Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal.Aus dein englischen Parlamente. entschlvssenheit oder in dem Glauben, andre seien im Begriffe zu sprechen, den Wenn einem Mitgliede das Wort erteilt ist, so soll es uicht über beliebige Kein Mitglied soll zweimal über dieselbe Frage sprechen, ausgenommen, Aus dein englischen Parlamente. entschlvssenheit oder in dem Glauben, andre seien im Begriffe zu sprechen, den Wenn einem Mitgliede das Wort erteilt ist, so soll es uicht über beliebige Kein Mitglied soll zweimal über dieselbe Frage sprechen, ausgenommen, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0262" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/194240"/> <fw type="header" place="top"> Aus dein englischen Parlamente.</fw><lb/> <p xml:id="ID_954" prev="#ID_953"> entschlvssenheit oder in dem Glauben, andre seien im Begriffe zu sprechen, den<lb/> Sprecher bis zur Fragestellung gelangen läßt, ohne sich von seinein Sitze zu<lb/> erheben, und dann muß mau noch gehört werden, auch wenn die Annahme des<lb/> Antrages schon erfolgt ist. Ist dagegen derselbe abgelehnt worden, so ist die<lb/> Gelegenheit, sich über ihn zu äußern, vorüber. Wenn mehrere Abgeordnete zu¬<lb/> gleich sich zum Reden erheben, so erteilt der Sprecher demjenigen das Wort,<lb/> dessen Aufstehen er zuerst bemerkt hat. Hat er übersehen, daß jemand sich eher<lb/> erhoben hat, so wird er gewöhnlich durch Stimmen ans dem Hanse darauf auf¬<lb/> merksam gemacht, und wenn sich dem viele Abgeordneten anschließen, so pflegt<lb/> der vom Sprecher aufgerufene in der Regel auf die Priorität zu verzichten.<lb/> Geschieht dies uicht, so fragt der Sprecher das Haus: „Welches Mitglied hat<lb/> sich zuerst erhoben?" oder: „Welches Mitglied soll zunächst reden?" und es<lb/> wird darüber abgestimmt. Bei Wiederaufnahme einer vertagten Debatte (unser<lb/> Fall) hat der, welcher die Vertagung beantragt hat, zunächst das Wort; doch<lb/> kaun er stillschweigend darauf verzichten.</p><lb/> <p xml:id="ID_955"> Wenn einem Mitgliede das Wort erteilt ist, so soll es uicht über beliebige<lb/> Dinge, vielmehr uur über den zur Verhandlung stehenden Gegenstand, über<lb/> einen Antrag, den es selbst stellen will, oder zur Geschäftsordnung sprechen.<lb/> Weicht es hiervon ab, so setzt es sich der Unterbrechung durch den Ruf Hruzstion<lb/> (zur Sache) aus. Werden augenscheinlich unerhebliche Dinge vorgebracht, so<lb/> bemerkt der Sprecher dein Abgeordneten, er solle zur Sache sprechen. Ob eine<lb/> Sache erheblich ist, ist nicht immer sofort zu erkennen, aber oft veranlaßt Er¬<lb/> müdung und Ungeduld mich langer Debatte Mitglieder zu der Mahnung Huostivn.<lb/> Solche Unterbrechung ist indeß ordnungswidrig und wird, falls es thunlich,<lb/> von: Sprecher durch den Ordnungsruf zurückgewiesen. Oft aber wird dies da¬<lb/> durch unmöglich, daß die Unterbrechung des Redners von vielen zugleich erfolgt<lb/> und die Partei des letztern sich in tumultuarischer Weise gegen sie äußert, und<lb/> dann kommt es gewöhnlich zur Vertagung der Debatte. Früher ließ man un¬<lb/> erhebliche Reden über Vertagungsanträge unbeschränkt zu, da sie für Ausnahmen<lb/> von der Regel angesehen wurden. Später versuchte der Sprecher eine größere<lb/> Strenge einzuführen. Er forderte die Redner auf, ihre Bemerkungen zu solchen<lb/> Antrügen ans die dem Hause gerade vorliegende Frage zu beschränken, d. h. auf<lb/> die, ob das Haus sich vertagen solle oder nicht. Die Versammlung lehnte das<lb/> jedoch ab, es wollte „seine Mitglieder nicht der Gelegenheit berauben, mit Ab¬<lb/> weichung von der Tagesordnung allgemeine Debatten herbeizuführen," und so<lb/> blieb es, wenn Vertaguugsauträge besprochen wurden, bei einer Breite der Dis¬<lb/> kussion, die sich nicht selten zu unbequemster Zeitverschwendung steigerte.</p><lb/> <p xml:id="ID_956" next="#ID_957"> Kein Mitglied soll zweimal über dieselbe Frage sprechen, ausgenommen,<lb/> um ein Mißverständnis in Betreff eines Teils feiner Rede aufzuklären, um zu<lb/> Ende der Debatte zu replizireu und schließlich im Ausschüsse, wo jeder über<lb/> eine Sache so oft und so lange sich auslassen kann, als er für gut findet. Die</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0262]
Aus dein englischen Parlamente.
