Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

Auspeitschen nicht abschreckten, wenn unter der Herrschaft dieser Strafen die Ver¬
brechen nicht bloß quantitativ, sondern auch in ihrer Scheußlichkeit sich mehrten, wie
will man da behaupten, daß eine Rückkehr zu einer ähnlichen milderen Vollziehung
der Strafe, z. B. Anheften der Photographie des Missetäters an einen Schand¬
pfahl, den Menschen, der ein Verbrechen unentdeckt zu begehen hofft, abschrecken
werde? Die Geschichte des Verbrechens und des Strafrechts zeigt, daß es ein
ehernes Gesetz ist: Je brutaler die Strafe, desto brutaler wird das Verbrechen!

Nicht sowohl die Strafe -- sagt Schwarze -- als die Wahrscheinlichkeit
der Entdeckung und Habhaftwerdung des Thäters ist es, welche vorzugsweise
abschreckende Wirkung äußert, Wohl selten wird der Thäter davon ausgehen,
daß er entdeckt und bestraft werde. Es ist unzweifelhaft, daß in dem Thäter
die Furcht vor der Polizei mächtiger wirkt als die Furcht vor dem Straf¬
gerichte, Eine entschiedene, wachsame und in ihrer Wirksamkeit nicht zu sehr
eingeschränkte Polizei, die den Beweis liefert, daß sie in der Entdeckung des
Thäters geschickt und erfolgreich operirt, verhindert mehr Verbrechen als alle
Abschreckung durch die Strafe, Die rasche und entschiedene Verfolgung der
Spuren der That und des Thäters ist der Schrecken der Verbrecherwelt. Alle
Erfindungen der Neuzeit werden von den Verbrechern zur Vollführung ihrer
Thaten, zur Verbergung und zum Vorteile der Gegenstände des Verbrechens
und zur Beförderung der Flucht benutzt; aber die Verfolgung des Thäters wird
in vielfacher Beziehung beschränkt und aufgehalten, weil man der Behörde die
gleichen Mittel nicht gestattet oder sie dieselben nicht ausreichend verwertet.

Nun fehlt es allerdings nicht an Fällen, daß Verbrechen von dem Thäter
in der Absicht begangen werden, damit er wieder in die Strafanstalt hinein¬
komme, und daraus wird der Beweis hergeleitet, daß die Strafanstalt keinen
abschreckenden Einfluß mehr ausübe. Der Grund hiervon ist aber keineswegs
dem Strafvollzuge oder übel angebrachter Humanität zur Last zu legen. Man
muß vielmehr zwei Kategorie" von Verbrechern unterscheiden. Es giebt eine
Klasse von Sträflinge", die wiederholt rückfällig sind und jedesmal nach kurzem
Aufenthalt in der Freiheit wieder ein Verbrechen begehen, um in die Straf¬
anstalt aufgenommen zu werden. Es sind das energielose, verkommene Subjekte,
welche zu faul sind, um sich nach Arbeit umzusehen und bei gefundener Arbeit
fleißig zu sein. Unter dem Zwange der Anstalt arbeiten sie ruhig und ordent¬
lich. Für Essen, Trinken, Nachtlager brauche" sie nicht zu sorgen; weitere Be¬
dürfnisse kennen sie nicht. Sie sagen: Hier bin ich wieder in meiner Ordnung.
Verwahrloste Erziehung und infolge davon Ausschweifungen aller Art sind meist
die Ursache ihrer moralischen und physischen Verkommenheit. Glaubt man, daß
solche Leute durch eine noch so harte Vollziehung der Strafe sich vor den Rück-
fällen abschrecken lassen würden?

Die andre Klasse der Sträflinge umfaßt solche, die "ach überstandener
Strafe de" redlichen Willen mitbringen, zu arbeiten und ihr ehrliches Brot zu
verdienen, denen aber die Arbeit versagt wird, und zwar deshalb, weil sie aus
dem Gefängnis kommen. Allenthalben von den Arbeitgebern zurückgewiesen,
von den Gemeindegliedern mit Hohn und Verachtung behandelt, bei ihren Ver¬
suche", mit ander" Leuten i" Berührung zu treten, mißtrauisch beobachtet, sind
sie nicht imstande, durch Arbeit ihr Brot sich zu erwerben, sodaß sie schließlich
wieder stehlen und unter Thränen und Schluchze" eingestehen, daß sie die strengste
Strafhaft erträglicher finden als ein solches Leben in der Freiheit. Wer wollte
solche elende Kreaturen noch hungern lassen und prügeln? Auch Mittelstedt


Auspeitschen nicht abschreckten, wenn unter der Herrschaft dieser Strafen die Ver¬
brechen nicht bloß quantitativ, sondern auch in ihrer Scheußlichkeit sich mehrten, wie
will man da behaupten, daß eine Rückkehr zu einer ähnlichen milderen Vollziehung
der Strafe, z. B. Anheften der Photographie des Missetäters an einen Schand¬
pfahl, den Menschen, der ein Verbrechen unentdeckt zu begehen hofft, abschrecken
werde? Die Geschichte des Verbrechens und des Strafrechts zeigt, daß es ein
ehernes Gesetz ist: Je brutaler die Strafe, desto brutaler wird das Verbrechen!

