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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal.

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Rümelin über die deutschen Schulen.

s ist i
mmer ein großer Genuß, einen Aufsatz von Rttmelin zu
lesen, und so haben wir auch mit freudiger Spannung die kürz¬
lich erschienene neue Folge seiner "Reden und Aufsätze"*) zur Hand
genommen. Aber wie hoch gespannt auch unsre Erwartungen
waren, sie sind in nichts getäuscht worden. Welch eine seltene
Allseitigkeit offenbart sich doch in allem, was der Kanzler der
Universität Tübingen schreibt! Rümelin ist Jurist, Philosoph, Staatsmann. Sta¬
tistiker, und auf allen diesen Gebieten bewährt er sich als ein origineller Denker.
Ihm hat die Masse des Stoffes die Schwungkraft des Geistes nicht gelähmt, frei
beherrscht er, was er sich erworben, und in eminent klarer Weise entwickelt er
seine Ansichten. Dabei liebt er es, unbeirrt durch die Strömungen der Gegen¬
wart, herrschenden Anschauungen entgegenzutreten, mit Vorliebe weist er nach,
daß allgemein geglaubtes ganz unbegründet oder wenigstens eine halbe Wahr¬
heit sei und das Gegentheil ganz sicher die vollste Beachtung verdiene, und dabei
führt er seinen Beweis ohne große Fülle der Worte, in so durchsichtig klarer,
überzeugender Sprache, daß bei dem Leser oft genug das Gefühl zurückbleibt,
daß eigentlich alles, was Rümelin sagt, so einfach sei, daß man sich wun¬
dern müsse, wie nicht schon längst die ganze Welt auf denselben Gedanken ge¬
kommen.

Wir heben aus dem reichen Schatze, den die vorliegenden Aufsätze bilden,
vor allen den ersten Aufsatz hervor: "Zur katholischen Kirchenfrage," in welchem
Rümelin von der Thätigkeit, die er als würtembergischer Cultusminister im In¬
teresse des Friedens zwischen Staat und Kirche entfaltet hat, ausgeht und aus¬
führlich die jetzt viel behandelte Frage eines Uebereinkommens zwischen den beiden
Gewalten bespricht. Selbstverständlich stimmt er nicht in die müde gehetzte Phrase
vom Wege nach Canossa ein. Seine Ansicht ist, daß in irgend welcher Form
ein Abkommen gefunden werden müsse, und daß die beste Möglichkeit in dem
System der Punttationen bestehe. Zugleich aber verhehlt er sich uicht die Schwierig¬
keiten, welche der Ausführung eines jeden Schrittes in dieser Richtung entgegen¬
stehen. Sie liegen nach seiner Meinung in der Nöthigung zu parlamentarischer
Behandlung, da hier ueben der durchschnittlichen Unwissenheit in kirchcnrechtlichen
Dingen noch alle möglichen subjectiven Gesichtspunkte, Vorurtheile des Glaubens
wie des Unglaubens, bewußter und unbewußter Confessionalismus mitwirken
und die schon mit dem Parteiwesen gegebenen sonstigen Schwierigkeiten noch ins
unberechenbare verstärken.

Im zweiten Aufsätze greift Rümelin die Einführung des allgemeinen,
gleichen, directen, geheimen Wahlrechts in die Reichsverfassung an. Er nennt
sie mit Recht einen gewagten und unheilvollen Schritt. Denn die wichtigsten
Entscheidungen dürften nicht in die Hand von Massenwahlen gelegt werden, die
von stets wechselnden Stimmungen beherrscht würden, von jeder Zufälligkeit
abhingen und sich bis zuletzt der Berechnung entzögen. Eine Aenderung des
Wahlgesetzes glaubt er freilich vorläufig noch nicht hoffen zu dürfen. "Dazu



*) Roben und Aufsätze. Neue Folge. Von Gustav Rümelin, .Kanzler der Uni¬
versität Tübingen. Freiburg i. B. und Tübingen. Akademische Verlagsbuchhandlung von
I. C. B. Mohr sPaul Siebeck), 1881.
Rümelin über die deutschen Schulen.

