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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

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Literatur.

ist namentlich die Ausführung hervorzuheben, in welcher er nachweist, wie die
quantitative Bezeichnung des Nominalbetrages der Aktie nur zu Täuschungen und
Unredlichkeiten fuhrt. Ob sich durch die von Bähr empfohlene qualitative Be¬
zeichnung die Sache ändern würde, dürfte zu bezweifeln sein,


Gewerbe-Ordnung für das deutsche Reich in der durch die Bekanntmachung vom
1, Juli 1883 veröffentlichten Fassung nebst den von Neichswegen erfolgten Ergilnznugen und
AnSfuhrungsvorschriftm, Ans den Materialien der Gesetzgebung und ans der Praxis der
Gerichte und Verwaltungsbehörden erläutert von Dr, Paul Kayser, kaiserlichem Re-
gierungsrat im NeichSjustizamt, Berlin, H, W, Müller, 1884,

Die bisher erschienenen kommentirteu Ausgaben der deutschen Gewerbeordnung
gehen sämtlich mehr oder weniger vom Standpunkte der Partikularrcchte der Einzel-
staaten ans, Sie kommen somit einem praktischen Bedürfnisse derjenigen entgegen,
die unter Berücksichtigung des Partikularrechts die Gewerbeordnung, welche bis zu
einem gewissen Grade der Anwendung des letztem Spielraum läßt, zu benutzen
haben. Ob dadurch das Verständnis des gemeinen Gcwerbcrechts, d, h. der Grund¬
sätze, welche die Gewerbeordnung zum Ausdrucke bringen will, immer gefördert
wird, erscheint mindestens zweifelhaft, und daher ist der Wert dieser Ausgabe"
kein besonders hoher. Umsomehr ist eine Ausgabe der Gewerbeordnung wie die vor¬
liegende willkommen zu heißen, welche das Gewerbcrecht in erster Linie vont Stand¬
punkte des Reichsrechts erläutert. Freilich ausschließlich ist dies aus dem vorgednchteu
Grunde nicht möglich, und demgemäß nimmt das preußische Recht in den benutzten
Entscheidungen eine hervorragende Stellung ein. Doch ist das kein Fehler, da
zugleich die Praxis der übrigen höheren deutschen Gerichtshöfe berücksichtigt und
somit Einseitigkeit geschickt vermieden worden ist.

Nach einer Einleitung über Entstehung, Abänderungen und Geltungsgebiet
der Gewerbeordnung giebt der Verfasser die einzelnen Paragraphen des Gesetzes
nebst den dazu gehörigen Erläuterungen, in denen die von Reichswegen erfolgten
Ergänzungen und Ausführungsvorschriften wörtlich abgedruckt sind. Hierin liegt
ein Vorzug des Werkes vor allen ähnlichen Ausgaben, Die Erläuterungen selbst
sind vom Verfasser, der sich bereits als gewissenhafter Herausgeber von kommentirteu
Reichsgesetzen genügend bewährt hat, mit außerordentlicher Gründlichkeit und Be-
lesenheit verfaßt. Infolge der Präzision des Ausdrucks und zweckmäßiger An¬
ordnung des Stoffes hat das Werk ein handliches Äußere bekommen, wodurch sein
Wert für den öftern Gebrauch, ebenso wie dnrch das ausführliche Sachregister,
die Marginaltitel zu den einzelnen Erläuternngsabschuitteu und die solide äußere
Ausstattung, "och bedeutend erhöht wird.


Die praktische Sprach erlernung auf Grund der Psychologie und der Physiologie der
Sprache dargestellt von Felix Franke, Heilbronn, Gebr, Henninger, 1884,

Die praktische Sprachcrlernung -- im Gegensatz zum linguistischen Sprach¬
studium -- hat nach dem Verfasser zum Ziel, den fremden Sprachmechanismus so
in die Seele aufzunehmen, daß er das Denken ebenso unbewußt begleitet wie die
Muttersprache, daß er Form des Denkens wird. Um dieses Ziel mit möglichst ge¬
ringem Zeit- und Kraftaufwand zu erreichen, hält der Verfasser eine völlige Umkehr
von der bisherigen Art der Spracherlernuug für geboten. Die von ihm vor¬
geschlagene Methode gipfelt darin, den Weg, ans dem das Kind seine Muttersprache
erlerne, möglichst nachzuahmen. Von (phonetisch geschriebenen) einfachen Texten
soll ausgegangen, aus ihnen die grammatischen Regeln zunächst unbewußt abstrahirt
und die Sprache möglichst an der Sprache selbst gelernt werden. Ganz ohne Spöte-


Literatur.

