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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal.

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Die Höhe der Prozeßkosten.

Vorschlag des Vorsitzenden ernannten Subkommission von 5 Mitgliedern über¬
wiesen.

Die Subkommission hatte ohne Zweifel den besten Willen, die Sätze des
Entwurfs auf ein sachentsprechendes Maß zurückzuführen. Aber die Aufgabe
war nicht leicht. Die Aufstellung eines Systems dieser Art trägt schon kalku¬
latorische Schwierigkeiten in sich, welche nicht immer auf den ersten Wurf zu
überwinden gelingt. Nach langem Verhandeln und nach mehrfach versuchten,
aber als unbrauchbar befundenen Aufstellungen gelangte man endlich zu einer
kalkulatorisch untadelhafter, die von dem Negierungsentwurf nur wenig abwich.
Diese erhob die Subkommission zu ihrem Antrag. Es ist die jetzt im Gesetz
enthaltene Skala. Um unsern Lesern, die mit den Kostengesetzen nicht näher
bekannt sind, eine Anschauung davon zu geben, stellen wir hier drei Zahlen¬
reihen zusammen, von denen die erste die Wertklassen, die zweite die für diese
Wertklassen vorgeschlagenen Sätze des Regierungsentwurfs, die dritte die von
der Subkommission vorgeschlagenen Sätze bezeichnet. (Sämtliche Zahlen be¬
deuten Mark.)



Die Subkommission ließ also die Sätze der beiden ersten Klassen unverändert,
verminderte aber die Sätze der folgenden Klassen in der Art, daß sie in der
18. Klasse, statt wie der Regierungsentwurf bei 98, bei 90 anlangte. Man
kann einen ungefähren Überblick, über solche Zahlenreihen gewinnen, wenn man
dieselben addirt und die gewonnenen Summen vergleicht. Thut man dies hier,
so ergiebt die Zahlenreihe des Regierungsentwurfs die Zahl 751,60, die Zahlen¬
reihe der Subkommission 682,50.

Die Arbeit der Subkommission wurde gegen Schluß der Verhandlungen
der schon tiefermüdeten Hauptkommission vorgelegt. Auf den Antrag des Ab¬
geordneten Marquardsen (Professor des Staatsrechts in Erlangen, national¬
liberal) wurde dieselbe sofort von der Kommission bloc angenommen.

Überhaupt schien bei der Mehrheit der Kommission nur eine sehr geringe
Neigung vorhanden zu sein, auf eine Minderung der Kosten ernstlich hinzu¬
wirken. Mehrere abmindernde Beschlüsse der ersten Lesung wurden bei der
Weiten Lesung wieder rückgängig gemacht. An einzelnen Punkten wurde sogar
eine Erhöhung der Kostensätze des Entwurfs vorgenommen. Für den Urkunden-
und Wechselprozeß wurden statt fünf Zehntel der vollen Gebühr, wie sie der
Entwurf vorschlug, sechs Zehntel gesetzt. Für eine zurückgenommene Privat¬
anklage, für welche der Entwurf eine Mark bestimmen wollte, wurden drei Mark


Grenzboten III. 1883. ^
Die Höhe der Prozeßkosten.

Vorschlag des Vorsitzenden ernannten Subkommission von 5 Mitgliedern über¬
wiesen.

Die Subkommission hatte ohne Zweifel den besten Willen, die Sätze des
Entwurfs auf ein sachentsprechendes Maß zurückzuführen. Aber die Aufgabe
war nicht leicht. Die Aufstellung eines Systems dieser Art trägt schon kalku¬
latorische Schwierigkeiten in sich, welche nicht immer auf den ersten Wurf zu
überwinden gelingt. Nach langem Verhandeln und nach mehrfach versuchten,
aber als unbrauchbar befundenen Aufstellungen gelangte man endlich zu einer
kalkulatorisch untadelhafter, die von dem Negierungsentwurf nur wenig abwich.
Diese erhob die Subkommission zu ihrem Antrag. Es ist die jetzt im Gesetz
enthaltene Skala. Um unsern Lesern, die mit den Kostengesetzen nicht näher
bekannt sind, eine Anschauung davon zu geben, stellen wir hier drei Zahlen¬
reihen zusammen, von denen die erste die Wertklassen, die zweite die für diese
Wertklassen vorgeschlagenen Sätze des Regierungsentwurfs, die dritte die von
der Subkommission vorgeschlagenen Sätze bezeichnet. (Sämtliche Zahlen be¬
deuten Mark.)



