Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite
Zeitungsmusik.

Thatsachen und Beweismittel nur zulässig sein soll, wenn dieselben neu entdeckt
sind, und daß im Wiederaufnahmeverfahren nnr dann ohne Erneuerung der
Hauptverhandlung soll entschieden werden können, wenn der Angeklagte gestorben
oder geisteskrank geworden ist; alles dies sind sehr zweckmäßige, ja zur Ver¬
besserung der Strafprozeßordnung notwendige Bestimmungen, namentlich die
über die Berufung und das Wiederaufnahmeverfahren sind geeignet, einer vielfach
beobachteten frivolen Anwendung dieser Rechtsmittel entgegenzuwirken.

Aus dem gesamten Inhalte der Vorlage geht in erfreulichster Weise her¬
vor, daß nicht mehr vorzugsweise der Gedanke, dem Angeklagten Schutzmittel
gegen die Augriffe des Staatsanwaltes zu gewähren, im Strafprozeß ma߬
gebend sein, sondern daß die Justiz wieder ungehindert ihres Amtes walten soll.
Darum wollen wir zum Schlüsse den Wunsch aussprechen, daß recht bald
zwischen den gesetzgeberischen Faktoren eine Einigung über die in dem hier be¬
sprochenen EntWurfe angeregten Fragen zustande kommen möge.




Zeitungsmusik.
Aphorismen zur Geschichte der Reklame.

s ist bekannt, daß seit ungefähr sechsunddreißig Jahren eine be¬
sondre Gattung musikalischer Produktionen, teils im Ernst teils
im Scherz, mit dem Namen "Zukunftsmusik" bezeichnet wird,
wohl nur, weil sie für die Gegenwart nicht recht paßt, mich in
dem Falle nicht, daß diese die früher prophezeite Zukunft ist.
Der passende Name wäre aber "Zeitnngsmusik," weil sie ihre Verbreitung einer
in früherer Zeit ganz unmöglichen Benutzung der öffentlichenBlätter, besonders
der Tagespresse verdankt, deren wahrhaft dämonischer Einfluß zwar nirgends
bestritten wird, den aber in der Regel jeder nur bei andern zugiebt. Die fast
unglaublichen Resultate, die dadurch im Musikleben erreicht worden sind, näher
zu beleuchten, sowie die Art und Weise, wie sie erreicht worden sind, ist der
Zweck dieses Aufsatzes.

Diejenigen, deren Erinnerungen über das Jahr 1348 zurückreichen, werden
wissen, welche Fülle vou Marktschreiern, höflich Reklame genannt, durch die
ungeheure Entfaltung der Tagespresse ermöglicht und nach allen Richtungen
hin ausgeübt worden ist. Eine so weitverbreitete Kunst wie die Musik
konnte natürlich nicht davon verschont bleiben, es haben sich daher Dinge geltend
gemacht, welche in früherer Zeit, in der man gezwungen war, mit eignen
Ohren zu hören, garnicht oder doch nur vorübergehend beachtet worden wären.
Nicht als ob es sonst gänzlich an Reklame gefehlt hätte, aber sie war zu un-


Zeitungsmusik.

Thatsachen und Beweismittel nur zulässig sein soll, wenn dieselben neu entdeckt
sind, und daß im Wiederaufnahmeverfahren nnr dann ohne Erneuerung der
Hauptverhandlung soll entschieden werden können, wenn der Angeklagte gestorben
oder geisteskrank geworden ist; alles dies sind sehr zweckmäßige, ja zur Ver¬
besserung der Strafprozeßordnung notwendige Bestimmungen, namentlich die
über die Berufung und das Wiederaufnahmeverfahren sind geeignet, einer vielfach
beobachteten frivolen Anwendung dieser Rechtsmittel entgegenzuwirken.

Aus dem gesamten Inhalte der Vorlage geht in erfreulichster Weise her¬
vor, daß nicht mehr vorzugsweise der Gedanke, dem Angeklagten Schutzmittel
gegen die Augriffe des Staatsanwaltes zu gewähren, im Strafprozeß ma߬
gebend sein, sondern daß die Justiz wieder ungehindert ihres Amtes walten soll.
Darum wollen wir zum Schlüsse den Wunsch aussprechen, daß recht bald
zwischen den gesetzgeberischen Faktoren eine Einigung über die in dem hier be¬
sprochenen EntWurfe angeregten Fragen zustande kommen möge.




