Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.diener, Aufwärter, Kommissionäre ?c.) sind viele Frauen als erwerbsthätige Indem wir uns nun der Erörterung über die Eigentümlichkeiten und Wenn wir nun annehmen, daß die Verteilung der Mandate auf Grund diener, Aufwärter, Kommissionäre ?c.) sind viele Frauen als erwerbsthätige Indem wir uns nun der Erörterung über die Eigentümlichkeiten und Wenn wir nun annehmen, daß die Verteilung der Mandate auf Grund <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0085" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/196819"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_210" prev="#ID_209"> diener, Aufwärter, Kommissionäre ?c.) sind viele Frauen als erwerbsthätige<lb/> Mitglieder eingetragen. Infolgedessen ermäßigt sich die Ziffer 8 der Kolumne V<lb/> auf ö in der Kolumne VI.</p><lb/> <p xml:id="ID_211"> Indem wir uns nun der Erörterung über die Eigentümlichkeiten und<lb/> Vorzüge der Bernfsklasfenwahl zuwenden, werden wir uns zur besseren Klar¬<lb/> stellung eines Vergleiches mit dem gegenwärtigen Wahlsystem sür eine der drei<lb/> neu aufgestellten Berechnungen entscheiden müssen. Ohne diese Frage als ab¬<lb/> geschlossen zu erachten, wollen wir für die nachfolgende Auseinandersetzung der<lb/> Berechnung nach Kopfzahl (Kolumne V) den Vorzug geben, einmal weil<lb/> dieselbe sich auf genane statistische Ermittelungen stützt, zweitens weil in der<lb/> Vertretung nach Köpfen alle Interessen der Berufsgenossenschaft zur Geltung<lb/> gelangen. Es ist billig, daß auch den erwerbsthätigen Frauen, welche eignen<lb/> und nicht selten großen Betrieben vorstehen, eine Berücksichtigung ihrer Interessen<lb/> dadurch zu teil werde, daß der Berufsgenossenschaft, welcher sie angehören, eine<lb/> entsprechend größere Anzahl der zur Verteilung gelangenden Sitze überwiesen<lb/> wird. Man braucht nicht soweit zu gehen, dieser Kategorie weiblicher Interessenten<lb/> das aktive Wahlrecht zu übertragen, wie dies in England neuerdings wieder<lb/> angeregt worden ist. (In einer Versammlung zu Bristol erklärte der Schatz-<lb/> kauzler Hicks-Beach im August dieses Jahres, daß er, obwohl er bisher die<lb/> entgegengesetzte Ansicht vertreten habe, jetzt kein Bedenken trage, selbständigen<lb/> stcuerzcchlenden Frauen das Stimmrecht zu gewähren.) Anderseits wäre es<lb/> gerechtfertigt, die Zahl der Kinder, Angehörigen und Dienstboten in die Rechnung<lb/> einzustellen; denn es ist einleuchtend, daß die materiellen Interessen, welche sich<lb/> an den Beruf knüpfen, bei einem Wähler stärker ins Gewicht fallen, wenn<lb/> derselbe für eine große Familie zu sorgen hat. Endlich spricht für die Be-<lb/> rechnung nach Kopfzahl noch der Umstand, daß dieser Modus auch dem heute<lb/> bestehenden Wahlsystem zu gründe liegt, indem die Abteilung der Wahlkreise<lb/> nach Maßgabe der Seelenzahl und nicht nach Maßgabe der wahlfähigen oder<lb/> erwerbsthätigen Männer stattgefunden hat. Bei der Berufsklassenwahl nach<lb/> Kopfzahl würde ein Abgeordneter so ziemlich die gleiche Anzahl Köpfe vertreten,<lb/> wie dies jetzt der Fall ist. Die 397 Sitze des Reichstages ergeben auf die<lb/> 45,2 Millionen deutscher Einwohner verteilt die Vertretung von etwa 114000<lb/> Seelen durch eiuen Abgeordneten. Bei einer Vertretung der Berufsklassen nach<lb/> Kopfzahl würde dieses Verhältnis nahezu das gleiche bleiben und somit eine<lb/> unnötige Neuerung nach dieser Richtung hin vermieden sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_212" next="#ID_213"> Wenn wir nun annehmen, daß die Verteilung der Mandate auf Grund<lb/> des in der Kolumne V ermittelten Zahlenverhältnisses zu erfolgen habe, daß<lb/> also der Land- und Forstwirtschaft 174, der Industrie 143 Sitze zugewiesen<lb/> würden und so fort, so träte das neue Wahlsystem zu dem jetzigen zunächst dadurch<lb/> in prinzipiellen Gegensatz, daß es an Stelle der bisherigen geographischen Ab¬<lb/> grenzung der Wählergruppen den an eine bestimmte Örtlichkeit nicht gebundnen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0085]
diener, Aufwärter, Kommissionäre ?c.) sind viele Frauen als erwerbsthätige
Mitglieder eingetragen. Infolgedessen ermäßigt sich die Ziffer 8 der Kolumne V
auf ö in der Kolumne VI.
