Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.Eduard von Hartiimnu als Politiker. dehnung der obligatorischen Versicherung auf die ländlichen Arbeiter wird bei der Die Unfallversicherung ist nur ein Bruchtheil der gesammten Versichernngs- Zur Deckung der VersicheruugSkosten sind drittens die Stadtgemeinden und Eduard von Hartiimnu als Politiker. dehnung der obligatorischen Versicherung auf die ländlichen Arbeiter wird bei der Die Unfallversicherung ist nur ein Bruchtheil der gesammten Versichernngs- Zur Deckung der VersicheruugSkosten sind drittens die Stadtgemeinden und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0543" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/151265"/> <fw type="header" place="top"> Eduard von Hartiimnu als Politiker.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1762" prev="#ID_1761"> dehnung der obligatorischen Versicherung auf die ländlichen Arbeiter wird bei der<lb/> Wiedcrvorlegnng des betreffenden Gesetzentwurfs zweifellos stattfinden, und einer<lb/> solchen wird bald eine Erweiterung folgen, welche die Arbeiter des gewerblichen<lb/> Kleinbetriebs einschließt. „Der Gedanke, daß der Staat seine Bürger zwingen könne,<lb/> sich zum Vortheile der Actionäre einer Privatversicherungsgesellschaft zu ver¬<lb/> sichern, ist widersinnig, nur eine Versicherung ans Gegenseitigkeit, bei welcher die<lb/> Gewinne keinem andern als dem Versicherten zu Gute kvmmme», kann obliga¬<lb/> torisch gemacht werden. Jede Anstalt arbeitet relativ um so billiger, je größer<lb/> ihr Geschäftskreis ist, jede Gegenseitigkeitsanstalt arbeitet außerdem um so gleich¬<lb/> mäßiger und gefahrloser, je größer ihre Wirkungssphäre ist. Darum muß die<lb/> Gegenseitigkeitsversicherung ganz Deutschland unifassen. Nur eine reichsfeind¬<lb/> liche Gesinnung kann durch Zersplitterung der einen Reichsanstalt in viele Staats¬<lb/> anstalten die Versicherung theurer und risikanter machen wollen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1763"> Die Unfallversicherung ist nur ein Bruchtheil der gesammten Versichernngs-<lb/> zweige; dieselben müssen sich auch auf Krankheit, Alter und Tod erstrecken. „Die<lb/> Parteien, welche deu Staatszuschuß zur Unfallversicherung verweigerten, thaten<lb/> dies mit dem Bewußtsein, daß sie so am wirksamsten die Ausdehnung der Zwangs¬<lb/> versicherung auf andre Gebiete verhinderten, und die Regierung, die dem Ge¬<lb/> setze nach Beseitigung des Staatszuschusses die Sanction verweigerte, that dies,<lb/> weil dieses Bruchstück nur als typische Vorarbeit zur Lösung der ganzen Frage<lb/> Werth besaß, und weil dieser Werth durch Streichung des Staatszuschusses ver¬<lb/> nichtet wurde. Die für das ganze Versicherungsgebiet erforderlichen Beiträge<lb/> machen einen so bedeutenden Bruchtheil des Lohnes der Arbeiter aus, daß an<lb/> eine sofortige directe Erhebung derselben vom Lohne nicht zu denken ist." . . .<lb/> Sie müssen zwar einen Theil derselben zahlen, damit sie das Bewußtsein di-<lb/> recter Leistungen haben, es darf aber nur ein sehr kleiner Theil sein, wenn<lb/> sie nicht überlastet werden sollen, und so müssen zunächst die Arbeitgeber eben¬<lb/> falls zu Beiträgen herangezogen werden. Dies ist nichts anderes, als eine ihnen<lb/> vom Staate auferlegte Lohnerhöhung, und die werden sie aus eigner Tasche be¬<lb/> willigen, wenn es die Lage der Industrie erlaubt; gestattet sie es dagegen nicht,<lb/> so werden sie die Arbeitslöhne um den gleichen Betrag heruntersetzen. „Im<lb/> ersteren Falle zahlen sie eine Summe aus dem Gcschästsgewinn, welche die Ar¬<lb/> beiter sich (durch Strikes) als Lohnerhöhung hätten erkämpfen können; im letz¬<lb/> teren Falle eine Summe, die sie durch Lohnherabsctzung aufbringen----Hieraus<lb/> folgt, daß auch den Arbeitgebern eine Beitragspflicht nur in mäßigem Umfange<lb/> auferlegt werden darf, wen» nicht sofort der Kampf um die Lohnhöhe dadurch<lb/> eröffnet werden soll, der nnr entweder mit der Abwälzung der Lasten auf die Arbeiter<lb/> oder mit der internationalen Concurrenzuufähigteit der Industrie enden kann."</p><lb/> <p xml:id="ID_1764" next="#ID_1765"> Zur Deckung der VersicheruugSkosten sind drittens die Stadtgemeinden und<lb/> Landarmenverbände ins Ange zu fassen, da sie selbst dann von der Versicherung<lb/> Vortheil haben, wenn sie zu derselben die ganze Differenz zwischen ihrem jetzigen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0543]
Eduard von Hartiimnu als Politiker.
