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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.

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Notizen.

kennen, als deine bisherigen Lehrer in so viel Jahren. Zugleich liegt aber darin
eine so schnöde Kritik der andern Schule, wie man sie sich nicht herber und rück¬
sichtsloser und doch zugleich unberechtigter denken kann. Einen Knaben eine Klasse
tiefer setzen, als er an einem andern Landesgymnasium saß, was heißt das anders,
als daß das andre Gymnasium die Bestimmung über die Lehrziele entweder nicht
richtig verstanden hat oder nicht richtig darnach verfahren ist, oder gar, daß es
trotz 'bessern Wissens den Knaben unreif versetzt hat. Und einen Rektor, der einen
solchen Vorwurf verdient, setzt der Minister nicht gleich ab? Oder läßt er es ruhig
geschehen, daß die Leistungen und das Verfahren der einen Schule von den
,.Kollegen" des nicht über, sondern vollkommen neben dem andern stehenden
Gymnasiums in dieser Weise kritisirt werden? Und der Junge muß um ein ganzes
Jahr länger auf der Schulbank sitzen, und der Vater unterhält ihn ein ganzes
Jahr langer, bringt ihn soviel langsanier vorwärts, trotzdem, daß die Lehrzicle für
alle Gymnasien gleich sind. Dazu fehlt dann uur noch -- was auch vorkommt --,
daß der Junge sich nun wirklich "besser macht," als man nach den Kenntnissen,
die er von der frühern Schule mitbrachte, annehmen durfte -- mit andern Worten:
Wir wissen den Jungen viel besser zu behandeln, als er früher behandelt worden ist.

Eine solche Behandlung der Sache -- wir wollen garnicht sagen: eine solche
Bethätigung der Kollegialität -- ist unwürdig; nicht würdiger ist es aber, wenn,
was auch vorkommt und eine Zeitlang an einer Schule beinahe Praxis war, deren
Leiter in Versammlungen immer das große Wort führte, der Rektor der neuen
Schule die Aufzunehmenden höher setzt, als sie an der frühern Schule saßen oder
versetzt wurden. Entweder stellt er sich damit ein Zeugnis aus, das die vorgesetzte
Behörde veraulnsseu müßte, einzuschreiten und ihm die Erreichung der Lehrziele
noch deutlicher zur Pflicht zu machen, als es die Verordnung schou thut, oder er
bringt den Knaben in eine Klasse, in der er nicht mit fortkommen kann und sitzen
bleiben muß, und das ist unter allen Umständen mißlich.

Hier muß Wandel geschaffen werden, und es ist dies auch weder schwer noch
bedenklich. Die der Kollegien wenig würdige und für die Betroffenen sehr harte
bisherige Praxis muß einfach durch eine Verordnung des Ministeriums dahin ab¬
geändert werden, daß mit Knaben, welche von einem andern (allenfalls Landes-)
Gymnasium kommen und freiwillig dasselbe wechseln wollen, auf dem Gymnasium,
wo sie sich melden, nicht geprüft werden dürfen, sondern einfach in die Klasse
gesetzt werden müssen, in der sie in der frühern Schule saßen oder in die sie
zuletzt versetzt wurden. Kommt der Schüler in dieser Klasse nicht fort, so muß er
freilich den Kursus der Klasse zweimal durchmachen; aber es entspricht diese Praxis,
meinen wir. nicht nur dem Sinne der Lehr- und Prüfnngsordnung, sondern auch
der Gerechtigkeit mehr als die bisherige. Mag sich der Minister dann über jeden
einzelnen Fall, wo ein solcher Schüler das Ziel nicht erreicht hat, Bericht erstatten
lassen, dann ist er sehr wohl in der Lage, Abhilfe eintreten zu lassen und etwaige
SU große Unterschiede in den Anforderungen auszugleichen. Der hier gemachte
Vorschlag ist auch durchaus nicht neu, sondern besteht bereits seit Jahren, irren
wir nicht, in der ganzen preußischen Monarchie, jedenfalls in der Provinz Sachsen,
und hat sich dort vollkommen bewährt. Was sich aber dort bewährt hat. wird
Wohl in Sachsen anch möglich sein.

