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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.

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selbständiger Beruf aufgefaßt worden ist, bedarf es nur noch eines Schrittes,
um demselben auch äußerlich diesen Stempel aufzudrücken, nämlich einer zur
Anstellung in demselben berechtigenden Prüfung. Es ist darüber schon mancherlei
hin und her geschrieben worden, von den einen für, von den andern gegen eine
solche Einrichtung. Die Gegner führen gern die Befürchtung ins Feld, daß
dann das erste Erfordernis des Bibliothekars, die wahre wissenschaftliche Bildung,
"Üblicherweise über deu mehr handwerksmäßigen Kenntnissen vernachlässigt werden
könnte,") Die andern warnen vor zu einseitiger wissenschaftlicher Fachbildung,
die mit deu Amtspflichten des Bibliothekars leicht in Widerspruch geraten könne.
Beide Auffassungen begegnen sich doch in dem einen gemeinsamen Verlangen,
daß der Bibliotheksbeamte wissenschaftlich vorgebildet und in seinem Berufsfache
tüchtig geschult sein müsse. Diesem gewiß berechtigten Verlangen kann meines
Trachtens am besten dadurch entsprochen werden, daß, wie es bisher schon meistens
gehalten wurde, als Bedingung für deu Eintritt in die Biblivthekslaufbahn die
Promotion in irgendeiner Fakultät vorausgesetzt wird. Der Promotion, welche
gewissermaßen die wissenschaftliche Befähigung des Kandidaten zu erweisen hätte
und welche dem ersten juristischen Examen gleich geachtet werden könnte, müßte
nach einer drei- bis vierjährigen Bibliotheküthätigkeit eine praktische Prüfung
folgen, der ein wissenschaftliches Gepräge durchaus nicht zu fehlen brauchte.
Erst dann dürfte der Biblivthekspraktikant die Anwartschaft auf feste Anstellung
bekomme". Diese Bestimmung ließe sich auch jetzt schou durchführen, ohne daß
ein Institut besteht, auf welchem Unterricht in bibliothekarischen Dingen erteilt
wird. Daß die Einrichtung eines solchen noch förderlicher auf die Ausbildung
tüchtiger Beamten Wirten würde, liegt auf der Hand. Nur sollte ein solcher
Unterricht erst uach beendigtem Universitätsstudium und als Ergänzung des
praktischen Bibliotheksdieustes erteilt werden, mit welchem zusammen er erst
nutzbringend für den Schüler werden kann. Die Bibliothekswissenschaft von



*) Dieser Befürchtung können wir um§ nur anschließen. Schon jetzt giebt es Bibliotheks-
bcamte, die das ganze Heil der Bibliotheksverwaltung in allerhand Äußerlichkeiten des Re"
Pvsiiorien-, Katalog-, Formular- und Korrcspvndenzwcsens erblicke", überall in diesem Sinne
reformiren und namentlich uniformiren möchten, ohne zu bedenken, daß jede größere, ältere
Bibliothek ihre eigentümlichen, geschichtlich gewordnen Einrichtungen hat, welche sie doch nicht
ohne weiteres über Bord werfen kann, und die dabei vielleicht kein Auge dafür haben, daß
in ihrer eignen Bibliothek die Hälfte aller Bücher -- schief steht oder umgestürzt im Staube
^'ge. Zu einem gerechten und vollkommenen Bibliothekar gehört eine so eigentümliche Ver-
bindung von Eigenschaften, daß sie sich schwerlich jemals durch eine Prüfung wird feststellen
lassen. Ein alter Praktikus, der verstorbene Bibliothekar der Leipziger Stadtbibliothek,
R. Nnumann, pflegte zu sagen: Bon einem Bibliothekar verlange ich dreierlei: 1. allge¬
meines wissenschaftliches Interesse -- nicht besondre Kenntnisse, sondern nur Interesse; einen
bloßen Philologen kann ich nicht brauchen; 2. eine große, schöne, deutliche, leserliche Hand¬
schrift, eine ordentliche Kntalvghand; L. peinlichsten Ordnungs- und Reinlichkeitssinn Alles
.
