Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Drittes Quartal.Notizen. hier die deutschen Kolonialbestrcbungen längere Zeit ansah, nicht ohne einiges Notizen. Die konfessionelle Schule in neuer Beleuchtung. Vor sechzehn Jahren Diese mit viel Geschick durchgeführte juristische Ansicht wurde von bedeu¬ Erst jetzt wird mit gleichartiger staatsrechtlicher Beweisführung vom Professor Notizen. hier die deutschen Kolonialbestrcbungen längere Zeit ansah, nicht ohne einiges Notizen. Die konfessionelle Schule in neuer Beleuchtung. Vor sechzehn Jahren Diese mit viel Geschick durchgeführte juristische Ansicht wurde von bedeu¬ Erst jetzt wird mit gleichartiger staatsrechtlicher Beweisführung vom Professor <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0622" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/196722"/> <fw type="header" place="top"> Notizen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_2303" prev="#ID_2302"> hier die deutschen Kolonialbestrcbungen längere Zeit ansah, nicht ohne einiges<lb/> Erstaunen gewahr wurden, aber gern in unser Buch eintragen. Fürst Bismarck<lb/> führte einen diplomatischen Krieg mit dem uns mißgünstigen Ministerium Glad<lb/> stone. Er hat denselben nicht nach allen seinen Zielen gewonnen: wir haben<lb/> am Berne und an der Luciabucht nicht erlangt, was wir wünschten und er¬<lb/> strebten. Aber wir haben doch gute Resultate dabei zu verzeichnen gehabt: wir<lb/> haben im Westen von Afrika und im Südosten dieses Weltteils unsre Flagge<lb/> aufgepflanzt, und wir haben sie in Neuguinea entfaltet, ohne daß England Ein¬<lb/> spruch dagegen erhoben hätte oder uns sonst dabei dauernd in den Weg getreten<lb/> wäre. Nun kommt der Streit über die Karolinen. Es wurde in Spanien,<lb/> Frankreich und anderwärts anfangs viel über uns geschrieen, gehetzt und sonst<lb/> gelärmt. In England dagegen war die öffentliche Meinung von Beginn an<lb/> — wenige Organe derselbe», der freihändlerische Ng,ne,us8t,ör (Z-n.krrclig.ir z. B.<lb/> ausgenommen — für unsre Ansprüche, sand die spanischen zweifelhaft und er¬<lb/> klärte das Madrider Säbclrasseln sür lächerliche Thorheit. Sollte das nicht<lb/> auch die Meinung der jetzigen englischen Regierung sein? Es ist Aberglaube,<lb/> wenn man meint, die englische Presse sei von der Regierung absolut unbeein¬<lb/> flußt. Unter Gladstone hätte sie sich ohne Zweifel anders verhalten. Wir<lb/> meinen, diese Andeutung wird genügen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Notizen.</head><lb/> <p xml:id="ID_2304"> Die konfessionelle Schule in neuer Beleuchtung. Vor sechzehn Jahren<lb/> erschien die bekannte. Schrift des Professors Gneist, welche zu zeigen unternahm,<lb/> daß die sogenannte konfessionelle Schule — die katholische und die evangelische —<lb/> in Preußen nicht zu Recht bestehe, sondern nur auf den Verwaltungsmaßregeln<lb/> der Behörden beruhe; nur die Simultanschule sei preußisch.</p><lb/> <p xml:id="ID_2305"> Diese mit viel Geschick durchgeführte juristische Ansicht wurde von bedeu¬<lb/> tenden Männern sehr bald gebilligt, so von Dove (Kirchenrecht), Hermann Schulze<lb/> (Preußisches Stciatsrccht), G. Meyer (Verwaltungsrecht), von Justizrat von Bar (Staat<lb/> und katholische Kirche) u. a. Sie schien anch durch den Minister Falk Praktisch<lb/> in Geltung zu kommen, wenn auch in staatsincinnisch vorsichtiger Form.</p><lb/> <p xml:id="ID_2306" next="#ID_2307"> Erst jetzt wird mit gleichartiger staatsrechtlicher Beweisführung vom Professor<lb/> N. Bierling in Greifswalde den Ansichten Greises entgegengetreten in seiner Schrift:<lb/> Die konfessionelle Schule in Preußen und ihr Recht; zwei Abhandlungen<lb/> (Gotha, Perthes, 1885). Bierling prüft in der ersten Abhandlung die rechtliche<lb/> Seite, in der zweiten handelt er mehr von dem, was wünschenswert scheint, also<lb/> von der schulpolitischen Frage. In beiden Abhandlungen ist manches Wertvolle<lb/> für einen größeren Leserkreis enthalten. Der Verfasser ist auf seinem Gebiet kon¬<lb/> servativ in jeder Beziehung; den Heißspornen thut er in seiner Kirchlichkeit noch</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0622]
Notizen.