Die Verwendung von Personennamen zu Ortsbezeichnungen ist
an und für sich eine naheliegende und gerechtfertigte Sache. Kein loyaler Deutscher
wird es unters als in der Ordnung finden, wenn es überall Wilhelmsstraßcn. Wik-


Notizen.

kennen, als deine bisherigen Lehrer in so viel Jahren. Zugleich liegt aber darin
eine so schnöde Kritik der andern Schule, wie man sie sich nicht herber und rück¬
sichtsloser und doch zugleich unberechtigter denken kann. Einen Knaben eine Klasse
tiefer setzen, als er an einem andern Landesgymnasium saß, was heißt das anders,
als daß das andre Gymnasium die Bestimmung über die Lehrziele entweder nicht
richtig verstanden hat oder nicht richtig darnach verfahren ist, oder gar, daß es
trotz 'bessern Wissens den Knaben unreif versetzt hat. Und einen Rektor, der einen
solchen Vorwurf verdient, setzt der Minister nicht gleich ab? Oder läßt er es ruhig
geschehen, daß die Leistungen und das Verfahren der einen Schule von den
,.Kollegen" des nicht über, sondern vollkommen neben dem andern stehenden
Gymnasiums in dieser Weise kritisirt werden? Und der Junge muß um ein ganzes
Jahr länger auf der Schulbank sitzen, und der Vater unterhält ihn ein ganzes
Jahr langer, bringt ihn soviel langsanier vorwärts, trotzdem, daß die Lehrzicle für
alle Gymnasien gleich sind. Dazu fehlt dann uur noch — was auch vorkommt —,
daß der Junge sich nun wirklich „besser macht," als man nach den Kenntnissen,
die er von der frühern Schule mitbrachte, annehmen durfte — mit andern Worten:
Wir wissen den Jungen viel besser zu behandeln, als er früher behandelt worden ist.

Eine solche Behandlung der Sache — wir wollen garnicht sagen: eine solche
Bethätigung der Kollegialität — ist unwürdig; nicht würdiger ist es aber, wenn,
was auch vorkommt und eine Zeitlang an einer Schule beinahe Praxis war, deren
Leiter in Versammlungen immer das große Wort führte, der Rektor der neuen
Schule die Aufzunehmenden höher setzt, als sie an der frühern Schule saßen oder
versetzt wurden. Entweder stellt er sich damit ein Zeugnis aus, das die vorgesetzte
Behörde veraulnsseu müßte, einzuschreiten und ihm die Erreichung der Lehrziele
noch deutlicher zur Pflicht zu machen, als es die Verordnung schou thut, oder er
bringt den Knaben in eine Klasse, in der er nicht mit fortkommen kann und sitzen
bleiben muß, und das ist unter allen Umständen mißlich.

Hier muß Wandel geschaffen werden, und es ist dies auch weder schwer noch
bedenklich. Die der Kollegien wenig würdige und für die Betroffenen sehr harte
bisherige Praxis muß einfach durch eine Verordnung des Ministeriums dahin ab¬
geändert werden, daß mit Knaben, welche von einem andern (allenfalls Landes-)
Gymnasium kommen und freiwillig dasselbe wechseln wollen, auf dem Gymnasium,
wo sie sich melden, nicht geprüft werden dürfen, sondern einfach in die Klasse
gesetzt werden müssen, in der sie in der frühern Schule saßen oder in die sie
zuletzt versetzt wurden. Kommt der Schüler in dieser Klasse nicht fort, so muß er
freilich den Kursus der Klasse zweimal durchmachen; aber es entspricht diese Praxis,
meinen wir. nicht nur dem Sinne der Lehr- und Prüfnngsordnung, sondern auch
der Gerechtigkeit mehr als die bisherige. Mag sich der Minister dann über jeden
einzelnen Fall, wo ein solcher Schüler das Ziel nicht erreicht hat, Bericht erstatten
lassen, dann ist er sehr wohl in der Lage, Abhilfe eintreten zu lassen und etwaige
SU große Unterschiede in den Anforderungen auszugleichen. Der hier gemachte
Vorschlag ist auch durchaus nicht neu, sondern besteht bereits seit Jahren, irren
wir nicht, in der ganzen preußischen Monarchie, jedenfalls in der Provinz Sachsen,
und hat sich dort vollkommen bewährt. Was sich aber dort bewährt hat. wird
Wohl in Sachsen anch möglich sein.

Die Verwendung von Personennamen zu Ortsbezeichnungen ist
an und für sich eine naheliegende und gerechtfertigte Sache. Kein loyaler Deutscher
wird es unters als in der Ordnung finden, wenn es überall Wilhelmsstraßcn. Wik-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_195390/548>, abgerufen am 22.07.2024.