Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.Notizen. rischer Weise zu gründe gerichtet wurden. Diese Klagen führten dann auch zu dem Mit wahrer Genugthuung wurden denn auch seitdem manche Wucherer ab¬ Aber die Klagen hörten nicht auf, und eben weil sie nicht aufhörten und das Sofern das gelingt -- und alles läßt sich dazu an --, ist der Weg vorge¬ Der Landrat Knebel, Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, seit Jahren Die formulirten Absichten des Vereins sind: 1. zu ermögliche", daß die Be¬ Notizen. rischer Weise zu gründe gerichtet wurden. Diese Klagen führten dann auch zu dem Mit wahrer Genugthuung wurden denn auch seitdem manche Wucherer ab¬ Aber die Klagen hörten nicht auf, und eben weil sie nicht aufhörten und das Sofern das gelingt — und alles läßt sich dazu an —, ist der Weg vorge¬ Der Landrat Knebel, Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, seit Jahren Die formulirten Absichten des Vereins sind: 1. zu ermögliche», daß die Be¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0410" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197144"/> <fw type="header" place="top"> Notizen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1337" prev="#ID_1336"> rischer Weise zu gründe gerichtet wurden. Diese Klagen führten dann auch zu dem<lb/> Resultat, daß um 24. Mai 1830 mit großer Majorität ein Gesetz zu stände kam,<lb/> das mau wohl ein Wuchergesetz nennen kann. Es sind die nach Z 302 des Straf¬<lb/> gesetzbuches eingestellten ^ 302 ^—ä und einige andre Bestimmungen zum Teil<lb/> zivilrechtlicher Natur. Man definirt die in Rede stehenden Geschäfte der Wucherer<lb/> so, daß man von Notlage, Leichtsinn und Unerfahrenheit des Lcihers ausgeht und<lb/> die Vermögcnsvorteile, die der Wucherer sich versprechen läßt, als den üblichen<lb/> Zinsfuß dergestalt überschreitend annimmt, daß sie nach den Umständen des Falles<lb/> in auffallendem Verhältnisse zu der Leistung des Wucherers stehen. Dieselben Leute,<lb/> die früher immer gegen „Kautschukparagraphen" geeifert hatten, waren jetzt aus¬<lb/> gesöhnt mit einem Gesetze, dessen Grundlage in jedem Wort Kautschuk-Natur ent¬<lb/> hält. So mächtig war das Bedürfnis, dem offenbaren Uebel entgegenzutreten. Er¬<lb/> leichternd wirkte dabei freilich, daß es nicht der Verwaltungsbeamte war, der die<lb/> dehnbaren Bestimmungen handhaben sollte, sondern der Richter, dessen Fähigkeiten,<lb/> das Rechte zu finden, ja nicht in Zweifel gezogen werden durfte».</p><lb/> <p xml:id="ID_1338"> Mit wahrer Genugthuung wurden denn auch seitdem manche Wucherer ab¬<lb/> gethan.</p><lb/> <p xml:id="ID_1339"> Aber die Klagen hörten nicht auf, und eben weil sie nicht aufhörten und das<lb/> Gesetz nur einen geringen Teil des Wuchers traf, entstand jener Verein lokaler<lb/> Art. Denn das ist das Jnteressanteste an dein Verein, daß er nicht ins Blaue<lb/> arbeitet, sondern daß er die allgemeine Meinung in einem mäßig großen Ge¬<lb/> biete aufruft, die Einzelnen, die sich zum größten Teile persönlich kennen, zu einem<lb/> Bunde vereint, um vou allen Wucherfällen in diesem Bereich Kenntnis zu gewinnen<lb/> und neue Fälle durch Belehrung und thatsächliche Vvrbcngnngsmaßregeln zu ver¬<lb/> hindern.</p><lb/> <p xml:id="ID_1340"> Sofern das gelingt — und alles läßt sich dazu an —, ist der Weg vorge¬<lb/> zeichnet, um dein Gesetz von 1880 zu Hilfe zu kommen. Ja auch der Weg, um<lb/> seinerzeit das Gesetz über den Wucher zu ergänzen. Denn nur ans dem Wege<lb/> praktischer Arbeit erwirbt sich die Fähigkeit, die Gesetzgebung zweckmäßig fortzu¬<lb/> führen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1341"> Der Landrat Knebel, Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, seit Jahren<lb/> erfolgreich um die Hebung der Eifelgegend bemüht und mit den Zuständen seines<lb/> eignen Kreises vor allem vertraut, ergriff die Idee des Vereins gegen den Wucher<lb/> an der Saar mit großer Energie. Er fand, daß die Ueberschüttung sehr hoch sei;<lb/> von Jahr zu Jahr gingen in seiner Gegend durch Wucher eine Menge Existenzen<lb/> zu grunde, namentlich auf dem Lande. Die von den Wucherern (Juden, hie und da<lb/> aber auch Christen) Ausgebeutete«, in sklavischer Abhängigkeit von ihren Gläubigern,<lb/> mußten sich Land- und Viehkäufe vktrvyireu lassen, bei Versteigerungen mußte der<lb/> arme Schuldner thun, was sein Tyrann vorschrieb. Den Bildungsgrad der (meist<lb/> katholischen) Landleute kann man sich selbst ans der Anekdote dentlich machen, daß<lb/> Landrat Knebel einen tief verschuldeten Bauer einst fragte, ob er über seiue Schulden<lb/> keine Aufzeichnungen besitze, und darauf die Autwort erhielt, er habe das uicht<lb/> nötig gehabt, denn alles das stehe ja in den Büchern seines Gläubigers. Nach<lb/> diesen Andeutungen hat der Amel-Wuchcrverein auch zugleich als Auti-Verdummuugs-<lb/> verein zu wirken, und in der That will er so etwas auf wirtschaftlichem Gebiete<lb/> wenigstens erzielen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1342" next="#ID_1343"> Die formulirten Absichten des Vereins sind: 1. zu ermögliche», daß die Be¬<lb/> völkerung in die Lage versetzt werde, wenn auch laugsam, ihre Schulden, abzuzahlen;<lb/> 2. Einrichtungen zu schaffen, welche die Wiederkehr solcher Verschuldungen unmög-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0410]
Notizen.
