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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.

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Notizen.

aufgestellt hat, beabsichtigt er für unser Reich etwas andres und größeres. Er
will bei der Altersversorgung für alle Arbeiter ohne Unterschied, also für hoch
und niedrig besoldete, sparsame und nicht sparsame Arbeiter sorgen.

Die Bcrnfsztthlnng von 1882 hat nun als Zahl sämtlicher deutschen Arbeiter
16 964542 ergeben. Unter dieser Zahl sind namentlich much Diener und Die¬
nerinnen für häusliche Arbeit in der Zahl vou 1324314 mit inbegriffen, ferner
die ländlichen Arbeiter, deren Zahl zur Zeit noch die der industriellen Arbeiter
bei weitem übertrifft.

Von der Gesamtzahl der Arbeiter kommen für die Altersversorgung, da
hierbei die Personen zwischen vierzehn bis achtzehn Jahren und die Mitglieder
der Knappschaftsvereine, für die anderweit gesorgt ist, ausscheiden, uoch 13 370 000
in Betracht, vou denen nur 3 228 000 der Industrie und dem Gewerbe, über
10140 000 der Land- und Forstwirtschaft und dem Gesinde angehören. Für das
Alter dieser großen Anzahl von Menschen will nun der Verfasser unsrer Schrift
in der Art sorgen, daß jeder männliche oder weibliche Arbeiter vom vollendeten
achtzehnten bis zum vollendeten fünfuudfüufzigsteu Lebensjahre, also siebenunddreißig
Jahre lang, jährlich drei Mark an die Altersbank zahlt, daß der Arbeitgeber ferner
gleichfalls für jeden Arbeiter jährlich drei Mark an die Altersbank zahlt, und daß
das Reich einen jährlichen Zuschuß zu dieser Bank zahlt. Durch diese Zahlungen
sollen die Mittel aufgebracht werden, um dem Arbeiter, der das sechsundfünfzigste
Lebensjahr erreicht hat, eine jährliche Rente von 108 Mark, der Witwe eines
solchen Arbeiters unter gewissen Voraussetzungen, namentlich unter der Voraus-
setzung, daß sie wenigstens zehn Jahre verheiratet gewesen ist, eine Rente vou
72 Mark jährlich zu gewahren.

Es erscheint auf den ersten Blick auffallend, wie durch jährliche Beiträge von
kaum neun bis zehn Mark eine Altersrente vou 108 Mark soll erworben werden
können, allein es ist zu beachten, daß diese jährlichen Beiträge volle siebenunddreißig
Jahre hindurch gezahlt werden, daß ferner von den Personen, die mit achtzehn
Jahren anfangen, Beiträge zu zahlen, nur etwas über die Hälfte das sechsnud-
füufzigste Lebensjahr erreicht und also in den Genuß der Altersrente tritt, daß
auch nach den besten statistischen Angaben die Arbeiter, die das sechsuudfüufzigste
Lebensjahr erreicht haben, durchschnittlich nur noch sechzehn Jahre leben, daß ferner
zur Summe der volle siebenunddreißig Jahre hindurch gezählten Beitrüge noch der
Zinsbetrag derselben hinzuzurechnen ist. Die Berechnung, auf welche der Verfasser
unsrer Schrift seiue Vorschläge gründet, ist jedoch mit außerordentlicher Sorgfalt
und Benutzung aller neuern statistischen Ausweise aufgestellt. Wir müssen es uus
versagen, auf die Vorschläge näher einzugehen, die der Verfasser macht hinsichtlich
der Jnvaliditäts-Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter, sowie in bezug auf
die erste Zeit der Einführung der Altersversorgung, in welcher der Beitrag des
Reiches ein größerer würde sein müssen. Dagegen wollen wir einige der in unsrer
Schrift besprochenen Prinzipien näher betrachten.

Der Verfasser sieht es als einen Hauptvorzug der Altersversorgung der Ar¬
beiter an, daß durch sie der Anlaß zum Vagabundiren der ältern Arbeiter be¬
schränkt werde. Hierin müssen wir ihm auf Grund vielfacher von uns gemachten
Erfahrungen beistehen. Nichts ist jetzt gewähulicher. als daß die Gutsbesitzer alle
Knechte und Arbeiter entlassen, auch wenn dieselben allenfalls noch arbeiten können,
aus Besorgnis, daß diese alten Leute bald ganz ihre Arbeitsfähigkeit verlieren
möchten, und daß dann ihre Ernährung ganz dem bisherigen Arbeitgeber oder
doch dessen Gemeide zur Last fallen möchte.