dehnung der obligatorischen Versicherung auf die ländlichen Arbeiter wird bei der
Wiedcrvorlegnng des betreffenden Gesetzentwurfs zweifellos stattfinden, und einer
solchen wird bald eine Erweiterung folgen, welche die Arbeiter des gewerblichen
Kleinbetriebs einschließt. „Der Gedanke, daß der Staat seine Bürger zwingen könne,
sich zum Vortheile der Actionäre einer Privatversicherungsgesellschaft zu ver¬
sichern, ist widersinnig, nur eine Versicherung ans Gegenseitigkeit, bei welcher die
Gewinne keinem andern als dem Versicherten zu Gute kvmmme», kann obliga¬
torisch gemacht werden. Jede Anstalt arbeitet relativ um so billiger, je größer
ihr Geschäftskreis ist, jede Gegenseitigkeitsanstalt arbeitet außerdem um so gleich¬
mäßiger und gefahrloser, je größer ihre Wirkungssphäre ist. Darum muß die
Gegenseitigkeitsversicherung ganz Deutschland unifassen. Nur eine reichsfeind¬
liche Gesinnung kann durch Zersplitterung der einen Reichsanstalt in viele Staats¬
anstalten die Versicherung theurer und risikanter machen wollen."
Die Unfallversicherung ist nur ein Bruchtheil der gesammten Versichernngs-
zweige; dieselben müssen sich auch auf Krankheit, Alter und Tod erstrecken. „Die
Parteien, welche deu Staatszuschuß zur Unfallversicherung verweigerten, thaten
dies mit dem Bewußtsein, daß sie so am wirksamsten die Ausdehnung der Zwangs¬
versicherung auf andre Gebiete verhinderten, und die Regierung, die dem Ge¬
setze nach Beseitigung des Staatszuschusses die Sanction verweigerte, that dies,
weil dieses Bruchstück nur als typische Vorarbeit zur Lösung der ganzen Frage
Werth besaß, und weil dieser Werth durch Streichung des Staatszuschusses ver¬
nichtet wurde. Die für das ganze Versicherungsgebiet erforderlichen Beiträge
machen einen so bedeutenden Bruchtheil des Lohnes der Arbeiter aus, daß an
eine sofortige directe Erhebung derselben vom Lohne nicht zu denken ist." . . .
Sie müssen zwar einen Theil derselben zahlen, damit sie das Bewußtsein di-
recter Leistungen haben, es darf aber nur ein sehr kleiner Theil sein, wenn
sie nicht überlastet werden sollen, und so müssen zunächst die Arbeitgeber eben¬
falls zu Beiträgen herangezogen werden. Dies ist nichts anderes, als eine ihnen
vom Staate auferlegte Lohnerhöhung, und die werden sie aus eigner Tasche be¬
willigen, wenn es die Lage der Industrie erlaubt; gestattet sie es dagegen nicht,
so werden sie die Arbeitslöhne um den gleichen Betrag heruntersetzen. „Im
ersteren Falle zahlen sie eine Summe aus dem Gcschästsgewinn, welche die Ar¬
beiter sich (durch Strikes) als Lohnerhöhung hätten erkämpfen können; im letz¬
teren Falle eine Summe, die sie durch Lohnherabsctzung aufbringen----Hieraus
folgt, daß auch den Arbeitgebern eine Beitragspflicht nur in mäßigem Umfange
auferlegt werden darf, wen» nicht sofort der Kampf um die Lohnhöhe dadurch
eröffnet werden soll, der nnr entweder mit der Abwälzung der Lasten auf die Arbeiter
oder mit der internationalen Concurrenzuufähigteit der Industrie enden kann."
Zur Deckung der VersicheruugSkosten sind drittens die Stadtgemeinden und
Landarmenverbände ins Ange zu fassen, da sie selbst dann von der Versicherung
Vortheil haben, wenn sie zu derselben die ganze Differenz zwischen ihrem jetzigen
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