D. Red. andre lernt man in der Bibliothek selbst. Im Grnnde hatte er wohl Recht.

selbständiger Beruf aufgefaßt worden ist, bedarf es nur noch eines Schrittes,
um demselben auch äußerlich diesen Stempel aufzudrücken, nämlich einer zur
Anstellung in demselben berechtigenden Prüfung. Es ist darüber schon mancherlei
hin und her geschrieben worden, von den einen für, von den andern gegen eine
solche Einrichtung. Die Gegner führen gern die Befürchtung ins Feld, daß
dann das erste Erfordernis des Bibliothekars, die wahre wissenschaftliche Bildung,
»Üblicherweise über deu mehr handwerksmäßigen Kenntnissen vernachlässigt werden
könnte,") Die andern warnen vor zu einseitiger wissenschaftlicher Fachbildung,
die mit deu Amtspflichten des Bibliothekars leicht in Widerspruch geraten könne.
Beide Auffassungen begegnen sich doch in dem einen gemeinsamen Verlangen,
daß der Bibliotheksbeamte wissenschaftlich vorgebildet und in seinem Berufsfache
tüchtig geschult sein müsse. Diesem gewiß berechtigten Verlangen kann meines
Trachtens am besten dadurch entsprochen werden, daß, wie es bisher schon meistens
gehalten wurde, als Bedingung für deu Eintritt in die Biblivthekslaufbahn die
Promotion in irgendeiner Fakultät vorausgesetzt wird. Der Promotion, welche
gewissermaßen die wissenschaftliche Befähigung des Kandidaten zu erweisen hätte
und welche dem ersten juristischen Examen gleich geachtet werden könnte, müßte
nach einer drei- bis vierjährigen Bibliotheküthätigkeit eine praktische Prüfung
folgen, der ein wissenschaftliches Gepräge durchaus nicht zu fehlen brauchte.
Erst dann dürfte der Biblivthekspraktikant die Anwartschaft auf feste Anstellung
bekomme». Diese Bestimmung ließe sich auch jetzt schou durchführen, ohne daß
ein Institut besteht, auf welchem Unterricht in bibliothekarischen Dingen erteilt
wird. Daß die Einrichtung eines solchen noch förderlicher auf die Ausbildung
tüchtiger Beamten Wirten würde, liegt auf der Hand. Nur sollte ein solcher
Unterricht erst uach beendigtem Universitätsstudium und als Ergänzung des
praktischen Bibliotheksdieustes erteilt werden, mit welchem zusammen er erst
nutzbringend für den Schüler werden kann. Die Bibliothekswissenschaft von



*) Dieser Befürchtung können wir um§ nur anschließen. Schon jetzt giebt es Bibliotheks-
bcamte, die das ganze Heil der Bibliotheksverwaltung in allerhand Äußerlichkeiten des Re«
Pvsiiorien-, Katalog-, Formular- und Korrcspvndenzwcsens erblicke», überall in diesem Sinne
reformiren und namentlich uniformiren möchten, ohne zu bedenken, daß jede größere, ältere
Bibliothek ihre eigentümlichen, geschichtlich gewordnen Einrichtungen hat, welche sie doch nicht
ohne weiteres über Bord werfen kann, und die dabei vielleicht kein Auge dafür haben, daß
in ihrer eignen Bibliothek die Hälfte aller Bücher — schief steht oder umgestürzt im Staube
^'ge. Zu einem gerechten und vollkommenen Bibliothekar gehört eine so eigentümliche Ver-
bindung von Eigenschaften, daß sie sich schwerlich jemals durch eine Prüfung wird feststellen
lassen. Ein alter Praktikus, der verstorbene Bibliothekar der Leipziger Stadtbibliothek,
R. Nnumann, pflegte zu sagen: Bon einem Bibliothekar verlange ich dreierlei: 1. allge¬
meines wissenschaftliches Interesse — nicht besondre Kenntnisse, sondern nur Interesse; einen
bloßen Philologen kann ich nicht brauchen; 2. eine große, schöne, deutliche, leserliche Hand¬
schrift, eine ordentliche Kntalvghand; L. peinlichsten Ordnungs- und Reinlichkeitssinn Alles
.