hier die deutschen Kolonialbestrcbungen längere Zeit ansah, nicht ohne einiges
Erstaunen gewahr wurden, aber gern in unser Buch eintragen. Fürst Bismarck
führte einen diplomatischen Krieg mit dem uns mißgünstigen Ministerium Glad
stone. Er hat denselben nicht nach allen seinen Zielen gewonnen: wir haben
am Berne und an der Luciabucht nicht erlangt, was wir wünschten und er¬
strebten. Aber wir haben doch gute Resultate dabei zu verzeichnen gehabt: wir
haben im Westen von Afrika und im Südosten dieses Weltteils unsre Flagge
aufgepflanzt, und wir haben sie in Neuguinea entfaltet, ohne daß England Ein¬
spruch dagegen erhoben hätte oder uns sonst dabei dauernd in den Weg getreten
wäre. Nun kommt der Streit über die Karolinen. Es wurde in Spanien,
Frankreich und anderwärts anfangs viel über uns geschrieen, gehetzt und sonst
gelärmt. In England dagegen war die öffentliche Meinung von Beginn an
— wenige Organe derselbe», der freihändlerische Ng,ne,us8t,ör (Z-n.krrclig.ir z. B.
ausgenommen — für unsre Ansprüche, sand die spanischen zweifelhaft und er¬
klärte das Madrider Säbclrasseln sür lächerliche Thorheit. Sollte das nicht
auch die Meinung der jetzigen englischen Regierung sein? Es ist Aberglaube,
wenn man meint, die englische Presse sei von der Regierung absolut unbeein¬
flußt. Unter Gladstone hätte sie sich ohne Zweifel anders verhalten. Wir
meinen, diese Andeutung wird genügen.
Notizen.
Die konfessionelle Schule in neuer Beleuchtung. Vor sechzehn Jahren
erschien die bekannte. Schrift des Professors Gneist, welche zu zeigen unternahm,
daß die sogenannte konfessionelle Schule — die katholische und die evangelische —
in Preußen nicht zu Recht bestehe, sondern nur auf den Verwaltungsmaßregeln
der Behörden beruhe; nur die Simultanschule sei preußisch.
Diese mit viel Geschick durchgeführte juristische Ansicht wurde von bedeu¬
tenden Männern sehr bald gebilligt, so von Dove (Kirchenrecht), Hermann Schulze
(Preußisches Stciatsrccht), G. Meyer (Verwaltungsrecht), von Justizrat von Bar (Staat
und katholische Kirche) u. a. Sie schien anch durch den Minister Falk Praktisch
in Geltung zu kommen, wenn auch in staatsincinnisch vorsichtiger Form.
Erst jetzt wird mit gleichartiger staatsrechtlicher Beweisführung vom Professor
N. Bierling in Greifswalde den Ansichten Greises entgegengetreten in seiner Schrift:
Die konfessionelle Schule in Preußen und ihr Recht; zwei Abhandlungen
(Gotha, Perthes, 1885). Bierling prüft in der ersten Abhandlung die rechtliche
Seite, in der zweiten handelt er mehr von dem, was wünschenswert scheint, also
von der schulpolitischen Frage. In beiden Abhandlungen ist manches Wertvolle
für einen größeren Leserkreis enthalten. Der Verfasser ist auf seinem Gebiet kon¬
servativ in jeder Beziehung; den Heißspornen thut er in seiner Kirchlichkeit noch
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