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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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Für die Postsparkasse.

Unterbrechung eintritt. Ferner fehlt und kann niemals durch die Selbst¬
hilfe und Selbstverwaltung das erlangt werden, was wir unter Sparkassen¬
freizügigkeit verstehen. Bei diesen neuen Aufgaben der Sparkassen muß der
Staat, das Reich helfen. Hiervon ist die Mehrheit des deutschen Volkes über¬
zeugt. Eine Reichstagskommission hat vorgeschlagen, "die Post in den Dienst
der Sparkassen zu stellen." In welcher Weise? Dies ist bis jetzt unerörtert
geblieben. Da eine Postsparkasse vom Reichstage früher abgelehnt wurde, so
scheint der Kommissionsvorschlag die Post als Vermittlerin zwischen Sparern
und Sparkassen in Aussicht zu nehmen. Doch nicht so leicht wie der Vorschlag
ist die Ausführung desselben. Letztere würde sich etwa so gestalten.

Wo Postsparkassen eingeführt sind, sind Sparmarken und Sparkarten im
Gebrauch. Die Sparer kaufen sich Sparmarken, sobald sie den Betrag für
eine oder mehrere derselben erübrigt haben und kleben davon eine bestimmte
Zahl, zehn, zwanzig oder dreißig, auf eine Sparkarte, die dann eine, zwei oder
drei Münzeinheiten darstellt. Diese eine, zwei oder drei Münzeinheiten, Spar¬
einlagen, sind dann in einem Kontobuch der Sparkasse und in einem auf Namen
lautenden Quittuugsbüchelchen gutzuschreiben, dagegen Marken und Karten zu
kassiren.

Die Post im Dienste der Sparkassen würde auch mit Sparmarken und
Sparkarten arbeite". Letztere müßten sich nach Sparkassen unterscheiden. Der
Vertrieb der Sparmarken würde genau so wie bei einer Postsparkasse geschehen
müssen. Im Dienste der Sparkasse hätte die Post nach Empfang der mit
Sparmarken belegten Sparkarten, deren Beträge mit den zugehörigen, von den
Sparkassen bei den ersten Einlagen ausgefertigten Sparkassenbüchelchen an die
darauf angegebenen Sparkassen zu befördern. Es könnte dieses, ähnlich wie
Posteinzahlungen, durch die Briefträger geschehen, wenn es sich nur um wenige
Posten handelte, bei vielen täglich einlaufenden, größere Beträge ergebenden
Einlagen ist dagegen die Post genötigt, über diese Geldbesörderung Buch zu
führen, vielleicht so eingerichtet, daß darin die Sparkassen die tägliche Ablieferung
quittiren könnten. Das Kontiren in den Hauptbüchern der Sparkassen und
das Quittireu in den Sparkassenbüchelchen der Sparer müßte selbstverständlich
bei den betreffenden Sparkassen geschehen, deren Diener den Verkehr zwischen
diesen und der Post täglich zu vermitteln, also auch die Quittungsbüchelchcn
zur Post zurückzubringen hätten, damit sie durch diese wieder an die Eigen¬
tümer gelangen zur Fortsetzung des Sparens.

Bciare Einlagen (ohne Sparmarkcn) würden bei der Post besonders, aber
ähnlich wie die Markenbetrüge, zu hundelt und an die Sparkassen zu be¬
fördern sein.

Die Post im Dienste der Sparkassen müßte auch die Rückzahlung von
Einlagen vermitteln. Dieser Geschäftszweig würde so verlaufen: erstens
wäre eine Angabe der Sparer erforderlich, wie viel oder ob der Nest des


Für die Postsparkasse.

Unterbrechung eintritt. Ferner fehlt und kann niemals durch die Selbst¬
hilfe und Selbstverwaltung das erlangt werden, was wir unter Sparkassen¬
freizügigkeit verstehen. Bei diesen neuen Aufgaben der Sparkassen muß der
Staat, das Reich helfen. Hiervon ist die Mehrheit des deutschen Volkes über¬
zeugt. Eine Reichstagskommission hat vorgeschlagen, „die Post in den Dienst
der Sparkassen zu stellen." In welcher Weise? Dies ist bis jetzt unerörtert
geblieben. Da eine Postsparkasse vom Reichstage früher abgelehnt wurde, so
scheint der Kommissionsvorschlag die Post als Vermittlerin zwischen Sparern
und Sparkassen in Aussicht zu nehmen. Doch nicht so leicht wie der Vorschlag
ist die Ausführung desselben. Letztere würde sich etwa so gestalten.

Wo Postsparkassen eingeführt sind, sind Sparmarken und Sparkarten im
Gebrauch. Die Sparer kaufen sich Sparmarken, sobald sie den Betrag für
eine oder mehrere derselben erübrigt haben und kleben davon eine bestimmte
Zahl, zehn, zwanzig oder dreißig, auf eine Sparkarte, die dann eine, zwei oder
drei Münzeinheiten darstellt. Diese eine, zwei oder drei Münzeinheiten, Spar¬
einlagen, sind dann in einem Kontobuch der Sparkasse und in einem auf Namen
lautenden Quittuugsbüchelchen gutzuschreiben, dagegen Marken und Karten zu
kassiren.

Die Post im Dienste der Sparkassen würde auch mit Sparmarken und
Sparkarten arbeite». Letztere müßten sich nach Sparkassen unterscheiden. Der
Vertrieb der Sparmarken würde genau so wie bei einer Postsparkasse geschehen
müssen. Im Dienste der Sparkasse hätte die Post nach Empfang der mit
Sparmarken belegten Sparkarten, deren Beträge mit den zugehörigen, von den
Sparkassen bei den ersten Einlagen ausgefertigten Sparkassenbüchelchen an die
darauf angegebenen Sparkassen zu befördern. Es könnte dieses, ähnlich wie
Posteinzahlungen, durch die Briefträger geschehen, wenn es sich nur um wenige
Posten handelte, bei vielen täglich einlaufenden, größere Beträge ergebenden
Einlagen ist dagegen die Post genötigt, über diese Geldbesörderung Buch zu
führen, vielleicht so eingerichtet, daß darin die Sparkassen die tägliche Ablieferung
quittiren könnten. Das Kontiren in den Hauptbüchern der Sparkassen und
das Quittireu in den Sparkassenbüchelchen der Sparer müßte selbstverständlich
bei den betreffenden Sparkassen geschehen, deren Diener den Verkehr zwischen
diesen und der Post täglich zu vermitteln, also auch die Quittungsbüchelchcn
zur Post zurückzubringen hätten, damit sie durch diese wieder an die Eigen¬
tümer gelangen zur Fortsetzung des Sparens.

Bciare Einlagen (ohne Sparmarkcn) würden bei der Post besonders, aber
ähnlich wie die Markenbetrüge, zu hundelt und an die Sparkassen zu be¬
fördern sein.

Die Post im Dienste der Sparkassen müßte auch die Rückzahlung von
Einlagen vermitteln. Dieser Geschäftszweig würde so verlaufen: erstens
wäre eine Angabe der Sparer erforderlich, wie viel oder ob der Nest des


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[0579] Für die Postsparkasse. Unterbrechung eintritt. Ferner fehlt und kann niemals durch die Selbst¬ hilfe und Selbstverwaltung das erlangt werden, was wir unter Sparkassen¬ freizügigkeit verstehen. Bei diesen neuen Aufgaben der Sparkassen muß der Staat, das Reich helfen. Hiervon ist die Mehrheit des deutschen Volkes über¬ zeugt. Eine Reichstagskommission hat vorgeschlagen, „die Post in den Dienst der Sparkassen zu stellen." In welcher Weise? Dies ist bis jetzt unerörtert geblieben. Da eine Postsparkasse vom Reichstage früher abgelehnt wurde, so scheint der Kommissionsvorschlag die Post als Vermittlerin zwischen Sparern und Sparkassen in Aussicht zu nehmen. Doch nicht so leicht wie der Vorschlag ist die Ausführung desselben. Letztere würde sich etwa so gestalten. Wo Postsparkassen eingeführt sind, sind Sparmarken und Sparkarten im Gebrauch. Die Sparer kaufen sich Sparmarken, sobald sie den Betrag für eine oder mehrere derselben erübrigt haben und kleben davon eine bestimmte Zahl, zehn, zwanzig oder dreißig, auf eine Sparkarte, die dann eine, zwei oder drei Münzeinheiten darstellt. Diese eine, zwei oder drei Münzeinheiten, Spar¬ einlagen, sind dann in einem Kontobuch der Sparkasse und in einem auf Namen lautenden Quittuugsbüchelchen gutzuschreiben, dagegen Marken und Karten zu kassiren. Die Post im Dienste der Sparkassen würde auch mit Sparmarken und Sparkarten arbeite». Letztere müßten sich nach Sparkassen unterscheiden. Der Vertrieb der Sparmarken würde genau so wie bei einer Postsparkasse geschehen müssen. Im Dienste der Sparkasse hätte die Post nach Empfang der mit Sparmarken belegten Sparkarten, deren Beträge mit den zugehörigen, von den Sparkassen bei den ersten Einlagen ausgefertigten Sparkassenbüchelchen an die darauf angegebenen Sparkassen zu befördern. Es könnte dieses, ähnlich wie Posteinzahlungen, durch die Briefträger geschehen, wenn es sich nur um wenige Posten handelte, bei vielen täglich einlaufenden, größere Beträge ergebenden Einlagen ist dagegen die Post genötigt, über diese Geldbesörderung Buch zu führen, vielleicht so eingerichtet, daß darin die Sparkassen die tägliche Ablieferung quittiren könnten. Das Kontiren in den Hauptbüchern der Sparkassen und das Quittireu in den Sparkassenbüchelchen der Sparer müßte selbstverständlich bei den betreffenden Sparkassen geschehen, deren Diener den Verkehr zwischen diesen und der Post täglich zu vermitteln, also auch die Quittungsbüchelchcn zur Post zurückzubringen hätten, damit sie durch diese wieder an die Eigen¬ tümer gelangen zur Fortsetzung des Sparens. Bciare Einlagen (ohne Sparmarkcn) würden bei der Post besonders, aber ähnlich wie die Markenbetrüge, zu hundelt und an die Sparkassen zu be¬ fördern sein. Die Post im Dienste der Sparkassen müßte auch die Rückzahlung von Einlagen vermitteln. Dieser Geschäftszweig würde so verlaufen: erstens wäre eine Angabe der Sparer erforderlich, wie viel oder ob der Nest des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/579>, abgerufen am 22.07.2024.