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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal.

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Die Entwicklung der Feudalitcit und das deutsche 'Kriegswesen im frühen ZNittelalter.

zugsweise die stets reise- und kriegsbereite Gefolgschaft zusammen, die als Ge¬
sinde oder Degen bezeichnet wird, und diesem Berufe entspricht auch der häufig
für sie vorkommende Ausdruck KsäsinM.*) Die "xtiNinn dagegen werde" ge¬
wöhnlich als die Mannen, die knallen" des großen Grundherrn aufgeführt/'^)
Beide Klassen aber stehen in der "lökemsio des Mächtigen; d, h. er betrachtet
Beleidigungen seiner Schutzbefvhlnen als ihm -
selbst angethan und rächt die Nu
bill; er gewährt ihnen Schutz gegen Gewaltthat, stellt ihnen vor Gericht Eides-
Helfer zur Seite, stattet sie im Bedttrfnißfalle für den Kriegszug mit Rüstung
und Mundvorrath aus und führt sie dem Grafen zu, der den Heerbann fordert.
Aber er läßt mich nicht selten so viele seiner Mannen, Hmstalden und Hörigen
zurück, als ihm gut dünkt, und da dies überall und oft in großem Umfange ge-
schah, so hatte es eine wesentliche Schwächung der Heere zur Folge, während
sich gleichzeitig die Beziehungen des Königs zu einem nicht unbedeutenden Theile
der Gemeiufreien merklich lockerten.

Je mehr der Grundbesitz sich min in einzelnen Händen sammelte, um so
mehr trat für die Großgrundbesitzer, gerade wie einst in römischer Zeit, auch
wieder das Bedürfniß ein, Theile ihres Eigenthums zur Steigerung ihres
politischen Einflusses um ergebne Männer, vor allem also an Glieder ihrer per¬
sönliche" Gefolgschaft zu "verleihen." Die alte Form des römischen Premriums
(vgl. oben S. 100) erneute sich; der besitzlose Gefolgsmann bat um ein Benefieimn,
der reiche Herr gewährte es gegen bestimmte Leistungen, und so ergab sich ein
bequemes Mittel, das rein persönliche Treueverhältniß zwischen den. Gefolge
Herrn und den wichtigern Gliedern seines Geleits durch eine dingliche Basis noch
sichrer zu begründen und zu befestigen.

Um eben die Zeit, da sowohl Güterübcrtragungen der Gcmeinfreicn an
die Mächtigern, die üinäornm p-M-oÄ-rin, als Belehrungen von Gefolgs¬
männern, also die Vertheilnng von Benesieien, häufig wurden, kommt für die
Glieder der Privatgefolgschaften eine Bezeichnung in Gebrauch, welche in der
Folge von großer Wichtigkeit wurde, die Bezeichnung Vassnll. Die Wurzel
dieses Wortes ist das keltische A'vn-s, und dies bedeutet, genau wie das althoch¬
deutsche tluzMir sowohl junger Mann als Diener oder Held.^) Bor dem Aus-





*) NsiatiM ist eines Stammes mit böse --- Eile. Es bezeichnet also den Eilenden,
den Voden, wie Gasindns und Reisiger.
Homo ----- Murr, Dienstmnnn. Die uralte Wnrzelocrwaudtschaft mit Marius -niedrig,
unterwürfig, luimblo, klingt durch, und aus jenem Iromo sind denn auch KomaBnin, IwmmaAn
Huldigung, Dienstpflicht abgeleitet worden.
"'") Die älteste Form, z.B. im nlamanuischcn und im salischen Gesetze (ca. 460), ist
VKslM"), Die romanische Sprache vertauschte dann, unter Anlehnung an das keltische Adjectiv
"v"s"ol ---- dienend, das einfache oss mit dem klangvollern ohn"U und zwar mit der Neben¬
bedeutung tapfrer Mann; daher v"MsIIng'o --- Tapferkeit. Eine Ableitung ist das franz.
vaslvt ^- Kunppe. In der lox L-üivir bezeichnet v-tssns offenbar uoch einen Unfreien; denn
das Wergeld eines Vnssen beträgt nur 30solidi; aber diese alte Bedeutung wandelte sich,
Grenzbvte" til. 1881. I'I
Die Entwicklung der Feudalitcit und das deutsche 'Kriegswesen im frühen ZNittelalter.

