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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Politische Rückblicke und Ausblicke.

beizutreten. Bismarck erklärte auf diese Mittheilungen, man werde Preußischerseits,
nachdem man sich überzeugt, daß ein derartiges Vorgehen Frankreichs den Inter¬
essen der preußischen Katholiken entspreche, den Eindruck desselben zu verstärken
bemüht sein. Er wußte aber jetzt bestimmt, daß die französische Regierung aller¬
dings Besorgnis; wegen der Folgen des Concils empfand, sich aber vor ernstem
und entschiedenem Auftreten scheute und zu gemeinsamem Handeln mit andern
Mächten nicht geneigt war.

Anders stand es nun in München. Hier zeigte sich Graf Bray zu solche:"
Handeln bereit, indem er an die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung dachte,
daß die Regierungen durch Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas gegen den
Widerspruch einer Minorität von Bischöfen die ökumenische und autoritative Be¬
deutung des Concils für beeinträchtigt und den durch Coucordate gesicherten Rechts-
zustand der letztern dadurch für aufgehoben erachten würden. Er wollte jedoch,
daß Oesterreich sich an dieser Erklärung betheilige. Graf Beust ging aber darauf
nicht ein, da er glaubte, wenn die Erklärung der Regierungen in Rom erfolgt
sei, werde ein einmüthiger Beschluß des Concils kommen, an den die Regierungen
dann gebunden sein würden. Man sah infolge dessen, daß auch vou Wien ein
kräftiger Widerstand gegen das Vorgehen der Curie in dieser Angelegenheit nicht
zu erwarten war.

Die Stellung, die Preußen diesen Thatsachen gegenüber in der Sache nun
einnahm, läßt sich etwa folgendermaßen ausdrücken. Preußen ist eine Protestan¬
tische Macht und als solche nicht berufen, sich dem Concile gegenüber in die erste
Reihe zu stellen. Es muß die Initiative zunächst den katholischen Regierungen
überlassen, die am meisten bedroht sind. Wollen diese sie nicht ergreifen, so fragt
es sich weiter: Welchen Weg werden fernerhin die Bischöfe der Minorität ein¬
schlagen? Die nächste Zukunft wird das beantworten. Entschließen sich die katho¬
lischen Mächte zu Schritten gegen die Tendenzen der Mehrheit des Concils, so
wird Preußen diesen Schritten folgen, falls es sie in Uebereinstimmung mit den
Interessen seiner katholischen Unterthanen findet. Mit andern Worten: sich als
vorderster in die Bresche zu stürzen, hat Preußen unter allen Mächten die wenigste
Verpflichtung. Das einzige Verfahren, das sich ihm empfiehlt, ist, daß es sich ent¬
hält, sich direct und in eignem Namen um den Päpstlichen Stuhl oder sein Concil
zu wenden, dagegen energisch jedem Versuch an die Seite tritt, der von katho¬
lischen Elementen - Regierungen oder Bischöfen -- in der Absicht unternommen
wird, die Verfassung der katholischen Kirche vor Rechtsbrüchen und den kirchlichen
und staatlichen Frieden vor Störungen zu schützen. Wahren die Bischöfe die Ver¬
fassung ihrer Kirche, das bischöfliche Recht und den Frieden zwischen Staat und
Kirche durch unerschrocknen und unwandelbaren Einspruch gegen die Zumuthungen
der ultramontanen Partei ans dem Concile, so können sie zuversichtlich hoffen, daß
auch die Preußische Regierung ihnen kräftige Unterstützung angedeihen lassen wird.
Die Bereitwilligkeit dazu wurde sowohl den katholischen Regierungen als den Bi¬
schöfen in unzweideutiger Weise ausgesprochen. Dabei wurde ihnen angedeutet,
daß "tiefgreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie
sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartci angestrebt worden, nicht
ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staate und damit auf ihre
eigne Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden."

