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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.

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Skizzen aus unserm heutigen Volksleben.

dienst Möglich in Schnaps anlegte, von der Armcuverwaltung in Rippschütz auch
noch eine Armenuntersttttzung bezog. Das war ja eine förmliche Prämie, die man
dem Laster der Trunkenheit zahlte, während man die wirklichen Dvrfarmen fast
verhungern ließ. Aber es war bei den Herren Bauern absolut nichts durchzusetzen,
nicht einmal dies, daß sie ihre Gründe angaben. Da verunglückte Andreas Schwamm
im Trunke und durch eigne Verschuldung, und da letztere nachgewiesen wurde, so
brauchte die Schachtverwaltung uach dem damals noch geltenden Unfallgesetze nichts
zu zahlen. Zur allgemeinen Ueberraschung kam nnn hierbei zu Tage, daß Andreas
Schwamm einen Sohn Gustav, von dem weder die Polizei noch der Lokal-Schul-
inspektor etwas wußten, bei sich hatte.

"Sehen Sie, Herr Pastor, meinte der Herr Ortsschulze, wenn wir dein
Schwamm nicht Armenunterstützung gewährt hätten, so wäre er hier heimnts-
bcrechtigt geworden, und wir hätten den Jungen auf dem Halse.""

"Aber ich bitte Sie, was soll denn aus dem Knaben werden?
"

"Die Grahnaschen tonnen ihn ja wieder holen lassen.

"Nein, lieber Freund, das geht nicht. Sehen Sie, dieser Gustav Schwamm
das ist gerade der Nächste, von dem der Herr im Evangelium spricht. Jawohl,
Herr Schulze, er ist Ihr nächster; wollen Sie, wie der Levit, vorübergehen
und sprechen: Was geht es mich an, die Grahnaschen können ihn ja wiederhole:!
lassen?"

Diese Exemplifiziruug machte zwar auf deu Schulzen keinen tiefen Eindruck,
weil für ihn die Summe des Gesetzes und der Propheten doch am Ende nur in
dem Worte enthalten war: "Du sollst nichts bezahle", was du nicht zahlen mußt."
Indessen konnte man ja auch dem Herrn Pastor zu Liebe deu Gustav ius Armen¬
haus bringen, den Nachtwächter zum Vormund bestellen, und sich alle Auslagen
bei Gelegenheit von den Grahnaschen wieder erstatten lassen. So geschah es.

Was das Armenhaus auf dem Lande bedeutet, weiß der zu würdigen, der
sich die Sache einmal in der Nähe angesehen hat. Offenbar war es ein Racheakt
des Schwamm gewesen, als er versucht hatte, die Bude nuzubrenueu. Als wenn
er gewußt hätte, daß mau ihm wegen seiner Jugend nichts anhaben könne, blieb
er ganz ruhig in Rippschütz, bis er erfuhr, daß er in Zwangserziehung genommen
werden sollte. Sofort verduftete er spurlos, nachdem er die Wnrstkcuumer der Frau
Pastorin einer unliebsamen Inspektion unterzogen hatte."

Pastor Selnccker, in seiner Amtsführung ein "schneidiger Herr, wohl bewandert
im Strafgesetzbuche wie in der Synodalordnung, dazu von seiner Ncktoratszeit her
ein tüchtiger Schulmann, hatte keineswegs die Absicht, sich seinen Gustav entgehen
zu lassen; er würde aber doch seine Spur schwerlich wiedergefunden haben, wenn
nicht, wie das nächste Blatt unsers Aktenstückes ausweist, eine an den Waisenrat
zu Rippschütz gerichtete Anfrage des Amtsgerichtes zu Kranthain in Sachsen, ob
der Gustav Schwamm, seiner Angabe entsprechend aus Rippschütz gebürtig, wirk¬
lich durch Mißhandlungen seines Pflegers, des Nachtwächters Sachtemann, ge¬
zwungen worden sei, zu fliehen, und ob mau Kenntnis von den Verwaudtschafts-
verhältnisscn des Schwamm und seiner Familie habe, eingelaufen wäre. Die
Witwe Naumann behaupte, die Großmutter des Schwamm zu sein.

