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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal.

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Die Agitation für die größere Freiheit der evangelischen Airche in Preußen.

lauerten, führte er an, daß er bei seiner ungemein starken Neigung zur Unab¬
hängigkeit als Laie doch schwerlich dahin wirken werde, unter ein hierarchisches
Joch zu kommen. Das fand begreiflich heitere Zustimmung und ist auch
schlagend für jeden, der Sinn für Scherz hat.

Die Versammlung einigte sich in Bezug auf die "größere Freiheit" zu
folgenden Forderungen:

Zu I. 1- Die bisherige Art und Weise der Besetzung der kirchenregiment-
lichen Stellen in den Konsistorien und im evangelischen Oberkirchcnrate entspricht
nicht dem wahren Interesse unsrer evangelischen Landeskirche.

2. Da es unbedingt erforderlich ist, daß die Mitglieder der provinziellen
kirchlichen Behörden von dem Vertraue" der Provinzialkirche getragen und mit
ihren Eigentümlichkeiten völlig vertraut sein müssen, so muß bei jeder Besetzung
einer Stelle der Provinzialsynvdalvorstand mit deu übrigen Mitgliedern der Be¬
hörde in Mitwirkung treten.

3. Dasselbe gilt für den Geueralsynodalvorstaud bei Besetzung von Stellen
im evangelischen Oberkirchenrate.

4. Dem Minister für geistliche Angelegenheiten, als dem unter dem Einflüsse
des konfessionslosen Landtages stehenden Staatsbeamten, kann ein maßgebender
Einfluß auf die Besetzung kirchcuregimentlicher Stellen nicht zuerkannt werden.

Zu II. 1. Die Kirche hat das höchste Interesse nu einer ihrem Amte ent¬
sprechenden Vorbildung ihrer künftigen Diener nach Wissen und Gesinnung.

2. Daher gebührt der Kirche ein ihrer Idee entsprechendes Mitwirknngsrecht
bei der Besetzung der theologischen Lehrstühle auf den Universitäten und der Reli¬
gionslehrerstellen an den höhern Schulen.

3. Eine solche genügende Mitwirkung ist keineswegs in der gesetzlichen Be¬
stimmung verbürgt, daß der evangelische Oberkirchenrat in Beziehung auf Be¬
kenntnis und Lehre der anzustellenden Professoren der Theologie gutachtlich gehört
werden soll.

4. Es ist vielmehr diese Bestimmung dahin zu erweitern, daß a) der General¬
synodalvorstand mit dem evangelischen Oberkirchenrate in Mitwirkung treten und
daß o) beide nicht bloß zur Abgabe einer gutachtlichen Erklärung, sondern auch
eventuell zu einem wirksamen Einsprüche gegen die Anstellung eines in Aussicht
genommenen Dozenten berechtigt sein sollen.

Zu III. 1. Die Bestimmung im Staatsgesetze vom 3. Juni 1876, nach
welcher jedes Kirchengesetz vor dessen Sanktion durch deu König dem Staats¬
ministerium vorzulegen ist, welches darüber zu befinden hat, ob gegen das Gesetz
von Staatswegen etwas zu erinnern sei, widerspricht sowohl der geschichtlichen
Stellung und der Würde, welche der evangelische König als oberster Träger des
Kirchenregiments und als Schirmherr der evangelischen Kirche seither eingenommen
hat, als auch der der Vertretung der Landeskirche in ihrem Verhältnis zum kon¬
fessionslosen Staate gebührenden Stellung.

So die wichtigsten Stellen der Beschlüsse. Es würde indes kein ganz
richtiges Bild von der Versammlung zu Barmer geben, wenn hier verschwiegen
würde, daß die säuerliche Kritik gegen die angeblich kirchenfreiheitsfeindliche
Staatsregierung und der Heißhunger nach mehr Freiheit doch nicht der einzige
Zug in der großen Versammlung gewesen ist. Auch die Anerkennung des


Die Agitation für die größere Freiheit der evangelischen Airche in Preußen.

lauerten, führte er an, daß er bei seiner ungemein starken Neigung zur Unab¬
hängigkeit als Laie doch schwerlich dahin wirken werde, unter ein hierarchisches
Joch zu kommen. Das fand begreiflich heitere Zustimmung und ist auch
schlagend für jeden, der Sinn für Scherz hat.

