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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal.

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Glossen zu den modernen Arcditvestrebuugen.

einer Deputirten-Generalversammlung nach Worcester berufen worden war,
um eine Norm für die königliche Abgabe zu finden) um diese Zeit jährlich
5000 Mark Silber, ohne die außerordentlichen Auflagen, an die königliche
Kasse zahlen mußte, wuchs doch der jüdische Reichtum in der bedenklichsten
Weise, und es erschien notwendig, diesen Reichtum statistisch festzustellen, was
auf Anordnung des Königs seit 1262 geschah, worauf die Juden sich erboten,
freiwillig 1000 Pfund Silber zu zahlen, wenn ihnen zugesichert würde, daß
binnen drei Jahren keine weitere Steuererhöhung erfolge.*) Inzwischen
griff aber das Kreditiustitut so sehr um sich und über seine Grenzen hinaus,
es bedrohte so sehr die eigentliche Landesbevölkeruug, daß im Jahre 1270 durch
ein weiteres Gesetz den Juden der Immobiliarbesitz verboten und daß ange¬
ordnet werden mußte, daß die bereits erworbenen Immobilien zum Schätzungs¬
wert an die frühern Besitzer zurückzugeben seien. Auch erschien die moralische
Einwirkung des Kreditinstituts auf die Bevölkerung so bedenklich, daß den Juden
verboten wurde, christliche weibliche Dienstboten zu halten.*) Nicht minder mußte
sehr streng gegen die Münzbeschneiderei und Falschmünzerei -- worin das
Kreditinstitut damals Ersatz für Banknoten und Wechselreiterei suchte --
eingeschritten werden; bis endlich im Jahre 1290 die öffentliche Meinung so
'nächtig und die Unzuträglichkeiten des bestehenden Kreditsystems so arg
geworden waren, daß das Kreditinstitnt aufgelöst, mit andern Worten,
daß die Juden das Land gänzlich verlassen mußten, und zwar unter Streichung
ihrer Forderungen und unter Rückgabe der darauf haftenden Pfänder. Erst
seit 1655 hat man die Juden in England wieder zugelassen.

Ähnlich ist der Verlauf der Kreditnot, sowie die Entwicklung des mittel¬
alterlichen Kreditwesens in Frankreich gewesen. Man sah sich auch hier, der
kanonischen Zinsfreiheit der Juden gegenüber, schon früh zu Beschränkungen, be¬
sonders hinsichtlich der Zinshöhe und des Pfandwesens sowie des Mobiliar-




*) Auch der Börscnabgeordnete für Frankfurt bot im deutschen Reichstage die Kapital-
"ntensteuer, damit nur keine Börsensteuer auferlegt werde. Das Interesse des "Kredit-
Instituts bietet viele feine -- Saiten.
*) Dieses Verbot erscheint fast gleichzeitig in ganz Europa; es erging 1270 in Frank¬
reich, und eine Kirchenversnmmlung zu Wien erließ 1267 das gleiche Verbot, "da der Über¬
mut der Juden so hoch gestiegen ist, daß selbst die Reinheit des christlichen Lebenswandels
durch sie verletzt wird."'. . Im Jahre 1882 erfrechten sich die Frankfurter Börsenjuden
Baß und Herz -- bekannt durch Einführung der Bukarester Loose --, einem ihrer christ¬
lichen Bediensteten den Kirchenbesuch zu verbieten. Und im Jahre 1883 brach ein Frank¬
furter Jude einem christlichen Mädchen sein Eheversprechen, weil -- seine Verwandten eine
gemischte Ehe nicht gestatteten! Es ist offenbar ein bedeutsames Zeichen der langsam an¬
schwellenden Reaktion gegen die Krcditfrcchhcit, daß das Schwurgericht die Betroffene, welche
nun ihrerseits auf den Wortbrüchigen geschossen hatte, freilich ohne ihn zu verletzen (um
1V. Juli 1883), freisprach. Man sieht, das Kreditinstitut entwickelt sich auch nach der mo¬
ralische Seite hin ähnlich wie im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert.
Glossen zu den modernen Arcditvestrebuugen.

