Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

Gedenke, daß du schuldig bist
Den Armen, die nichts haben,
Und deren Recht gleich deinem ist
An allen Erdengaben.
Wenn jemals auch zu dir des Lebens
Gesegnet goldne Ströme gehn,
Laß uicht auf deinen Tisch vergebens
Den Hungrigen durchs Fenster sehn;
Verscheuche uicht die wilde Taube,
Laß hinter dir noch Aehren stehn
Und nimm dem Weinstock nicht die letzte Traube.

Fichte erachtet die planmäßige, orgnnisirte Wohlthätigkeit zu dauernder und nach¬
haltiger Hilfe des Eigentumslvsen für eine Pflicht des Besitzes. Das gewöhnliche
Almosengeben ist ein sehr zweideutiges gutes Werk. Wer ein Almosen giebt, das
nicht ganz hilft, kann vernünftigerweise damit mir soviel sagen wollen: Ich will
dir nicht oder ich kann dir nicht helfen, suche andre auf; und damit dn bis dahin
dein Leben fristen kannst, gebe ich dir diese Gabe.

Vom streng manchesterlichcn Standpunkte ans stellt Bentham den Grundsatz
auf, daß eine regelmäßige Abgabe fiir die Bedürfnisse der Armut eingeführt werden
muß, weil der Anspruch des Armen als solchen stärker ist als der Titel des Eigentums
von etwas Ueberflüssigen als Eigentümer, weil der Schmerz des Todes, welcher
schließlich den vernachlässigten Armen treffen müßte, immer ein größeres Uebel sein
wird als der Schmerz getäuschter Erwartung, welchen der Reiche empfindet, wenn
ihm ein beschränktes Teil seines Ueberflusses entzogen wird.

Was so die Träger des sittlichen Bewußtseins der Menschheit zu den ver¬
schiedensten Zeiten aufgestellt und gelehrt haben, kann nicht unbeachtet gelassen
werden und wird auch in der That von der öffentlichen Meinung hochgehalten.
Wer sich als Reicher jener Pflichten des Besitzes entschlage, wird von der öffent¬
lichen Meinung darnach angesehen und gering geschützt, und diese öffentliche Meinung
ist vorhanden, wenngleich sie kein Organ besitzt.

Ich will hier einschalten, daß ich mit diesen Ausführungen einem Vortrage
folge, welchen Ministerialrat Dr. Steinbach vom österreichischen Justizministerium
am 5. November im Wissenschaftlicher Klub zu Wien gehalten hat. In Wien hat
die öffentliche Meinung allerdings keine Organe, denn die vorhandnen Zeitungen
haben sich zu Trabanten gerade jenes in Börsenspeknlativuen rasch erworbnen
Reichtunis erniedrigt, welcher die Pflichten des Besitzes nicht kennt und nicht übt.
Von den Wiener Zeitungen sind denn auch die zeitgemäßen, ernsten und wahrhaft
beachtenswerten Mahnungen Steinbachs, dessen Mut und Unerschrockenheit nur der¬
jenige zu würdigen vermag, welcher die Wiener Verhältnisse näher kennt, entweder
mit Stillschweigen Übergängen oder vom Standpunkte der modernen Börsenbarvne
ans zurückgewiesen worden.

Mit Bezug auf Wiener Verhältnisse im besondern, welche allerdings anderwärts
zahlreiche Analogien finden, untersuchte Herr Ministerialrat Steinbach den wachsenden
Widerwillen des Volkes in der Gegenwart gegen den Reichtum nach seinen Ur¬
sachen. Vom Reichtum wird als Vorbedingung verlangt, daß er gerecht erworben
werde und edle Verwendung finde. Wo um große Vermögen geheimnisvoll, etwa
durch Wucher oder Spiel, erworben und unedel, etwa durch Verschwendung oder
Geiz, verwendet werden, da hört die Achtung des Volkes vor dem Reichtum auf.

Was die öffentliche Meinung sagt und will, erscheint auf deu ersten Blick nicht
von reeller, praktischer Bedeutung, ist es aber in Wirklichkeit dennoch; denn ans
den öffentlichen Grundsätzen der Sittlichkeit entwickelt sich das Recht. Zwar werden



Gedenke, daß du schuldig bist
Den Armen, die nichts haben,
Und deren Recht gleich deinem ist
An allen Erdengaben.
Wenn jemals auch zu dir des Lebens
Gesegnet goldne Ströme gehn,
Laß uicht auf deinen Tisch vergebens
Den Hungrigen durchs Fenster sehn;
Verscheuche uicht die wilde Taube,
Laß hinter dir noch Aehren stehn
Und nimm dem Weinstock nicht die letzte Traube.

