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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal.

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Notizen.

grausamen Sitten hingewirkt. Zu letztern gehörte namentlich der oft zur Anwendung
gebrachte Feuertod und jener Aberglaube, welcher das an gewissen Unglückstageu
geborene Kind vor deu Ansgnng eiues Weideplatzes legte, (Schritt die ganze Rinder¬
herde beim Verlassen der Umzäunung vorsichtig über das Kind hinweg, ohne es
zu verletzen, so war das Neugeborene gegen die bei seiner Geburt obwaltenden un¬
günstige" Einwirkungen gefeit, während es in deu allermeiste" Fällen selbstverständlich
nur als gräßlich zerquetschter und zertretener Leichnam wiedergefunden wurde,) Die
Königin erblickte in zunehmender Bildung des Volkes das beste Mittel gegen solche
und ähnliche, den heidnischen Anschauungen entstammende Gebräuche. Das Schul¬
wesen nahm unter ihrer Regierung demgemäß einen großen Aufschwung, mehr als
140 000 Schüler besuchten die Hcmvtschuleu, und die Königin bethätigte ihr lebhaftes
Interesse für den Unterricht dadurch, daß sie häufig persönlich die Preise an die
Fleißigeu und Strebsamen verteilte. Dem althergebrachten madagassischen Gesetze
nach waren sämtliche Männer, statt Abgaben und Steuern zu entrichten, zu per¬
sönlicher Arbeit im Staatsinteresse verpflichtet. Die Königin verlieh den Lehrern
und solchen Personen überhaupt, welche sich mit der Erziehung der Jugend befaßte",
diesem Gesetze gegenüber eine Ausnahmestellung, Ebenso beschränkte sie einen Mi߬
brauch, deu höhere Beamten dadurch trieben, daß sie Männer von niederem Range
zu persönlichem Dienst heranzogen. Oft verfügte ein Würdenträger über ein Ge¬
folge von tnuseud Mann; Königin Rcmovolana drückte zu nllgemeiuer Befriedigung
die höchsterlaubte Zahl solcher Männer auf dreißig herab. Im Heere Ivurde die
lebenslängliche Dienstzeit abgeschafft und ein fünfjähriges Verbleiben bei den Fahnen
an ihre Stelle gesetzt. Ebenso ist das alte verrottete und korrumpirte Justizweseu
verbessert wordeu. Ein Rechtsstreit pflegte früher viele Jahre zu dauern, Be¬
stechung war an der Tagesordnung, und wer uicht die Mittel besaß, die ausgelaufene"
Prvzeßkosten zu bezahlen, wurde in die Sklaverei verkauft. Die neue Rechts¬
ordnung hat dagegen die Entscheidung dem Einzelrichter genommen und sie in die
Hände einer Jury von zwölf Mitgliedern uuter Vorsitz eines richterlichen Beamte"
gelegt. Auch die erfreu Grundzüge eines konstitutionellen Stantslebens hat Königin
Rnnovvlana auf Madagaskar eingeführt, und die von ihr geschaffenen hohen Beamten¬
stellen befinden sich jetzt in deu Händen von Eingebornen, welche auf dem Kolleg
von Antananarivo vorgebildet worden sind. Endlich hat sie auch die Emanzipation
sämtlicher mosambesischen Sklaven durchgeführt und die Einführung von Sklaven
verboten. Zwar besteht noch die sogenannte Haussklaverei, aber sie ist ihrer ärgsten
Gräuel entkleidet, und die öffentlichen Sklavenmärkte sind völlig unterdrückt.

Zur deutscheu Deklination. Von der Regel, daß die Feminina auf -el
und -er im Plural der schwachen Deklination folgen, die Mnskulina und Neutra
in der starken bleiben, z. B. die Schüsseln, Federn, aber: die Schlüssel,
Finger, Segel, Messer, finden verschiedne Ausnahmen statt, welche teils in
der Sprache wohlbegründet sind und vom allgemeinen Gebrauche begünstigt werde",
teils dieser zwiefachen Stütze ermangeln.