Nicht sowohl die Strafe — sagt Schwarze — als die Wahrscheinlichkeit
der Entdeckung und Habhaftwerdung des Thäters ist es, welche vorzugsweise
abschreckende Wirkung äußert, Wohl selten wird der Thäter davon ausgehen,
daß er entdeckt und bestraft werde. Es ist unzweifelhaft, daß in dem Thäter
die Furcht vor der Polizei mächtiger wirkt als die Furcht vor dem Straf¬
gerichte, Eine entschiedene, wachsame und in ihrer Wirksamkeit nicht zu sehr
eingeschränkte Polizei, die den Beweis liefert, daß sie in der Entdeckung des
Thäters geschickt und erfolgreich operirt, verhindert mehr Verbrechen als alle
Abschreckung durch die Strafe, Die rasche und entschiedene Verfolgung der
Spuren der That und des Thäters ist der Schrecken der Verbrecherwelt. Alle
Erfindungen der Neuzeit werden von den Verbrechern zur Vollführung ihrer
Thaten, zur Verbergung und zum Vorteile der Gegenstände des Verbrechens
und zur Beförderung der Flucht benutzt; aber die Verfolgung des Thäters wird
in vielfacher Beziehung beschränkt und aufgehalten, weil man der Behörde die
gleichen Mittel nicht gestattet oder sie dieselben nicht ausreichend verwertet.

Nun fehlt es allerdings nicht an Fällen, daß Verbrechen von dem Thäter
in der Absicht begangen werden, damit er wieder in die Strafanstalt hinein¬
komme, und daraus wird der Beweis hergeleitet, daß die Strafanstalt keinen
abschreckenden Einfluß mehr ausübe. Der Grund hiervon ist aber keineswegs
dem Strafvollzuge oder übel angebrachter Humanität zur Last zu legen. Man
muß vielmehr zwei Kategorie» von Verbrechern unterscheiden. Es giebt eine
Klasse von Sträflinge», die wiederholt rückfällig sind und jedesmal nach kurzem
Aufenthalt in der Freiheit wieder ein Verbrechen begehen, um in die Straf¬
anstalt aufgenommen zu werden. Es sind das energielose, verkommene Subjekte,
welche zu faul sind, um sich nach Arbeit umzusehen und bei gefundener Arbeit
fleißig zu sein. Unter dem Zwange der Anstalt arbeiten sie ruhig und ordent¬
lich. Für Essen, Trinken, Nachtlager brauche» sie nicht zu sorgen; weitere Be¬
dürfnisse kennen sie nicht. Sie sagen: Hier bin ich wieder in meiner Ordnung.
Verwahrloste Erziehung und infolge davon Ausschweifungen aller Art sind meist
die Ursache ihrer moralischen und physischen Verkommenheit. Glaubt man, daß
solche Leute durch eine noch so harte Vollziehung der Strafe sich vor den Rück-
fällen abschrecken lassen würden?

Die andre Klasse der Sträflinge umfaßt solche, die »ach überstandener
Strafe de» redlichen Willen mitbringen, zu arbeiten und ihr ehrliches Brot zu
verdienen, denen aber die Arbeit versagt wird, und zwar deshalb, weil sie aus
dem Gefängnis kommen. Allenthalben von den Arbeitgebern zurückgewiesen,
von den Gemeindegliedern mit Hohn und Verachtung behandelt, bei ihren Ver¬
suche», mit ander» Leuten i» Berührung zu treten, mißtrauisch beobachtet, sind
sie nicht imstande, durch Arbeit ihr Brot sich zu erwerben, sodaß sie schließlich
wieder stehlen und unter Thränen und Schluchze» eingestehen, daß sie die strengste
Strafhaft erträglicher finden als ein solches Leben in der Freiheit. Wer wollte
solche elende Kreaturen noch hungern lassen und prügeln? Auch Mittelstedt