Bismarck wies in der betreffenden Instruction bereits deutlich auf die Grund¬
gedanken der spätern kirchenpolitischen Gesetzgebung hin, indem er sagte, wenn man
den bestehenden Organismus der Kirche und die anerkannte Stellung der Bischöfe


Politische Rückblicke und Ausblicke.

beizutreten. Bismarck erklärte auf diese Mittheilungen, man werde Preußischerseits,
nachdem man sich überzeugt, daß ein derartiges Vorgehen Frankreichs den Inter¬
essen der preußischen Katholiken entspreche, den Eindruck desselben zu verstärken
bemüht sein. Er wußte aber jetzt bestimmt, daß die französische Regierung aller¬
dings Besorgnis; wegen der Folgen des Concils empfand, sich aber vor ernstem
und entschiedenem Auftreten scheute und zu gemeinsamem Handeln mit andern
Mächten nicht geneigt war.

Anders stand es nun in München. Hier zeigte sich Graf Bray zu solche:»
Handeln bereit, indem er an die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung dachte,
daß die Regierungen durch Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas gegen den
Widerspruch einer Minorität von Bischöfen die ökumenische und autoritative Be¬
deutung des Concils für beeinträchtigt und den durch Coucordate gesicherten Rechts-
zustand der letztern dadurch für aufgehoben erachten würden. Er wollte jedoch,
daß Oesterreich sich an dieser Erklärung betheilige. Graf Beust ging aber darauf
nicht ein, da er glaubte, wenn die Erklärung der Regierungen in Rom erfolgt
sei, werde ein einmüthiger Beschluß des Concils kommen, an den die Regierungen
dann gebunden sein würden. Man sah infolge dessen, daß auch vou Wien ein
kräftiger Widerstand gegen das Vorgehen der Curie in dieser Angelegenheit nicht
zu erwarten war.

Die Stellung, die Preußen diesen Thatsachen gegenüber in der Sache nun
einnahm, läßt sich etwa folgendermaßen ausdrücken. Preußen ist eine Protestan¬
tische Macht und als solche nicht berufen, sich dem Concile gegenüber in die erste
Reihe zu stellen. Es muß die Initiative zunächst den katholischen Regierungen
überlassen, die am meisten bedroht sind. Wollen diese sie nicht ergreifen, so fragt
es sich weiter: Welchen Weg werden fernerhin die Bischöfe der Minorität ein¬
schlagen? Die nächste Zukunft wird das beantworten. Entschließen sich die katho¬
lischen Mächte zu Schritten gegen die Tendenzen der Mehrheit des Concils, so
wird Preußen diesen Schritten folgen, falls es sie in Uebereinstimmung mit den
Interessen seiner katholischen Unterthanen findet. Mit andern Worten: sich als
vorderster in die Bresche zu stürzen, hat Preußen unter allen Mächten die wenigste
Verpflichtung. Das einzige Verfahren, das sich ihm empfiehlt, ist, daß es sich ent¬
hält, sich direct und in eignem Namen um den Päpstlichen Stuhl oder sein Concil
zu wenden, dagegen energisch jedem Versuch an die Seite tritt, der von katho¬
lischen Elementen - Regierungen oder Bischöfen — in der Absicht unternommen
wird, die Verfassung der katholischen Kirche vor Rechtsbrüchen und den kirchlichen
und staatlichen Frieden vor Störungen zu schützen. Wahren die Bischöfe die Ver¬
fassung ihrer Kirche, das bischöfliche Recht und den Frieden zwischen Staat und
Kirche durch unerschrocknen und unwandelbaren Einspruch gegen die Zumuthungen
der ultramontanen Partei ans dem Concile, so können sie zuversichtlich hoffen, daß
auch die Preußische Regierung ihnen kräftige Unterstützung angedeihen lassen wird.
Die Bereitwilligkeit dazu wurde sowohl den katholischen Regierungen als den Bi¬
schöfen in unzweideutiger Weise ausgesprochen. Dabei wurde ihnen angedeutet,
daß „tiefgreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie
sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartci angestrebt worden, nicht
ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staate und damit auf ihre
eigne Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden."

