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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.

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Landwirtschaft und Be>dennlonoxol.

Pachtung an, soweit sie nicht durch ein allgemeines Steigen des 8tiuräirrÄ ol litt
in der Pächterklasse etwa aufgezehrt werden. Es ist auch hier wieder wie bei
der Bewirtschaftung des Gutes durch einen Verwalter, wo der Grundherr das
höhere Erträgnis selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt, aber das Be¬
gehren des Verwalters, bei so beschaffenen Verhältnissen auch etwas besser
gestellt zu werden, nicht unbillig findet und nicht abweist. Man wird vielleicht
dies alles zugeben, wird aber sagen, der große Wettbewerb der Pachtliebhaber
hindere die Einzelnen, wirklich so billig zu pachten, wie es wünschenswert wäre.
Nun das ist wieder ganz das gleiche wie bei der großen Masse der Bewerber
um Verwalterstellen, die das Steigen des Gehaltes über eine gewisse Grenze
hindert. Auch der Umstand, daß oft ein andrer Pächter den Vorteil des ge¬
sunkenen Pachtzinses genießt, als derjenige, der zuerst erkannt hat, daß sein
Pachtzins ihm den Unterhalt nicht mehr übrig ließ, kaun einen Unterschied
zwischen Pächter und Verwalter nicht begründen, denn es ist ja auch nicht
gesagt, daß ein Steigen der Gehalte denselben Männern stets noch zu Gute
komme, die deren Unzulänglichkeit zuerst an sich erfahren haben. In jeder Be¬
ziehung läßt sich also der Pächter mit dem Verwalter vergleichen. Vielleicht
wäre es gut, wenn diese Erkenntnis sich allgemein Bahn bräche. Es würden
vielleicht im einzelnen manche Härten gegen unverschuldet in Verlegenheit ge¬
ratene Pächter vermieden werde", wenn der Grundherr immer im Auge behielte,
daß er es um dem Pachtzinse der nächsten Pachtperivdc büßen muß, wenn der
Pächter in der laufenden seinen Lebensunterhalt") nicht verdient hat, und daß
Leistungen, durch welche er das Gntserträgnis steigert, ihm in der nächsten
Pachtperiode zu Gute kommen."") Ebenso würden viele Pächter, die heute
unzufrieden sind, sich mit ihrem Loose begnügen müssen, wenn es zum fest¬
stehenden Satze erhoben würde, daß sie auf irgend welchen Unternehmergewinn
nicht den geringsten Anspruch haben, sondern nur auf ihren Lebensunterhalt
und auf einen Ausgleich dessen, was sie diesem Ansprüche gegenüber in schlechten
Jahre" zu wenig empfangen haben, durch einen Mehrempfaug in guten Jahren.

Hintere uus nach dem Gesagten auch das Bestehen des Zeitpachtes nicht,
den Satz aufzustellen, daß der Besitzer als Unternehmer betrachtet werden solle,




Einschließlich einer Vergütung für Abnutzung seiner Kräfte, die der Ansammlung
eines Sparpfennigs für das Alter dienen soll.
Ich kann hier nicht unterlassen, ausdrücklich zu bemerken, daß nach meinen Er¬
fahrungen die Hiirteu der Grundherr"" gegen die Pächter, wiewohl sie ja in vielen ver¬
einzelten Falle" vorkommen mögen, im allgemeinen mehr auf dein Papier der Enquete¬
berichte bestehen als in der Wirklichkeit. Ich habe mich schon früher in den Grenzboten
(1884, III. S. 498 ff.) hierüber ausgesprochen. Die meisten Grundherren haben die Er¬
fahrung, daß ein Rückwürtswirtschnften des Pächters schließlich uns sie selbst fällt, schon so
oft gekostet, daß sie selbst leichtsinnige und schlecht wirtschaftende Pächter stützen und halten,
so lange es geht, damit nicht die falsche Meinung aufkomme, der zu hohe Pachtzins habe
den Pächter zurückgebracht und das Gut sei einen so hohen Pachtzins nicht wert.
Grenzboten I. 1887. t4
Landwirtschaft und Be>dennlonoxol.