Fichte erachtet die planmäßige, orgnnisirte Wohlthätigkeit zu dauernder und nach¬
haltiger Hilfe des Eigentumslvsen für eine Pflicht des Besitzes. Das gewöhnliche
Almosengeben ist ein sehr zweideutiges gutes Werk. Wer ein Almosen giebt, das
nicht ganz hilft, kann vernünftigerweise damit mir soviel sagen wollen: Ich will
dir nicht oder ich kann dir nicht helfen, suche andre auf; und damit dn bis dahin
dein Leben fristen kannst, gebe ich dir diese Gabe.

Vom streng manchesterlichcn Standpunkte ans stellt Bentham den Grundsatz
auf, daß eine regelmäßige Abgabe fiir die Bedürfnisse der Armut eingeführt werden
muß, weil der Anspruch des Armen als solchen stärker ist als der Titel des Eigentums
von etwas Ueberflüssigen als Eigentümer, weil der Schmerz des Todes, welcher
schließlich den vernachlässigten Armen treffen müßte, immer ein größeres Uebel sein
wird als der Schmerz getäuschter Erwartung, welchen der Reiche empfindet, wenn
ihm ein beschränktes Teil seines Ueberflusses entzogen wird.

Was so die Träger des sittlichen Bewußtseins der Menschheit zu den ver¬
schiedensten Zeiten aufgestellt und gelehrt haben, kann nicht unbeachtet gelassen
werden und wird auch in der That von der öffentlichen Meinung hochgehalten.
Wer sich als Reicher jener Pflichten des Besitzes entschlage, wird von der öffent¬
lichen Meinung darnach angesehen und gering geschützt, und diese öffentliche Meinung
ist vorhanden, wenngleich sie kein Organ besitzt.

Ich will hier einschalten, daß ich mit diesen Ausführungen einem Vortrage
folge, welchen Ministerialrat Dr. Steinbach vom österreichischen Justizministerium
am 5. November im Wissenschaftlicher Klub zu Wien gehalten hat. In Wien hat
die öffentliche Meinung allerdings keine Organe, denn die vorhandnen Zeitungen
haben sich zu Trabanten gerade jenes in Börsenspeknlativuen rasch erworbnen
Reichtunis erniedrigt, welcher die Pflichten des Besitzes nicht kennt und nicht übt.
Von den Wiener Zeitungen sind denn auch die zeitgemäßen, ernsten und wahrhaft
beachtenswerten Mahnungen Steinbachs, dessen Mut und Unerschrockenheit nur der¬
jenige zu würdigen vermag, welcher die Wiener Verhältnisse näher kennt, entweder
mit Stillschweigen Übergängen oder vom Standpunkte der modernen Börsenbarvne
ans zurückgewiesen worden.

Mit Bezug auf Wiener Verhältnisse im besondern, welche allerdings anderwärts
zahlreiche Analogien finden, untersuchte Herr Ministerialrat Steinbach den wachsenden
Widerwillen des Volkes in der Gegenwart gegen den Reichtum nach seinen Ur¬
sachen. Vom Reichtum wird als Vorbedingung verlangt, daß er gerecht erworben
werde und edle Verwendung finde. Wo um große Vermögen geheimnisvoll, etwa
durch Wucher oder Spiel, erworben und unedel, etwa durch Verschwendung oder
Geiz, verwendet werden, da hört die Achtung des Volkes vor dem Reichtum auf.

Was die öffentliche Meinung sagt und will, erscheint auf deu ersten Blick nicht
von reeller, praktischer Bedeutung, ist es aber in Wirklichkeit dennoch; denn ans
den öffentlichen Grundsätzen der Sittlichkeit entwickelt sich das Recht. Zwar werden