Umgehend erfolgt im Namen des Nachtwächters Sachtemann die Antwort des
Pastors Seluecker, in welcher der pp. Schwamm wegen seiner lügnerischen Be¬
hauptungen sowohl im allgemeinen als auch im besondern wegen seiner an der
Wurstkammer der Frau Pastorin begangenen Unthat in das rechte Licht gestellt
und unter Beifügung des von der Amtsanwaltschaft zu Grahna übersandten Akten-


Skizzen aus unserm heutigen Volksleben.

dienst Möglich in Schnaps anlegte, von der Armcuverwaltung in Rippschütz auch
noch eine Armenuntersttttzung bezog. Das war ja eine förmliche Prämie, die man
dem Laster der Trunkenheit zahlte, während man die wirklichen Dvrfarmen fast
verhungern ließ. Aber es war bei den Herren Bauern absolut nichts durchzusetzen,
nicht einmal dies, daß sie ihre Gründe angaben. Da verunglückte Andreas Schwamm
im Trunke und durch eigne Verschuldung, und da letztere nachgewiesen wurde, so
brauchte die Schachtverwaltung uach dem damals noch geltenden Unfallgesetze nichts
zu zahlen. Zur allgemeinen Ueberraschung kam nnn hierbei zu Tage, daß Andreas
Schwamm einen Sohn Gustav, von dem weder die Polizei noch der Lokal-Schul-
inspektor etwas wußten, bei sich hatte.

„Sehen Sie, Herr Pastor, meinte der Herr Ortsschulze, wenn wir dein
Schwamm nicht Armenunterstützung gewährt hätten, so wäre er hier heimnts-
bcrechtigt geworden, und wir hätten den Jungen auf dem Halse.""

„Aber ich bitte Sie, was soll denn aus dem Knaben werden?
"

„Die Grahnaschen tonnen ihn ja wieder holen lassen.

„Nein, lieber Freund, das geht nicht. Sehen Sie, dieser Gustav Schwamm
das ist gerade der Nächste, von dem der Herr im Evangelium spricht. Jawohl,
Herr Schulze, er ist Ihr nächster; wollen Sie, wie der Levit, vorübergehen
und sprechen: Was geht es mich an, die Grahnaschen können ihn ja wiederhole:!
lassen?"

Diese Exemplifiziruug machte zwar auf deu Schulzen keinen tiefen Eindruck,
weil für ihn die Summe des Gesetzes und der Propheten doch am Ende nur in
dem Worte enthalten war: „Du sollst nichts bezahle«, was du nicht zahlen mußt."
Indessen konnte man ja auch dem Herrn Pastor zu Liebe deu Gustav ius Armen¬
haus bringen, den Nachtwächter zum Vormund bestellen, und sich alle Auslagen
bei Gelegenheit von den Grahnaschen wieder erstatten lassen. So geschah es.

Was das Armenhaus auf dem Lande bedeutet, weiß der zu würdigen, der
sich die Sache einmal in der Nähe angesehen hat. Offenbar war es ein Racheakt
des Schwamm gewesen, als er versucht hatte, die Bude nuzubrenueu. Als wenn
er gewußt hätte, daß mau ihm wegen seiner Jugend nichts anhaben könne, blieb
er ganz ruhig in Rippschütz, bis er erfuhr, daß er in Zwangserziehung genommen
werden sollte. Sofort verduftete er spurlos, nachdem er die Wnrstkcuumer der Frau
Pastorin einer unliebsamen Inspektion unterzogen hatte."

Pastor Selnccker, in seiner Amtsführung ein „schneidiger Herr, wohl bewandert
im Strafgesetzbuche wie in der Synodalordnung, dazu von seiner Ncktoratszeit her
ein tüchtiger Schulmann, hatte keineswegs die Absicht, sich seinen Gustav entgehen
zu lassen; er würde aber doch seine Spur schwerlich wiedergefunden haben, wenn
nicht, wie das nächste Blatt unsers Aktenstückes ausweist, eine an den Waisenrat
zu Rippschütz gerichtete Anfrage des Amtsgerichtes zu Kranthain in Sachsen, ob
der Gustav Schwamm, seiner Angabe entsprechend aus Rippschütz gebürtig, wirk¬
lich durch Mißhandlungen seines Pflegers, des Nachtwächters Sachtemann, ge¬
zwungen worden sei, zu fliehen, und ob mau Kenntnis von den Verwaudtschafts-
verhältnisscn des Schwamm und seiner Familie habe, eingelaufen wäre. Die
Witwe Naumann behaupte, die Großmutter des Schwamm zu sein.

