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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Drittes Quartal.

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Nordamerika"ische Eisenbahnznstände.

nichts in ihrem Treiben gehemmt. Während die europäische Eisenbahngesetz-
gebnng eine ganze Reihe von Bestimmungen enthält über die Höhe des erforder¬
lichen Kapitals, die Art der Aufbringung desselben u, s, w,, und von den zu
kvnzessivnirenden Gesellschaften in dieser Hinsicht bestimmte Vorschläge erwartet,
kümmert sich die Staatsgewalt in der Mehrzahl der Vereinigten Staaten darum
nicht. Nur insoweit sind Vorschriften erlassen, als eine gewisse, freilich ziemlich
niedrig bemessene Zahl von Aktionären wirklich vorhanden, ein Teil des Aktien¬
kapitals gezeichnet und ein Teil -- der wiederum sehr niedrig gegriffen ist --
des gezeichneten Kapitals wirklich eingezahlt sein muß.

Die Regierung verlangt keine Kosteuanschläge; es ist ihr gleichgiltig. wie
die Gelder zum Ban aufgebracht werden, welche Richtung die Bahn einschlägt,
wie viel Aktien und zu welchem Kurse sie ausgegeben werden, ob das ursprüng¬
liche Aktienkapital erhöht wird. Dieses Vertrauen aber, das ihnen entgegen¬
gebracht wurde, haben die Gesellschaften nicht zu rechtfertigen gewußt. Vielmehr
habe" sie die Freiheit dazu benutzt, sich Dinge zuschulden kommen zu lassen,
die als eine entschiedne Schädigung der Gesamtheit angesehen werden müssen.
Da haben n. a., um diese Behauptung mit einer Thatsache zu belegen, die Re¬
gierungen einiger Staaten die vorsichtige Anordnung getroffen, daß, wenn die
Erträge der Bahnen sich auf mehr als zehn Prozent des jeweiligen Anlage¬
kapitals belaufen sollten, eine Ermäßigung der Tarifsätze eintreten müßte. Als
uun einige Bahnen sich in dieser Lage befanden, verspürten sie gar keine Neigung,
sich diese Schmälerung ihres Gewinns gefallen zu lassen, und ersannen einen
sehr einfachen Ausweg, sich aus der Verlegenheit zu ziehen. Sie vermehrten
unter irgendeinem Vorwande das Aktienkapital und stellten die neuen Aktien
den bisherigen Aktionären entweder unentgeltlich oder zu sehr niedrigem Kurse
zur Verfügung. Damit war dann die Einnahme von mehr als zehn Prozent
angeblich hinfällig geworden. Als Gründe zur Erweiterung des Aulagekapitals
wurden angeführt etwa die Notwendigkeit eines Baues von Ergänzungsstrccken
oder eines zweiten Geleises, die Behauptung, daß das ursprüngliche Aktienkapital
zu gering bemessen gewesen sei, n. a. in. Jedoch war die Fadcnscheinigkeit dieser
Vorwünde so klar, daß man für diesen Vorgang eine eigne Bezeichnung erfand,
indem man ihn >VÄt>sriirg' tlro swolc -- Verwässcrung des Aktienkapitals -- nannte.

Bei allen Vorteilen, die dieser Ausweg bot, war er immerhin ein etwas
umständliches Mittel. Schließlich konnte die Regierung es sich doch ernstlich
verbitten, daß ihre Gesetze in dieser Weise umgangen würden, und unbequeme
Kollisionen waren möglich. Daher wandte man ein neues Verfahren an. Man
bemaß das Baukapital möglichst hoch, ließ aber dasselbe von den Aktionären
garnicht oder uur zu einem geringen Bruchteile einzahlen und baute mit Hilfe
von Prioritäten, sogenannten Bonds. Für eine Bahn von hundert Meilen Länge
wurde bei Annahme der Kosten vou 25000 Dollars pro Meile ein Aktienkapital
von 2 500000 Dollars in Aussicht genommen. Davon wurde ein Prozent wirt-