D. Red. andre lernt man in der Bibliothek selbst. Im Grnnde hatte er wohl Recht.
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[0275] selbständiger Beruf aufgefaßt worden ist, bedarf es nur noch eines Schrittes, um demselben auch äußerlich diesen Stempel aufzudrücken, nämlich einer zur Anstellung in demselben berechtigenden Prüfung. Es ist darüber schon mancherlei hin und her geschrieben worden, von den einen für, von den andern gegen eine solche Einrichtung. Die Gegner führen gern die Befürchtung ins Feld, daß dann das erste Erfordernis des Bibliothekars, die wahre wissenschaftliche Bildung, »Üblicherweise über deu mehr handwerksmäßigen Kenntnissen vernachlässigt werden könnte,") Die andern warnen vor zu einseitiger wissenschaftlicher Fachbildung, die mit deu Amtspflichten des Bibliothekars leicht in Widerspruch geraten könne. Beide Auffassungen begegnen sich doch in dem einen gemeinsamen Verlangen, daß der Bibliotheksbeamte wissenschaftlich vorgebildet und in seinem Berufsfache tüchtig geschult sein müsse. Diesem gewiß berechtigten Verlangen kann meines Trachtens am besten dadurch entsprochen werden, daß, wie es bisher schon meistens gehalten wurde, als Bedingung für deu Eintritt in die Biblivthekslaufbahn die Promotion in irgendeiner Fakultät vorausgesetzt wird. Der Promotion, welche gewissermaßen die wissenschaftliche Befähigung des Kandidaten zu erweisen hätte und welche dem ersten juristischen Examen gleich geachtet werden könnte, müßte nach einer drei- bis vierjährigen Bibliotheküthätigkeit eine praktische Prüfung folgen, der ein wissenschaftliches Gepräge durchaus nicht zu fehlen brauchte. Erst dann dürfte der Biblivthekspraktikant die Anwartschaft auf feste Anstellung bekomme». Diese Bestimmung ließe sich auch jetzt schou durchführen, ohne daß ein Institut besteht, auf welchem Unterricht in bibliothekarischen Dingen erteilt wird. Daß die Einrichtung eines solchen noch förderlicher auf die Ausbildung tüchtiger Beamten Wirten würde, liegt auf der Hand. Nur sollte ein solcher Unterricht erst uach beendigtem Universitätsstudium und als Ergänzung des praktischen Bibliotheksdieustes erteilt werden, mit welchem zusammen er erst nutzbringend für den Schüler werden kann. Die Bibliothekswissenschaft von *) Dieser Befürchtung können wir um§ nur anschließen. Schon jetzt giebt es Bibliotheks- bcamte, die das ganze Heil der Bibliotheksverwaltung in allerhand Äußerlichkeiten des Re« Pvsiiorien-, Katalog-, Formular- und Korrcspvndenzwcsens erblicke», überall in diesem Sinne reformiren und namentlich uniformiren möchten, ohne zu bedenken, daß jede größere, ältere Bibliothek ihre eigentümlichen, geschichtlich gewordnen Einrichtungen hat, welche sie doch nicht ohne weiteres über Bord werfen kann, und die dabei vielleicht kein Auge dafür haben, daß in ihrer eignen Bibliothek die Hälfte aller Bücher — schief steht oder umgestürzt im Staube ^'ge. Zu einem gerechten und vollkommenen Bibliothekar gehört eine so eigentümliche Ver- bindung von Eigenschaften, daß sie sich schwerlich jemals durch eine Prüfung wird feststellen lassen. Ein alter Praktikus, der verstorbene Bibliothekar der Leipziger Stadtbibliothek, R. Nnumann, pflegte zu sagen: Bon einem Bibliothekar verlange ich dreierlei: 1. allge¬ meines wissenschaftliches Interesse — nicht besondre Kenntnisse, sondern nur Interesse; einen bloßen Philologen kann ich nicht brauchen; 2. eine große, schöne, deutliche, leserliche Hand¬ schrift, eine ordentliche Kntalvghand; L. peinlichsten Ordnungs- und Reinlichkeitssinn Alles . D. Red. andre lernt man in der Bibliothek selbst. Im Grnnde hatte er wohl Recht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_197423/275>, abgerufen am 05.02.2025.