Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Drittes Quartal.Die Zuckersteuer und ihre Reform. ährend die Zentralstellen des deutschen Reiches und Preußens Gvenzlwtm III. 1886. 13
Die Zuckersteuer und ihre Reform. ährend die Zentralstellen des deutschen Reiches und Preußens Gvenzlwtm III. 1886. 13
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Die Zuckersteuer und ihre Reform.
ährend die Zentralstellen des deutschen Reiches und Preußens
mit der Aufstellung des Etats für 1.887/88 beschäftigt waren,
erfolgte am 15, Juni der Abschluß der preußischen Generalstaats-
kassc und am 20. derjenige der Reichshauptkasse für das letzte
Rechnungsjahr. Wie sich der Abschluß für Preußen gestaltet hat,
wird, wie üblich, erst bei Vorlegung des Etats im Abgeordnetenhause zu all¬
gemeiner Kenntnis gebracht werden. Indes war aus den vorläufigen Mit¬
teilungen bei der Beratung des laufenden Etats bereits zu ersehen, daß einige
Verwaltungszweige, z. B. die Eisenbahnen, Ausfälle, andre, z. B. die Forsten,
größere Überschüsse erwarten lassen. Die vom Reiche zu hoffenden Überweisungen
werden in ihrer Einwirkung auf den Etat des preußischen Staatshaushalts
dadurch verringert, daß kraft des von Hucne beantragten Gesetzes ein großer
Teil des Mehrertrages den Kreisen zufließt. Bezüglich der Neichseimmhmen er¬
lauben die periodischen Veröffentlichungen der Eingänge ein ziemlich sicheres
Urteil über die Nechnungsergelmisse der Finanzverwaltung. Von diesen sind
die Mehrerträge der Zölle und der Tabakssteuer sowie die hinter den Erwar¬
tungen der Urheber der Besteuerung des Börsengeschäftes zurückbleibenden
Stempeleinucihmen des Reiches infolge der Franckensteinschen Klausel ohne Einfluß
auf die Reichssinanzen. Für letztere wird vielmehr die Frage, ob überhaupt
ein Ausfall und eventuell ein wie hoher zu befürchten ist, durch das Ergebnis
der Nübenzuckersteuer entschieden, allerdings nicht in dem Sinne, daß ein
Rechnungsdefizit im vollen Betrage der letzteren einträte, vielmehr bleibt dieses
regelmäßig erheblich hinter dem Ausfalle dieser Steuer zurück. Das Gleiche
ist denn auch für das jetzt abschließende Rechnungsjahr zu gewärtigen, welches
Gvenzlwtm III. 1886. 13
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