Während es unter den Femininen auf -el keine einzige Ausnahme giebt, be¬
finden sich unter denen auf -er zwei Wörter, deren Plural kein u annimmt, sich
vom Singular aber durch den Amiant unterscheidet: Mutter, Mütter; Tochter,
Töchter. Der Grund dieser Erscheinung liegt in den frühesten Deklinationsver-
hültnissen der Verwandtschaftswörter Vater, Bruder, Mutter, Tochter, denen
für die alte Zeit noch Schwester hinzutritt, welches jetzt, weil es nicht umlauten
kann, den schwachen Plural Schwestern bildet. Da der Sachbegriff, den das ein-


Notizen.

grausamen Sitten hingewirkt. Zu letztern gehörte namentlich der oft zur Anwendung
gebrachte Feuertod und jener Aberglaube, welcher das an gewissen Unglückstageu
geborene Kind vor deu Ansgnng eiues Weideplatzes legte, (Schritt die ganze Rinder¬
herde beim Verlassen der Umzäunung vorsichtig über das Kind hinweg, ohne es
zu verletzen, so war das Neugeborene gegen die bei seiner Geburt obwaltenden un¬
günstige» Einwirkungen gefeit, während es in deu allermeiste« Fällen selbstverständlich
nur als gräßlich zerquetschter und zertretener Leichnam wiedergefunden wurde,) Die
Königin erblickte in zunehmender Bildung des Volkes das beste Mittel gegen solche
und ähnliche, den heidnischen Anschauungen entstammende Gebräuche. Das Schul¬
wesen nahm unter ihrer Regierung demgemäß einen großen Aufschwung, mehr als
140 000 Schüler besuchten die Hcmvtschuleu, und die Königin bethätigte ihr lebhaftes
Interesse für den Unterricht dadurch, daß sie häufig persönlich die Preise an die
Fleißigeu und Strebsamen verteilte. Dem althergebrachten madagassischen Gesetze
nach waren sämtliche Männer, statt Abgaben und Steuern zu entrichten, zu per¬
sönlicher Arbeit im Staatsinteresse verpflichtet. Die Königin verlieh den Lehrern
und solchen Personen überhaupt, welche sich mit der Erziehung der Jugend befaßte»,
diesem Gesetze gegenüber eine Ausnahmestellung, Ebenso beschränkte sie einen Mi߬
brauch, deu höhere Beamten dadurch trieben, daß sie Männer von niederem Range
zu persönlichem Dienst heranzogen. Oft verfügte ein Würdenträger über ein Ge¬
folge von tnuseud Mann; Königin Rcmovolana drückte zu nllgemeiuer Befriedigung
die höchsterlaubte Zahl solcher Männer auf dreißig herab. Im Heere Ivurde die
lebenslängliche Dienstzeit abgeschafft und ein fünfjähriges Verbleiben bei den Fahnen
an ihre Stelle gesetzt. Ebenso ist das alte verrottete und korrumpirte Justizweseu
verbessert wordeu. Ein Rechtsstreit pflegte früher viele Jahre zu dauern, Be¬
stechung war an der Tagesordnung, und wer uicht die Mittel besaß, die ausgelaufene»
Prvzeßkosten zu bezahlen, wurde in die Sklaverei verkauft. Die neue Rechts¬
ordnung hat dagegen die Entscheidung dem Einzelrichter genommen und sie in die
Hände einer Jury von zwölf Mitgliedern uuter Vorsitz eines richterlichen Beamte»
gelegt. Auch die erfreu Grundzüge eines konstitutionellen Stantslebens hat Königin
Rnnovvlana auf Madagaskar eingeführt, und die von ihr geschaffenen hohen Beamten¬
stellen befinden sich jetzt in deu Händen von Eingebornen, welche auf dem Kolleg
von Antananarivo vorgebildet worden sind. Endlich hat sie auch die Emanzipation
sämtlicher mosambesischen Sklaven durchgeführt und die Einführung von Sklaven
verboten. Zwar besteht noch die sogenannte Haussklaverei, aber sie ist ihrer ärgsten
Gräuel entkleidet, und die öffentlichen Sklavenmärkte sind völlig unterdrückt.

Zur deutscheu Deklination. Von der Regel, daß die Feminina auf -el
und -er im Plural der schwachen Deklination folgen, die Mnskulina und Neutra
in der starken bleiben, z. B. die Schüsseln, Federn, aber: die Schlüssel,
Finger, Segel, Messer, finden verschiedne Ausnahmen statt, welche teils in
der Sprache wohlbegründet sind und vom allgemeinen Gebrauche begünstigt werde»,
teils dieser zwiefachen Stütze ermangeln.