Die Versammlung einigte sich in Bezug auf die „größere Freiheit" zu
folgenden Forderungen:

Zu I. 1- Die bisherige Art und Weise der Besetzung der kirchenregiment-
lichen Stellen in den Konsistorien und im evangelischen Oberkirchcnrate entspricht
nicht dem wahren Interesse unsrer evangelischen Landeskirche.

2. Da es unbedingt erforderlich ist, daß die Mitglieder der provinziellen
kirchlichen Behörden von dem Vertraue« der Provinzialkirche getragen und mit
ihren Eigentümlichkeiten völlig vertraut sein müssen, so muß bei jeder Besetzung
einer Stelle der Provinzialsynvdalvorstand mit deu übrigen Mitgliedern der Be¬
hörde in Mitwirkung treten.

3. Dasselbe gilt für den Geueralsynodalvorstaud bei Besetzung von Stellen
im evangelischen Oberkirchenrate.

4. Dem Minister für geistliche Angelegenheiten, als dem unter dem Einflüsse
des konfessionslosen Landtages stehenden Staatsbeamten, kann ein maßgebender
Einfluß auf die Besetzung kirchcuregimentlicher Stellen nicht zuerkannt werden.

Zu II. 1. Die Kirche hat das höchste Interesse nu einer ihrem Amte ent¬
sprechenden Vorbildung ihrer künftigen Diener nach Wissen und Gesinnung.

2. Daher gebührt der Kirche ein ihrer Idee entsprechendes Mitwirknngsrecht
bei der Besetzung der theologischen Lehrstühle auf den Universitäten und der Reli¬
gionslehrerstellen an den höhern Schulen.

3. Eine solche genügende Mitwirkung ist keineswegs in der gesetzlichen Be¬
stimmung verbürgt, daß der evangelische Oberkirchenrat in Beziehung auf Be¬
kenntnis und Lehre der anzustellenden Professoren der Theologie gutachtlich gehört
werden soll.

4. Es ist vielmehr diese Bestimmung dahin zu erweitern, daß a) der General¬
synodalvorstand mit dem evangelischen Oberkirchenrate in Mitwirkung treten und
daß o) beide nicht bloß zur Abgabe einer gutachtlichen Erklärung, sondern auch
eventuell zu einem wirksamen Einsprüche gegen die Anstellung eines in Aussicht
genommenen Dozenten berechtigt sein sollen.

Zu III. 1. Die Bestimmung im Staatsgesetze vom 3. Juni 1876, nach
welcher jedes Kirchengesetz vor dessen Sanktion durch deu König dem Staats¬
ministerium vorzulegen ist, welches darüber zu befinden hat, ob gegen das Gesetz
von Staatswegen etwas zu erinnern sei, widerspricht sowohl der geschichtlichen
Stellung und der Würde, welche der evangelische König als oberster Träger des
Kirchenregiments und als Schirmherr der evangelischen Kirche seither eingenommen
hat, als auch der der Vertretung der Landeskirche in ihrem Verhältnis zum kon¬
fessionslosen Staate gebührenden Stellung.

So die wichtigsten Stellen der Beschlüsse. Es würde indes kein ganz
richtiges Bild von der Versammlung zu Barmer geben, wenn hier verschwiegen
würde, daß die säuerliche Kritik gegen die angeblich kirchenfreiheitsfeindliche
Staatsregierung und der Heißhunger nach mehr Freiheit doch nicht der einzige
Zug in der großen Versammlung gewesen ist. Auch die Anerkennung des


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_199353/528>, abgerufen am 20.10.2024.