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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal.

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Die Entwicklung der Fondcilita't und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittolalter.

und auch Childerich war, sofern er sich nicht allein auf sein Hccrgeleit zu stützen
vermochte, noch durchaus abhängig von der Abstimmung auf dem viuuxus umrlis.
Chlodowcch aber erhob sich zum Herr" in weiten Reichsgebiete", über welche seit
einem halben Jahrtausend die absolute monarchische Gewalt der römischen Kaiser
geherrscht hatte; er gebot von den Küsten des Westmecres bis zum Jnn und
zur Eins; was war natürlicher als eine bedeutende Steigerung der bisher so
beschränkten germanischen Königsmacht? Die Mernwinger griffen auch nach dieser
Seite entschlossen zu. Bald hört die freie Entscheidung der Volksversammlung
über die Zulässigkeit einer Kriegsfahrt auf. Der König beruft das Hcervolk
lediglich dazu in das Märzlager, um es zu mustern und ihm den schon gefaßten
Beschluß zu verkündigen. Zugleich erfolgt die gesetzliche Feststellung eines be¬
stimmten Alters für den Beginn der Waffenpflicht und die einer Strafe, des
Königsbannes,*) für die Verletzung jener Pflicht. Schon im zwölften Lebens¬
jahre schwor jeder Freie, gleichviel welchen Stammes oder Standes er war, also
mich der Romane, den: Könige einen Treueid (leuäesiunio), der ihn verpflichtete,
dem Aufgebote zu folgen; sogar die Lider, die freigelassucu Knechte, waren davon
nicht ausgenommen. Durch diesen Treueid wurde der Jüngling zum lsuäos,
zum Eingeschworncn; denn lsucloni heißt im Keltischen einen Eid leisten. Hervor¬
ragende Männer des königlichen Comitats, die eoinitö" oder Grafen,^') schälkelen
in den jetzt zu Verwaltungsbezirken ausgebildeten Gauen, legten genaue Stamm¬
rollen der Wehrpflichtigen an, boten die Mannschaft zum Kriege auf und führten
sie der Reichsfahne zu. Der König war somit oberster Kriegsherr; die alte
Wehrmannei war umgewandelt in den Heerbann (ImribMnniir),

Neben der Wehrmannei hatte bei den alten Germanen die Gefolgschaft be¬
standen; neben dem fränkischen Heerbanne stand die Trustis/"^) d. h, die Ge¬
sammtheit derjenigen Krieger, welche sich durch besondern Schwur "in die Hand
des Königs" diesem aufs engste verpflichtet hatten, der Kreis der Antrnstionen,
der in xg-os clseus, in bsllo xrg,öMium rs^is war. Diese Männer wohnten
zum Theil im königlichen Palaste und versahen die Hofümtcr; zum Theil aber
wurden sie in wichtigen Diensten auswärts verwendet. Wo sie aber auch thätig
sein mochten, immer genossen sie des Königsschutzcs und erfreuten sich drei-





Ahd. bannen -- unter Strafandrohung befehlen. Mittellatein, b-malen ---- oiUotum.
-) Loach bedeutet ursprünglich "Mitgängcr," Begleiter des Gefolgsherrn. Der Titel
^tlo erscheint zum erstenmale in der lox (5, Jahrhundert). Er bezeichnet den
Schreiber (Staatssecretar); denn das Wort stammt von einem dem griech. /<-"x>°". .>ug-
verwandten keltischen Verbum (gack. Arabb-M), welches "graviren, einritzen, kerben," also
im römischen Sinne "schreiben" bedeutet. -- Die Stellvertreter der oomitos werden vivo-
vomitos genannt; denn vivis heißt Wechsel, Stellvertretung. Von vloooomos sind vioowto
und Vrsoouti, abgeleitet.
Die Germanisten erklären trustis für eines Stammes mit Trost, trauen, Treue, so
daß es Gelöbniß, Bündniß bedeuten würde. Leo dagegen leitet das Wort von dein wälschen
druf Wache ab, wonach es also geradezu mit "Garde" zu übersetzen wiirc.
Die Entwicklung der Fondcilita't und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittolalter.

