Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.Die Kriegsmacht der österreichisch-ungarischen Monarchie. it Spannung richtet sich gegenwärtig die allgemeine Aufmerksam¬ Nach den Ereignissen des Jahres 1866 vollzog sich in dem mächtigen Kaiser¬ Den Oberbefehl über die gestimmte bewaffnete Macht des Reiches führt Grenzboten I. 1882. S4
Die Kriegsmacht der österreichisch-ungarischen Monarchie. it Spannung richtet sich gegenwärtig die allgemeine Aufmerksam¬ Nach den Ereignissen des Jahres 1866 vollzog sich in dem mächtigen Kaiser¬ Den Oberbefehl über die gestimmte bewaffnete Macht des Reiches führt Grenzboten I. 1882. S4
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[Abbildung]
Die Kriegsmacht
der österreichisch-ungarischen Monarchie.
it Spannung richtet sich gegenwärtig die allgemeine Aufmerksam¬
keit nach jenem südlichsten Zipfel der deutschen Hälfte des öster¬
reichischen Kaiserstaates, wo ein aufrührerischer Stamm zum
zweitenmale den Gesetzen des Landes den Gehorsam verweigert.
Wenn auch die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die öster¬
reichischen Truppen in kürzester Frist die Flammen des Aufstandes ersticken
werden, so ist doch die Möglichkeit eines weiter um sich greifenden Brandes,
geschürt durch die Hetzereien pnnslavistischer Agitatoren, nicht ausgeschlossen, und
es erscheint aus diesem Grunde nicht uninteressant, einen Blick auf die Zu¬
sammensetzung und die Stärke der Wehrkraft unseres verbündeten Nachbarstaates
zu werfen.
Nach den Ereignissen des Jahres 1866 vollzog sich in dem mächtigen Kaiser¬
reiche an der Donau neben einer völligen Umgestaltung aller innern politischen
Verhältnisse auch eine durchgreifende Reorganisation auf dem Gebiete des Heer¬
wesens. Doch blieb glücklicherweise dem politischen Dualismus der beiden Rcichs-
hälften gegenüber der eigentliche Kern der Armee, die Linie, als einheitliches
Ganze bestehen, wenn auch diese innere Zusammengehörigkeit nicht ans dem
ganzen Gebiete der Wchrverfassung gewahrt worden ist..
Den Oberbefehl über die gestimmte bewaffnete Macht des Reiches führt
der Kaiser in eigner Person. An der Spitze der umfangreichen, mit den Per¬
sonalien des Offizierkorps zusammenhängenden Geschäfte steht als Vorstand der
militärischen Kanzlei des Kaisers ein Generaladjutant, dem zugleich die Ver¬
mittlung mit dem Neichskriegsministerinm obliegt. Naturgemäß muß derselbe
Grenzboten I. 1882. S4
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