zugsweise die stets reise- und kriegsbereite Gefolgschaft zusammen, die als Ge¬
sinde oder Degen bezeichnet wird, und diesem Berufe entspricht auch der häufig
für sie vorkommende Ausdruck KsäsinM.*) Die «xtiNinn dagegen werde« ge¬
wöhnlich als die Mannen, die knallen« des großen Grundherrn aufgeführt/'^)
Beide Klassen aber stehen in der «lökemsio des Mächtigen; d, h. er betrachtet
Beleidigungen seiner Schutzbefvhlnen als ihm -
selbst angethan und rächt die Nu
bill; er gewährt ihnen Schutz gegen Gewaltthat, stellt ihnen vor Gericht Eides-
Helfer zur Seite, stattet sie im Bedttrfnißfalle für den Kriegszug mit Rüstung
und Mundvorrath aus und führt sie dem Grafen zu, der den Heerbann fordert.
Aber er läßt mich nicht selten so viele seiner Mannen, Hmstalden und Hörigen
zurück, als ihm gut dünkt, und da dies überall und oft in großem Umfange ge-
schah, so hatte es eine wesentliche Schwächung der Heere zur Folge, während
sich gleichzeitig die Beziehungen des Königs zu einem nicht unbedeutenden Theile
der Gemeiufreien merklich lockerten.

Je mehr der Grundbesitz sich min in einzelnen Händen sammelte, um so
mehr trat für die Großgrundbesitzer, gerade wie einst in römischer Zeit, auch
wieder das Bedürfniß ein, Theile ihres Eigenthums zur Steigerung ihres
politischen Einflusses um ergebne Männer, vor allem also an Glieder ihrer per¬
sönliche» Gefolgschaft zu „verleihen." Die alte Form des römischen Premriums
(vgl. oben S. 100) erneute sich; der besitzlose Gefolgsmann bat um ein Benefieimn,
der reiche Herr gewährte es gegen bestimmte Leistungen, und so ergab sich ein
bequemes Mittel, das rein persönliche Treueverhältniß zwischen den. Gefolge
Herrn und den wichtigern Gliedern seines Geleits durch eine dingliche Basis noch
sichrer zu begründen und zu befestigen.

Um eben die Zeit, da sowohl Güterübcrtragungen der Gcmeinfreicn an
die Mächtigern, die üinäornm p-M-oÄ-rin, als Belehrungen von Gefolgs¬
männern, also die Vertheilnng von Benesieien, häufig wurden, kommt für die
Glieder der Privatgefolgschaften eine Bezeichnung in Gebrauch, welche in der
Folge von großer Wichtigkeit wurde, die Bezeichnung Vassnll. Die Wurzel
dieses Wortes ist das keltische A'vn-s, und dies bedeutet, genau wie das althoch¬
deutsche tluzMir sowohl junger Mann als Diener oder Held.^) Bor dem Aus-





*) NsiatiM ist eines Stammes mit böse --- Eile. Es bezeichnet also den Eilenden,
den Voden, wie Gasindns und Reisiger.
Homo ----- Murr, Dienstmnnn. Die uralte Wnrzelocrwaudtschaft mit Marius -niedrig,
unterwürfig, luimblo, klingt durch, und aus jenem Iromo sind denn auch KomaBnin, IwmmaAn
Huldigung, Dienstpflicht abgeleitet worden.
"'") Die älteste Form, z.B. im nlamanuischcn und im salischen Gesetze (ca. 460), ist
VKslM»), Die romanische Sprache vertauschte dann, unter Anlehnung an das keltische Adjectiv
«v»s»ol ---- dienend, das einfache oss mit dem klangvollern ohn»U und zwar mit der Neben¬
bedeutung tapfrer Mann; daher v»MsIIng'o --- Tapferkeit. Eine Ableitung ist das franz.
vaslvt ^- Kunppe. In der lox L-üivir bezeichnet v-tssns offenbar uoch einen Unfreien; denn
das Wergeld eines Vnssen beträgt nur 30solidi; aber diese alte Bedeutung wandelte sich,
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157968/113>, abgerufen am 01.09.2024.