einer Deputirten-Generalversammlung nach Worcester berufen worden war,
um eine Norm für die königliche Abgabe zu finden) um diese Zeit jährlich
5000 Mark Silber, ohne die außerordentlichen Auflagen, an die königliche
Kasse zahlen mußte, wuchs doch der jüdische Reichtum in der bedenklichsten
Weise, und es erschien notwendig, diesen Reichtum statistisch festzustellen, was
auf Anordnung des Königs seit 1262 geschah, worauf die Juden sich erboten,
freiwillig 1000 Pfund Silber zu zahlen, wenn ihnen zugesichert würde, daß
binnen drei Jahren keine weitere Steuererhöhung erfolge.*) Inzwischen
griff aber das Kreditiustitut so sehr um sich und über seine Grenzen hinaus,
es bedrohte so sehr die eigentliche Landesbevölkeruug, daß im Jahre 1270 durch
ein weiteres Gesetz den Juden der Immobiliarbesitz verboten und daß ange¬
ordnet werden mußte, daß die bereits erworbenen Immobilien zum Schätzungs¬
wert an die frühern Besitzer zurückzugeben seien. Auch erschien die moralische
Einwirkung des Kreditinstituts auf die Bevölkerung so bedenklich, daß den Juden
verboten wurde, christliche weibliche Dienstboten zu halten.*) Nicht minder mußte
sehr streng gegen die Münzbeschneiderei und Falschmünzerei — worin das
Kreditinstitut damals Ersatz für Banknoten und Wechselreiterei suchte —
eingeschritten werden; bis endlich im Jahre 1290 die öffentliche Meinung so
'nächtig und die Unzuträglichkeiten des bestehenden Kreditsystems so arg
geworden waren, daß das Kreditinstitnt aufgelöst, mit andern Worten,
daß die Juden das Land gänzlich verlassen mußten, und zwar unter Streichung
ihrer Forderungen und unter Rückgabe der darauf haftenden Pfänder. Erst
seit 1655 hat man die Juden in England wieder zugelassen.

Ähnlich ist der Verlauf der Kreditnot, sowie die Entwicklung des mittel¬
alterlichen Kreditwesens in Frankreich gewesen. Man sah sich auch hier, der
kanonischen Zinsfreiheit der Juden gegenüber, schon früh zu Beschränkungen, be¬
sonders hinsichtlich der Zinshöhe und des Pfandwesens sowie des Mobiliar-




*) Auch der Börscnabgeordnete für Frankfurt bot im deutschen Reichstage die Kapital-
«ntensteuer, damit nur keine Börsensteuer auferlegt werde. Das Interesse des „Kredit-
Instituts bietet viele feine — Saiten.
*) Dieses Verbot erscheint fast gleichzeitig in ganz Europa; es erging 1270 in Frank¬
reich, und eine Kirchenversnmmlung zu Wien erließ 1267 das gleiche Verbot, „da der Über¬
mut der Juden so hoch gestiegen ist, daß selbst die Reinheit des christlichen Lebenswandels
durch sie verletzt wird."'. . Im Jahre 1882 erfrechten sich die Frankfurter Börsenjuden
Baß und Herz — bekannt durch Einführung der Bukarester Loose —, einem ihrer christ¬
lichen Bediensteten den Kirchenbesuch zu verbieten. Und im Jahre 1883 brach ein Frank¬
furter Jude einem christlichen Mädchen sein Eheversprechen, weil — seine Verwandten eine
gemischte Ehe nicht gestatteten! Es ist offenbar ein bedeutsames Zeichen der langsam an¬
schwellenden Reaktion gegen die Krcditfrcchhcit, daß das Schwurgericht die Betroffene, welche
nun ihrerseits auf den Wortbrüchigen geschossen hatte, freilich ohne ihn zu verletzen (um
1V. Juli 1883), freisprach. Man sieht, das Kreditinstitut entwickelt sich auch nach der mo¬
ralische Seite hin ähnlich wie im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_153446/291>, abgerufen am 08.09.2024.