Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.Aleiiiero Mitteilungen, Königsberg machen, und dünn lvird unsre starke Burg im Nordosten zu zeigen Zur Arbeitersch u dz g c s e dz g c b u n g in Belgien. Infolge der bekannten Vor¬ Die zweite Abteilung berichtet über die Mißbräuche bei der Lohnzahlung Ein zweiter Bericht derselben Abteilung betrifft die Einrichtung von Aus¬ Ein dritter Bericht derselben Abteilung über die Gewerkvereine (vnions av" Die dritte Abteilung hat bereits sechs Berichte erstattet. Der erste bezieht Aleiiiero Mitteilungen, Königsberg machen, und dünn lvird unsre starke Burg im Nordosten zu zeigen Zur Arbeitersch u dz g c s e dz g c b u n g in Belgien. Infolge der bekannten Vor¬ Die zweite Abteilung berichtet über die Mißbräuche bei der Lohnzahlung Ein zweiter Bericht derselben Abteilung betrifft die Einrichtung von Aus¬ Ein dritter Bericht derselben Abteilung über die Gewerkvereine (vnions av« Die dritte Abteilung hat bereits sechs Berichte erstattet. Der erste bezieht <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0190" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/200295"/> <fw type="header" place="top"> Aleiiiero Mitteilungen,</fw><lb/> <p xml:id="ID_537" prev="#ID_536"> Königsberg machen, und dünn lvird unsre starke Burg im Nordosten zu zeigen<lb/> haben, was sie leisten kann.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="2"> <head> Zur Arbeitersch u dz g c s e dz g c b u n g in Belgien.</head> <p xml:id="ID_538"> Infolge der bekannten Vor¬<lb/> gänge in Belgien im Frühjahr 1886 ist nach königlicher Entschließung vom<lb/> 15. April 1886 von dem Minister de Moreau eine Kommission zusammenberufen<lb/> worden, welche alle Arbeitsverhältnisse. zu prüfen und geeignete Vorschläge zur Ver¬<lb/> besserung der Lage der arbeitenden Klasse zu entwerfen hat (Kommission ein er^og,!!).<lb/> Diese Kommission hat sich wieder in verschiedne. Abteilungen (Leotwus) zerlegt, welche<lb/> ihre Arbeiten so weit gefördert haben, daß nicht nur bezüglich einzelner Fragen<lb/> die gedruckten Berichte der gewählten Berichterstatter, sondern mich die von einzelnen<lb/> Abteilungen in Vorschlag gebrachten und von der Kommission angenommenen Be¬<lb/> schlüsse ebenfalls gedruckt vorliegen.</p><lb/> <p xml:id="ID_539"> Die zweite Abteilung berichtet über die Mißbräuche bei der Lohnzahlung<lb/> (Berichterstatter Charles Mvrisseanx); die daraufhin von der Kommission gefaßten<lb/> Beschlüsse erklären sich gegen das sogenannte Trucksystem. Jeder Vertrag und jede<lb/> Zahlung, welche nicht barres Geld zum Gegenstände hat, ist bezüglichlich der Lohn¬<lb/> forderung nichtig. Jede Klage des Arbeitgebers auf Bezahlung von Waaren, welche<lb/> er dem Arbeiter geliefert hat, wird von den Gerichten verworfen. Strafbestimmungen<lb/> sichern die Beobachtungen dieser Vorschriften, gegen deren Umgehung verschiedne<lb/> Vorsichtsmaßregeln getroffen sind. Insoweit stimmen die gemachten Vorschläge mit<lb/> den bereits seit 1869 in Kraft befindlichen Bestimmungen der deutschen Gewerbe¬<lb/> ordnung überein; sie gehen jedoch nach mancher Richtung noch weiter. So wird<lb/> namentlich dem Arbeitgeber die Verpflichtung auferlegt, seine Arbeiter mindestens<lb/> zweimal im Mount abznlohnen, jedoch können auch im voraus mindestens 75 Pro¬<lb/> zent des voraussichtlich in der ersten Hälfte zu verdienenden Lohnes auf Abschlag<lb/> gezahlt werden. Auch darf die Lohnzahlung in keinem Wirtshause, Kaufladen oder<lb/> Magazin erfolgen.</p><lb/> <p xml:id="ID_540"> Ein zweiter Bericht derselben Abteilung betrifft die Einrichtung von Aus¬<lb/> gleichsämtern (vousvils ceo eouoümtion — Berichterstatter Brants); die Kommission<lb/> läßt die Einrichtung solcher zur Beseitigung von Streitigkeiten zwischen Arbeit¬<lb/> gebern und Arbeitern bestimmten Aemter zu, die sich entweder auf ein einzelnes<lb/> Etablissement oder auf eine ganze Gruppe derselben beziehen können. Die Er¬<lb/> richtung kauu von den Beteiligten beantragt werden, sie erfolgt nach gutachtlichen<lb/> Vorschlagen des Gemeinderath durch Beschluß der Regierung. Es kann aber anch<lb/> der Antrag von dein Gemeinderat oder bei Streiks und Ruhestörungen von dem<lb/> Bürgermeister ausgehen. Das Ausgleichsamt besteht ans der gleichen Anzahl von<lb/> Arbeitgebern und Arbeitern; können sie sich über den Vorsitz nicht einigen, so führt<lb/> ihn der Friedensrichter oder ein von ihm bezeichneter Abgeordneter. Der Vor¬<lb/> sitzende als solcher hat nur beratende Stimme. Die Mitglieder der Arbeitgeber<lb/> werden von den Beteiligten bezeichnet, die der Arbeiter von den Genossen gewählt.</p><lb/> <p xml:id="ID_541"> Ein dritter Bericht derselben Abteilung über die Gewerkvereine (vnions av«<lb/> muticis on !i.Woei!,,t>icins nrolossionnellW), von dem sehr verdienstvollen Professor<lb/> Adolphe Prius abgefaßt, hat noch nicht zu Beschlüssen der Kommission geführt.</p><lb/> <p xml:id="ID_542" next="#ID_543"> Die dritte Abteilung hat bereits sechs Berichte erstattet. Der erste bezieht<lb/> sich auf die Regelung der industriellen Arbeit. (Wgloinvnt An travail wänstriol —<lb/> Berichterstatter Baron Arnold t'Kind de Roodenbecke.) Die Kommission verwirft,<lb/> daß für erwachsene Personen ein Normalarbeitstag durch den Gesetzgeber festgesetzt<lb/> werde, Wohl aber verlangt sie, daß das Gesetz die Gesundheit der Arbeiter schütze.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0190]
Aleiiiero Mitteilungen,
Königsberg machen, und dünn lvird unsre starke Burg im Nordosten zu zeigen
haben, was sie leisten kann.