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0668" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197402"/>
          <fw type="header" place="top"/><lb/>
          <quote>
            <lg xml:id="POEMID_19" type="poem">
              <l> Gedenke, daß du schuldig bist<lb/>
Den Armen, die nichts haben,<lb/>
Und deren Recht gleich deinem ist<lb/>
An allen Erdengaben.<lb/>
Wenn jemals auch zu dir des Lebens<lb/>
Gesegnet goldne Ströme gehn,<lb/>
Laß uicht auf deinen Tisch vergebens<lb/>
Den Hungrigen durchs Fenster sehn;<lb/>
Verscheuche uicht die wilde Taube,<lb/>
Laß hinter dir noch Aehren stehn<lb/>
Und nimm dem Weinstock nicht die letzte Traube.</l>
            </lg>
          </quote><lb/>
          <p xml:id="ID_2364"> Fichte erachtet die planmäßige, orgnnisirte Wohlthätigkeit zu dauernder und nach¬<lb/>
haltiger Hilfe des Eigentumslvsen für eine Pflicht des Besitzes. Das gewöhnliche<lb/>
Almosengeben ist ein sehr zweideutiges gutes Werk. Wer ein Almosen giebt, das<lb/>
nicht ganz hilft, kann vernünftigerweise damit mir soviel sagen wollen: Ich will<lb/>
dir nicht oder ich kann dir nicht helfen, suche andre auf; und damit dn bis dahin<lb/>
dein Leben fristen kannst, gebe ich dir diese Gabe.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2365"> Vom streng manchesterlichcn Standpunkte ans stellt Bentham den Grundsatz<lb/>
auf, daß eine regelmäßige Abgabe fiir die Bedürfnisse der Armut eingeführt werden<lb/>
muß, weil der Anspruch des Armen als solchen stärker ist als der Titel des Eigentums<lb/>
von etwas Ueberflüssigen als Eigentümer, weil der Schmerz des Todes, welcher<lb/>
schließlich den vernachlässigten Armen treffen müßte, immer ein größeres Uebel sein<lb/>
wird als der Schmerz getäuschter Erwartung, welchen der Reiche empfindet, wenn<lb/>
ihm ein beschränktes Teil seines Ueberflusses entzogen wird.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2366"> Was so die Träger des sittlichen Bewußtseins der Menschheit zu den ver¬<lb/>
schiedensten Zeiten aufgestellt und gelehrt haben, kann nicht unbeachtet gelassen<lb/>
werden und wird auch in der That von der öffentlichen Meinung hochgehalten.<lb/>
Wer sich als Reicher jener Pflichten des Besitzes entschlage, wird von der öffent¬<lb/>
lichen Meinung darnach angesehen und gering geschützt, und diese öffentliche Meinung<lb/>
ist vorhanden, wenngleich sie kein Organ besitzt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2367"> Ich will hier einschalten, daß ich mit diesen Ausführungen einem Vortrage<lb/>
folge, welchen Ministerialrat Dr. Steinbach vom österreichischen Justizministerium<lb/>
am 5. November im Wissenschaftlicher Klub zu Wien gehalten hat. In Wien hat<lb/>
die öffentliche Meinung allerdings keine Organe, denn die vorhandnen Zeitungen<lb/>
haben sich zu Trabanten gerade jenes in Börsenspeknlativuen rasch erworbnen<lb/>
Reichtunis erniedrigt, welcher die Pflichten des Besitzes nicht kennt und nicht übt.<lb/>
Von den Wiener Zeitungen sind denn auch die zeitgemäßen, ernsten und wahrhaft<lb/>
beachtenswerten Mahnungen Steinbachs, dessen Mut und Unerschrockenheit nur der¬<lb/>
jenige zu würdigen vermag, welcher die Wiener Verhältnisse näher kennt, entweder<lb/>
mit Stillschweigen Übergängen oder vom Standpunkte der modernen Börsenbarvne<lb/>
ans zurückgewiesen worden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2368"> Mit Bezug auf Wiener Verhältnisse im besondern, welche allerdings anderwärts<lb/>
zahlreiche Analogien finden, untersuchte Herr Ministerialrat Steinbach den wachsenden<lb/>
Widerwillen des Volkes in der Gegenwart gegen den Reichtum nach seinen Ur¬<lb/>
sachen. Vom Reichtum wird als Vorbedingung verlangt, daß er gerecht erworben<lb/>
werde und edle Verwendung finde. Wo um große Vermögen geheimnisvoll, etwa<lb/>
durch Wucher oder Spiel, erworben und unedel, etwa durch Verschwendung oder<lb/>