Pachtung an, soweit sie nicht durch ein allgemeines Steigen des 8tiuräirrÄ ol litt
in der Pächterklasse etwa aufgezehrt werden. Es ist auch hier wieder wie bei
der Bewirtschaftung des Gutes durch einen Verwalter, wo der Grundherr das
höhere Erträgnis selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt, aber das Be¬
gehren des Verwalters, bei so beschaffenen Verhältnissen auch etwas besser
gestellt zu werden, nicht unbillig findet und nicht abweist. Man wird vielleicht
dies alles zugeben, wird aber sagen, der große Wettbewerb der Pachtliebhaber
hindere die Einzelnen, wirklich so billig zu pachten, wie es wünschenswert wäre.
Nun das ist wieder ganz das gleiche wie bei der großen Masse der Bewerber
um Verwalterstellen, die das Steigen des Gehaltes über eine gewisse Grenze
hindert. Auch der Umstand, daß oft ein andrer Pächter den Vorteil des ge¬
sunkenen Pachtzinses genießt, als derjenige, der zuerst erkannt hat, daß sein
Pachtzins ihm den Unterhalt nicht mehr übrig ließ, kaun einen Unterschied
zwischen Pächter und Verwalter nicht begründen, denn es ist ja auch nicht
gesagt, daß ein Steigen der Gehalte denselben Männern stets noch zu Gute
komme, die deren Unzulänglichkeit zuerst an sich erfahren haben. In jeder Be¬
ziehung läßt sich also der Pächter mit dem Verwalter vergleichen. Vielleicht
wäre es gut, wenn diese Erkenntnis sich allgemein Bahn bräche. Es würden
vielleicht im einzelnen manche Härten gegen unverschuldet in Verlegenheit ge¬
ratene Pächter vermieden werde», wenn der Grundherr immer im Auge behielte,
daß er es um dem Pachtzinse der nächsten Pachtperivdc büßen muß, wenn der
Pächter in der laufenden seinen Lebensunterhalt") nicht verdient hat, und daß
Leistungen, durch welche er das Gntserträgnis steigert, ihm in der nächsten
Pachtperiode zu Gute kommen."") Ebenso würden viele Pächter, die heute
unzufrieden sind, sich mit ihrem Loose begnügen müssen, wenn es zum fest¬
stehenden Satze erhoben würde, daß sie auf irgend welchen Unternehmergewinn
nicht den geringsten Anspruch haben, sondern nur auf ihren Lebensunterhalt
und auf einen Ausgleich dessen, was sie diesem Ansprüche gegenüber in schlechten
Jahre» zu wenig empfangen haben, durch einen Mehrempfaug in guten Jahren.

Hintere uus nach dem Gesagten auch das Bestehen des Zeitpachtes nicht,
den Satz aufzustellen, daß der Besitzer als Unternehmer betrachtet werden solle,