Nordamerika»ische Eisenbahnznstände.

nichts in ihrem Treiben gehemmt. Während die europäische Eisenbahngesetz-
gebnng eine ganze Reihe von Bestimmungen enthält über die Höhe des erforder¬
lichen Kapitals, die Art der Aufbringung desselben u, s, w,, und von den zu
kvnzessivnirenden Gesellschaften in dieser Hinsicht bestimmte Vorschläge erwartet,
kümmert sich die Staatsgewalt in der Mehrzahl der Vereinigten Staaten darum
nicht. Nur insoweit sind Vorschriften erlassen, als eine gewisse, freilich ziemlich
niedrig bemessene Zahl von Aktionären wirklich vorhanden, ein Teil des Aktien¬
kapitals gezeichnet und ein Teil — der wiederum sehr niedrig gegriffen ist —
des gezeichneten Kapitals wirklich eingezahlt sein muß.

Die Regierung verlangt keine Kosteuanschläge; es ist ihr gleichgiltig. wie
die Gelder zum Ban aufgebracht werden, welche Richtung die Bahn einschlägt,
wie viel Aktien und zu welchem Kurse sie ausgegeben werden, ob das ursprüng¬
liche Aktienkapital erhöht wird. Dieses Vertrauen aber, das ihnen entgegen¬
gebracht wurde, haben die Gesellschaften nicht zu rechtfertigen gewußt. Vielmehr
habe» sie die Freiheit dazu benutzt, sich Dinge zuschulden kommen zu lassen,
die als eine entschiedne Schädigung der Gesamtheit angesehen werden müssen.
Da haben n. a., um diese Behauptung mit einer Thatsache zu belegen, die Re¬
gierungen einiger Staaten die vorsichtige Anordnung getroffen, daß, wenn die
Erträge der Bahnen sich auf mehr als zehn Prozent des jeweiligen Anlage¬
kapitals belaufen sollten, eine Ermäßigung der Tarifsätze eintreten müßte. Als
uun einige Bahnen sich in dieser Lage befanden, verspürten sie gar keine Neigung,
sich diese Schmälerung ihres Gewinns gefallen zu lassen, und ersannen einen
sehr einfachen Ausweg, sich aus der Verlegenheit zu ziehen. Sie vermehrten
unter irgendeinem Vorwande das Aktienkapital und stellten die neuen Aktien
den bisherigen Aktionären entweder unentgeltlich oder zu sehr niedrigem Kurse
zur Verfügung. Damit war dann die Einnahme von mehr als zehn Prozent
angeblich hinfällig geworden. Als Gründe zur Erweiterung des Aulagekapitals
wurden angeführt etwa die Notwendigkeit eines Baues von Ergänzungsstrccken
oder eines zweiten Geleises, die Behauptung, daß das ursprüngliche Aktienkapital
zu gering bemessen gewesen sei, n. a. in. Jedoch war die Fadcnscheinigkeit dieser
Vorwünde so klar, daß man für diesen Vorgang eine eigne Bezeichnung erfand,
indem man ihn >VÄt>sriirg' tlro swolc — Verwässcrung des Aktienkapitals — nannte.

Bei allen Vorteilen, die dieser Ausweg bot, war er immerhin ein etwas
umständliches Mittel. Schließlich konnte die Regierung es sich doch ernstlich
verbitten, daß ihre Gesetze in dieser Weise umgangen würden, und unbequeme
Kollisionen waren möglich. Daher wandte man ein neues Verfahren an. Man
bemaß das Baukapital möglichst hoch, ließ aber dasselbe von den Aktionären
garnicht oder uur zu einem geringen Bruchteile einzahlen und baute mit Hilfe
von Prioritäten, sogenannten Bonds. Für eine Bahn von hundert Meilen Länge
wurde bei Annahme der Kosten vou 25000 Dollars pro Meile ein Aktienkapital
von 2 500000 Dollars in Aussicht genommen. Davon wurde ein Prozent wirt-