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mmer ein großer Genuß, einen Aufsatz von Rttmelin zu
lesen, und so haben wir auch mit freudiger Spannung die kürz¬
lich erschienene neue Folge seiner „Reden und Aufsätze"*) zur Hand
genommen. Aber wie hoch gespannt auch unsre Erwartungen
waren, sie sind in nichts getäuscht worden. Welch eine seltene
Allseitigkeit offenbart sich doch in allem, was der Kanzler der
Universität Tübingen schreibt! Rümelin ist Jurist, Philosoph, Staatsmann. Sta¬
tistiker, und auf allen diesen Gebieten bewährt er sich als ein origineller Denker.
Ihm hat die Masse des Stoffes die Schwungkraft des Geistes nicht gelähmt, frei
beherrscht er, was er sich erworben, und in eminent klarer Weise entwickelt er
seine Ansichten. Dabei liebt er es, unbeirrt durch die Strömungen der Gegen¬
wart, herrschenden Anschauungen entgegenzutreten, mit Vorliebe weist er nach,
daß allgemein geglaubtes ganz unbegründet oder wenigstens eine halbe Wahr¬
heit sei und das Gegentheil ganz sicher die vollste Beachtung verdiene, und dabei
führt er seinen Beweis ohne große Fülle der Worte, in so durchsichtig klarer,
überzeugender Sprache, daß bei dem Leser oft genug das Gefühl zurückbleibt,
daß eigentlich alles, was Rümelin sagt, so einfach sei, daß man sich wun¬
dern müsse, wie nicht schon längst die ganze Welt auf denselben Gedanken ge¬
kommen.

Wir heben aus dem reichen Schatze, den die vorliegenden Aufsätze bilden,
vor allen den ersten Aufsatz hervor: „Zur katholischen Kirchenfrage," in welchem
Rümelin von der Thätigkeit, die er als würtembergischer Cultusminister im In¬
teresse des Friedens zwischen Staat und Kirche entfaltet hat, ausgeht und aus¬
führlich die jetzt viel behandelte Frage eines Uebereinkommens zwischen den beiden
Gewalten bespricht. Selbstverständlich stimmt er nicht in die müde gehetzte Phrase
vom Wege nach Canossa ein. Seine Ansicht ist, daß in irgend welcher Form
ein Abkommen gefunden werden müsse, und daß die beste Möglichkeit in dem
System der Punttationen bestehe. Zugleich aber verhehlt er sich uicht die Schwierig¬
keiten, welche der Ausführung eines jeden Schrittes in dieser Richtung entgegen¬
stehen. Sie liegen nach seiner Meinung in der Nöthigung zu parlamentarischer
Behandlung, da hier ueben der durchschnittlichen Unwissenheit in kirchcnrechtlichen
Dingen noch alle möglichen subjectiven Gesichtspunkte, Vorurtheile des Glaubens
wie des Unglaubens, bewußter und unbewußter Confessionalismus mitwirken
und die schon mit dem Parteiwesen gegebenen sonstigen Schwierigkeiten noch ins
unberechenbare verstärken.

Im zweiten Aufsätze greift Rümelin die Einführung des allgemeinen,
gleichen, directen, geheimen Wahlrechts in die Reichsverfassung an. Er nennt
sie mit Recht einen gewagten und unheilvollen Schritt. Denn die wichtigsten
Entscheidungen dürften nicht in die Hand von Massenwahlen gelegt werden, die
von stets wechselnden Stimmungen beherrscht würden, von jeder Zufälligkeit
abhingen und sich bis zuletzt der Berechnung entzögen. Eine Aenderung des
Wahlgesetzes glaubt er freilich vorläufig noch nicht hoffen zu dürfen. „Dazu