Geiz, verwendet werden, da hört die Achtung des Volkes vor dem Reichtum auf.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2369" next="#ID_2370"> Was die öffentliche Meinung sagt und will, erscheint auf deu ersten Blick nicht<lb/>
von reeller, praktischer Bedeutung, ist es aber in Wirklichkeit dennoch; denn ans<lb/>
den öffentlichen Grundsätzen der Sittlichkeit entwickelt sich das Recht. Zwar werden</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0668] Gedenke, daß du schuldig bist Den Armen, die nichts haben, Und deren Recht gleich deinem ist An allen Erdengaben. Wenn jemals auch zu dir des Lebens Gesegnet goldne Ströme gehn, Laß uicht auf deinen Tisch vergebens Den Hungrigen durchs Fenster sehn; Verscheuche uicht die wilde Taube, Laß hinter dir noch Aehren stehn Und nimm dem Weinstock nicht die letzte Traube. Fichte erachtet die planmäßige, orgnnisirte Wohlthätigkeit zu dauernder und nach¬ haltiger Hilfe des Eigentumslvsen für eine Pflicht des Besitzes. Das gewöhnliche Almosengeben ist ein sehr zweideutiges gutes Werk. Wer ein Almosen giebt, das nicht ganz hilft, kann vernünftigerweise damit mir soviel sagen wollen: Ich will dir nicht oder ich kann dir nicht helfen, suche andre auf; und damit dn bis dahin dein Leben fristen kannst, gebe ich dir diese Gabe. Vom streng manchesterlichcn Standpunkte ans stellt Bentham den Grundsatz auf, daß eine regelmäßige Abgabe fiir die Bedürfnisse der Armut eingeführt werden muß, weil der Anspruch des Armen als solchen stärker ist als der Titel des Eigentums von etwas Ueberflüssigen als Eigentümer, weil der Schmerz des Todes, welcher schließlich den vernachlässigten Armen treffen müßte, immer ein größeres Uebel sein wird als der Schmerz getäuschter Erwartung, welchen der Reiche empfindet, wenn ihm ein beschränktes Teil seines Ueberflusses entzogen wird. Was so die Träger des sittlichen Bewußtseins der Menschheit zu den ver¬ schiedensten Zeiten aufgestellt und gelehrt haben, kann nicht unbeachtet gelassen werden und wird auch in der That von der öffentlichen Meinung hochgehalten. Wer sich als Reicher jener Pflichten des Besitzes entschlage, wird von der öffent¬ lichen Meinung darnach angesehen und gering geschützt, und diese öffentliche Meinung ist vorhanden, wenngleich sie kein Organ besitzt. Ich will hier einschalten, daß ich mit diesen Ausführungen einem Vortrage folge, welchen Ministerialrat Dr. Steinbach vom österreichischen Justizministerium am 5. November im Wissenschaftlicher Klub zu Wien gehalten hat. In Wien hat die öffentliche Meinung allerdings keine Organe, denn die vorhandnen Zeitungen haben sich zu Trabanten gerade jenes in Börsenspeknlativuen rasch erworbnen Reichtunis erniedrigt, welcher die Pflichten des Besitzes nicht kennt und nicht übt. Von den Wiener Zeitungen sind denn auch die zeitgemäßen, ernsten und wahrhaft beachtenswerten Mahnungen Steinbachs, dessen Mut und Unerschrockenheit nur der¬ jenige zu würdigen vermag, welcher die Wiener Verhältnisse näher kennt, entweder mit Stillschweigen Übergängen oder vom Standpunkte der modernen Börsenbarvne ans zurückgewiesen worden. Mit Bezug auf Wiener Verhältnisse im besondern, welche allerdings anderwärts zahlreiche Analogien finden, untersuchte Herr Ministerialrat Steinbach den wachsenden Widerwillen des Volkes in der Gegenwart gegen den Reichtum nach seinen Ur¬ sachen. Vom Reichtum wird als Vorbedingung verlangt, daß er gerecht erworben werde und edle Verwendung finde. Wo um große Vermögen geheimnisvoll, etwa durch Wucher oder Spiel, erworben und unedel, etwa durch Verschwendung oder Geiz, verwendet werden, da hört die Achtung des Volkes vor dem Reichtum auf. Was die öffentliche Meinung sagt und will, erscheint auf deu ersten Blick nicht von reeller, praktischer Bedeutung, ist es aber in Wirklichkeit dennoch; denn ans den öffentlichen Grundsätzen der Sittlichkeit entwickelt sich das Recht. Zwar werden

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/668
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/668>, abgerufen am 15.01.2025.