Umgehend erfolgt im Namen des Nachtwächters Sachtemann die Antwort des
Pastors Seluecker, in welcher der pp. Schwamm wegen seiner lügnerischen Be¬
hauptungen sowohl im allgemeinen als auch im besondern wegen seiner an der
Wurstkammer der Frau Pastorin begangenen Unthat in das rechte Licht gestellt
und unter Beifügung des von der Amtsanwaltschaft zu Grahna übersandten Akten-


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[0389] Skizzen aus unserm heutigen Volksleben. dienst Möglich in Schnaps anlegte, von der Armcuverwaltung in Rippschütz auch noch eine Armenuntersttttzung bezog. Das war ja eine förmliche Prämie, die man dem Laster der Trunkenheit zahlte, während man die wirklichen Dvrfarmen fast verhungern ließ. Aber es war bei den Herren Bauern absolut nichts durchzusetzen, nicht einmal dies, daß sie ihre Gründe angaben. Da verunglückte Andreas Schwamm im Trunke und durch eigne Verschuldung, und da letztere nachgewiesen wurde, so brauchte die Schachtverwaltung uach dem damals noch geltenden Unfallgesetze nichts zu zahlen. Zur allgemeinen Ueberraschung kam nnn hierbei zu Tage, daß Andreas Schwamm einen Sohn Gustav, von dem weder die Polizei noch der Lokal-Schul- inspektor etwas wußten, bei sich hatte. „Sehen Sie, Herr Pastor, meinte der Herr Ortsschulze, wenn wir dein Schwamm nicht Armenunterstützung gewährt hätten, so wäre er hier heimnts- bcrechtigt geworden, und wir hätten den Jungen auf dem Halse."" „Aber ich bitte Sie, was soll denn aus dem Knaben werden? " „Die Grahnaschen tonnen ihn ja wieder holen lassen. „Nein, lieber Freund, das geht nicht. Sehen Sie, dieser Gustav Schwamm das ist gerade der Nächste, von dem der Herr im Evangelium spricht. Jawohl, Herr Schulze, er ist Ihr nächster; wollen Sie, wie der Levit, vorübergehen und sprechen: Was geht es mich an, die Grahnaschen können ihn ja wiederhole:! lassen?" Diese Exemplifiziruug machte zwar auf deu Schulzen keinen tiefen Eindruck, weil für ihn die Summe des Gesetzes und der Propheten doch am Ende nur in dem Worte enthalten war: „Du sollst nichts bezahle«, was du nicht zahlen mußt." Indessen konnte man ja auch dem Herrn Pastor zu Liebe deu Gustav ius Armen¬ haus bringen, den Nachtwächter zum Vormund bestellen, und sich alle Auslagen bei Gelegenheit von den Grahnaschen wieder erstatten lassen. So geschah es. Was das Armenhaus auf dem Lande bedeutet, weiß der zu würdigen, der sich die Sache einmal in der Nähe angesehen hat. Offenbar war es ein Racheakt des Schwamm gewesen, als er versucht hatte, die Bude nuzubrenueu. Als wenn er gewußt hätte, daß mau ihm wegen seiner Jugend nichts anhaben könne, blieb er ganz ruhig in Rippschütz, bis er erfuhr, daß er in Zwangserziehung genommen werden sollte. Sofort verduftete er spurlos, nachdem er die Wnrstkcuumer der Frau Pastorin einer unliebsamen Inspektion unterzogen hatte." Pastor Selnccker, in seiner Amtsführung ein „schneidiger Herr, wohl bewandert im Strafgesetzbuche wie in der Synodalordnung, dazu von seiner Ncktoratszeit her ein tüchtiger Schulmann, hatte keineswegs die Absicht, sich seinen Gustav entgehen zu lassen; er würde aber doch seine Spur schwerlich wiedergefunden haben, wenn nicht, wie das nächste Blatt unsers Aktenstückes ausweist, eine an den Waisenrat zu Rippschütz gerichtete Anfrage des Amtsgerichtes zu Kranthain in Sachsen, ob der Gustav Schwamm, seiner Angabe entsprechend aus Rippschütz gebürtig, wirk¬ lich durch Mißhandlungen seines Pflegers, des Nachtwächters Sachtemann, ge¬ zwungen worden sei, zu fliehen, und ob mau Kenntnis von den Verwaudtschafts- verhältnisscn des Schwamm und seiner Familie habe, eingelaufen wäre. Die Witwe Naumann behaupte, die Großmutter des Schwamm zu sein. Umgehend erfolgt im Namen des Nachtwächters Sachtemann die Antwort des Pastors Seluecker, in welcher der pp. Schwamm wegen seiner lügnerischen Be¬ hauptungen sowohl im allgemeinen als auch im besondern wegen seiner an der Wurstkammer der Frau Pastorin begangenen Unthat in das rechte Licht gestellt und unter Beifügung des von der Amtsanwaltschaft zu Grahna übersandten Akten-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/389>, abgerufen am 15.01.2025.