Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.Agrarin und kein Lüde. macht zu entziehen, und gründet seine Gesetze und Entwürfe zum Wohle der Diese Gedanken kamen uns, als wir jüngst unter vielen sozialen Broschüren Von grundlegender Bedeutung ist der letzte der drei Aufsätze: "Agrarpolitische Agrarin und kein Lüde. macht zu entziehen, und gründet seine Gesetze und Entwürfe zum Wohle der Diese Gedanken kamen uns, als wir jüngst unter vielen sozialen Broschüren Von grundlegender Bedeutung ist der letzte der drei Aufsätze: „Agrarpolitische <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0110" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/154275"/> <fw type="header" place="top"> Agrarin und kein Lüde.</fw><lb/> <p xml:id="ID_293" prev="#ID_292"> macht zu entziehen, und gründet seine Gesetze und Entwürfe zum Wohle der<lb/> arbeitenden Klassen lediglich auf die Grundsätze der Nächstenliebe, Die Kranken¬<lb/> versicherung der Arbeiter — nach mühseligen Kämpfen zum Gesetz erhoben —<lb/> der Entwurf einer Unfallversicherung, sie sind hauptsächlich eine neue Regelung<lb/> der Unterstützung unsrer ärmern, der Hilfe bedürftigen Mitbürger und Brüder.<lb/> Alles dies zusammengenommen löst ein größeres Stück der sozialen Frage, als<lb/> die Theorie mit ihren weitergehenden Wünschen und Forderungen es je ver¬<lb/> möchte. Weit genug — das weiß der Himmel — gehen diese Forderungen,<lb/> Wir haben alle Hochachtung vor der Wissenschaft und möchten ihr keine Schranke<lb/> setzen, aber ob es für unsre soziale Förderung empfehlenswert ist, wenn dauernd<lb/> so radikale Hilfsmittel vorgeschlagen werden, möchten wir billig bezweifeln.<lb/> Viele, die ein warmes Herz zu helfen haben, werden zurückgeschreckt, wenn ihnen<lb/> als äußerste Perspektive der eigne Verlust ihres Sondereigentums droht.</p><lb/> <p xml:id="ID_294"> Diese Gedanken kamen uns, als wir jüngst unter vielen sozialen Broschüren<lb/> drei Abhandlungen von G. Rusland lasen, die unter dem Titel Agrar-<lb/> politische Versuche vom Standpunkt der Sozialpolitik (Tübingen,<lb/> H. Laupp, 1883) erschienen sind. Es sind drei gesonderte Aufsätze, von denen<lb/> die beiden letztern dem Einfluß von Schäffle ihre Entstehung verdanken. Das<lb/> ist auch der Standpunkt, den der Verfasser einnimmt, und wenn man sich er¬<lb/> innert, daß der ehemalige österreichische Münster und Tübinger Professor noch<lb/> in einer seiner letzten Schriften für die Inkorporation des gesamten Hypothclen-<lb/> kredits eingetreten ist, dergestalt, daß eine anderweite Beleihung des ländlichen<lb/> Grundbesitzes als von selten der organisirten Kreditinstitute nicht stattfinden<lb/> soll, so muß man sagen, daß der Schüler den Schritt des kühnen Meisters<lb/> noch um einiges überflügelt hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_295" next="#ID_296"> Von grundlegender Bedeutung ist der letzte der drei Aufsätze: „Agrarpolitische<lb/> Vorschläge auf Grund unsrer geschichtlichen Rechtsbildung" (S, 89 bis 168). „Der<lb/> Verfasser sucht von Cäsar und Tacitus an bis auf die neueste Zeit einen Über¬<lb/> blick über die Entwicklung unsrer agrarpolitischen Zustände zu geben. Auf einen<lb/> solchen Raum gedrängt kann diese Übersicht selbstverständlich nur eine aphoristische<lb/> sein; umso bedenklicher scheint es uns, einerseits bei dieser bloßen Umrißzeichnung in<lb/> einer Anmerkung oder mit ein paar Worten Streitfragen, wie die über die Ent¬<lb/> stehung der ständigen Volksversammlungen und die Entstehung der Städtefreiheit,<lb/> mit großem Mute neu zu lösen, andrerseits an diesen nnr skizzirten Riß Vorschläge<lb/> zu knüpfen, deren Tragweite eine höchst bedeutende ist. Es soll nicht geleugnet<lb/> werden, daß der Verfasser die rechtsgeschichtliche, philosophische und ökonomische<lb/> Literatur außerordentlich beherrscht, daß seine Darstellung klar ist und die<lb/> Mängel der bisherigen Zustände mit großer Sachkenntnis geschildert sind.<lb/> Gegen seine Vorschläge aber möchten wir hauptsächlich eines einwenden, weil<lb/> hier der Fehler des Verfassers von einer ganzen Reihe der ökonomischen Schrift¬<lb/> steller geteilt wird. Es kann nicht bloß darauf ankommen, Gedanken in die<lb/> Welt zu schleudern und theoretisch Verbesserungsvorschläge zu entwickeln und<lb/> zu begründen. Jemand, der wie der Verfasser, so radikal unsre heutigen Zu¬<lb/> stände verändern will, dürfte eigentlich nur mit einem vollständig formulirten<lb/> Gesetzbuch vor das Publikum treten. Wenn er dann — sei es allein, sei es<lb/> mit Hilfe eines streng juristischen Ratgebers — seine theoretischen Lehrsätze in<lb/> praktisch detaillirte Normen umsetzen würde, dann käme er häufig dahin, manche<lb/> Ergebnisse, die er gewonnen zu haben glaubt, wieder bei Seite zu lassen. Denn<lb/> während jede andre Wissenschaft als theoretische das Recht hat, ihre Sätze nach</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0110]
Agrarin und kein Lüde.
