Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.Die proportionale Lerufsklassenwahl. Orten, eventuell in denselben Lokalen und von denselben Wählern vorgenommen. An die Stelle der lokalen Wahlbegrenzung tritt die Sonderung nach Beruf. Nachdem die Zahl der Mandate, welche jeder derselben zufallen, nach Die proportionale Lerufsklassenwahl. Orten, eventuell in denselben Lokalen und von denselben Wählern vorgenommen. An die Stelle der lokalen Wahlbegrenzung tritt die Sonderung nach Beruf. Nachdem die Zahl der Mandate, welche jeder derselben zufallen, nach <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0124" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/196858"/> <fw type="header" place="top"> Die proportionale Lerufsklassenwahl.</fw><lb/> <p xml:id="ID_330" prev="#ID_329"> Orten, eventuell in denselben Lokalen und von denselben Wählern vorgenommen.<lb/> Die Wahlkreise sind Negistraturbezirke geworden, Ihre geographische Abgrenzung<lb/> ist auf das endliche Wahlergebnis ohne jeden Einfluß. Damit fallen alle<lb/> Klagen und Einwendungen gegen eine Absteckung weg, welche die Begünstigung<lb/> der einen oder der andern Partei bezweckt oder doch bewirkt haben könne. Das<lb/> Institut der Wahlkreiskommissare bleibt als erste Instanz zur Feststellung des<lb/> Wahlberichtes bestehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_331"> An die Stelle der lokalen Wahlbegrenzung tritt die Sonderung nach Beruf.<lb/> Der Einteilung liegt die Klassifikation zu gründe, welche das kaiserliche Statistische<lb/> Amt bei Feststellung der Berufsstatistik angenommen hat. Dieselbe umfaßt die<lb/> fünf in der obigen Tabelle (Seite 75) verzeichneten großen Kategorien; die sechste<lb/> wird von den Berufslosen gebildet. Ob es sich empfehlen würde, eine Snb-<lb/> division dieser großen Berufsklassen vorzunehmen, mag vor der Hand eine offne<lb/> Frage bleiben. Die Reichsstatistik unterscheidet z. B. bei der Klasse 1 zwischen<lb/> 1. Landwirtschaftlichem Betriebe im engern Sinne; 2. Kunst- und Handels-<lb/> gärtnerei; 3. Bienen-, Seidenraupen-, Fischzucht ?c.; 3. Forstwirtschaft und<lb/> Jagd; 5. Fischerei auf offner See und an den Küsten und endlich 6. Fischerei<lb/> in Binnengewässern. Bei der Bernfsklasse 3 sind die größeren Unterabteilungen:<lb/> 1. Waaren- und Produktenhandel; 2. Geld- und Kredithandel; 3. Spedition<lb/> und Kommission; 4. Beherbergung und Erquickung; 5. Eisenbahnbetrieb; 6. Pvst-<lb/> und Telegraphcnwesen u. s. w. Dem entsprechend könnte anch bei der Industrie<lb/> eine Zusammenfassung gewisser Verufszweige stattfinden, welche das statistische<lb/> Amt bisher nicht vorgenommen hat. Man könnte Gruppen herstellen wie: Bau¬<lb/> gewerbe, Montanindustrie, Textilgewerbe, Mutterei, Kunsthandwerk. Es soll<lb/> hier nicht erörtert werden, ob eine solche Sonderung nützlich oder notwendig<lb/> wäre, um eine gerechtere Mandatsverteilung zu erziele». Das Prinzip der<lb/> ständischen Gliederung wird dadurch nicht nlterirt. Wir wollen uns vorläufig<lb/> an die Einteilung sechs kovrdiuirter Hauptklassen halten.</p><lb/> <p xml:id="ID_332" next="#ID_333"> Nachdem die Zahl der Mandate, welche jeder derselben zufallen, nach<lb/> Maßgabe der Kopfzahl ihrer Angehörigen oder — wenn dies für korrekter<lb/> gehalten wird — nach Maßgabe der wahlberechtigten, beziehentlich selbst der<lb/> wählenden Mitglieder festgestellt worden ist, schreitet die Berufsgenossenschaft<lb/> zur Aufstellung von Kandidaten, welche sie aus dem großen Kreise aller deutschen<lb/> Wahlberechtigten zu entnehmen befugt ist. Hier tritt sogleich eine große Scheidung<lb/> der Meinungen zu Tage, indem die politische Anschauung und bisherige Partei-<lb/> schattiruug oder die persönliche Beliebtheit der konkurrirenden Kandidaten' die<lb/> gesamte Wählerschaft des Berufsverbandes in verschiedne Lager spaltet. Die<lb/> wesentlichsten Motoren dieser Absonderung werden sich natürlich aus dem heutigen<lb/> Parteileben ergeben, dessen verschiedenartige Tendenzen auch ferner fortwirkend<lb/> die einen anziehen, die andern abstoßen. Die Parteien als geschlossene Wähler¬<lb/> gruppen aber haben aufgehört, die jetzigen Neichstagsfraktionen sind gesprengt.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0124]
Die proportionale Lerufsklassenwahl.