Indem wir uns nun der Erörterung über die Eigentümlichkeiten und
Vorzüge der Bernfsklasfenwahl zuwenden, werden wir uns zur besseren Klar¬
stellung eines Vergleiches mit dem gegenwärtigen Wahlsystem sür eine der drei
neu aufgestellten Berechnungen entscheiden müssen. Ohne diese Frage als ab¬
geschlossen zu erachten, wollen wir für die nachfolgende Auseinandersetzung der
Berechnung nach Kopfzahl (Kolumne V) den Vorzug geben, einmal weil
dieselbe sich auf genane statistische Ermittelungen stützt, zweitens weil in der
Vertretung nach Köpfen alle Interessen der Berufsgenossenschaft zur Geltung
gelangen. Es ist billig, daß auch den erwerbsthätigen Frauen, welche eignen
und nicht selten großen Betrieben vorstehen, eine Berücksichtigung ihrer Interessen
dadurch zu teil werde, daß der Berufsgenossenschaft, welcher sie angehören, eine
entsprechend größere Anzahl der zur Verteilung gelangenden Sitze überwiesen
wird. Man braucht nicht soweit zu gehen, dieser Kategorie weiblicher Interessenten
das aktive Wahlrecht zu übertragen, wie dies in England neuerdings wieder
angeregt worden ist. (In einer Versammlung zu Bristol erklärte der Schatz-
kauzler Hicks-Beach im August dieses Jahres, daß er, obwohl er bisher die
entgegengesetzte Ansicht vertreten habe, jetzt kein Bedenken trage, selbständigen
stcuerzcchlenden Frauen das Stimmrecht zu gewähren.) Anderseits wäre es
gerechtfertigt, die Zahl der Kinder, Angehörigen und Dienstboten in die Rechnung
einzustellen; denn es ist einleuchtend, daß die materiellen Interessen, welche sich
an den Beruf knüpfen, bei einem Wähler stärker ins Gewicht fallen, wenn
derselbe für eine große Familie zu sorgen hat. Endlich spricht für die Be-
rechnung nach Kopfzahl noch der Umstand, daß dieser Modus auch dem heute
bestehenden Wahlsystem zu gründe liegt, indem die Abteilung der Wahlkreise
nach Maßgabe der Seelenzahl und nicht nach Maßgabe der wahlfähigen oder
erwerbsthätigen Männer stattgefunden hat. Bei der Berufsklassenwahl nach
Kopfzahl würde ein Abgeordneter so ziemlich die gleiche Anzahl Köpfe vertreten,
wie dies jetzt der Fall ist. Die 397 Sitze des Reichstages ergeben auf die
45,2 Millionen deutscher Einwohner verteilt die Vertretung von etwa 114000
Seelen durch eiuen Abgeordneten. Bei einer Vertretung der Berufsklassen nach
Kopfzahl würde dieses Verhältnis nahezu das gleiche bleiben und somit eine
unnötige Neuerung nach dieser Richtung hin vermieden sein.
Wenn wir nun annehmen, daß die Verteilung der Mandate auf Grund
des in der Kolumne V ermittelten Zahlenverhältnisses zu erfolgen habe, daß
also der Land- und Forstwirtschaft 174, der Industrie 143 Sitze zugewiesen
würden und so fort, so träte das neue Wahlsystem zu dem jetzigen zunächst dadurch
in prinzipiellen Gegensatz, daß es an Stelle der bisherigen geographischen Ab¬
grenzung der Wählergruppen den an eine bestimmte Örtlichkeit nicht gebundnen
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