Zeitungsmusik.
Aphorismen zur Geschichte der Reklame.

s ist bekannt, daß seit ungefähr sechsunddreißig Jahren eine be¬
sondre Gattung musikalischer Produktionen, teils im Ernst teils
im Scherz, mit dem Namen „Zukunftsmusik" bezeichnet wird,
wohl nur, weil sie für die Gegenwart nicht recht paßt, mich in
dem Falle nicht, daß diese die früher prophezeite Zukunft ist.
Der passende Name wäre aber „Zeitnngsmusik," weil sie ihre Verbreitung einer
in früherer Zeit ganz unmöglichen Benutzung der öffentlichenBlätter, besonders
der Tagespresse verdankt, deren wahrhaft dämonischer Einfluß zwar nirgends
bestritten wird, den aber in der Regel jeder nur bei andern zugiebt. Die fast
unglaublichen Resultate, die dadurch im Musikleben erreicht worden sind, näher
zu beleuchten, sowie die Art und Weise, wie sie erreicht worden sind, ist der
Zweck dieses Aufsatzes.

Diejenigen, deren Erinnerungen über das Jahr 1348 zurückreichen, werden
wissen, welche Fülle vou Marktschreiern, höflich Reklame genannt, durch die
ungeheure Entfaltung der Tagespresse ermöglicht und nach allen Richtungen
hin ausgeübt worden ist. Eine so weitverbreitete Kunst wie die Musik
konnte natürlich nicht davon verschont bleiben, es haben sich daher Dinge geltend
gemacht, welche in früherer Zeit, in der man gezwungen war, mit eignen
Ohren zu hören, garnicht oder doch nur vorübergehend beachtet worden wären.
Nicht als ob es sonst gänzlich an Reklame gefehlt hätte, aber sie war zu un-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0103" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/196837"/>
          <fw type="header" place="top"> Zeitungsmusik.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_262" prev="#ID_261"> Thatsachen und Beweismittel nur zulässig sein soll, wenn dieselben neu entdeckt<lb/>
sind, und daß im Wiederaufnahmeverfahren nnr dann ohne Erneuerung der<lb/>
Hauptverhandlung soll entschieden werden können, wenn der Angeklagte gestorben<lb/>
oder geisteskrank geworden ist; alles dies sind sehr zweckmäßige, ja zur Ver¬<lb/>
besserung der Strafprozeßordnung notwendige Bestimmungen, namentlich die<lb/>
über die Berufung und das Wiederaufnahmeverfahren sind geeignet, einer vielfach<lb/>
beobachteten frivolen Anwendung dieser Rechtsmittel entgegenzuwirken.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_263"> Aus dem gesamten Inhalte der Vorlage geht in erfreulichster Weise her¬<lb/>
vor, daß nicht mehr vorzugsweise der Gedanke, dem Angeklagten Schutzmittel<lb/>
gegen die Augriffe des Staatsanwaltes zu gewähren, im Strafprozeß ma߬<lb/>
gebend sein, sondern daß die Justiz wieder ungehindert ihres Amtes walten soll.<lb/>
Darum wollen wir zum Schlüsse den Wunsch aussprechen, daß recht bald<lb/>
zwischen den gesetzgeberischen Faktoren eine Einigung über die in dem hier be¬<lb/>
sprochenen EntWurfe angeregten Fragen zustande kommen möge.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Zeitungsmusik.<lb/>
Aphorismen zur Geschichte der Reklame.</head><lb/>
          <p xml:id="ID_264"> s ist bekannt, daß seit ungefähr sechsunddreißig Jahren eine be¬<lb/>
sondre Gattung musikalischer Produktionen, teils im Ernst teils<lb/>
im Scherz, mit dem Namen &#x201E;Zukunftsmusik" bezeichnet wird,<lb/>
wohl nur, weil sie für die Gegenwart nicht recht paßt, mich in<lb/>
dem Falle nicht, daß diese die früher prophezeite Zukunft ist.<lb/>
Der passende Name wäre aber &#x201E;Zeitnngsmusik," weil sie ihre Verbreitung einer<lb/>
in früherer Zeit ganz unmöglichen Benutzung der öffentlichenBlätter, besonders<lb/>
der Tagespresse verdankt, deren wahrhaft dämonischer Einfluß zwar nirgends<lb/>
