Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.Sind die deutschon Gemeekveroine politische vereinet tlärung über die Prinzipien der Gewerkvereine, sowie der andern sozialen Endlich ist auch in den sogenannten Musterstatuten den einzelnen Gcwerk- Lassen hiernach schou die Statuten den politischen Charakter des Verbandes Schon in der ersten derselben"') wird die Frage: Was bezwecken die Ge¬ Die Gewerkvereine bezwecken die Vertretung der Arbeiterrechte bei der Gesetz¬ Was bezwecken die Gewerkvereine? Ein Merk- und Mahnwort für alle deutschen
Handwerker und Arbeiter. 8. Auflage. Berlin, 1835. Sind die deutschon Gemeekveroine politische vereinet tlärung über die Prinzipien der Gewerkvereine, sowie der andern sozialen Endlich ist auch in den sogenannten Musterstatuten den einzelnen Gcwerk- Lassen hiernach schou die Statuten den politischen Charakter des Verbandes Schon in der ersten derselben"') wird die Frage: Was bezwecken die Ge¬ Die Gewerkvereine bezwecken die Vertretung der Arbeiterrechte bei der Gesetz¬ Was bezwecken die Gewerkvereine? Ein Merk- und Mahnwort für alle deutschen
Handwerker und Arbeiter. 8. Auflage. Berlin, 1835. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0066" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/200171"/> <fw type="header" place="top"> Sind die deutschon Gemeekveroine politische vereinet</fw><lb/> <p xml:id="ID_195" prev="#ID_194"> tlärung über die Prinzipien der Gewerkvereine, sowie der andern sozialen<lb/> Parteien, Agitation für die erster» und Abwehr gegen Angriffe andrer Parteien,<lb/> Förderung der örtlichen Gewerbe- und Arbeiterinteresscn wie der sozialen und<lb/> Arbeitcrstatistik, und Aufklärung über die soziale Frage und die einschlägigen<lb/> Tngesfragen ausdrücklich zur Pflicht gemacht.</p><lb/> <p xml:id="ID_196"> Endlich ist auch in den sogenannten Musterstatuten den einzelnen Gcwerk-<lb/> vereinen der Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen ihrer Mit¬<lb/> glieder ans gesetzlichem Wege, insbesondre durch Vertretung der Mitglieder<lb/> gegenüber den Arbeitgebern, dem Publikum und den Behörden, und dnrch<lb/> gegenseitige Verbindung zur Aufgabe gemacht.</p><lb/> <p xml:id="ID_197"> Lassen hiernach schou die Statuten den politischen Charakter des Verbandes<lb/> unzweideutig zu Tage treten, so bietet seine bisherige Wirksamkeit, wie sie uns<lb/> aus verschiednen voll ihm ausgehenden Schriften entgegentritt, weitere derartige<lb/> Belege. Diese haben aber für unsre Beweisführung eine umso größere Be¬<lb/> deutung, als die vereinsgesctzliche Jndikatur längst den Grundsatz festgestellt<lb/> hat, daß für die Beurteilung, inwieweit ein Verein den vereinsgcsetzlichen<lb/> Bestimmungen unterliegt, nicht bloß der Inhalt der Statuten, soudern vornhemlich<lb/> sein thatsächliches Verhalten maßgebend ist. Der Kürze halber wollen wir hier<lb/> nur auf das eingehen, was uns einige neuere, vom Verbandsanwnlt verfaßte<lb/> und vom Zentralrat herausgegcbnc Schriften in dieser Beziehung bieten.</p><lb/> <p xml:id="ID_198"> Schon in der ersten derselben"') wird die Frage: Was bezwecken die Ge¬<lb/> werkvereine fiir Recht und Interessen der Arbeiter im allgemeinen? dahin be¬<lb/> antwortet:</p><lb/> <p xml:id="ID_199" next="#ID_200"> Die Gewerkvereine bezwecken die Vertretung der Arbeiterrechte bei der Gesetz¬<lb/> gebung und Verwaltung, wie in der Öffentlichkeit überhaupt. Wer wüßte nicht,<lb/> wie gewisse mächtige Richtungen und Parteien fort und fort gegen die schwer<lb/> errungene Freiheit und Selbständigkeit der Arbeiter wühlen oder Sturm laufen, je<lb/> nachdem die Zeitläufte sind, und wie oft volle Sachkenntnis bezüglich der Arbeiter-<lb/> Verhältnisse bei den einflußreichen Stände» und Personell zu vermissen ist. Wie<lb/> notwendig ist daher ein fester und ausdauernder, aber zugleich besonnener Widerstand<lb/> der Arbeiter, stets ans der Wacht, um die Gefahren zu wittern, die Freunde zu<lb/> informiren, die Gegner zu widerlegen, statistische Erhebungen und Massenknnd-<lb/> gebungen zu veranstalten, bei den Wahlen einzuwirken und günstige Momente zur<lb/> Abhilfe von Beschwerden, zur Erringung weiterer Vorteile zu benutzen. Diese<lb/> ganze überaus mühsame und schwierige Thätigkeit kommt mit der Gesamtheit jedem<lb/> einzelnen Arbeiter zu Gute — aber> kaun der einzelne Arbeiter oder können lose<lb/> zufällige Vereinigungen solche Thätigkeit leisten? Nicht im entferntesten; das<lb/> vermag nur eine große, dauernde Widerstandsorganisation, d. h. nur die Gewerk¬<lb/> vereine und ihr ganz Deutschland umfassender Verband mit einem gesetzkundigen,<lb/> angesehenen Sozialpvlitiker als Anwalt. Was seit mehr als einem Jahrzehnt die<lb/> deutschen Arbeiter an Rechten und Vorteilen gewonnen, was sie in den letzten</p><lb/> <note xml:id="FID_5" place="foot"> Was bezwecken die Gewerkvereine? Ein Merk- und Mahnwort für alle deutschen<lb/> Handwerker und Arbeiter. 8. Auflage. Berlin, 1835.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0066]
Sind die deutschon Gemeekveroine politische vereinet
tlärung über die Prinzipien der Gewerkvereine, sowie der andern sozialen
Parteien, Agitation für die erster» und Abwehr gegen Angriffe andrer Parteien,
Förderung der örtlichen Gewerbe- und Arbeiterinteresscn wie der sozialen und
Arbeitcrstatistik, und Aufklärung über die soziale Frage und die einschlägigen
Tngesfragen ausdrücklich zur Pflicht gemacht.
Endlich ist auch in den sogenannten Musterstatuten den einzelnen Gcwerk-
vereinen der Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen ihrer Mit¬
glieder ans gesetzlichem Wege, insbesondre durch Vertretung der Mitglieder
gegenüber den Arbeitgebern, dem Publikum und den Behörden, und dnrch
gegenseitige Verbindung zur Aufgabe gemacht.
Lassen hiernach schou die Statuten den politischen Charakter des Verbandes
unzweideutig zu Tage treten, so bietet seine bisherige Wirksamkeit, wie sie uns
aus verschiednen voll ihm ausgehenden Schriften entgegentritt, weitere derartige
Belege. Diese haben aber für unsre Beweisführung eine umso größere Be¬
deutung, als die vereinsgesctzliche Jndikatur längst den Grundsatz festgestellt
hat, daß für die Beurteilung, inwieweit ein Verein den vereinsgcsetzlichen
Bestimmungen unterliegt, nicht bloß der Inhalt der Statuten, soudern vornhemlich
sein thatsächliches Verhalten maßgebend ist. Der Kürze halber wollen wir hier
nur auf das eingehen, was uns einige neuere, vom Verbandsanwnlt verfaßte
und vom Zentralrat herausgegcbnc Schriften in dieser Beziehung bieten.
Schon in der ersten derselben"') wird die Frage: Was bezwecken die Ge¬
werkvereine fiir Recht und Interessen der Arbeiter im allgemeinen? dahin be¬
antwortet:
Die Gewerkvereine bezwecken die Vertretung der Arbeiterrechte bei der Gesetz¬
gebung und Verwaltung, wie in der Öffentlichkeit überhaupt. Wer wüßte nicht,
wie gewisse mächtige Richtungen und Parteien fort und fort gegen die schwer
errungene Freiheit und Selbständigkeit der Arbeiter wühlen oder Sturm laufen, je
nachdem die Zeitläufte sind, und wie oft volle Sachkenntnis bezüglich der Arbeiter-
Verhältnisse bei den einflußreichen Stände» und Personell zu vermissen ist. Wie
notwendig ist daher ein fester und ausdauernder, aber zugleich besonnener Widerstand
der Arbeiter, stets ans der Wacht, um die Gefahren zu wittern, die Freunde zu
informiren, die Gegner zu widerlegen, statistische Erhebungen und Massenknnd-
gebungen zu veranstalten, bei den Wahlen einzuwirken und günstige Momente zur
Abhilfe von Beschwerden, zur Erringung weiterer Vorteile zu benutzen. Diese
ganze überaus mühsame und schwierige Thätigkeit kommt mit der Gesamtheit jedem
einzelnen Arbeiter zu Gute — aber> kaun der einzelne Arbeiter oder können lose
zufällige Vereinigungen solche Thätigkeit leisten? Nicht im entferntesten; das
vermag nur eine große, dauernde Widerstandsorganisation, d. h. nur die Gewerk¬
vereine und ihr ganz Deutschland umfassender Verband mit einem gesetzkundigen,
angesehenen Sozialpvlitiker als Anwalt. Was seit mehr als einem Jahrzehnt die
deutschen Arbeiter an Rechten und Vorteilen gewonnen, was sie in den letzten
Was bezwecken die Gewerkvereine? Ein Merk- und Mahnwort für alle deutschen
Handwerker und Arbeiter. 8. Auflage. Berlin, 1835.
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