Notizen.

aufgestellt hat, beabsichtigt er für unser Reich etwas andres und größeres. Er
will bei der Altersversorgung für alle Arbeiter ohne Unterschied, also für hoch
und niedrig besoldete, sparsame und nicht sparsame Arbeiter sorgen.

Die Bcrnfsztthlnng von 1882 hat nun als Zahl sämtlicher deutschen Arbeiter
16 964542 ergeben. Unter dieser Zahl sind namentlich much Diener und Die¬
nerinnen für häusliche Arbeit in der Zahl vou 1324314 mit inbegriffen, ferner
die ländlichen Arbeiter, deren Zahl zur Zeit noch die der industriellen Arbeiter
bei weitem übertrifft.

Von der Gesamtzahl der Arbeiter kommen für die Altersversorgung, da
hierbei die Personen zwischen vierzehn bis achtzehn Jahren und die Mitglieder
der Knappschaftsvereine, für die anderweit gesorgt ist, ausscheiden, uoch 13 370 000
in Betracht, vou denen nur 3 228 000 der Industrie und dem Gewerbe, über
10140 000 der Land- und Forstwirtschaft und dem Gesinde angehören. Für das
Alter dieser großen Anzahl von Menschen will nun der Verfasser unsrer Schrift
in der Art sorgen, daß jeder männliche oder weibliche Arbeiter vom vollendeten
achtzehnten bis zum vollendeten fünfuudfüufzigsteu Lebensjahre, also siebenunddreißig
Jahre lang, jährlich drei Mark an die Altersbank zahlt, daß der Arbeitgeber ferner
gleichfalls für jeden Arbeiter jährlich drei Mark an die Altersbank zahlt, und daß
das Reich einen jährlichen Zuschuß zu dieser Bank zahlt. Durch diese Zahlungen
sollen die Mittel aufgebracht werden, um dem Arbeiter, der das sechsundfünfzigste
Lebensjahr erreicht hat, eine jährliche Rente von 108 Mark, der Witwe eines
solchen Arbeiters unter gewissen Voraussetzungen, namentlich unter der Voraus-
setzung, daß sie wenigstens zehn Jahre verheiratet gewesen ist, eine Rente vou
72 Mark jährlich zu gewahren.

Es erscheint auf den ersten Blick auffallend, wie durch jährliche Beiträge von
kaum neun bis zehn Mark eine Altersrente vou 108 Mark soll erworben werden
können, allein es ist zu beachten, daß diese jährlichen Beiträge volle siebenunddreißig
Jahre hindurch gezahlt werden, daß ferner von den Personen, die mit achtzehn
Jahren anfangen, Beiträge zu zahlen, nur etwas über die Hälfte das sechsnud-
füufzigste Lebensjahr erreicht und also in den Genuß der Altersrente tritt, daß
auch nach den besten statistischen Angaben die Arbeiter, die das sechsuudfüufzigste
Lebensjahr erreicht haben, durchschnittlich nur noch sechzehn Jahre leben, daß ferner
zur Summe der volle siebenunddreißig Jahre hindurch gezählten Beitrüge noch der
Zinsbetrag derselben hinzuzurechnen ist. Die Berechnung, auf welche der Verfasser
unsrer Schrift seiue Vorschläge gründet, ist jedoch mit außerordentlicher Sorgfalt
und Benutzung aller neuern statistischen Ausweise aufgestellt. Wir müssen es uus
versagen, auf die Vorschläge näher einzugehen, die der Verfasser macht hinsichtlich
der Jnvaliditäts-Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter, sowie in bezug auf
die erste Zeit der Einführung der Altersversorgung, in welcher der Beitrag des
Reiches ein größerer würde sein müssen. Dagegen wollen wir einige der in unsrer
Schrift besprochenen Prinzipien näher betrachten.

Der Verfasser sieht es als einen Hauptvorzug der Altersversorgung der Ar¬
beiter an, daß durch sie der Anlaß zum Vagabundiren der ältern Arbeiter be¬
schränkt werde. Hierin müssen wir ihm auf Grund vielfacher von uns gemachten
Erfahrungen beistehen. Nichts ist jetzt gewähulicher. als daß die Gutsbesitzer alle
Knechte und Arbeiter entlassen, auch wenn dieselben allenfalls noch arbeiten können,
aus Besorgnis, daß diese alten Leute bald ganz ihre Arbeitsfähigkeit verlieren
möchten, und daß dann ihre Ernährung ganz dem bisherigen Arbeitgeber oder
doch dessen Gemeide zur Last fallen möchte.