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[0502] Nordamerika»ische Eisenbahnznstände. nichts in ihrem Treiben gehemmt. Während die europäische Eisenbahngesetz- gebnng eine ganze Reihe von Bestimmungen enthält über die Höhe des erforder¬ lichen Kapitals, die Art der Aufbringung desselben u, s, w,, und von den zu kvnzessivnirenden Gesellschaften in dieser Hinsicht bestimmte Vorschläge erwartet, kümmert sich die Staatsgewalt in der Mehrzahl der Vereinigten Staaten darum nicht. Nur insoweit sind Vorschriften erlassen, als eine gewisse, freilich ziemlich niedrig bemessene Zahl von Aktionären wirklich vorhanden, ein Teil des Aktien¬ kapitals gezeichnet und ein Teil — der wiederum sehr niedrig gegriffen ist — des gezeichneten Kapitals wirklich eingezahlt sein muß. Die Regierung verlangt keine Kosteuanschläge; es ist ihr gleichgiltig. wie die Gelder zum Ban aufgebracht werden, welche Richtung die Bahn einschlägt, wie viel Aktien und zu welchem Kurse sie ausgegeben werden, ob das ursprüng¬ liche Aktienkapital erhöht wird. Dieses Vertrauen aber, das ihnen entgegen¬ gebracht wurde, haben die Gesellschaften nicht zu rechtfertigen gewußt. Vielmehr habe» sie die Freiheit dazu benutzt, sich Dinge zuschulden kommen zu lassen, die als eine entschiedne Schädigung der Gesamtheit angesehen werden müssen. Da haben n. a., um diese Behauptung mit einer Thatsache zu belegen, die Re¬ gierungen einiger Staaten die vorsichtige Anordnung getroffen, daß, wenn die Erträge der Bahnen sich auf mehr als zehn Prozent des jeweiligen Anlage¬ kapitals belaufen sollten, eine Ermäßigung der Tarifsätze eintreten müßte. Als uun einige Bahnen sich in dieser Lage befanden, verspürten sie gar keine Neigung, sich diese Schmälerung ihres Gewinns gefallen zu lassen, und ersannen einen sehr einfachen Ausweg, sich aus der Verlegenheit zu ziehen. Sie vermehrten unter irgendeinem Vorwande das Aktienkapital und stellten die neuen Aktien den bisherigen Aktionären entweder unentgeltlich oder zu sehr niedrigem Kurse zur Verfügung. Damit war dann die Einnahme von mehr als zehn Prozent angeblich hinfällig geworden. Als Gründe zur Erweiterung des Aulagekapitals wurden angeführt etwa die Notwendigkeit eines Baues von Ergänzungsstrccken oder eines zweiten Geleises, die Behauptung, daß das ursprüngliche Aktienkapital zu gering bemessen gewesen sei, n. a. in. Jedoch war die Fadcnscheinigkeit dieser Vorwünde so klar, daß man für diesen Vorgang eine eigne Bezeichnung erfand, indem man ihn >VÄt>sriirg' tlro swolc — Verwässcrung des Aktienkapitals — nannte. Bei allen Vorteilen, die dieser Ausweg bot, war er immerhin ein etwas umständliches Mittel. Schließlich konnte die Regierung es sich doch ernstlich verbitten, daß ihre Gesetze in dieser Weise umgangen würden, und unbequeme Kollisionen waren möglich. Daher wandte man ein neues Verfahren an. Man bemaß das Baukapital möglichst hoch, ließ aber dasselbe von den Aktionären garnicht oder uur zu einem geringen Bruchteile einzahlen und baute mit Hilfe von Prioritäten, sogenannten Bonds. Für eine Bahn von hundert Meilen Länge wurde bei Annahme der Kosten vou 25000 Dollars pro Meile ein Aktienkapital von 2 500000 Dollars in Aussicht genommen. Davon wurde ein Prozent wirt-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196099/502>, abgerufen am 28.07.2024.