ist namentlich die Ausführung hervorzuheben, in welcher er nachweist, wie die
quantitative Bezeichnung des Nominalbetrages der Aktie nur zu Täuschungen und
Unredlichkeiten fuhrt. Ob sich durch die von Bähr empfohlene qualitative Be¬
zeichnung die Sache ändern würde, dürfte zu bezweifeln sein,


Gewerbe-Ordnung für das deutsche Reich in der durch die Bekanntmachung vom
1, Juli 1883 veröffentlichten Fassung nebst den von Neichswegen erfolgten Ergilnznugen und
AnSfuhrungsvorschriftm, Ans den Materialien der Gesetzgebung und ans der Praxis der
Gerichte und Verwaltungsbehörden erläutert von Dr, Paul Kayser, kaiserlichem Re-
gierungsrat im NeichSjustizamt, Berlin, H, W, Müller, 1884,

Die bisher erschienenen kommentirteu Ausgaben der deutschen Gewerbeordnung
gehen sämtlich mehr oder weniger vom Standpunkte der Partikularrcchte der Einzel-
staaten ans, Sie kommen somit einem praktischen Bedürfnisse derjenigen entgegen,
die unter Berücksichtigung des Partikularrechts die Gewerbeordnung, welche bis zu
einem gewissen Grade der Anwendung des letztem Spielraum läßt, zu benutzen
haben. Ob dadurch das Verständnis des gemeinen Gcwerbcrechts, d, h. der Grund¬
sätze, welche die Gewerbeordnung zum Ausdrucke bringen will, immer gefördert
wird, erscheint mindestens zweifelhaft, und daher ist der Wert dieser Ausgabe»
kein besonders hoher. Umsomehr ist eine Ausgabe der Gewerbeordnung wie die vor¬
liegende willkommen zu heißen, welche das Gewerbcrecht in erster Linie vont Stand¬
punkte des Reichsrechts erläutert. Freilich ausschließlich ist dies aus dem vorgednchteu
Grunde nicht möglich, und demgemäß nimmt das preußische Recht in den benutzten
Entscheidungen eine hervorragende Stellung ein. Doch ist das kein Fehler, da
zugleich die Praxis der übrigen höheren deutschen Gerichtshöfe berücksichtigt und
somit Einseitigkeit geschickt vermieden worden ist.

Nach einer Einleitung über Entstehung, Abänderungen und Geltungsgebiet
der Gewerbeordnung giebt der Verfasser die einzelnen Paragraphen des Gesetzes
nebst den dazu gehörigen Erläuterungen, in denen die von Reichswegen erfolgten
Ergänzungen und Ausführungsvorschriften wörtlich abgedruckt sind. Hierin liegt
ein Vorzug des Werkes vor allen ähnlichen Ausgaben, Die Erläuterungen selbst
sind vom Verfasser, der sich bereits als gewissenhafter Herausgeber von kommentirteu
Reichsgesetzen genügend bewährt hat, mit außerordentlicher Gründlichkeit und Be-
lesenheit verfaßt. Infolge der Präzision des Ausdrucks und zweckmäßiger An¬
ordnung des Stoffes hat das Werk ein handliches Äußere bekommen, wodurch sein
Wert für den öftern Gebrauch, ebenso wie dnrch das ausführliche Sachregister,
die Marginaltitel zu den einzelnen Erläuternngsabschuitteu und die solide äußere
Ausstattung, «och bedeutend erhöht wird.


Die praktische Sprach erlernung auf Grund der Psychologie und der Physiologie der
Sprache dargestellt von Felix Franke, Heilbronn, Gebr, Henninger, 1884,

Die praktische Sprachcrlernung — im Gegensatz zum linguistischen Sprach¬
studium — hat nach dem Verfasser zum Ziel, den fremden Sprachmechanismus so
in die Seele aufzunehmen, daß er das Denken ebenso unbewußt begleitet wie die
Muttersprache, daß er Form des Denkens wird. Um dieses Ziel mit möglichst ge¬
ringem Zeit- und Kraftaufwand zu erreichen, hält der Verfasser eine völlige Umkehr
von der bisherigen Art der Spracherlernuug für geboten. Die von ihm vor¬
geschlagene Methode gipfelt darin, den Weg, ans dem das Kind seine Muttersprache
erlerne, möglichst nachzuahmen. Von (phonetisch geschriebenen) einfachen Texten
soll ausgegangen, aus ihnen die grammatischen Regeln zunächst unbewußt abstrahirt
und die Sprache möglichst an der Sprache selbst gelernt werden. Ganz ohne Spöte-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/488>, abgerufen am 22.07.2024.