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0264" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/153013"/>
          <fw type="header" place="top"/><lb/>
          <p xml:id="ID_1034" prev="#ID_1033"> Auspeitschen nicht abschreckten, wenn unter der Herrschaft dieser Strafen die Ver¬<lb/>
brechen nicht bloß quantitativ, sondern auch in ihrer Scheußlichkeit sich mehrten, wie<lb/>
will man da behaupten, daß eine Rückkehr zu einer ähnlichen milderen Vollziehung<lb/>
der Strafe, z. B. Anheften der Photographie des Missetäters an einen Schand¬<lb/>
pfahl, den Menschen, der ein Verbrechen unentdeckt zu begehen hofft, abschrecken<lb/>
werde? Die Geschichte des Verbrechens und des Strafrechts zeigt, daß es ein<lb/>
ehernes Gesetz ist: Je brutaler die Strafe, desto brutaler wird das Verbrechen!</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1035"> Nicht sowohl die Strafe &#x2014; sagt Schwarze &#x2014; als die Wahrscheinlichkeit<lb/>
der Entdeckung und Habhaftwerdung des Thäters ist es, welche vorzugsweise<lb/>
abschreckende Wirkung äußert, Wohl selten wird der Thäter davon ausgehen,<lb/>
daß er entdeckt und bestraft werde. Es ist unzweifelhaft, daß in dem Thäter<lb/>
die Furcht vor der Polizei mächtiger wirkt als die Furcht vor dem Straf¬<lb/>
gerichte, Eine entschiedene, wachsame und in ihrer Wirksamkeit nicht zu sehr<lb/>
eingeschränkte Polizei, die den Beweis liefert, daß sie in der Entdeckung des<lb/>
Thäters geschickt und erfolgreich operirt, verhindert mehr Verbrechen als alle<lb/>
Abschreckung durch die Strafe, Die rasche und entschiedene Verfolgung der<lb/>
Spuren der That und des Thäters ist der Schrecken der Verbrecherwelt. Alle<lb/>
Erfindungen der Neuzeit werden von den Verbrechern zur Vollführung ihrer<lb/>
Thaten, zur Verbergung und zum Vorteile der Gegenstände des Verbrechens<lb/>
und zur Beförderung der Flucht benutzt; aber die Verfolgung des Thäters wird<lb/>
in vielfacher Beziehung beschränkt und aufgehalten, weil man der Behörde die<lb/>
gleichen Mittel nicht gestattet oder sie dieselben nicht ausreichend verwertet.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1036"> Nun fehlt es allerdings nicht an Fällen, daß Verbrechen von dem Thäter<lb/>
in der Absicht begangen werden, damit er wieder in die Strafanstalt hinein¬<lb/>
komme, und daraus wird der Beweis hergeleitet, daß die Strafanstalt keinen<lb/>
abschreckenden Einfluß mehr ausübe. Der Grund hiervon ist aber keineswegs<lb/>
dem Strafvollzuge oder übel angebrachter Humanität zur Last zu legen. Man<lb/>
muß vielmehr zwei Kategorie» von Verbrechern unterscheiden. Es giebt eine<lb/>
Klasse von Sträflinge», die wiederholt rückfällig sind und jedesmal nach kurzem<lb/>
Aufenthalt in der Freiheit wieder ein Verbrechen begehen, um in die Straf¬<lb/>
anstalt aufgenommen zu werden. Es sind das energielose, verkommene Subjekte,<lb/>
welche zu faul sind, um sich nach Arbeit umzusehen und bei gefundener Arbeit<lb/>
fleißig zu sein. Unter dem Zwange der Anstalt arbeiten sie ruhig und ordent¬<lb/>
lich. Für Essen, Trinken, Nachtlager brauche» sie nicht zu sorgen; weitere Be¬<lb/>
dürfnisse kennen sie nicht. Sie sagen: Hier bin ich wieder in meiner Ordnung.<lb/>
Verwahrloste Erziehung und infolge davon Ausschweifungen aller Art sind meist<lb/>
die Ursache ihrer moralischen und physischen Verkommenheit. Glaubt man, daß<lb/>
solche Leute durch eine noch so harte Vollziehung der Strafe sich vor den Rück-<lb/>
fällen abschrecken lassen würden?</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1037" next="#ID_1038"> Die andre Klasse der Sträflinge umfaßt solche, die »ach überstandener<lb/>
Strafe de» redlichen Willen mitbringen, zu arbeiten und ihr ehrliches Brot zu<lb/>
verdienen, denen aber die Arbeit versagt wird, und zwar deshalb, weil sie aus<lb/>
dem Gefängnis kommen. Allenthalben von den Arbeitgebern zurückgewiesen,<lb/>
von den Gemeindegliedern mit Hohn und Verachtung behandelt, bei ihren Ver¬<lb/>
suche», mit ander» Leuten i» Berührung zu treten, mißtrauisch beobachtet, sind<lb/>
sie nicht imstande, durch Arbeit ihr Brot sich zu erwerben, sodaß sie schließlich<lb/>