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[0159] Notizen. aufgestellt hat, beabsichtigt er für unser Reich etwas andres und größeres. Er will bei der Altersversorgung für alle Arbeiter ohne Unterschied, also für hoch und niedrig besoldete, sparsame und nicht sparsame Arbeiter sorgen. Die Bcrnfsztthlnng von 1882 hat nun als Zahl sämtlicher deutschen Arbeiter 16 964542 ergeben. Unter dieser Zahl sind namentlich much Diener und Die¬ nerinnen für häusliche Arbeit in der Zahl vou 1324314 mit inbegriffen, ferner die ländlichen Arbeiter, deren Zahl zur Zeit noch die der industriellen Arbeiter bei weitem übertrifft. Von der Gesamtzahl der Arbeiter kommen für die Altersversorgung, da hierbei die Personen zwischen vierzehn bis achtzehn Jahren und die Mitglieder der Knappschaftsvereine, für die anderweit gesorgt ist, ausscheiden, uoch 13 370 000 in Betracht, vou denen nur 3 228 000 der Industrie und dem Gewerbe, über 10140 000 der Land- und Forstwirtschaft und dem Gesinde angehören. Für das Alter dieser großen Anzahl von Menschen will nun der Verfasser unsrer Schrift in der Art sorgen, daß jeder männliche oder weibliche Arbeiter vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfuudfüufzigsteu Lebensjahre, also siebenunddreißig Jahre lang, jährlich drei Mark an die Altersbank zahlt, daß der Arbeitgeber ferner gleichfalls für jeden Arbeiter jährlich drei Mark an die Altersbank zahlt, und daß das Reich einen jährlichen Zuschuß zu dieser Bank zahlt. Durch diese Zahlungen sollen die Mittel aufgebracht werden, um dem Arbeiter, der das sechsundfünfzigste Lebensjahr erreicht hat, eine jährliche Rente von 108 Mark, der Witwe eines solchen Arbeiters unter gewissen Voraussetzungen, namentlich unter der Voraus- setzung, daß sie wenigstens zehn Jahre verheiratet gewesen ist, eine Rente vou 72 Mark jährlich zu gewahren. Es erscheint auf den ersten Blick auffallend, wie durch jährliche Beiträge von kaum neun bis zehn Mark eine Altersrente vou 108 Mark soll erworben werden können, allein es ist zu beachten, daß diese jährlichen Beiträge volle siebenunddreißig Jahre hindurch gezahlt werden, daß ferner von den Personen, die mit achtzehn Jahren anfangen, Beiträge zu zahlen, nur etwas über die Hälfte das sechsnud- füufzigste Lebensjahr erreicht und also in den Genuß der Altersrente tritt, daß auch nach den besten statistischen Angaben die Arbeiter, die das sechsuudfüufzigste Lebensjahr erreicht haben, durchschnittlich nur noch sechzehn Jahre leben, daß ferner zur Summe der volle siebenunddreißig Jahre hindurch gezählten Beitrüge noch der Zinsbetrag derselben hinzuzurechnen ist. Die Berechnung, auf welche der Verfasser unsrer Schrift seiue Vorschläge gründet, ist jedoch mit außerordentlicher Sorgfalt und Benutzung aller neuern statistischen Ausweise aufgestellt. Wir müssen es uus versagen, auf die Vorschläge näher einzugehen, die der Verfasser macht hinsichtlich der Jnvaliditäts-Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter, sowie in bezug auf die erste Zeit der Einführung der Altersversorgung, in welcher der Beitrag des Reiches ein größerer würde sein müssen. Dagegen wollen wir einige der in unsrer Schrift besprochenen Prinzipien näher betrachten. Der Verfasser sieht es als einen Hauptvorzug der Altersversorgung der Ar¬ beiter an, daß durch sie der Anlaß zum Vagabundiren der ältern Arbeiter be¬ schränkt werde. Hierin müssen wir ihm auf Grund vielfacher von uns gemachten Erfahrungen beistehen. Nichts ist jetzt gewähulicher. als daß die Gutsbesitzer alle Knechte und Arbeiter entlassen, auch wenn dieselben allenfalls noch arbeiten können, aus Besorgnis, daß diese alten Leute bald ganz ihre Arbeitsfähigkeit verlieren möchten, und daß dann ihre Ernährung ganz dem bisherigen Arbeitgeber oder doch dessen Gemeide zur Last fallen möchte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_195390/159>, abgerufen am 22.07.2024.