Die Subkommission ließ also die Sätze der beiden ersten Klassen unverändert,
verminderte aber die Sätze der folgenden Klassen in der Art, daß sie in der
18. Klasse, statt wie der Regierungsentwurf bei 98, bei 90 anlangte. Man
kann einen ungefähren Überblick, über solche Zahlenreihen gewinnen, wenn man
dieselben addirt und die gewonnenen Summen vergleicht. Thut man dies hier,
so ergiebt die Zahlenreihe des Regierungsentwurfs die Zahl 751,60, die Zahlen¬
reihe der Subkommission 682,50.

Die Arbeit der Subkommission wurde gegen Schluß der Verhandlungen
der schon tiefermüdeten Hauptkommission vorgelegt. Auf den Antrag des Ab¬
geordneten Marquardsen (Professor des Staatsrechts in Erlangen, national¬
liberal) wurde dieselbe sofort von der Kommission bloc angenommen.

Überhaupt schien bei der Mehrheit der Kommission nur eine sehr geringe
Neigung vorhanden zu sein, auf eine Minderung der Kosten ernstlich hinzu¬
wirken. Mehrere abmindernde Beschlüsse der ersten Lesung wurden bei der
Weiten Lesung wieder rückgängig gemacht. An einzelnen Punkten wurde sogar
eine Erhöhung der Kostensätze des Entwurfs vorgenommen. Für den Urkunden-
und Wechselprozeß wurden statt fünf Zehntel der vollen Gebühr, wie sie der
Entwurf vorschlug, sechs Zehntel gesetzt. Für eine zurückgenommene Privat¬
anklage, für welche der Entwurf eine Mark bestimmen wollte, wurden drei Mark


Grenzboten III. 1883. ^
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[0609] Die Höhe der Prozeßkosten. Vorschlag des Vorsitzenden ernannten Subkommission von 5 Mitgliedern über¬ wiesen. Die Subkommission hatte ohne Zweifel den besten Willen, die Sätze des Entwurfs auf ein sachentsprechendes Maß zurückzuführen. Aber die Aufgabe war nicht leicht. Die Aufstellung eines Systems dieser Art trägt schon kalku¬ latorische Schwierigkeiten in sich, welche nicht immer auf den ersten Wurf zu überwinden gelingt. Nach langem Verhandeln und nach mehrfach versuchten, aber als unbrauchbar befundenen Aufstellungen gelangte man endlich zu einer kalkulatorisch untadelhafter, die von dem Negierungsentwurf nur wenig abwich. Diese erhob die Subkommission zu ihrem Antrag. Es ist die jetzt im Gesetz enthaltene Skala. Um unsern Lesern, die mit den Kostengesetzen nicht näher bekannt sind, eine Anschauung davon zu geben, stellen wir hier drei Zahlen¬ reihen zusammen, von denen die erste die Wertklassen, die zweite die für diese Wertklassen vorgeschlagenen Sätze des Regierungsentwurfs, die dritte die von der Subkommission vorgeschlagenen Sätze bezeichnet. (Sämtliche Zahlen be¬ deuten Mark.) 20— 60 —120— 200300460660900 12,40 5,2091318243036 12,40 4,607,601116202632 1600— 2100 —2700— 34004300640067008200 4248 64606774318998 3844 60666263748190 Die Subkommission ließ also die Sätze der beiden ersten Klassen unverändert, verminderte aber die Sätze der folgenden Klassen in der Art, daß sie in der 18. Klasse, statt wie der Regierungsentwurf bei 98, bei 90 anlangte. Man kann einen ungefähren Überblick, über solche Zahlenreihen gewinnen, wenn man dieselben addirt und die gewonnenen Summen vergleicht. Thut man dies hier, so ergiebt die Zahlenreihe des Regierungsentwurfs die Zahl 751,60, die Zahlen¬ reihe der Subkommission 682,50. Die Arbeit der Subkommission wurde gegen Schluß der Verhandlungen der schon tiefermüdeten Hauptkommission vorgelegt. Auf den Antrag des Ab¬ geordneten Marquardsen (Professor des Staatsrechts in Erlangen, national¬ liberal) wurde dieselbe sofort von der Kommission bloc angenommen. Überhaupt schien bei der Mehrheit der Kommission nur eine sehr geringe Neigung vorhanden zu sein, auf eine Minderung der Kosten ernstlich hinzu¬ wirken. Mehrere abmindernde Beschlüsse der ersten Lesung wurden bei der Weiten Lesung wieder rückgängig gemacht. An einzelnen Punkten wurde sogar eine Erhöhung der Kostensätze des Entwurfs vorgenommen. Für den Urkunden- und Wechselprozeß wurden statt fünf Zehntel der vollen Gebühr, wie sie der Entwurf vorschlug, sechs Zehntel gesetzt. Für eine zurückgenommene Privat¬ anklage, für welche der Entwurf eine Mark bestimmen wollte, wurden drei Mark Grenzboten III. 1883. ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_153446/609>, abgerufen am 08.09.2024.