macht zu entziehen, und gründet seine Gesetze und Entwürfe zum Wohle der
arbeitenden Klassen lediglich auf die Grundsätze der Nächstenliebe, Die Kranken¬
versicherung der Arbeiter — nach mühseligen Kämpfen zum Gesetz erhoben —
der Entwurf einer Unfallversicherung, sie sind hauptsächlich eine neue Regelung
der Unterstützung unsrer ärmern, der Hilfe bedürftigen Mitbürger und Brüder.
Alles dies zusammengenommen löst ein größeres Stück der sozialen Frage, als
die Theorie mit ihren weitergehenden Wünschen und Forderungen es je ver¬
möchte. Weit genug — das weiß der Himmel — gehen diese Forderungen,
Wir haben alle Hochachtung vor der Wissenschaft und möchten ihr keine Schranke
setzen, aber ob es für unsre soziale Förderung empfehlenswert ist, wenn dauernd
so radikale Hilfsmittel vorgeschlagen werden, möchten wir billig bezweifeln.
Viele, die ein warmes Herz zu helfen haben, werden zurückgeschreckt, wenn ihnen
als äußerste Perspektive der eigne Verlust ihres Sondereigentums droht.
Diese Gedanken kamen uns, als wir jüngst unter vielen sozialen Broschüren
drei Abhandlungen von G. Rusland lasen, die unter dem Titel Agrar-
politische Versuche vom Standpunkt der Sozialpolitik (Tübingen,
H. Laupp, 1883) erschienen sind. Es sind drei gesonderte Aufsätze, von denen
die beiden letztern dem Einfluß von Schäffle ihre Entstehung verdanken. Das
ist auch der Standpunkt, den der Verfasser einnimmt, und wenn man sich er¬
innert, daß der ehemalige österreichische Münster und Tübinger Professor noch
in einer seiner letzten Schriften für die Inkorporation des gesamten Hypothclen-
kredits eingetreten ist, dergestalt, daß eine anderweite Beleihung des ländlichen
Grundbesitzes als von selten der organisirten Kreditinstitute nicht stattfinden
soll, so muß man sagen, daß der Schüler den Schritt des kühnen Meisters
noch um einiges überflügelt hat.
Von grundlegender Bedeutung ist der letzte der drei Aufsätze: „Agrarpolitische
Vorschläge auf Grund unsrer geschichtlichen Rechtsbildung" (S, 89 bis 168). „Der
Verfasser sucht von Cäsar und Tacitus an bis auf die neueste Zeit einen Über¬
blick über die Entwicklung unsrer agrarpolitischen Zustände zu geben. Auf einen
solchen Raum gedrängt kann diese Übersicht selbstverständlich nur eine aphoristische
sein; umso bedenklicher scheint es uns, einerseits bei dieser bloßen Umrißzeichnung in
einer Anmerkung oder mit ein paar Worten Streitfragen, wie die über die Ent¬
stehung der ständigen Volksversammlungen und die Entstehung der Städtefreiheit,
mit großem Mute neu zu lösen, andrerseits an diesen nnr skizzirten Riß Vorschläge
zu knüpfen, deren Tragweite eine höchst bedeutende ist. Es soll nicht geleugnet
werden, daß der Verfasser die rechtsgeschichtliche, philosophische und ökonomische
Literatur außerordentlich beherrscht, daß seine Darstellung klar ist und die
Mängel der bisherigen Zustände mit großer Sachkenntnis geschildert sind.
Gegen seine Vorschläge aber möchten wir hauptsächlich eines einwenden, weil
hier der Fehler des Verfassers von einer ganzen Reihe der ökonomischen Schrift¬
steller geteilt wird. Es kann nicht bloß darauf ankommen, Gedanken in die
Welt zu schleudern und theoretisch Verbesserungsvorschläge zu entwickeln und
zu begründen. Jemand, der wie der Verfasser, so radikal unsre heutigen Zu¬
stände verändern will, dürfte eigentlich nur mit einem vollständig formulirten
Gesetzbuch vor das Publikum treten. Wenn er dann — sei es allein, sei es
mit Hilfe eines streng juristischen Ratgebers — seine theoretischen Lehrsätze in
praktisch detaillirte Normen umsetzen würde, dann käme er häufig dahin, manche
Ergebnisse, die er gewonnen zu haben glaubt, wieder bei Seite zu lassen. Denn
während jede andre Wissenschaft als theoretische das Recht hat, ihre Sätze nach
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