rischer Weise zu gründe gerichtet wurden. Diese Klagen führten dann auch zu dem
Resultat, daß um 24. Mai 1830 mit großer Majorität ein Gesetz zu stände kam,
das mau wohl ein Wuchergesetz nennen kann. Es sind die nach Z 302 des Straf¬
gesetzbuches eingestellten ^ 302 ^—ä und einige andre Bestimmungen zum Teil
zivilrechtlicher Natur. Man definirt die in Rede stehenden Geschäfte der Wucherer
so, daß man von Notlage, Leichtsinn und Unerfahrenheit des Lcihers ausgeht und
die Vermögcnsvorteile, die der Wucherer sich versprechen läßt, als den üblichen
Zinsfuß dergestalt überschreitend annimmt, daß sie nach den Umständen des Falles
in auffallendem Verhältnisse zu der Leistung des Wucherers stehen. Dieselben Leute,
die früher immer gegen „Kautschukparagraphen" geeifert hatten, waren jetzt aus¬
gesöhnt mit einem Gesetze, dessen Grundlage in jedem Wort Kautschuk-Natur ent¬
hält. So mächtig war das Bedürfnis, dem offenbaren Uebel entgegenzutreten. Er¬
leichternd wirkte dabei freilich, daß es nicht der Verwaltungsbeamte war, der die
dehnbaren Bestimmungen handhaben sollte, sondern der Richter, dessen Fähigkeiten,
das Rechte zu finden, ja nicht in Zweifel gezogen werden durfte».
Mit wahrer Genugthuung wurden denn auch seitdem manche Wucherer ab¬
gethan.
Aber die Klagen hörten nicht auf, und eben weil sie nicht aufhörten und das
Gesetz nur einen geringen Teil des Wuchers traf, entstand jener Verein lokaler
Art. Denn das ist das Jnteressanteste an dein Verein, daß er nicht ins Blaue
arbeitet, sondern daß er die allgemeine Meinung in einem mäßig großen Ge¬
biete aufruft, die Einzelnen, die sich zum größten Teile persönlich kennen, zu einem
Bunde vereint, um vou allen Wucherfällen in diesem Bereich Kenntnis zu gewinnen
und neue Fälle durch Belehrung und thatsächliche Vvrbcngnngsmaßregeln zu ver¬
hindern.
Sofern das gelingt — und alles läßt sich dazu an —, ist der Weg vorge¬
zeichnet, um dein Gesetz von 1880 zu Hilfe zu kommen. Ja auch der Weg, um
seinerzeit das Gesetz über den Wucher zu ergänzen. Denn nur ans dem Wege
praktischer Arbeit erwirbt sich die Fähigkeit, die Gesetzgebung zweckmäßig fortzu¬
führen.
Der Landrat Knebel, Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, seit Jahren
erfolgreich um die Hebung der Eifelgegend bemüht und mit den Zuständen seines
eignen Kreises vor allem vertraut, ergriff die Idee des Vereins gegen den Wucher
an der Saar mit großer Energie. Er fand, daß die Ueberschüttung sehr hoch sei;
von Jahr zu Jahr gingen in seiner Gegend durch Wucher eine Menge Existenzen
zu grunde, namentlich auf dem Lande. Die von den Wucherern (Juden, hie und da
aber auch Christen) Ausgebeutete«, in sklavischer Abhängigkeit von ihren Gläubigern,
mußten sich Land- und Viehkäufe vktrvyireu lassen, bei Versteigerungen mußte der
arme Schuldner thun, was sein Tyrann vorschrieb. Den Bildungsgrad der (meist
katholischen) Landleute kann man sich selbst ans der Anekdote dentlich machen, daß
Landrat Knebel einen tief verschuldeten Bauer einst fragte, ob er über seiue Schulden
keine Aufzeichnungen besitze, und darauf die Autwort erhielt, er habe das uicht
nötig gehabt, denn alles das stehe ja in den Büchern seines Gläubigers. Nach
diesen Andeutungen hat der Amel-Wuchcrverein auch zugleich als Auti-Verdummuugs-
verein zu wirken, und in der That will er so etwas auf wirtschaftlichem Gebiete
wenigstens erzielen.
Die formulirten Absichten des Vereins sind: 1. zu ermögliche», daß die Be¬
völkerung in die Lage versetzt werde, wenn auch laugsam, ihre Schulden, abzuzahlen;
2. Einrichtungen zu schaffen, welche die Wiederkehr solcher Verschuldungen unmög-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |