Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.Die Praxis der deutschen Feuerversicherungsgesellschaften. einem Viertel Selbstversicherung, d, h, die Gesellschaft nimmt nur drei Viertel Wenn die Magdeburger Fcnerversicheruugsgesellschaft in der Einleitung Die Aktienversicherungsgesellschaften bleiben immer ein spekulatives Unter¬ Grenzbow, I. 1884. 42
Die Praxis der deutschen Feuerversicherungsgesellschaften. einem Viertel Selbstversicherung, d, h, die Gesellschaft nimmt nur drei Viertel Wenn die Magdeburger Fcnerversicheruugsgesellschaft in der Einleitung Die Aktienversicherungsgesellschaften bleiben immer ein spekulatives Unter¬ Grenzbow, I. 1884. 42
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0339" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/155222"/> <fw type="header" place="top"> Die Praxis der deutschen Feuerversicherungsgesellschaften.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1395" prev="#ID_1394"> einem Viertel Selbstversicherung, d, h, die Gesellschaft nimmt nur drei Viertel<lb/> von dem Werte des Objekts zur Versicherung an und überläßt dem Versicherten<lb/> gleichsam als Präventivmaßregel gegen Unvorsichtigkeit, Bosheit oder Fahrlässig¬<lb/> keit die Tragung des vierten Viertels auf eigne Gefahr. Der genannte Verein,<lb/> welcher seit 1863 besteht, seine Kinderkrankheiten also schon überstanden hat,<lb/> versichert seinen Mitgliedern die Windmühlen — jedes andre Objekt hat er<lb/> statutengemäß aus seinem Geschäfte ausgeschlossen — gegen Feuerschaden, sowie<lb/> gegen durch Umsturz, durch Sturm oder durch nicht zündenden Blitz entstan¬<lb/> denen Schaden. Als Selbstversicherung fordert er 600 Mark für die Mühle,<lb/> einen Betrag, der durchschnittlich etwa einem Achtel des Wertes entspricht. Der<lb/> Verein arbeitet also mit einem bedeutend erweiterten Gefahrenkreis und erhob<lb/> trotzdem nur 3^ Promille Prämie. Er schließt seinen 21. Geschäftsbericht mit<lb/> einem Reservefonds von 44076 Mark. Allerdings betragen sämtliche Verwal¬<lb/> tungskosten des letzten Geschäftsjahres nnr 3007 Mark 84 Pfennige.</p><lb/> <p xml:id="ID_1396"> Wenn die Magdeburger Fcnerversicheruugsgesellschaft in der Einleitung<lb/> ihrer aus Anlaß der Hhgieineausstellung herausgegebenen Denkschrift behauptet,<lb/> daß jede Versicherung, in welcher Form sie auch auftrete, eine Schutzgcnossenschaft<lb/> sei zu dem Zwecke, von dem Beschädigte» den wirtschaftlichen Untergang oder<lb/> doch tief einschneidende Störungen abzuwenden, so mag sie diesen ihren Aus-<lb/> spruch bei den Aktionären vertreten; uns erinnert dieses Deckmäntelchen der<lb/> Humanität an die Frömmigkeit gewisser alten Damen, welche durch Beten<lb/> ihre Jugendsünden austilgen wollen. Wir bezweifeln, daß diese humane Absicht<lb/> bei ihrer Gründung obwaltete und sie später veranlaßte, die Segnungen dieser<lb/> Menschenliebe zu Amerikanern und Australiern, nach China, Japan und zu den<lb/> Hindus zu tragen, und behaupten, daß der hohe Dividendengenuß von 40 bis<lb/> 60 Prozent, der unter der Knoblochschen Ägide thatsächlich gewährt wurde, den<lb/> alleinigen Antrieb für ihre Operationen abgab.</p><lb/> <p xml:id="ID_1397" next="#ID_1398"> Die Aktienversicherungsgesellschaften bleiben immer ein spekulatives Unter¬<lb/> nehmen zum Besten der Aktionäre, ihrer Direktoren und Verwaltuugsräte.<lb/> Auch die meisten Privat-Gegenscitigkeitsgesellschaften sind nicht frei von dem<lb/> spekulirenden Motiv, zu welchem sie durch das Interesse ihrer auf Tantiemen<lb/> angewiesenen Leiter gedrängt werden. So manches Mitglied einer Gegenseitig¬<lb/> keitsgesellschaft hat diese Erfahrung namentlich dann gemacht, wenn es aus einem<lb/> zahlenden ein empfangendes Mitglied wurde. Er steht in diesem Falle der<lb/> Gesellschaft als Fremder gegenüber, gegen den sie sich bei allen Verhandlungen<lb/> der Künste und Kniffe geschäftlicher Überlegenheit bedient, ohne zu bedenken, daß<lb/> auch er ein Glied der Gesellschaft ist, von dessen Wohlergehen das Gedeihen des<lb/> Ganzen abhängt. Durch den in jüngster Zeit — nach dem bekannten Erlasse<lb/> des Reichskanzlers — erfolgten Beitritt der Gothaer zu dem Verband der (14)<lb/> Feuerversicherungs-Aktiengesellschaften ist die Solidarität der Interessen der<lb/> Privat-Gegenseitigkeitsgesellschaften mit denen der Aktiengesellschaften, soweit sie</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzbow, I. 1884. 42</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0339]
Die Praxis der deutschen Feuerversicherungsgesellschaften.