Während es unter den Femininen auf -el keine einzige Ausnahme giebt, be¬
finden sich unter denen auf -er zwei Wörter, deren Plural kein u annimmt, sich
vom Singular aber durch den Amiant unterscheidet: Mutter, Mütter; Tochter,
Töchter. Der Grund dieser Erscheinung liegt in den frühesten Deklinationsver-
hültnissen der Verwandtschaftswörter Vater, Bruder, Mutter, Tochter, denen
für die alte Zeit noch Schwester hinzutritt, welches jetzt, weil es nicht umlauten
kann, den schwachen Plural Schwestern bildet. Da der Sachbegriff, den das ein-


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[0655] Notizen. grausamen Sitten hingewirkt. Zu letztern gehörte namentlich der oft zur Anwendung gebrachte Feuertod und jener Aberglaube, welcher das an gewissen Unglückstageu geborene Kind vor deu Ansgnng eiues Weideplatzes legte, (Schritt die ganze Rinder¬ herde beim Verlassen der Umzäunung vorsichtig über das Kind hinweg, ohne es zu verletzen, so war das Neugeborene gegen die bei seiner Geburt obwaltenden un¬ günstige» Einwirkungen gefeit, während es in deu allermeiste« Fällen selbstverständlich nur als gräßlich zerquetschter und zertretener Leichnam wiedergefunden wurde,) Die Königin erblickte in zunehmender Bildung des Volkes das beste Mittel gegen solche und ähnliche, den heidnischen Anschauungen entstammende Gebräuche. Das Schul¬ wesen nahm unter ihrer Regierung demgemäß einen großen Aufschwung, mehr als 140 000 Schüler besuchten die Hcmvtschuleu, und die Königin bethätigte ihr lebhaftes Interesse für den Unterricht dadurch, daß sie häufig persönlich die Preise an die Fleißigeu und Strebsamen verteilte. Dem althergebrachten madagassischen Gesetze nach waren sämtliche Männer, statt Abgaben und Steuern zu entrichten, zu per¬ sönlicher Arbeit im Staatsinteresse verpflichtet. Die Königin verlieh den Lehrern und solchen Personen überhaupt, welche sich mit der Erziehung der Jugend befaßte», diesem Gesetze gegenüber eine Ausnahmestellung, Ebenso beschränkte sie einen Mi߬ brauch, deu höhere Beamten dadurch trieben, daß sie Männer von niederem Range zu persönlichem Dienst heranzogen. Oft verfügte ein Würdenträger über ein Ge¬ folge von tnuseud Mann; Königin Rcmovolana drückte zu nllgemeiuer Befriedigung die höchsterlaubte Zahl solcher Männer auf dreißig herab. Im Heere Ivurde die lebenslängliche Dienstzeit abgeschafft und ein fünfjähriges Verbleiben bei den Fahnen an ihre Stelle gesetzt. Ebenso ist das alte verrottete und korrumpirte Justizweseu verbessert wordeu. Ein Rechtsstreit pflegte früher viele Jahre zu dauern, Be¬ stechung war an der Tagesordnung, und wer uicht die Mittel besaß, die ausgelaufene» Prvzeßkosten zu bezahlen, wurde in die Sklaverei verkauft. Die neue Rechts¬ ordnung hat dagegen die Entscheidung dem Einzelrichter genommen und sie in die Hände einer Jury von zwölf Mitgliedern uuter Vorsitz eines richterlichen Beamte» gelegt. Auch die erfreu Grundzüge eines konstitutionellen Stantslebens hat Königin Rnnovvlana auf Madagaskar eingeführt, und die von ihr geschaffenen hohen Beamten¬ stellen befinden sich jetzt in deu Händen von Eingebornen, welche auf dem Kolleg von Antananarivo vorgebildet worden sind. Endlich hat sie auch die Emanzipation sämtlicher mosambesischen Sklaven durchgeführt und die Einführung von Sklaven verboten. Zwar besteht noch die sogenannte Haussklaverei, aber sie ist ihrer ärgsten Gräuel entkleidet, und die öffentlichen Sklavenmärkte sind völlig unterdrückt. Zur deutscheu Deklination. Von der Regel, daß die Feminina auf -el und -er im Plural der schwachen Deklination folgen, die Mnskulina und Neutra in der starken bleiben, z. B. die Schüsseln, Federn, aber: die Schlüssel, Finger, Segel, Messer, finden verschiedne Ausnahmen statt, welche teils in der Sprache wohlbegründet sind und vom allgemeinen Gebrauche begünstigt werde», teils dieser zwiefachen Stütze ermangeln. Während es unter den Femininen auf -el keine einzige Ausnahme giebt, be¬ finden sich unter denen auf -er zwei Wörter, deren Plural kein u annimmt, sich vom Singular aber durch den Amiant unterscheidet: Mutter, Mütter; Tochter, Töchter. Der Grund dieser Erscheinung liegt in den frühesten Deklinationsver- hültnissen der Verwandtschaftswörter Vater, Bruder, Mutter, Tochter, denen für die alte Zeit noch Schwester hinzutritt, welches jetzt, weil es nicht umlauten kann, den schwachen Plural Schwestern bildet. Da der Sachbegriff, den das ein-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_153446/655>, abgerufen am 08.09.2024.