Zur Arbeitersch u dz g c s e dz g c b u n g in Belgien. Infolge der bekannten Vor¬
gänge in Belgien im Frühjahr 1886 ist nach königlicher Entschließung vom
15. April 1886 von dem Minister de Moreau eine Kommission zusammenberufen
worden, welche alle Arbeitsverhältnisse. zu prüfen und geeignete Vorschläge zur Ver¬
besserung der Lage der arbeitenden Klasse zu entwerfen hat (Kommission ein er^og,!!).
Diese Kommission hat sich wieder in verschiedne. Abteilungen (Leotwus) zerlegt, welche
ihre Arbeiten so weit gefördert haben, daß nicht nur bezüglich einzelner Fragen
die gedruckten Berichte der gewählten Berichterstatter, sondern mich die von einzelnen
Abteilungen in Vorschlag gebrachten und von der Kommission angenommenen Be¬
schlüsse ebenfalls gedruckt vorliegen.
Die zweite Abteilung berichtet über die Mißbräuche bei der Lohnzahlung
(Berichterstatter Charles Mvrisseanx); die daraufhin von der Kommission gefaßten
Beschlüsse erklären sich gegen das sogenannte Trucksystem. Jeder Vertrag und jede
Zahlung, welche nicht barres Geld zum Gegenstände hat, ist bezüglichlich der Lohn¬
forderung nichtig. Jede Klage des Arbeitgebers auf Bezahlung von Waaren, welche
er dem Arbeiter geliefert hat, wird von den Gerichten verworfen. Strafbestimmungen
sichern die Beobachtungen dieser Vorschriften, gegen deren Umgehung verschiedne
Vorsichtsmaßregeln getroffen sind. Insoweit stimmen die gemachten Vorschläge mit
den bereits seit 1869 in Kraft befindlichen Bestimmungen der deutschen Gewerbe¬
ordnung überein; sie gehen jedoch nach mancher Richtung noch weiter. So wird
namentlich dem Arbeitgeber die Verpflichtung auferlegt, seine Arbeiter mindestens
zweimal im Mount abznlohnen, jedoch können auch im voraus mindestens 75 Pro¬
zent des voraussichtlich in der ersten Hälfte zu verdienenden Lohnes auf Abschlag
gezahlt werden. Auch darf die Lohnzahlung in keinem Wirtshause, Kaufladen oder
Magazin erfolgen.
Ein zweiter Bericht derselben Abteilung betrifft die Einrichtung von Aus¬
gleichsämtern (vousvils ceo eouoümtion — Berichterstatter Brants); die Kommission
läßt die Einrichtung solcher zur Beseitigung von Streitigkeiten zwischen Arbeit¬
gebern und Arbeitern bestimmten Aemter zu, die sich entweder auf ein einzelnes
Etablissement oder auf eine ganze Gruppe derselben beziehen können. Die Er¬
richtung kauu von den Beteiligten beantragt werden, sie erfolgt nach gutachtlichen
Vorschlagen des Gemeinderath durch Beschluß der Regierung. Es kann aber anch
der Antrag von dein Gemeinderat oder bei Streiks und Ruhestörungen von dem
Bürgermeister ausgehen. Das Ausgleichsamt besteht ans der gleichen Anzahl von
Arbeitgebern und Arbeitern; können sie sich über den Vorsitz nicht einigen, so führt
ihn der Friedensrichter oder ein von ihm bezeichneter Abgeordneter. Der Vor¬
sitzende als solcher hat nur beratende Stimme. Die Mitglieder der Arbeitgeber
werden von den Beteiligten bezeichnet, die der Arbeiter von den Genossen gewählt.
Ein dritter Bericht derselben Abteilung über die Gewerkvereine (vnions av«
muticis on !i.Woei!,,t>icins nrolossionnellW), von dem sehr verdienstvollen Professor
Adolphe Prius abgefaßt, hat noch nicht zu Beschlüssen der Kommission geführt.
Die dritte Abteilung hat bereits sechs Berichte erstattet. Der erste bezieht
sich auf die Regelung der industriellen Arbeit. (Wgloinvnt An travail wänstriol —
Berichterstatter Baron Arnold t'Kind de Roodenbecke.) Die Kommission verwirft,
daß für erwachsene Personen ein Normalarbeitstag durch den Gesetzgeber festgesetzt
werde, Wohl aber verlangt sie, daß das Gesetz die Gesundheit der Arbeiter schütze.
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