wieder stehlen und unter Thränen und Schluchze» eingestehen, daß sie die strengste<lb/>
Strafhaft erträglicher finden als ein solches Leben in der Freiheit. Wer wollte<lb/>
solche elende Kreaturen noch hungern lassen und prügeln? Auch Mittelstedt</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0264] Auspeitschen nicht abschreckten, wenn unter der Herrschaft dieser Strafen die Ver¬ brechen nicht bloß quantitativ, sondern auch in ihrer Scheußlichkeit sich mehrten, wie will man da behaupten, daß eine Rückkehr zu einer ähnlichen milderen Vollziehung der Strafe, z. B. Anheften der Photographie des Missetäters an einen Schand¬ pfahl, den Menschen, der ein Verbrechen unentdeckt zu begehen hofft, abschrecken werde? Die Geschichte des Verbrechens und des Strafrechts zeigt, daß es ein ehernes Gesetz ist: Je brutaler die Strafe, desto brutaler wird das Verbrechen! Nicht sowohl die Strafe — sagt Schwarze — als die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung und Habhaftwerdung des Thäters ist es, welche vorzugsweise abschreckende Wirkung äußert, Wohl selten wird der Thäter davon ausgehen, daß er entdeckt und bestraft werde. Es ist unzweifelhaft, daß in dem Thäter die Furcht vor der Polizei mächtiger wirkt als die Furcht vor dem Straf¬ gerichte, Eine entschiedene, wachsame und in ihrer Wirksamkeit nicht zu sehr eingeschränkte Polizei, die den Beweis liefert, daß sie in der Entdeckung des Thäters geschickt und erfolgreich operirt, verhindert mehr Verbrechen als alle Abschreckung durch die Strafe, Die rasche und entschiedene Verfolgung der Spuren der That und des Thäters ist der Schrecken der Verbrecherwelt. Alle Erfindungen der Neuzeit werden von den Verbrechern zur Vollführung ihrer Thaten, zur Verbergung und zum Vorteile der Gegenstände des Verbrechens und zur Beförderung der Flucht benutzt; aber die Verfolgung des Thäters wird in vielfacher Beziehung beschränkt und aufgehalten, weil man der Behörde die gleichen Mittel nicht gestattet oder sie dieselben nicht ausreichend verwertet. Nun fehlt es allerdings nicht an Fällen, daß Verbrechen von dem Thäter in der Absicht begangen werden, damit er wieder in die Strafanstalt hinein¬ komme, und daraus wird der Beweis hergeleitet, daß die Strafanstalt keinen abschreckenden Einfluß mehr ausübe. Der Grund hiervon ist aber keineswegs dem Strafvollzuge oder übel angebrachter Humanität zur Last zu legen. Man muß vielmehr zwei Kategorie» von Verbrechern unterscheiden. Es giebt eine Klasse von Sträflinge», die wiederholt rückfällig sind und jedesmal nach kurzem Aufenthalt in der Freiheit wieder ein Verbrechen begehen, um in die Straf¬ anstalt aufgenommen zu werden. Es sind das energielose, verkommene Subjekte, welche zu faul sind, um sich nach Arbeit umzusehen und bei gefundener Arbeit fleißig zu sein. Unter dem Zwange der Anstalt arbeiten sie ruhig und ordent¬ lich. Für Essen, Trinken, Nachtlager brauche» sie nicht zu sorgen; weitere Be¬ dürfnisse kennen sie nicht. Sie sagen: Hier bin ich wieder in meiner Ordnung. Verwahrloste Erziehung und infolge davon Ausschweifungen aller Art sind meist die Ursache ihrer moralischen und physischen Verkommenheit. Glaubt man, daß solche Leute durch eine noch so harte Vollziehung der Strafe sich vor den Rück- fällen abschrecken lassen würden? Die andre Klasse der Sträflinge umfaßt solche, die »ach überstandener Strafe de» redlichen Willen mitbringen, zu arbeiten und ihr ehrliches Brot zu verdienen, denen aber die Arbeit versagt wird, und zwar deshalb, weil sie aus dem Gefängnis kommen. Allenthalben von den Arbeitgebern zurückgewiesen, von den Gemeindegliedern mit Hohn und Verachtung behandelt, bei ihren Ver¬ suche», mit ander» Leuten i» Berührung zu treten, mißtrauisch beobachtet, sind sie nicht imstande, durch Arbeit ihr Brot sich zu erwerben, sodaß sie schließlich wieder stehlen und unter Thränen und Schluchze» eingestehen, daß sie die strengste Strafhaft erträglicher finden als ein solches Leben in der Freiheit. Wer wollte solche elende Kreaturen noch hungern lassen und prügeln? Auch Mittelstedt

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/264
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/264>, abgerufen am 01.10.2024.