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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal.

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Literatur.

Scharfblick wohl erkannt hat. Aber was soll nicht alles der Reichskanzler thun?
Die Nation muß glücklich sein, daß Fürst Bismarck unter Aufopferung seiner
Gesundheit überhaupt noch imstande ist, gegenüber den Chikanen der Parlaments¬
mehrheit und der auch an andern Stellen befindlichen vis inerte"? wenigstens soviel
zu leisten, um das mühsam errungene Werk der deutschen Einheit vor dem Verfall
zu wahren.

Zur Zeit wird die Nation von Frage" bewegt, die mehr das Interesse in
Anspruch nehmen, als um sich einer Reform der Zivilprozeßordnung zuzutuenden.
Eben weil das Parlament in seiner jetzigen Zusammensetzung deu vitalsten Inter¬
essen des Reiches Hindernisse und Anfechtungen bereitet, treten Fragen in den
Hintergrund, die weniger den Bestand des Reiches berühren. Das ist eine traurige
Erscheinung, über welche dereinst die Enkel die Sorglosigkeit der Voreltern an¬
klagen werden.

Wie dem aber auch sei, die Schriften Bcihrs haben mit schonungsloser Offenheit
die Hand an die Wunde gelegt und wenn er jetzt Anfechtung erfahren hat, so
wird die Zeit -- hoffentlich nicht allzufern -- kommen, in welcher man an die
Bährsche Kritik und Reform aukniipfcn wird. Mag auch heute auf Bahrs Be¬
strebungen der Satz: Vietiix causa aliis xla,vult> soä viotg, O^toni Anwendung finden,
die Wahrheit wird doch zum Siege gelangen und dann wird, wie in vielen andern
Beziehungen, der Name Bnhrs denjenigen seiner Gegner auch ans dem Gebiete der
Zivilprozeßordnung mit Hellem Glänze überstrahlen.


Heeresverfassungen und Bölterleben. Eine Umschau von Max Jähns, Major.
Berlin, Allgemeiner Verein fiir Deutsche Literatur, 188S.

"Kaum ein Kreis irdischer Interessen -- sagt G. Freytag einmal -- prägt
so scharf die. Besonderheiten der Zeitbildung aus, als das Heer und die Methode
der Kriegführung. Die Armee entspricht zu jedem Jahrhundert merkwürdig genau
der Verfassung und dem Charakter des Staates." Diese Wechselbeziehungen zwischen
dem allgemeinen geschichtlichen Leben, insbesondre aber zwischen den wirtschaftlichen
Daseinsbedingungen der Völker und der Form ihrer Heercsverfassung darzulegen,
hat sich Jähns zur Aufgabe gestellt. Schon des Verfassers Handbuch einer Ge¬
schichte des Kriegswesens hat gezeigt, mit welcher Sicherheit er den gewaltigen Stoff
beherrscht. Das vorliegende Werk hebt aus jedem Zeitabschnitte die Hanpterscheinnngen
heraus. Mit den Heerformen der Wandervölker beginnt der erste Abschnitt, ihm
folgen in vier Büchern als ebensoviel verschiednen Stufen der Wehrverfassung: die
Einrichtungen der Kriegerkasten und Militärkolonien, die ans dem Grundbesitz beruhende
Kriegsverfassung Roms und Deutschlands im frühen Mittelalter, das Söldnerwesen,
endlich die Verbittdung der freien Werbung mit der Aushebung. Die Entwicklung
der allgemeinen Wehrpflicht der modernen Völker bildet den Schluß. Wir hätten
gewünscht, daß hier die unbeugsame Folgerichtigkeit noch stärker betont worden
wäre, welche gerade das deutsche Wehrsystem fordert, und welche es mit sich bringt,
daß auch in längern Friedenszeiten die Ausgaben fiir Heer und Flotte uicht oder
kaum herabgesetzt werden können. Jähns' "Heeresverfassungen" sind ein anregendes,
geistvolles, auf umfassender Sachkenntnis beruhendes Werk. Von eingehenden Studien,
gewiß veranlaßt durch die in Aussicht stehende Geschichte der Kriegswissenschaft,
zeugt namentlich auch die Benutzung handschriftlichen Materials im letzten Buche.
Erwähnung verdient hätten wohl Gustav Adolf und Wallenstein. Mit der ans
S. 117 geäußerten Ansicht: Rom war, was Hannibal nicht wußte und uicht glaubte,
gerade daheim am stärksten, dürfte der Verfasser ziemlich vereinzelt dastehen.


Literatur.