einem Viertel Selbstversicherung, d, h, die Gesellschaft nimmt nur drei Viertel
von dem Werte des Objekts zur Versicherung an und überläßt dem Versicherten
gleichsam als Präventivmaßregel gegen Unvorsichtigkeit, Bosheit oder Fahrlässig¬
keit die Tragung des vierten Viertels auf eigne Gefahr. Der genannte Verein,
welcher seit 1863 besteht, seine Kinderkrankheiten also schon überstanden hat,
versichert seinen Mitgliedern die Windmühlen — jedes andre Objekt hat er
statutengemäß aus seinem Geschäfte ausgeschlossen — gegen Feuerschaden, sowie
gegen durch Umsturz, durch Sturm oder durch nicht zündenden Blitz entstan¬
denen Schaden. Als Selbstversicherung fordert er 600 Mark für die Mühle,
einen Betrag, der durchschnittlich etwa einem Achtel des Wertes entspricht. Der
Verein arbeitet also mit einem bedeutend erweiterten Gefahrenkreis und erhob
trotzdem nur 3^ Promille Prämie. Er schließt seinen 21. Geschäftsbericht mit
einem Reservefonds von 44076 Mark. Allerdings betragen sämtliche Verwal¬
tungskosten des letzten Geschäftsjahres nnr 3007 Mark 84 Pfennige.
Wenn die Magdeburger Fcnerversicheruugsgesellschaft in der Einleitung
ihrer aus Anlaß der Hhgieineausstellung herausgegebenen Denkschrift behauptet,
daß jede Versicherung, in welcher Form sie auch auftrete, eine Schutzgcnossenschaft
sei zu dem Zwecke, von dem Beschädigte» den wirtschaftlichen Untergang oder
doch tief einschneidende Störungen abzuwenden, so mag sie diesen ihren Aus-
spruch bei den Aktionären vertreten; uns erinnert dieses Deckmäntelchen der
Humanität an die Frömmigkeit gewisser alten Damen, welche durch Beten
ihre Jugendsünden austilgen wollen. Wir bezweifeln, daß diese humane Absicht
bei ihrer Gründung obwaltete und sie später veranlaßte, die Segnungen dieser
Menschenliebe zu Amerikanern und Australiern, nach China, Japan und zu den
Hindus zu tragen, und behaupten, daß der hohe Dividendengenuß von 40 bis
60 Prozent, der unter der Knoblochschen Ägide thatsächlich gewährt wurde, den
alleinigen Antrieb für ihre Operationen abgab.
Die Aktienversicherungsgesellschaften bleiben immer ein spekulatives Unter¬
nehmen zum Besten der Aktionäre, ihrer Direktoren und Verwaltuugsräte.
Auch die meisten Privat-Gegenscitigkeitsgesellschaften sind nicht frei von dem
spekulirenden Motiv, zu welchem sie durch das Interesse ihrer auf Tantiemen
angewiesenen Leiter gedrängt werden. So manches Mitglied einer Gegenseitig¬
keitsgesellschaft hat diese Erfahrung namentlich dann gemacht, wenn es aus einem
zahlenden ein empfangendes Mitglied wurde. Er steht in diesem Falle der
Gesellschaft als Fremder gegenüber, gegen den sie sich bei allen Verhandlungen
der Künste und Kniffe geschäftlicher Überlegenheit bedient, ohne zu bedenken, daß
auch er ein Glied der Gesellschaft ist, von dessen Wohlergehen das Gedeihen des
Ganzen abhängt. Durch den in jüngster Zeit — nach dem bekannten Erlasse
des Reichskanzlers — erfolgten Beitritt der Gothaer zu dem Verband der (14)
Feuerversicherungs-Aktiengesellschaften ist die Solidarität der Interessen der
Privat-Gegenseitigkeitsgesellschaften mit denen der Aktiengesellschaften, soweit sie
Grenzbow, I. 1884. 42
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