und auch Childerich war, sofern er sich nicht allein auf sein Hccrgeleit zu stützen
vermochte, noch durchaus abhängig von der Abstimmung auf dem viuuxus umrlis.
Chlodowcch aber erhob sich zum Herr» in weiten Reichsgebiete», über welche seit
einem halben Jahrtausend die absolute monarchische Gewalt der römischen Kaiser
geherrscht hatte; er gebot von den Küsten des Westmecres bis zum Jnn und
zur Eins; was war natürlicher als eine bedeutende Steigerung der bisher so
beschränkten germanischen Königsmacht? Die Mernwinger griffen auch nach dieser
Seite entschlossen zu. Bald hört die freie Entscheidung der Volksversammlung
über die Zulässigkeit einer Kriegsfahrt auf. Der König beruft das Hcervolk
lediglich dazu in das Märzlager, um es zu mustern und ihm den schon gefaßten
Beschluß zu verkündigen. Zugleich erfolgt die gesetzliche Feststellung eines be¬
stimmten Alters für den Beginn der Waffenpflicht und die einer Strafe, des
Königsbannes,*) für die Verletzung jener Pflicht. Schon im zwölften Lebens¬
jahre schwor jeder Freie, gleichviel welchen Stammes oder Standes er war, also
mich der Romane, den: Könige einen Treueid (leuäesiunio), der ihn verpflichtete,
dem Aufgebote zu folgen; sogar die Lider, die freigelassucu Knechte, waren davon
nicht ausgenommen. Durch diesen Treueid wurde der Jüngling zum lsuäos,
zum Eingeschworncn; denn lsucloni heißt im Keltischen einen Eid leisten. Hervor¬
ragende Männer des königlichen Comitats, die eoinitö« oder Grafen,^') schälkelen
in den jetzt zu Verwaltungsbezirken ausgebildeten Gauen, legten genaue Stamm¬
rollen der Wehrpflichtigen an, boten die Mannschaft zum Kriege auf und führten
sie der Reichsfahne zu. Der König war somit oberster Kriegsherr; die alte
Wehrmannei war umgewandelt in den Heerbann (ImribMnniir),

Neben der Wehrmannei hatte bei den alten Germanen die Gefolgschaft be¬
standen; neben dem fränkischen Heerbanne stand die Trustis/"^) d. h, die Ge¬
sammtheit derjenigen Krieger, welche sich durch besondern Schwur „in die Hand
des Königs" diesem aufs engste verpflichtet hatten, der Kreis der Antrnstionen,
der in xg-os clseus, in bsllo xrg,öMium rs^is war. Diese Männer wohnten
zum Theil im königlichen Palaste und versahen die Hofümtcr; zum Theil aber
wurden sie in wichtigen Diensten auswärts verwendet. Wo sie aber auch thätig
sein mochten, immer genossen sie des Königsschutzcs und erfreuten sich drei-





Ahd. bannen — unter Strafandrohung befehlen. Mittellatein, b-malen ---- oiUotum.
-) Loach bedeutet ursprünglich „Mitgängcr," Begleiter des Gefolgsherrn. Der Titel
^tlo erscheint zum erstenmale in der lox (5, Jahrhundert). Er bezeichnet den
Schreiber (Staatssecretar); denn das Wort stammt von einem dem griech. /<-«x>°«. .>ug-
verwandten keltischen Verbum (gack. Arabb-M), welches „graviren, einritzen, kerben," also
im römischen Sinne „schreiben" bedeutet. — Die Stellvertreter der oomitos werden vivo-
vomitos genannt; denn vivis heißt Wechsel, Stellvertretung. Von vloooomos sind vioowto
und Vrsoouti, abgeleitet.
Die Germanisten erklären trustis für eines Stammes mit Trost, trauen, Treue, so
daß es Gelöbniß, Bündniß bedeuten würde. Leo dagegen leitet das Wort von dein wälschen
druf Wache ab, wonach es also geradezu mit „Garde" zu übersetzen wiirc.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157968/106>, abgerufen am 01.09.2024.