person nur
500 Mark Guthaben (oder 400, oder 300 Mary; 3. entbehrliche Geldsummen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/580>, abgerufen am 22.07.2024.