Einschließlich einer Vergütung für Abnutzung seiner Kräfte, die der Ansammlung
eines Sparpfennigs für das Alter dienen soll.
Ich kann hier nicht unterlassen, ausdrücklich zu bemerken, daß nach meinen Er¬
fahrungen die Hiirteu der Grundherr«» gegen die Pächter, wiewohl sie ja in vielen ver¬
einzelten Falle» vorkommen mögen, im allgemeinen mehr auf dein Papier der Enquete¬
berichte bestehen als in der Wirklichkeit. Ich habe mich schon früher in den Grenzboten
(1884, III. S. 498 ff.) hierüber ausgesprochen. Die meisten Grundherren haben die Er¬
fahrung, daß ein Rückwürtswirtschnften des Pächters schließlich uns sie selbst fällt, schon so
oft gekostet, daß sie selbst leichtsinnige und schlecht wirtschaftende Pächter stützen und halten,
so lange es geht, damit nicht die falsche Meinung aufkomme, der zu hohe Pachtzins habe
den Pächter zurückgebracht und das Gut sei einen so hohen Pachtzins nicht wert.
Grenzboten I. 1887. t4
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[0113] Landwirtschaft und Be>dennlonoxol. Pachtung an, soweit sie nicht durch ein allgemeines Steigen des 8tiuräirrÄ ol litt in der Pächterklasse etwa aufgezehrt werden. Es ist auch hier wieder wie bei der Bewirtschaftung des Gutes durch einen Verwalter, wo der Grundherr das höhere Erträgnis selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt, aber das Be¬ gehren des Verwalters, bei so beschaffenen Verhältnissen auch etwas besser gestellt zu werden, nicht unbillig findet und nicht abweist. Man wird vielleicht dies alles zugeben, wird aber sagen, der große Wettbewerb der Pachtliebhaber hindere die Einzelnen, wirklich so billig zu pachten, wie es wünschenswert wäre. Nun das ist wieder ganz das gleiche wie bei der großen Masse der Bewerber um Verwalterstellen, die das Steigen des Gehaltes über eine gewisse Grenze hindert. Auch der Umstand, daß oft ein andrer Pächter den Vorteil des ge¬ sunkenen Pachtzinses genießt, als derjenige, der zuerst erkannt hat, daß sein Pachtzins ihm den Unterhalt nicht mehr übrig ließ, kaun einen Unterschied zwischen Pächter und Verwalter nicht begründen, denn es ist ja auch nicht gesagt, daß ein Steigen der Gehalte denselben Männern stets noch zu Gute komme, die deren Unzulänglichkeit zuerst an sich erfahren haben. In jeder Be¬ ziehung läßt sich also der Pächter mit dem Verwalter vergleichen. Vielleicht wäre es gut, wenn diese Erkenntnis sich allgemein Bahn bräche. Es würden vielleicht im einzelnen manche Härten gegen unverschuldet in Verlegenheit ge¬ ratene Pächter vermieden werde», wenn der Grundherr immer im Auge behielte, daß er es um dem Pachtzinse der nächsten Pachtperivdc büßen muß, wenn der Pächter in der laufenden seinen Lebensunterhalt") nicht verdient hat, und daß Leistungen, durch welche er das Gntserträgnis steigert, ihm in der nächsten Pachtperiode zu Gute kommen."") Ebenso würden viele Pächter, die heute unzufrieden sind, sich mit ihrem Loose begnügen müssen, wenn es zum fest¬ stehenden Satze erhoben würde, daß sie auf irgend welchen Unternehmergewinn nicht den geringsten Anspruch haben, sondern nur auf ihren Lebensunterhalt und auf einen Ausgleich dessen, was sie diesem Ansprüche gegenüber in schlechten Jahre» zu wenig empfangen haben, durch einen Mehrempfaug in guten Jahren. Hintere uus nach dem Gesagten auch das Bestehen des Zeitpachtes nicht, den Satz aufzustellen, daß der Besitzer als Unternehmer betrachtet werden solle, Einschließlich einer Vergütung für Abnutzung seiner Kräfte, die der Ansammlung eines Sparpfennigs für das Alter dienen soll. Ich kann hier nicht unterlassen, ausdrücklich zu bemerken, daß nach meinen Er¬ fahrungen die Hiirteu der Grundherr«» gegen die Pächter, wiewohl sie ja in vielen ver¬ einzelten Falle» vorkommen mögen, im allgemeinen mehr auf dein Papier der Enquete¬ berichte bestehen als in der Wirklichkeit. Ich habe mich schon früher in den Grenzboten (1884, III. S. 498 ff.) hierüber ausgesprochen. Die meisten Grundherren haben die Er¬ fahrung, daß ein Rückwürtswirtschnften des Pächters schließlich uns sie selbst fällt, schon so oft gekostet, daß sie selbst leichtsinnige und schlecht wirtschaftende Pächter stützen und halten, so lange es geht, damit nicht die falsche Meinung aufkomme, der zu hohe Pachtzins habe den Pächter zurückgebracht und das Gut sei einen so hohen Pachtzins nicht wert. Grenzboten I. 1887. t4

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200104/113>, abgerufen am 23.12.2024.