entschlvssenheit oder in dem Glauben, andre seien im Begriffe zu sprechen, den
Sprecher bis zur Fragestellung gelangen läßt, ohne sich von seinein Sitze zu
erheben, und dann muß mau noch gehört werden, auch wenn die Annahme des
Antrages schon erfolgt ist. Ist dagegen derselbe abgelehnt worden, so ist die
Gelegenheit, sich über ihn zu äußern, vorüber. Wenn mehrere Abgeordnete zu¬
gleich sich zum Reden erheben, so erteilt der Sprecher demjenigen das Wort,
dessen Aufstehen er zuerst bemerkt hat. Hat er übersehen, daß jemand sich eher
erhoben hat, so wird er gewöhnlich durch Stimmen ans dem Hanse darauf auf¬
merksam gemacht, und wenn sich dem viele Abgeordneten anschließen, so pflegt
der vom Sprecher aufgerufene in der Regel auf die Priorität zu verzichten.
Geschieht dies uicht, so fragt der Sprecher das Haus: „Welches Mitglied hat
sich zuerst erhoben?" oder: „Welches Mitglied soll zunächst reden?" und es
wird darüber abgestimmt. Bei Wiederaufnahme einer vertagten Debatte (unser
Fall) hat der, welcher die Vertagung beantragt hat, zunächst das Wort; doch
kaun er stillschweigend darauf verzichten.
Wenn einem Mitgliede das Wort erteilt ist, so soll es uicht über beliebige
Dinge, vielmehr uur über den zur Verhandlung stehenden Gegenstand, über
einen Antrag, den es selbst stellen will, oder zur Geschäftsordnung sprechen.
Weicht es hiervon ab, so setzt es sich der Unterbrechung durch den Ruf Hruzstion
(zur Sache) aus. Werden augenscheinlich unerhebliche Dinge vorgebracht, so
bemerkt der Sprecher dein Abgeordneten, er solle zur Sache sprechen. Ob eine
Sache erheblich ist, ist nicht immer sofort zu erkennen, aber oft veranlaßt Er¬
müdung und Ungeduld mich langer Debatte Mitglieder zu der Mahnung Huostivn.
Solche Unterbrechung ist indeß ordnungswidrig und wird, falls es thunlich,
von: Sprecher durch den Ordnungsruf zurückgewiesen. Oft aber wird dies da¬
durch unmöglich, daß die Unterbrechung des Redners von vielen zugleich erfolgt
und die Partei des letztern sich in tumultuarischer Weise gegen sie äußert, und
dann kommt es gewöhnlich zur Vertagung der Debatte. Früher ließ man un¬
erhebliche Reden über Vertagungsanträge unbeschränkt zu, da sie für Ausnahmen
von der Regel angesehen wurden. Später versuchte der Sprecher eine größere
Strenge einzuführen. Er forderte die Redner auf, ihre Bemerkungen zu solchen
Antrügen ans die dem Hause gerade vorliegende Frage zu beschränken, d. h. auf
die, ob das Haus sich vertagen solle oder nicht. Die Versammlung lehnte das
jedoch ab, es wollte „seine Mitglieder nicht der Gelegenheit berauben, mit Ab¬
weichung von der Tagesordnung allgemeine Debatten herbeizuführen," und so
blieb es, wenn Vertaguugsauträge besprochen wurden, bei einer Breite der Dis¬
kussion, die sich nicht selten zu unbequemster Zeitverschwendung steigerte.
Kein Mitglied soll zweimal über dieselbe Frage sprechen, ausgenommen,
um ein Mißverständnis in Betreff eines Teils feiner Rede aufzuklären, um zu
Ende der Debatte zu replizireu und schließlich im Ausschüsse, wo jeder über
eine Sache so oft und so lange sich auslassen kann, als er für gut findet. Die
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |