Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.Die soziale Frage im Reichslande. nichts berechtigen und nur im Interesse des Fabrikanten abgefaßt sind. In einer Damit sind wir bei den Lohnverhältnissen angelangt. Die von Herkner mit¬ Die soziale Frage im Reichslande. nichts berechtigen und nur im Interesse des Fabrikanten abgefaßt sind. In einer Damit sind wir bei den Lohnverhältnissen angelangt. Die von Herkner mit¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0012" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/201441"/> <fw type="header" place="top"> Die soziale Frage im Reichslande.</fw><lb/> <p xml:id="ID_6" prev="#ID_5"> nichts berechtigen und nur im Interesse des Fabrikanten abgefaßt sind. In einer<lb/> dieser Fabrikordnungen z. B. heißt es in Artikel 10: „Die Tarife der Akkord¬<lb/> löhne werden nach den Umständen festgesetzt und in den Werkstätten angeschlagen.<lb/> Jeder Arbeiter ist gehalten, sich denselben zu unterwerfen."</p><lb/> <p xml:id="ID_7" next="#ID_8"> Damit sind wir bei den Lohnverhältnissen angelangt. Die von Herkner mit¬<lb/> geteilten Lohnsätze lassen sich ungefähr dahin zusammenfassen, daß ein tüchtiger<lb/> Arbeiter erster Klasse jährlich 1050, ein gewöhnlicher Hilfsarbeiter 750, eine<lb/> erwachsene Arbeiterin 600, männliche jugendliche Personen 420, weibliche 360,<lb/> Kinder endlich 300 Mark verdienen, wobei arbeitslose Zeiten und Abzüge wegen<lb/> Fehlern u. a. nicht berücksichtigt sind. Stellt man dem das Budget gegenüber,<lb/> welches den Bedarf einer Familie, bestehend aus Mann, Frau und drei noch<lb/> nicht arbeitsfähigen Kindern darstellt und für Nahrung, Kleidung, Wohnung,<lb/> Heizung, Beleuchtung, Krankenkasse, Steuern und Schulgeld, endlich für ver-<lb/> schiednes, wie Getränke, Tabak und unvorhergesehene Ausgaben, in Summa<lb/> 1620 Mark ansetzt, so ergiebt sich sofort, daß auch die am besten bezahlten<lb/> Mülhüuser Arbeiter ihre Familien von ihrem Lohne allein nicht in der Weise<lb/> erhalten können, welche nach den hier verbreiteten Begriffen für erträglich gilt. Um<lb/> den Fehlbetrag zu decken, muß die Frau mitarbeiten, oder die öffentliche Armen¬<lb/> pflege Zuschüsse liefern, oder der Bedarf auf den Betrag des Lohnes herabge¬<lb/> drängt werden. Ist die Frau den Tag über wie der Mann vom Hause ab¬<lb/> wesend, in der Fabrik thätig, so kann sie nicht kochen, waschen und die Kinder<lb/> pflegen, sie muß dafür fremde Hilfe haben, und das erhöht wieder den Bedarf.<lb/> Die vorhandenen Kinderasyle lindern das Übel, beseitigen es aber nicht. Sie<lb/> nehmen die Kleinen erst von ihrem dritten Lebensjahre und nur bis zum<lb/> Eintritte der Schulpflichtigkeit auf, und sie gewähren ihnen nicht schon so zeitig<lb/> am Morgen und nicht so spät am Abend noch, wie die Mutter sich ihnen ent¬<lb/> ziehen muß, Unterkunft und Aufsicht. So kann man sich nicht wundern, wenn<lb/> man in den Arbeitervierteln Mülhausens massenhaft schulpflichtige Kinder in<lb/> einem Zustande unbeschreiblicher Verwahrlosung antrifft, und wenn die Sterb¬<lb/> lichkeit der dortigen Arbeiterkinder im ersten Lebensjahre früher achtunddreißig<lb/> bis vierzig Prozent betrug. Als der Chef des Hauses Dvllfuß-Mieg 1862<lb/> bestimmte, daß in seiner Fabrik beschäftigte Wöchnerinnen sechs Wochen den<lb/> vollen Lohn erhalten sollten, falls sie sich während dieser Zeit nur dem Haus¬<lb/> halte und der Pflege des Kindes widmeten, sank die Sterblichkeit der Kinder<lb/> seiner Fabrikarbeiterinnen rasch auf vierundzwanzig bis achtundzwanzig Prozent.<lb/> Später kam ein Wöchnerinnenverein zu stände, von welchem Arbeiterinnen (gegen<lb/> einen Beitrag von fünfzehn Centimes für vierzehn Tage) nach ihrer Niederkunft<lb/> vierundfünfzig Franks erhalten, doch nur unter der Bedingung, sich sechs Wochen<lb/> der Fabrikarbeit zu enthalten. Neuerdings trat noch das Krankenkasseugesetz<lb/> hinzu, welches ihnen drei Wochen lang Unterstützung gewährt. Seitdem zeigen<lb/> die statistischen Tabellen ein langsames Herabgehen der Sterblichkeitsziffern.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0012]
Die soziale Frage im Reichslande.
nichts berechtigen und nur im Interesse des Fabrikanten abgefaßt sind. In einer
dieser Fabrikordnungen z. B. heißt es in Artikel 10: „Die Tarife der Akkord¬
löhne werden nach den Umständen festgesetzt und in den Werkstätten angeschlagen.
Jeder Arbeiter ist gehalten, sich denselben zu unterwerfen."
Damit sind wir bei den Lohnverhältnissen angelangt. Die von Herkner mit¬
geteilten Lohnsätze lassen sich ungefähr dahin zusammenfassen, daß ein tüchtiger
Arbeiter erster Klasse jährlich 1050, ein gewöhnlicher Hilfsarbeiter 750, eine
erwachsene Arbeiterin 600, männliche jugendliche Personen 420, weibliche 360,
Kinder endlich 300 Mark verdienen, wobei arbeitslose Zeiten und Abzüge wegen
Fehlern u. a. nicht berücksichtigt sind. Stellt man dem das Budget gegenüber,
welches den Bedarf einer Familie, bestehend aus Mann, Frau und drei noch
nicht arbeitsfähigen Kindern darstellt und für Nahrung, Kleidung, Wohnung,
Heizung, Beleuchtung, Krankenkasse, Steuern und Schulgeld, endlich für ver-
schiednes, wie Getränke, Tabak und unvorhergesehene Ausgaben, in Summa
1620 Mark ansetzt, so ergiebt sich sofort, daß auch die am besten bezahlten
Mülhüuser Arbeiter ihre Familien von ihrem Lohne allein nicht in der Weise
erhalten können, welche nach den hier verbreiteten Begriffen für erträglich gilt. Um
den Fehlbetrag zu decken, muß die Frau mitarbeiten, oder die öffentliche Armen¬
pflege Zuschüsse liefern, oder der Bedarf auf den Betrag des Lohnes herabge¬
drängt werden. Ist die Frau den Tag über wie der Mann vom Hause ab¬
wesend, in der Fabrik thätig, so kann sie nicht kochen, waschen und die Kinder
pflegen, sie muß dafür fremde Hilfe haben, und das erhöht wieder den Bedarf.
Die vorhandenen Kinderasyle lindern das Übel, beseitigen es aber nicht. Sie
nehmen die Kleinen erst von ihrem dritten Lebensjahre und nur bis zum
Eintritte der Schulpflichtigkeit auf, und sie gewähren ihnen nicht schon so zeitig
am Morgen und nicht so spät am Abend noch, wie die Mutter sich ihnen ent¬
ziehen muß, Unterkunft und Aufsicht. So kann man sich nicht wundern, wenn
man in den Arbeitervierteln Mülhausens massenhaft schulpflichtige Kinder in
einem Zustande unbeschreiblicher Verwahrlosung antrifft, und wenn die Sterb¬
lichkeit der dortigen Arbeiterkinder im ersten Lebensjahre früher achtunddreißig
bis vierzig Prozent betrug. Als der Chef des Hauses Dvllfuß-Mieg 1862
bestimmte, daß in seiner Fabrik beschäftigte Wöchnerinnen sechs Wochen den
vollen Lohn erhalten sollten, falls sie sich während dieser Zeit nur dem Haus¬
halte und der Pflege des Kindes widmeten, sank die Sterblichkeit der Kinder
seiner Fabrikarbeiterinnen rasch auf vierundzwanzig bis achtundzwanzig Prozent.
Später kam ein Wöchnerinnenverein zu stände, von welchem Arbeiterinnen (gegen
einen Beitrag von fünfzehn Centimes für vierzehn Tage) nach ihrer Niederkunft
vierundfünfzig Franks erhalten, doch nur unter der Bedingung, sich sechs Wochen
der Fabrikarbeit zu enthalten. Neuerdings trat noch das Krankenkasseugesetz
hinzu, welches ihnen drei Wochen lang Unterstützung gewährt. Seitdem zeigen
die statistischen Tabellen ein langsames Herabgehen der Sterblichkeitsziffern.
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