bestritten wird, den aber in der Regel jeder nur bei andern zugiebt. Die fast<lb/>
unglaublichen Resultate, die dadurch im Musikleben erreicht worden sind, näher<lb/>
zu beleuchten, sowie die Art und Weise, wie sie erreicht worden sind, ist der<lb/>
Zweck dieses Aufsatzes.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_265" next="#ID_266"> Diejenigen, deren Erinnerungen über das Jahr 1348 zurückreichen, werden<lb/>
wissen, welche Fülle vou Marktschreiern, höflich Reklame genannt, durch die<lb/>
ungeheure Entfaltung der Tagespresse ermöglicht und nach allen Richtungen<lb/>
hin ausgeübt worden ist. Eine so weitverbreitete Kunst wie die Musik<lb/>
konnte natürlich nicht davon verschont bleiben, es haben sich daher Dinge geltend<lb/>
gemacht, welche in früherer Zeit, in der man gezwungen war, mit eignen<lb/>
Ohren zu hören, garnicht oder doch nur vorübergehend beachtet worden wären.<lb/>
Nicht als ob es sonst gänzlich an Reklame gefehlt hätte, aber sie war zu un-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0103] Zeitungsmusik. Thatsachen und Beweismittel nur zulässig sein soll, wenn dieselben neu entdeckt sind, und daß im Wiederaufnahmeverfahren nnr dann ohne Erneuerung der Hauptverhandlung soll entschieden werden können, wenn der Angeklagte gestorben oder geisteskrank geworden ist; alles dies sind sehr zweckmäßige, ja zur Ver¬ besserung der Strafprozeßordnung notwendige Bestimmungen, namentlich die über die Berufung und das Wiederaufnahmeverfahren sind geeignet, einer vielfach beobachteten frivolen Anwendung dieser Rechtsmittel entgegenzuwirken. Aus dem gesamten Inhalte der Vorlage geht in erfreulichster Weise her¬ vor, daß nicht mehr vorzugsweise der Gedanke, dem Angeklagten Schutzmittel gegen die Augriffe des Staatsanwaltes zu gewähren, im Strafprozeß ma߬ gebend sein, sondern daß die Justiz wieder ungehindert ihres Amtes walten soll. Darum wollen wir zum Schlüsse den Wunsch aussprechen, daß recht bald zwischen den gesetzgeberischen Faktoren eine Einigung über die in dem hier be¬ sprochenen EntWurfe angeregten Fragen zustande kommen möge. Zeitungsmusik. Aphorismen zur Geschichte der Reklame. s ist bekannt, daß seit ungefähr sechsunddreißig Jahren eine be¬ sondre Gattung musikalischer Produktionen, teils im Ernst teils im Scherz, mit dem Namen „Zukunftsmusik" bezeichnet wird, wohl nur, weil sie für die Gegenwart nicht recht paßt, mich in dem Falle nicht, daß diese die früher prophezeite Zukunft ist. Der passende Name wäre aber „Zeitnngsmusik," weil sie ihre Verbreitung einer in früherer Zeit ganz unmöglichen Benutzung der öffentlichenBlätter, besonders der Tagespresse verdankt, deren wahrhaft dämonischer Einfluß zwar nirgends bestritten wird, den aber in der Regel jeder nur bei andern zugiebt. Die fast unglaublichen Resultate, die dadurch im Musikleben erreicht worden sind, näher zu beleuchten, sowie die Art und Weise, wie sie erreicht worden sind, ist der Zweck dieses Aufsatzes. Diejenigen, deren Erinnerungen über das Jahr 1348 zurückreichen, werden wissen, welche Fülle vou Marktschreiern, höflich Reklame genannt, durch die ungeheure Entfaltung der Tagespresse ermöglicht und nach allen Richtungen hin ausgeübt worden ist. Eine so weitverbreitete Kunst wie die Musik konnte natürlich nicht davon verschont bleiben, es haben sich daher Dinge geltend gemacht, welche in früherer Zeit, in der man gezwungen war, mit eignen Ohren zu hören, garnicht oder doch nur vorübergehend beachtet worden wären. Nicht als ob es sonst gänzlich an Reklame gefehlt hätte, aber sie war zu un-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/103
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/103>, abgerufen am 15.01.2025.