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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.

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Notizen.

die oft mit großer Ruhe alle möglichen unwahren Mitteilungen leichten Herzens
in die Welt hinausposaunen, von sich behaupten können, mag dahingestellt bleiben.

Aus dem Bereich der höheren Schulen. Vor einigen Tagen schrieb ein
Professor, er habe sich zu der erledigten Direktorstelle an einem (städtischen) Real¬
gymnasium gemeldet und habe erfahren, daß er der vierundachtzigste Bewerber um
diese Stelle sei. Es giebt in Preuße", so viel ich weiß, nur neunzig Realgym¬
nasien; wie tröstlich ist es für diese, daß sie für vorkommende Fälle nicht in Not
um ihre Direktoren kommen! Der erzählte Fall ist nicht bloß eine neue Bestätigung
unsrer akademischen Überproduktion, sondern auch unangemessener Beförderungs¬
verhältnisse bei den Lehrern an höheren Schulen. Der Justizminister in Preußen
hat seiner Zeit verfügt, für gewisse höhere Stellen erwarte er niemals Meldungen.
Das geht in der Justizverwaltung wohl ein, wo ein gesetzlich gesichertes Beförde¬
rungswesen besteht, wo ein jeder sich aus dem amtlichen Verzeichnis seinen Ort so
ziemlich herauslesen kann. Aber der Lehrer an höheren Schulen kann das nicht.
Seine Behörden, oder richtiger gesagt seine " Nntritoren", sind nicht dieselbe";
Staat, Stadt, Patro" teilen sich in das Geschäft der Vorsehung. Da muß der
Einzelne sich selbst helfen durch unausgesetzte rege Aufmerksamkeit ans die Hand¬
haben, die die Vorsehung bietet. Da sich uuter den Lehrern in den letzten Jahren
eine höhere Wertschätzung vereinter Vertretung ihrer Standesinteressen regt, so ist
zu hoffen, daß dadurch sich gewisse Bedürfnisse ans diesem Gebiete mit einem bessern
Nachdruck bei denjenigen Faktoren geltend machen, die etwas thun können. Als
Vorbedingung gehört dazu freilich auch eine größere Strenge bei der Ausstellung
der Staatsprüfungszeugnisse. Im größten Teile Deutschlands, in Preußen, giebt
es nach dem Reglement vom 12. Dezember 1366 einen dritten Zeugnisgrad. Es
war begreiflich, daß man in jenen Zeiten, wo es an Lehrkräften noch mangelte,
auch geringeren Leistungen den Zutritt offen hielt. Aber jetzt braucht mau diese
Nachsicht nicht mehr zu üben, und man sollte sie schon deshalb nicht üben, weil
gerade die ungleiche Ausbildung und Befähigung der Schulamtskandidaten, die sich
freilich aus diesem Gebiete nie völlig beseitigen läßt, ganz anders als bei den Rechts-
kandidaien die Beförderungsordnung erschwert. Auch sonst ist in dem erwähnten
Prüfuugsreglement manches, was der Abänderung bedürfte, wie z. B. die Nach-
Prüfuugsbestimmuugen, Daß eine wirkliche Reform jenes Reglements ihre Schwierig¬
keiten hat, geht daraus schon hervor, daß so erfahrene, auch im Organisiren er¬
fahrene Männer, wie wir sie als vortragende Räte im Unterrichtsministerium in
Berlin haben, seit Jahren mit Vorschlägen beschäftigt sind, ohne zum Ziele zu kommen.

Eine nicht unwichtige Maßregel ist noch zu erwähnen. Sie betrifft die letzte
Revision der Abiturientenarbeiten in Preußen durch die wissenschaftliche Prüfungs-
kommission der betreffenden Provinz. Nach der etwas bedenklichen Praxis großer
Berliner Zeitungen ist die Verfügung des Herrn Ministers von Goßler vom
15. Juli schon im Sommer dein Publikum mitgeteilt worden, bevor die Kreise,
für die sie bestimmt war, amtlich etwas davon erfuhren. Die Sache ist also die,
daß seit 1816 die alljährlich neu ernannten Mitglieder der für die Provinz be¬
stimmten Prüfnngskommisswnen außer ihren sonstigen Verpflichtungen auch die Auf¬
gabe hatten, die schriftlichen Arbeiten der Abiturienten zu revidiren. Die Themata
schon, obgleich diese das Provinzialschulkollegium dnrch den Kommissarius auswählen
läßt, verfielen dem wissenschaftlichen Urteil. Aber die Hauptsache blieb doch, daß
mau den korrigirenden Lehrer beaufsichtigte, ob er Fehler übersehen habe, oder ob
er umgekehrt Richtiges angestrichen habe; ob er die Leistung zu günstig beurteilt


Grenzboten IV. 1L85. 27
Notizen.

die oft mit großer Ruhe alle möglichen unwahren Mitteilungen leichten Herzens
in die Welt hinausposaunen, von sich behaupten können, mag dahingestellt bleiben.