*) Roben und Aufsätze. Neue Folge. Von Gustav Rümelin, .Kanzler der Uni¬
versität Tübingen. Freiburg i. B. und Tübingen. Akademische Verlagsbuchhandlung von
I. C. B. Mohr sPaul Siebeck), 1881.
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[0431] Rümelin über die deutschen Schulen. s ist i mmer ein großer Genuß, einen Aufsatz von Rttmelin zu lesen, und so haben wir auch mit freudiger Spannung die kürz¬ lich erschienene neue Folge seiner „Reden und Aufsätze"*) zur Hand genommen. Aber wie hoch gespannt auch unsre Erwartungen waren, sie sind in nichts getäuscht worden. Welch eine seltene Allseitigkeit offenbart sich doch in allem, was der Kanzler der Universität Tübingen schreibt! Rümelin ist Jurist, Philosoph, Staatsmann. Sta¬ tistiker, und auf allen diesen Gebieten bewährt er sich als ein origineller Denker. Ihm hat die Masse des Stoffes die Schwungkraft des Geistes nicht gelähmt, frei beherrscht er, was er sich erworben, und in eminent klarer Weise entwickelt er seine Ansichten. Dabei liebt er es, unbeirrt durch die Strömungen der Gegen¬ wart, herrschenden Anschauungen entgegenzutreten, mit Vorliebe weist er nach, daß allgemein geglaubtes ganz unbegründet oder wenigstens eine halbe Wahr¬ heit sei und das Gegentheil ganz sicher die vollste Beachtung verdiene, und dabei führt er seinen Beweis ohne große Fülle der Worte, in so durchsichtig klarer, überzeugender Sprache, daß bei dem Leser oft genug das Gefühl zurückbleibt, daß eigentlich alles, was Rümelin sagt, so einfach sei, daß man sich wun¬ dern müsse, wie nicht schon längst die ganze Welt auf denselben Gedanken ge¬ kommen. Wir heben aus dem reichen Schatze, den die vorliegenden Aufsätze bilden, vor allen den ersten Aufsatz hervor: „Zur katholischen Kirchenfrage," in welchem Rümelin von der Thätigkeit, die er als würtembergischer Cultusminister im In¬ teresse des Friedens zwischen Staat und Kirche entfaltet hat, ausgeht und aus¬ führlich die jetzt viel behandelte Frage eines Uebereinkommens zwischen den beiden Gewalten bespricht. Selbstverständlich stimmt er nicht in die müde gehetzte Phrase vom Wege nach Canossa ein. Seine Ansicht ist, daß in irgend welcher Form ein Abkommen gefunden werden müsse, und daß die beste Möglichkeit in dem System der Punttationen bestehe. Zugleich aber verhehlt er sich uicht die Schwierig¬ keiten, welche der Ausführung eines jeden Schrittes in dieser Richtung entgegen¬ stehen. Sie liegen nach seiner Meinung in der Nöthigung zu parlamentarischer Behandlung, da hier ueben der durchschnittlichen Unwissenheit in kirchcnrechtlichen Dingen noch alle möglichen subjectiven Gesichtspunkte, Vorurtheile des Glaubens wie des Unglaubens, bewußter und unbewußter Confessionalismus mitwirken und die schon mit dem Parteiwesen gegebenen sonstigen Schwierigkeiten noch ins unberechenbare verstärken. Im zweiten Aufsätze greift Rümelin die Einführung des allgemeinen, gleichen, directen, geheimen Wahlrechts in die Reichsverfassung an. Er nennt sie mit Recht einen gewagten und unheilvollen Schritt. Denn die wichtigsten Entscheidungen dürften nicht in die Hand von Massenwahlen gelegt werden, die von stets wechselnden Stimmungen beherrscht würden, von jeder Zufälligkeit abhingen und sich bis zuletzt der Berechnung entzögen. Eine Aenderung des Wahlgesetzes glaubt er freilich vorläufig noch nicht hoffen zu dürfen. „Dazu *) Roben und Aufsätze. Neue Folge. Von Gustav Rümelin, .Kanzler der Uni¬ versität Tübingen. Freiburg i. B. und Tübingen. Akademische Verlagsbuchhandlung von I. C. B. Mohr sPaul Siebeck), 1881.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157968/431>, abgerufen am 01.09.2024.