Scharfblick wohl erkannt hat. Aber was soll nicht alles der Reichskanzler thun?
Die Nation muß glücklich sein, daß Fürst Bismarck unter Aufopferung seiner
Gesundheit überhaupt noch imstande ist, gegenüber den Chikanen der Parlaments¬
mehrheit und der auch an andern Stellen befindlichen vis inerte«? wenigstens soviel
zu leisten, um das mühsam errungene Werk der deutschen Einheit vor dem Verfall
zu wahren.

Zur Zeit wird die Nation von Frage» bewegt, die mehr das Interesse in
Anspruch nehmen, als um sich einer Reform der Zivilprozeßordnung zuzutuenden.
Eben weil das Parlament in seiner jetzigen Zusammensetzung deu vitalsten Inter¬
essen des Reiches Hindernisse und Anfechtungen bereitet, treten Fragen in den
Hintergrund, die weniger den Bestand des Reiches berühren. Das ist eine traurige
Erscheinung, über welche dereinst die Enkel die Sorglosigkeit der Voreltern an¬
klagen werden.

Wie dem aber auch sei, die Schriften Bcihrs haben mit schonungsloser Offenheit
die Hand an die Wunde gelegt und wenn er jetzt Anfechtung erfahren hat, so
wird die Zeit — hoffentlich nicht allzufern — kommen, in welcher man an die
Bährsche Kritik und Reform aukniipfcn wird. Mag auch heute auf Bahrs Be¬
strebungen der Satz: Vietiix causa aliis xla,vult> soä viotg, O^toni Anwendung finden,
die Wahrheit wird doch zum Siege gelangen und dann wird, wie in vielen andern
Beziehungen, der Name Bnhrs denjenigen seiner Gegner auch ans dem Gebiete der
Zivilprozeßordnung mit Hellem Glänze überstrahlen.


Heeresverfassungen und Bölterleben. Eine Umschau von Max Jähns, Major.
Berlin, Allgemeiner Verein fiir Deutsche Literatur, 188S.

„Kaum ein Kreis irdischer Interessen — sagt G. Freytag einmal — prägt
so scharf die. Besonderheiten der Zeitbildung aus, als das Heer und die Methode
der Kriegführung. Die Armee entspricht zu jedem Jahrhundert merkwürdig genau
der Verfassung und dem Charakter des Staates." Diese Wechselbeziehungen zwischen
dem allgemeinen geschichtlichen Leben, insbesondre aber zwischen den wirtschaftlichen
Daseinsbedingungen der Völker und der Form ihrer Heercsverfassung darzulegen,
hat sich Jähns zur Aufgabe gestellt. Schon des Verfassers Handbuch einer Ge¬
schichte des Kriegswesens hat gezeigt, mit welcher Sicherheit er den gewaltigen Stoff
beherrscht. Das vorliegende Werk hebt aus jedem Zeitabschnitte die Hanpterscheinnngen
heraus. Mit den Heerformen der Wandervölker beginnt der erste Abschnitt, ihm
folgen in vier Büchern als ebensoviel verschiednen Stufen der Wehrverfassung: die
Einrichtungen der Kriegerkasten und Militärkolonien, die ans dem Grundbesitz beruhende
Kriegsverfassung Roms und Deutschlands im frühen Mittelalter, das Söldnerwesen,
endlich die Verbittdung der freien Werbung mit der Aushebung. Die Entwicklung
der allgemeinen Wehrpflicht der modernen Völker bildet den Schluß. Wir hätten
gewünscht, daß hier die unbeugsame Folgerichtigkeit noch stärker betont worden
wäre, welche gerade das deutsche Wehrsystem fordert, und welche es mit sich bringt,
daß auch in längern Friedenszeiten die Ausgaben fiir Heer und Flotte uicht oder
kaum herabgesetzt werden können. Jähns' „Heeresverfassungen" sind ein anregendes,
geistvolles, auf umfassender Sachkenntnis beruhendes Werk. Von eingehenden Studien,
gewiß veranlaßt durch die in Aussicht stehende Geschichte der Kriegswissenschaft,
zeugt namentlich auch die Benutzung handschriftlichen Materials im letzten Buche.
Erwähnung verdient hätten wohl Gustav Adolf und Wallenstein. Mit der ans
S. 117 geäußerten Ansicht: Rom war, was Hannibal nicht wußte und uicht glaubte,
gerade daheim am stärksten, dürfte der Verfasser ziemlich vereinzelt dastehen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_198065/199>, abgerufen am 28.12.2024.