Aus dem Bereich der höheren Schulen. Vor einigen Tagen schrieb ein
Professor, er habe sich zu der erledigten Direktorstelle an einem (städtischen) Real¬
gymnasium gemeldet und habe erfahren, daß er der vierundachtzigste Bewerber um
diese Stelle sei. Es giebt in Preuße», so viel ich weiß, nur neunzig Realgym¬
nasien; wie tröstlich ist es für diese, daß sie für vorkommende Fälle nicht in Not
um ihre Direktoren kommen! Der erzählte Fall ist nicht bloß eine neue Bestätigung
unsrer akademischen Überproduktion, sondern auch unangemessener Beförderungs¬
verhältnisse bei den Lehrern an höheren Schulen. Der Justizminister in Preußen
hat seiner Zeit verfügt, für gewisse höhere Stellen erwarte er niemals Meldungen.
Das geht in der Justizverwaltung wohl ein, wo ein gesetzlich gesichertes Beförde¬
rungswesen besteht, wo ein jeder sich aus dem amtlichen Verzeichnis seinen Ort so
ziemlich herauslesen kann. Aber der Lehrer an höheren Schulen kann das nicht.
Seine Behörden, oder richtiger gesagt seine „ Nntritoren", sind nicht dieselbe»;
Staat, Stadt, Patro» teilen sich in das Geschäft der Vorsehung. Da muß der
Einzelne sich selbst helfen durch unausgesetzte rege Aufmerksamkeit ans die Hand¬
haben, die die Vorsehung bietet. Da sich uuter den Lehrern in den letzten Jahren
eine höhere Wertschätzung vereinter Vertretung ihrer Standesinteressen regt, so ist
zu hoffen, daß dadurch sich gewisse Bedürfnisse ans diesem Gebiete mit einem bessern
Nachdruck bei denjenigen Faktoren geltend machen, die etwas thun können. Als
Vorbedingung gehört dazu freilich auch eine größere Strenge bei der Ausstellung
der Staatsprüfungszeugnisse. Im größten Teile Deutschlands, in Preußen, giebt
es nach dem Reglement vom 12. Dezember 1366 einen dritten Zeugnisgrad. Es
war begreiflich, daß man in jenen Zeiten, wo es an Lehrkräften noch mangelte,
auch geringeren Leistungen den Zutritt offen hielt. Aber jetzt braucht mau diese
Nachsicht nicht mehr zu üben, und man sollte sie schon deshalb nicht üben, weil
gerade die ungleiche Ausbildung und Befähigung der Schulamtskandidaten, die sich
freilich aus diesem Gebiete nie völlig beseitigen läßt, ganz anders als bei den Rechts-
kandidaien die Beförderungsordnung erschwert. Auch sonst ist in dem erwähnten
Prüfuugsreglement manches, was der Abänderung bedürfte, wie z. B. die Nach-
Prüfuugsbestimmuugen, Daß eine wirkliche Reform jenes Reglements ihre Schwierig¬
keiten hat, geht daraus schon hervor, daß so erfahrene, auch im Organisiren er¬
fahrene Männer, wie wir sie als vortragende Räte im Unterrichtsministerium in
Berlin haben, seit Jahren mit Vorschlägen beschäftigt sind, ohne zum Ziele zu kommen.

Eine nicht unwichtige Maßregel ist noch zu erwähnen. Sie betrifft die letzte
Revision der Abiturientenarbeiten in Preußen durch die wissenschaftliche Prüfungs-
kommission der betreffenden Provinz. Nach der etwas bedenklichen Praxis großer
Berliner Zeitungen ist die Verfügung des Herrn Ministers von Goßler vom
15. Juli schon im Sommer dein Publikum mitgeteilt worden, bevor die Kreise,
für die sie bestimmt war, amtlich etwas davon erfuhren. Die Sache ist also die,
daß seit 1816 die alljährlich neu ernannten Mitglieder der für die Provinz be¬
stimmten Prüfnngskommisswnen außer ihren sonstigen Verpflichtungen auch die Auf¬
gabe hatten, die schriftlichen Arbeiten der Abiturienten zu revidiren. Die Themata
schon, obgleich diese das Provinzialschulkollegium dnrch den Kommissarius auswählen
läßt, verfielen dem wissenschaftlichen Urteil. Aber die Hauptsache blieb doch, daß
mau den korrigirenden Lehrer beaufsichtigte, ob er Fehler übersehen habe, oder ob
er umgekehrt Richtiges angestrichen habe; ob er die Leistung zu günstig beurteilt


Grenzboten IV. 1L85. 27
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/217>, abgerufen am 15.01.2025.