Orten, eventuell in denselben Lokalen und von denselben Wählern vorgenommen.
Die Wahlkreise sind Negistraturbezirke geworden, Ihre geographische Abgrenzung
ist auf das endliche Wahlergebnis ohne jeden Einfluß. Damit fallen alle
Klagen und Einwendungen gegen eine Absteckung weg, welche die Begünstigung
der einen oder der andern Partei bezweckt oder doch bewirkt haben könne. Das
Institut der Wahlkreiskommissare bleibt als erste Instanz zur Feststellung des
Wahlberichtes bestehen.
An die Stelle der lokalen Wahlbegrenzung tritt die Sonderung nach Beruf.
Der Einteilung liegt die Klassifikation zu gründe, welche das kaiserliche Statistische
Amt bei Feststellung der Berufsstatistik angenommen hat. Dieselbe umfaßt die
fünf in der obigen Tabelle (Seite 75) verzeichneten großen Kategorien; die sechste
wird von den Berufslosen gebildet. Ob es sich empfehlen würde, eine Snb-
division dieser großen Berufsklassen vorzunehmen, mag vor der Hand eine offne
Frage bleiben. Die Reichsstatistik unterscheidet z. B. bei der Klasse 1 zwischen
1. Landwirtschaftlichem Betriebe im engern Sinne; 2. Kunst- und Handels-
gärtnerei; 3. Bienen-, Seidenraupen-, Fischzucht ?c.; 3. Forstwirtschaft und
Jagd; 5. Fischerei auf offner See und an den Küsten und endlich 6. Fischerei
in Binnengewässern. Bei der Bernfsklasse 3 sind die größeren Unterabteilungen:
1. Waaren- und Produktenhandel; 2. Geld- und Kredithandel; 3. Spedition
und Kommission; 4. Beherbergung und Erquickung; 5. Eisenbahnbetrieb; 6. Pvst-
und Telegraphcnwesen u. s. w. Dem entsprechend könnte anch bei der Industrie
eine Zusammenfassung gewisser Verufszweige stattfinden, welche das statistische
Amt bisher nicht vorgenommen hat. Man könnte Gruppen herstellen wie: Bau¬
gewerbe, Montanindustrie, Textilgewerbe, Mutterei, Kunsthandwerk. Es soll
hier nicht erörtert werden, ob eine solche Sonderung nützlich oder notwendig
wäre, um eine gerechtere Mandatsverteilung zu erziele». Das Prinzip der
ständischen Gliederung wird dadurch nicht nlterirt. Wir wollen uns vorläufig
an die Einteilung sechs kovrdiuirter Hauptklassen halten.
Nachdem die Zahl der Mandate, welche jeder derselben zufallen, nach
Maßgabe der Kopfzahl ihrer Angehörigen oder — wenn dies für korrekter
gehalten wird — nach Maßgabe der wahlberechtigten, beziehentlich selbst der
wählenden Mitglieder festgestellt worden ist, schreitet die Berufsgenossenschaft
zur Aufstellung von Kandidaten, welche sie aus dem großen Kreise aller deutschen
Wahlberechtigten zu entnehmen befugt ist. Hier tritt sogleich eine große Scheidung
der Meinungen zu Tage, indem die politische Anschauung und bisherige Partei-
schattiruug oder die persönliche Beliebtheit der konkurrirenden Kandidaten' die
gesamte Wählerschaft des Berufsverbandes in verschiedne Lager spaltet. Die
wesentlichsten Motoren dieser Absonderung werden sich natürlich aus dem heutigen
Parteileben ergeben, dessen verschiedenartige Tendenzen auch ferner fortwirkend
die einen anziehen, die andern abstoßen. Die Parteien als geschlossene Wähler¬
gruppen aber haben aufgehört, die jetzigen Neichstagsfraktionen sind gesprengt.
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