Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.Wallensteins Verrat. le Anklage Wallensteins auf Hochverrat hat sich immer wesentlich -) Wallenstein. 480 ff.
Wallensteins Verrat. le Anklage Wallensteins auf Hochverrat hat sich immer wesentlich -) Wallenstein. 480 ff.
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Wallensteins Verrat.
le Anklage Wallensteins auf Hochverrat hat sich immer wesentlich
auf den Bericht des Unterhändlers Jaroslav Sesyma Raschin
(Schillers Schim) gestützt, den zuerst Khevenhüller in seinen ^ung-dös
?vräinÄNÄ<zi XII. mitgeteilt, vollständig aber erst Fr. Dvorsky
1867 veröffentlicht hat. Es ist begreiflich, daß die Persönlichkeit
des Berichterstatters Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Angaben erregte.
Naschin, geboren in Niesenbnrg, einer Besitzung der Familie Tröka und tschechischer
Nationalität, war mit in den böhmischen Aufstand verwickelt und deshalb nach
Sachsen geflüchtet, wo er sich in Meißen aufhielt. Zwischen 1631 und 1634
wurde er vielfach in vertraulichen Sendungen verwendet, blieb anch nach Wallen-
steins Ermordung bei Arnim, dem sächsischen Feldmarschall, und wollte nach
dem Prager Frieden 1635 sogar nach Schwede» auswandern, als ihm von
einem Bekannten die Aufforderung zuging, beim Kaiser um die Begnadigung
nachzusuchen. Trotz Arnims Abraten begab er sich nach Wien und verfaßte
hier auf Slavatas Rat feinen Bericht zunächst in tschechischer Sprache, der dann
für den Kaiser ins Deutsche übersetzt und ihm im Oktober 1635 übergeben
wurde. Es war der Preis für seine Begnadigung und für die Schenkung eines
Landgutes. Unter solchen Umständen erscheinen Zweifel an der Wahrhaftigkeit
Raschins gewiß sehr berechtigt. Anderseits erbietet er sich nicht nur dazu, den
Bericht eidlich zu erhärten, sondern, was mehr sagen will, seine Angaben sind
so präzis und seine Schilderungen oft so drastisch, daß sie kaum erfunden sein
können, zumal da er sich durchaus darauf beschränkt, nur das, was er selbst
erlebt hat, zu berichten. Deshalb hat auch Ranke die Relation im ganzen an¬
genommen, i) während Hallwich und andre Verteidiger Wallensteins sie schlecht¬
weg verwerfen. Vollkommene Sicherheit war aber doch erst dann zu gewinnen,
wenn es gelang, aus archivalischen, urkundlichen Nachrichten die Einzelheiten zu
belegen. Es schien dazu wenig Aussicht. Denn von Wallensteins eigner Hand
durste man nichts erwarten, und die Feldkanzlei Gustav Adolfs aus seinen letzten
beiden Jahren ist uns verloren. Da sind es nun Aktenstücke aus den Papieren
seines Kanzlers Oxenstjernci und aus dem reichhaltigen sächsischen Hauptstaats¬
archive zu Dresden, einzelnes auch aus dem »och wenig benutzten Freiherrlich
von Friesenschen Archive in Rötha bei Leipzig, aus welchen sich jener Beweis
erbringen läßt. Die einen hat der schwedische Archivar Dr. E. Hildebrand in
Stockholm zuerst 1883 i» der Ulsen-M ^iclsImK, dann vervollständigt in selb-
-) Wallenstein. 480 ff.
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