Bismarck wies in der betreffenden Instruction bereits deutlich auf die Grund¬
gedanken der spätern kirchenpolitischen Gesetzgebung hin, indem er sagte, wenn man
den bestehenden Organismus der Kirche und die anerkannte Stellung der Bischöfe


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[0148] Politische Rückblicke und Ausblicke. beizutreten. Bismarck erklärte auf diese Mittheilungen, man werde Preußischerseits, nachdem man sich überzeugt, daß ein derartiges Vorgehen Frankreichs den Inter¬ essen der preußischen Katholiken entspreche, den Eindruck desselben zu verstärken bemüht sein. Er wußte aber jetzt bestimmt, daß die französische Regierung aller¬ dings Besorgnis; wegen der Folgen des Concils empfand, sich aber vor ernstem und entschiedenem Auftreten scheute und zu gemeinsamem Handeln mit andern Mächten nicht geneigt war. Anders stand es nun in München. Hier zeigte sich Graf Bray zu solche:» Handeln bereit, indem er an die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung dachte, daß die Regierungen durch Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas gegen den Widerspruch einer Minorität von Bischöfen die ökumenische und autoritative Be¬ deutung des Concils für beeinträchtigt und den durch Coucordate gesicherten Rechts- zustand der letztern dadurch für aufgehoben erachten würden. Er wollte jedoch, daß Oesterreich sich an dieser Erklärung betheilige. Graf Beust ging aber darauf nicht ein, da er glaubte, wenn die Erklärung der Regierungen in Rom erfolgt sei, werde ein einmüthiger Beschluß des Concils kommen, an den die Regierungen dann gebunden sein würden. Man sah infolge dessen, daß auch vou Wien ein kräftiger Widerstand gegen das Vorgehen der Curie in dieser Angelegenheit nicht zu erwarten war. Die Stellung, die Preußen diesen Thatsachen gegenüber in der Sache nun einnahm, läßt sich etwa folgendermaßen ausdrücken. Preußen ist eine Protestan¬ tische Macht und als solche nicht berufen, sich dem Concile gegenüber in die erste Reihe zu stellen. Es muß die Initiative zunächst den katholischen Regierungen überlassen, die am meisten bedroht sind. Wollen diese sie nicht ergreifen, so fragt es sich weiter: Welchen Weg werden fernerhin die Bischöfe der Minorität ein¬ schlagen? Die nächste Zukunft wird das beantworten. Entschließen sich die katho¬ lischen Mächte zu Schritten gegen die Tendenzen der Mehrheit des Concils, so wird Preußen diesen Schritten folgen, falls es sie in Uebereinstimmung mit den Interessen seiner katholischen Unterthanen findet. Mit andern Worten: sich als vorderster in die Bresche zu stürzen, hat Preußen unter allen Mächten die wenigste Verpflichtung. Das einzige Verfahren, das sich ihm empfiehlt, ist, daß es sich ent¬ hält, sich direct und in eignem Namen um den Päpstlichen Stuhl oder sein Concil zu wenden, dagegen energisch jedem Versuch an die Seite tritt, der von katho¬ lischen Elementen - Regierungen oder Bischöfen — in der Absicht unternommen wird, die Verfassung der katholischen Kirche vor Rechtsbrüchen und den kirchlichen und staatlichen Frieden vor Störungen zu schützen. Wahren die Bischöfe die Ver¬ fassung ihrer Kirche, das bischöfliche Recht und den Frieden zwischen Staat und Kirche durch unerschrocknen und unwandelbaren Einspruch gegen die Zumuthungen der ultramontanen Partei ans dem Concile, so können sie zuversichtlich hoffen, daß auch die Preußische Regierung ihnen kräftige Unterstützung angedeihen lassen wird. Die Bereitwilligkeit dazu wurde sowohl den katholischen Regierungen als den Bi¬ schöfen in unzweideutiger Weise ausgesprochen. Dabei wurde ihnen angedeutet, daß „tiefgreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartci angestrebt worden, nicht ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staate und damit auf ihre eigne Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden." Bismarck wies in der betreffenden Instruction bereits deutlich auf die Grund¬ gedanken der spätern kirchenpolitischen Gesetzgebung hin, indem er sagte, wenn man den bestehenden Organismus der Kirche und die anerkannte Stellung der Bischöfe

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/148>, abgerufen am 15.01.2025.